BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4541 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Baulicher Zustand der Brücken in Neuallermöhe, Bergedorf-West und Nettelnburg sowie Unterhaltung der Fleete Der Zustand der Brücken in Neuallermöhe, genauso wie die Unterhaltung der Fleete, ist seit Längerem Gesprächsstoff und Anlass für Nachfragen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner. In Neuallermöhe wurden, bedingt durch die Art der Errichtung, die Brücken in den Bereichen West und Ost jeweils zum annähernd selben Zeitpunkt fertiggestellt. Seit geraumer Zeit kommt es nun zu sicherheitsbedingten Brückensperrungen und in der Folge zu Behinderungen im Fuß- und Radverkehr im Stadtteil. Nach Aussagen von Anwohnerinnen und Anwohnern sind aber auch die angrenzenden Quartiere von Nettelnburg und Bergedorf-West von dieser Entwicklung betroffen. Zuletzt hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) sich gegenüber dem Ansinnen der Bezirksversammlung Bergedorf nach Entsendung eines Vertreters /einer Vertreterin zur Darlegung der finanziellen Bedarfe zur Erhaltung einer guten Wasserqualität in den Fleeten Neuallermöhes geweigert, einen Vertreter/eine Vertreterin zu entsenden und auf das Grundprinzip „So viel wie nötig – so wenig wie möglich“ als Pflege- und Finanzgrundsatz verwiesen. Diese Missachtung bezirklicher Interessensvertretung und Sorgen um eine lebenswerte Umwelt führen zu Fragen. Ich frage den Senat: 1. Welche Brückenbauwerke mit welchem Errichtungsdatum und welcher erwarteten Lebenserwartung sind im Stadtteil Neuallermöhe und den Quartieren Bergedorf-West und Nettelnburg vorhanden? Siehe Anlage. 2. Wer ist für die Unterhaltung der Bauwerke jeweils zuständig? Für die „tragenden Bauteile“ ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zuständig. Diese werden durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Auftrag der BWVI und die „nichtragenden Bauteile“ durch das Bezirksamt Bergedorf unterhalten. 3. Welche Brückenbauwerke sind bisher gesperrt oder mit Einschränkungen versehen worden? Bitte mit Dauer der Sperrung beziehungsweise einschränkenden Maßnahme aufführen. Die Brücke Maria-Terwiel-Kehre/Fährbuernfleet West ist seit November 2013 für den Verkehr gesperrt. 4. Welche Brückenbauwerke wurden saniert beziehungsweise neu errichtet ? Bitte mit Baudatum des Ursprungsbauwerks und erwarteter Leben- Drucksache 21/4541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dauer, sowie Datum der Sanierung beziehungsweise des Neubaus aufführen . 5. Welche der vorgenannten Sanierungen beziehungsweise Neuerrichtungen erfolgte ohne vorherige Sperrung oder nutzungseinschränkende Maßnahmen? Folgende Brücken wurden in den letzten beiden Jahren instand gesetzt. Durch diese Instandsetzungsmaßnahmen wird die erwartete Lebensdauer nicht verlängert. Neue Brückenbauwerke wurden in den letzten Jahren nicht errichtet. Im Übrigen siehe Anlage. Brücke Zeitraum der Instandsetzung vorherige Sperrung Fanny-Lewald-Ring April/Mai 2015 nein Curt-Bär-Weg/Reiherfleet November 2015 nein Felix-Jud-Ring/Kiebitzfleet November 2015 nein Anna-Siemsen-Gang/ Annenfleet Dezember 2015 ja Allermöher Bahnfleet West März/April 2016 nein 6. Wurden für die Sanierung beziehungsweise den Ersatz der Brücken in Neuallermöhe beziehungsweise Bergedorf-West und Nettelnburg Rückstellungen gebildet? a. Wenn ja: in welcher Höhe? b. Wenn nein: warum nicht? Es wurden keine Rückstellungen gezielt für die Sanierung der Brücken in diesen Gebieten gebildet. In den jährlichen Haushaltsansätzen für Instandsetzungs- und Grundinstandsetzungsmaßnahmen von konstruktiven Ingenieurbauwerken werden Haushaltsmittel für die Erhaltung und die Erneuerung der städtischen Brücken zur Verfügung gestellt. 