BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4549 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Freigelegte Decken in Schnellbahnhaltestellen In einigen Haltestellen von U- und S-Bahn sind schon seit längerer Zeit die Deckenverkleidungen entfernt worden. An der S-Bahn Jungfernstieg wurde eine neue Verkleidung angebracht, aber bei anderen Haltestellen wie der Uund S-Bahn-Hauptbahnhof oder S-Eidelstedt sind bislang nur die Verkleidungen entfernt worden. Teilweise sind an den Haltestellen seit längerer Zeit keine Arbeiten mehr vorgenommen worden. Durch die fehlenden Deckenverkleidungen leidet nicht nur das optische Erscheinungsbild der Haltestellen, es führt auch zu mehr Lärm durch fehlenden Schallschutz und teilweise zu Undichtigkeiten des Daches bei Regen (Elbgaustraße). Ich frage den Senat: Die für die Beantwortung der Fragen zu den S-Bahn-Haltestellen durch die Deutsche Bahn AG (DB) notwendige Auswertung und Analyse von Akten und Protokollen ab dem Jahr 2013 sowie das Zusammenstellen der Daten in einer Übersicht, war der DB in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu Eidelstedt und Elbgaustraße hat die DB keine Auskunft erteilt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) für die U-Bahn-Haltestellen wie folgt: 1. An welchen U- und S-Bahn Haltestellen wurde seit 2013 die Deckenverkleidung entfernt? Die HOCHBAHN führt keine Aufzeichnungen über die aus baulichen Gründen notwendigen Eingriffe an Abhangdecken der U-Bahn-Haltestellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 2. Aus welchen Gründen würde die Deckenverkleidung entfernt? Der Eingriff in Abhangdecken an U-Bahn-Haltestellen ist in der Regel Voraussetzung für die Durchführung weitergehender Instandhaltungs- beziehungsweise Baumaßnahmen . Bei diesen Instandhaltungs- beziehungsweise Baumaßnahmen kann es sich um die Herstellung von Durchbrüchen, Entlüftungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Aufzugsintegration , Kabelverlegearbeiten et cetera handeln. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 3. An welchen Haltestellen wurde die Deckenverkleidung seit 2013 erneuert ? Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. An welchen Haltestellen wurde die Verkleidung entfernt, aber bislang keine neue angebracht? Aus welchen Gründen? Drucksache 21/4549 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Derzeit wird mit der Durchführung einer größeren Baumaßnahme an der U-Bahn- Haltestelle Hauptbahnhof-Süd (U1) begonnen. Durchführungsgründe an dieser Stelle sind die Herstellung von Durchbrüchen, die Installation von Lüftungskanälen sowie der Einbau eines Aufzugs. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. 5. Wann sollen die abgenommenen Deckenverkleidungen erneuert sein? Bitte nach Haltestellen auflisten. Mit Beendigung der Baumaßnahme werden die Abhangdecken wiederhergestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Ist die Entfernung weiterer Deckenverkleidungen geplant? Wenn ja, wo, wann und aus welchen Gründen und wann sollen diese erneuert sein? Siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. 7. Wie wird sichergestellt, dass Fahrgäste etwa durch freiliegende Stromleitungen oder provisorisch aufgehängter Beleuchtung nicht gefährdet werden ? Wie wird dieses insbesondere an Haltestellen sichergestellt, an denen es durchs Dach regnet (wie etwa Elbgaustraße)? Soweit die Herstellung von Provisorien erforderlich ist, werden diese auf ihre Sicherheit hin geprüft. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Gibt es in den Verträgen über die Bauleistungen zu den Deckenverkleidungen eine zeitliche Vorgabe der Fertigstellung und/oder eine Bonus-/ Malus-Regelung? Die aus baulichen Gründen notwendigen Abbruch- und Montageleistungen an Deckenverkleidungen der U-Bahn-Haltestellen erfolgen zeitgerecht im Rahmen der Gesamtmaßnahme und bedürfen insofern keiner gesonderten Bonus- beziehungsweise Malusregelung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.