BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4547 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Neue Regelungen für Modellflugzeuge Offenbar ist eine Verschärfung der Regelungen für Modelflugzeuge geplant. Es entsteht der Eindruck, dass die geplanten Regelungen unverhältnismäßig sind. Wir fragen den Senat: Der Senat geht davon aus, dass mit dem Begriff „Modelflugzeug“ die in § 1 Absatz 2 Nummer 9 LuftVG genannten Flugmodelle gemeint sind und beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Welche maximale Flughöhe gilt derzeit für Modellflugzeuge? Flugmodelle dürfen außerhalb kontrollierter Lufträume bis zu einer Flughöhe von 100 Metern erlaubnisfrei aufsteigen. Innerhalb kontrollierter Lufträume ist gemäß den Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I 681-16 i.V.m. § 21 Absatz 1 LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung zu beantragen, wenn ein Flugmodell eine Flughöhe von 30 Meter über Grund überschreiten soll. 2. Inwieweit ist eine Verschärfung der Vorschriften über die maximale Flughöhe geplant? Warum ist diese Verschärfung geplant? Die Zuständigkeit für luftverkehrsrechtliche Regelungen sowie entsprechender Verordnungen der EU obliegt gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 Grundgesetz in Verbindung mit § 31 LuftVG dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur . Zu von dort geplanten Gesetzgebungsverfahren oder deren Inhalten liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. 3. Welche weiteren Verschärfungen der Vorschriften für Modellflugzeuge sind geplant? Siehe Drs. 21/1897. 4. Inwieweit gefährden Modellflugzeuge die Luftfahrt? Wie viele gefährliche Zwischenfälle gab es seit 2013? Wurde dabei jeweils gegen bestehende Vorschriften verstoßen? Flugmodelle gefährden die Luftfahrt, wenn sie in die unmittelbare Nähe von startenden , landenden oder tieffliegenden Luftfahrzeugen gesteuert werden. Eine bundesweite Statistik zu solchen Vorkommnissen liegt nicht vor. In Hamburg wurden seit dem Jahr 2013 fünf Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern zur Begrenzung des Flughafens erfasst, vier davon direkt in der Einflugschneise. 5. Inwieweit können die geplanten Verschärfungen die Gefahr von Verletzungen des Persönlichkeitsrechts verhindern? Drucksache 21/4547 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antworten zu 2. und 3. 6. In wie vielen Fällen wurden seit 2013 Modellflugzeuge oder Drohnen zu terroristischen oder kriminellen Zwecken verwendet? Inwieweit können die geplanten Verschärfungen diese Gefahr verringern? Eine bundesweite Statistik zu Flugmodellen oder Drohnen, die zu terroristischen oder kriminellen Zwecken verwendet wurden, liegt nicht vor. In Hamburg wurde im Jahr 2014 versucht, mit einer Drohne Gegenstände in eine Justizvollzugsanstalt zu transportieren . Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3.