7. Gibt es eine Planung seitens der verantwortlichen Stellen (siehe Frage 2.) zum Ersatz/zur Sanierung der Brücken zum Zeitpunkt des erwarteten Abgangs der Bauwerke? a. Wenn ja: Wie sieht diese Planung aus? b. Wenn nein: warum nicht? Die Brücken werden nach Bedarf entsprechend der zur Verfügung stehenden Ressourcen instand gesetzt oder erneuert. 8. Wie stellt sich die Entwicklung der Rahmenzuweisung „Kleine Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ (beziehungsweise anders benannter Haushaltstitel aus den Vorperioden) in den letzten 16 Jahren, seit 2000, für den Bezirk Bergedorf dar? Bitte nach Jahren aufführen. 9. Wie weit wurden die vorgenannten Rahmenzuweisungen in den vorgenannten Jahren ausgenutzt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Rahmenzuweisung „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ besteht seit dem Jahr 2013. Die Mittel dieser Rahmenzuweisung wurden im Rahmen der Bezirksverwaltungsreform aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ herausgelöst und stellen sich in den Jahren 2013 bis 2016 für den Bezirk Bergedorf wie folgt dar: 2013 2014 2015 2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Soll 393 393 392 392 Ist 249 281 286 Die Entwicklung der zuvor genannten Zweckzuweisung für den Bezirk Bergedorf lässt sich aufgrund vollzogener Systemwechsel in der Mittelbewirtschaft in der für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4541 3 Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur bis in das Jahr 2004 zurückverfolgen. Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ für den Bezirk Bergedorf: 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR in Tsd. EUR Soll 705 750 734 749 956 825 1.062 867 1.296 606 1.320 995 995 Ist 705 750 734 749 956 825 1.062 827 1.248 439 1.206 769 10. Wird von der BUE eine olfaktorische Wahrnehmung der Fleete als Ergebnis einer angestrebten kosteneffizienten „ökologisch ausgerichteten Gewässerunterhaltung“ gewertet? Nein. 11. In der Antwort auf die Drs. 20-0719 (Rücknahme der finanziellen Kürzungen für die Reinigung der Fleete in Neuallermöhe) der Bezirksversammlung Bergedorf verweist die BUE bezüglich ihrer mangelhaften Finanzierung zur Unterhaltung der Fleete auf die „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ (Band 1, Band 2 und Anlagen), ohne dies näher zu spezifizieren. Eine Durchsicht der Unterlagen ergibt keinen Bezug auf Fleete und Entschlammung. Welche Kapitel der vorgenannten Unterlagen zieht die BUE zur Begründung für die Behauptung einer ausreichenden Finanzierung der Unterhaltung der Fleete ins Feld? Bitte Kapitel und Herleitung spezifizieren. Die Fleete in Neuallermöhe gehören zu den Marschengewässern. Daher sind insbesondere die Teile der „Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer“ von Bedeutung, die sich diesen Gewässern widmen, aber auch die generellen Vorgaben zur Gewässerunterhaltung (Band I: Kapitel 3, insbesondere 3.1 und 3.3, Band II: Kapitel 4.1, Kapitel 6 und 8.). Da sich die derzeitige Unterhaltungspraxis des Fleetsystems in Neuallermöhe nach diesen Vorgaben richtet, ist davon auszugehen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. In der praktischen Umsetzung werden die Wassertiefen von der zuständigen Wasserwirtschaftsverwaltung regelmäßig überprüft. Dort, wo die Gewässer zu stark verschlammen , werden Entschlammungsmaßnahmen nach Priorität geplant und umgesetzt . Diese Maßnahmen werden aus der Rahmenzuweisung „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ oder aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ finanziert. Diese Finanzmittel sind auskömmlich, siehe dazu auch Antwort zu 8. und 9. 12. Welche Wassertiefe haben nach Definition der BUE „Fleete“ im Allgemeinen ? Und ist die BUE der Ansicht, dass eine auf 30 Prozent reduzierte Wassertiefe ökologischen Ansprüchen genügt? Die festgelegte Ausbautiefe der Fleete in Neuallermöhe liegt bei -2,20 m Normal Null (NN), der mittlere Wasserstand liegt bei −0,70 NN, sodass die Wassertiefe in der Regel 1,50 m beträgt. Eine auf 30 Prozent reduzierte Wassertiefe würde auf Dauer ökologischen Ansprüchen nicht genügen. a. Wenn ja: Welche Definition legt die Behörde dem zugrunde? Entfällt. b. Wenn nein: Wann wird die BUE für eine entsprechend ökologisch notwendige Herrichtung der Fleete sorgen? Siehe Antwort zu 11. 13. Welche ökologisch überflüssigen Maßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt, die nunmehr, durch die Kürzung der Rahmenzuweisungen , entfallen können? Drucksache 21/4541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ökologisch überflüssige Maßnahmen sind dem Senat nicht bekannt. Im Übrigen wurde die Rahmenzuweisung grundsätzlich nicht gekürzt. 14. Welche Messwerte liegen der BUE bezüglich der Methanbildung, des Sauerstoffgehalts und des Fischbesatzes in den Fleeten und Wasserläufen des Stadtteils Neuallermöhe und der Quartiere Bergedorf-West und Nettelnburg vor? Bitte mit Messpunkten, Zeitpunkten der Messung(en) und Messwerten darstellen. Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Messwerte vor, da bisher keine Auffälligkeiten bekannt sind, die entsprechende Untersuchungen des Gewässersystems erforderlich machen würden. 15. Warum ist aus Sicht der BUE, angesichts der Beobachtungen der an den Fleeten wohnenden beziehungsweise die Fleete nutzenden Menschen , bezüglich der olfaktorischen Belästigungen und der Reduzierungen der Wassertiefe, eine Teilnahme eines Behördenvertreters/einer Behördenvertreterin an einer Sitzung des bezirklichen Umweltausschusses nicht erforderlich? Bezweifelt die BUE die olfaktorischen Wahrnehmungen beziehungsweise die Reduzierung der Wassertiefe oder stellt sie diese in Abrede? Die Teilnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der BUE war nicht erforderlich, da durch die zur Verfügung gestellten Informationen und die Anwesenheit eines Vertreters der für die Unterhaltung zuständigen Dienststelle des Bezirksamtes eine ausreichende Information des Umweltausschusses gewährleistet war. 16. Wie ordnet die BUE ihre Stellungnahme vom 24.3.2016 zu Drs. 20-0702 der Bezirksversammlung Bergedorf (Haushaltsvorschlag 2018/2018, Rahmenzuweisungen der BUE Produktgruppe 291.40, Betrieb Gewässer ): „Das Ansinnen des Umweltausschusses wird grundsätzlich unterstützt , weil die Unterhaltungsmittel laut Meldungen auch aus anderen Bezirksämtern nicht auskömmlich sind. Es laufen bei der BUE daher weiterhin Bemühungen, zusätzliche Mittel für die Gewässerunterhaltung einzuwerben“ im Kontext mit der Stellungnahme zur Drs. 20-0719 (Rücknahme der finanziellen Kürzungen für die Reinigung der Fleete in Neuallermöhe) vom April 2016 nach der die Finanzmittel ausreichend seien, ein? Welche neuen Erkenntnisse hat die BUE in der Zeit zwischen Ende März und Ende April 2016 gewonnen? Es handelt sich hier um drei verschiedene Zuweisungen an die Bezirke. Aus den Zweckzuweisungen „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ beziehungsweise aus den Rahmenzuweisungen „Kleine wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen“ werden unter anderem die Entschlammungsmaßnahmen finanziert. Diese Mittel sind auskömmlich . Alle weiteren Gewässerunterhaltungsmaßnahmen werden aus der Rahmenzuweisung „Betrieb Gewässer“ finanziert. Hier hat sich der Stand seit der Stellungnahme der BUE zu Drs 20-0702 nicht verändert. Für die vergangenen Haushaltsjahre einschließlich 2016 waren die Rahmenzuweisungen „Betrieb Gewässer“ für den Bezirk Bergedorf grundsätzlich auskömmlich. lfd.-Nr. Bauwerksname Baujahr theoretische Nutzungsdauer in Jahren 1 Adolf-Köster-Damm / Kiebitzfleet 1996 70 2 Allermöhe West / Marktplatz 1998 100 3 Allermöher Bahnfleet / Südl. Parkplatz EKZ 1998 30 4 Allermöher Bahnfleet / Von-Moltke-Bogen 1998 30 5 Allermöher Bahnfleet West 1986 30 6 Allermöher Deich 1931 70 7 Anita-Ree-Straße / Allermöher Hauptfleet 1985 70 8 Anna von- Gierke- Ring / Allermöher Hauptfleet 1991 30 9 Anna-Siemsen-Gang westl. / Annenfleet 1985 30 10 Bahngraben Allermöhe 1990 100 11 Billewanderweg / Körber AG - Heckkaten 1996 100 12 Billewanderweg / Körber AG -Spielplatz 1997 30 13 Billwerder Billdeich 622 öslich / Rhb. - Bille 1999 30 14 Billwerder Billdeich Ost / Gesamtschule 1980 30 15 Bojewiesenbrücke 1951 70 16 Brücke über das Möwenfleet 2000 30 17 Chrysanderstraße 1997 100 18 Curt-Bär-Weg 66/ Reiherfleet 1999 30 19 Dove-Elbe / Regattazentrum 1991 100 20 Ebner-Eschenbach-Weg / Allermöher Bahnfleet 1984 70 21 Ebner-Eschenbach-Weg / Allermöher Hauptfleet 1986 30 22 Ebner-Eschenbach-Weg Süd / Allermöher Hauptfleet 1989 100 23 Ebner-Eschenbach-Weg Süd / Fährbuernfleet 1986 30 24 Erna-Behling-Kehre Südwest / Annenfleet 1989 70 25 Ernst- Tichauer Weg/Fährbuernfleet 1998 30 26 Ernst-Mantius-Brücke 1923 70 27 Fährbuernfleet Mitte 1986 30 28 Fanny-Lewald-Ring / Allermöher Hauptfleet 1985 70 29 Fanny-Lewald-Ring / Allermöher Hauptfleet NO 1984 70 30 Fanny-Lewald-Ring / Fährbuernfleet 1986 30 31 Fanny-Lewald-Ring / Fährbuernfleet West 1986 70 32 Fanny-Lewald-Ring N / Annenfleet 1986 30 33 Fanny-Lewald-Ring Nord / Annenfleet 1984 70 34 Fanny-Lewald-Ring Süd / Annenfleet 1985 70 35 Felix-Jud-Ring / Fährbuernfleet (Ost) 1994 70 36 Felix-Jud-Ring / Fährbuernfleet (West) 1997 100 37 Felix-Jud-Ring / Kiebitzfleet 1997 70 38 Felix-Jud-Ring / Reiherfleet 1997 70 39 Felix-Jud-Ring südl./ Kiebitzfleet 1999 30 40 Felix-Jud-Weg / Allermöher Bahnfleet 1995 70 41 Fockenweide südlich /nördlicher Bahngraben 1981 30 42 Fockenweide südlich /Seitenarm nördl. Bahngraben 1981 30 43 Friedrich-Frank-Bogen 1971 70 44 Gertrud-Bäumer-Stieg westl. / Annenfleet 1985 30 45 Hackmackbogen 1978 70 46 Hackmackbogen / Landscheidefleet 1979 30 47 Hainbuchenallee/Entenfleet 1997 100 48 Hainbuchenallee/Kiebitzfleet 1997 100 49 Hainbuchenallee/Reiherfleet 1997 100 50 Hainbuchenallee/Schwanenfleet 1997 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4541 5 Anlage 51 Hans-Duncker-Straße / Moorfleeter Randgraben 1979 70 52 Heckkatenweg 1950 70 53 Heckkatenweg westlich / Bille 1980 30 54 Henriette-Herz-Ring / Allermöher Hauptfleet 1985 70 55 Henriette-Herz-Ring / Bahnfleet 1984 70 56 Kampchaussee nördlich / Bille 2007 100 57 Karl-Rüther-Stieg / Allermöher Bahnfleet 1995 70 58 Konrad- Veix Stieg/Allermöher Bahnfleet 1999 30 59 Konrad-Veix-Stieg/Fährbuernfleet 1999 30 60 Krapphofschleusenbrücke 1930 100 61 Krusestraße südlich / Bille 1980 30 62 Kurt-A.-Körber-Chaussee / Kampbille 1976 70 63 Ladenbeker Furtweg / Durchlassbauwerk Ostseite 1951 70 64 Ladenbeker Furtweg östlich / Bille 1980 30 65 Margarete Mrosek Bogen/Reiherfleet 1998 30 66 Margit-Zinke-Straße / Allermöher Bahnfleet 1993 100 67 Margit-Zinke-Straße / Schwanenfleet 1993 70 68 Maria-Terwiel-Kehre / Fährbuernfleet West 1986 30 69 Michael-Pritzl.-Weg 2002 30 70 Mittlerer Landweg Brücke 1958 100 71 Moorfleeter Deich Nr. 359 / Moorfleeter Randgraben 1978 70 72 Nettelnburger Landweg / Allermöher Sammelgraben 1976 70 73 Nettelnburger Landweg Ost / Fährbuernfleet 1977 70 74 Nettelnburger Landweg Ost / Landscheidefleet 1977 70 75 Nettelnburger Landweg West / Fährbuernfleet 1986 70 76 Nettelnburger Landweg West / Landscheidefleet 1985 70 77 Nettelnburger Straße / Landscheidefleet 1978 70 78 Neuer Weg (Büttelbrücke) westlich Verbreiterung 1962 70 79 nördl. Allermöher See / Fährbuernfleet 1997 30 80 nördl. Anita-Ree-Straße / Allermöher Hauptfleet 1985 30 81 Oberer Landweg / Landscheidefleet 1978 70 82 Östl. Anna von Gierke-Ring / Allerm.Randfleet 1991 30 83 östl. Felix-Jud-Ring / Fährbuernfleet 1994 30 84 Ottilie- Baader- Str./Fährbuernfleet 1998 30 85 Otto-Groth-Sraße / Entenfleet 1996 70 86 Otto-Grot-Straße / Kiebitzfleet 1995 70 87 Otto-Grot-Straße / Reiherfleet 1995 70 88 Rahel-Varnhagen-Weg 1994 70 89 Randersweidenbrücke 1989 70 90 Reiherfleet südl. Otto-Grot-Straße 1998 100 91 Rungedamm / Moorfleeter Hauptgraben 1982 70 92 Rungedamm am Wendeplatz 2009 70 93 Schleusendammbrücke 1984 70 94 Schleusengraben / Sander Damm 1984 70 95 Schleusengrabenbrücke 1955 70 96 Schwanenfleet/südl. Hainbuchenallee 1995 30 97 Serrahnbrücke 1984 70 98 Stellbrinkweg / Allermöher Bahnfleet 1995 70 99 südl. Allermöher See/ Allermöher Randfleet 1998 30 100 südl. Anita-Ree-Straße / Allermöher Hauptfleet 1985 30 101 Südl. Anna von Gierke-Ring / Allerm. Randfleet 1991 30 102 südl. Schule/Fährbuernfleet 1998 30 103 südlich Adolf Köster Damm 1998 30 104 Töpfertwiete 1974 70 105 Ursula-Querner-Str. Nord / Allermöher Bahnfleet 1984 100 106 Verbindungsfleet A25 1977 70 Drucksache 21/4541 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 107 Vierlandenstraße 1981 70 108 Von-Hacht-Weg / Fährburnfleet 1995 70 109 Walter-Becker-Straße/ Entenfleet 1996 70 110 Walter-Becker-Straße/ Kiebitzfleet 1995 70 111 Walter-Rothenburg-Weg / Fährbuernfleet 1996 70 112 Wehrdeich östlich / Kampbille 1980 30 113 Werner-Schröder-Straße / Moorfleeter Hauptgraben 1997 70 114 Wiesnerring NW / Spielplatz 2001 30 115 Wilhelm-Osterhold-Stieg / Reiherfleet 1996 70 116 Wirtschaftsweg / Allermöher Randfleet 1999 70 117 Wöhleckebogen / Fährburnfleet 1979 30 118 ZOB Bergedorf über B5/ südlicher Überbau 1936 100 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4541 7 4541ska_Text 4541ska_Anlage