BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4552 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Schäden am Gebäude der HCU durch angrenzende Baumaßnahmen Medienberichten zufolge sind der Vorplatz der HCU und eventuell auch das HCU-Gebäude selbst durch die Baumaßnahmen an den benachbarten „Intelligent Quarters“ beschädigt worden, obwohl die Maßnahmen vorher von der HafenCity Hamburg GmbH freigegeben wurden. Zudem heißt es, der HCU- Vorplatz sollte nach Ende der Baumaßnahmen ohnehin einen neuen Vorplatz erhalten. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Universität (HCU) wie folgt: 1. Welche Schäden sind durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft der HCU am HCU-Gebäude aufgetreten? Wie hoch ist der Schaden zu beziffern? 2. Welche Schäden sind durch Baumaßnahmen in der Nachbarschaft der HCU am HCU-Vorplatz entstanden? Wie hoch ist der Schaden zu beziffern ? 3. Wer Übernimmt die Kosten für die Neugestaltung des Vorplatzes der HCU und in welcher Höhe werden diese anfallen? 4. Wer kommt für die Beseitigung der Schäden am Gebäude der HCU und am Vorplatz auf? Am Gebäude der HCU sind bisher keine durch die Baumaßnahmen in der Nachbarschaft verursachten Schäden festgestellt worden. Die HCU prüft regelmäßig, ob gegebenenfalls Schäden auftreten. Auf dem westlichen Vorplatz des Gebäudes der HCU sind dagegen Absenkungen, Unebenheiten und Schiefstellungen des Plattenbelages aufgetreten. Zur Kostenübernahme liegt eine schriftliche Erklärung des Verursachers vor, den ursprünglichen Zustand (unabhängig von dem hierfür erforderlichen Aufwand) wiederherzustellen. 5. Zu welchen Beeinträchtigungen haben diese Schäden im Alltagsbetrieb der HCU geführt, welche Maßnahmen mussten ergriffen werden und welche Kosten sind der HCU hierdurch entstanden? Der westliche Vorplatz ist als Sammlungsfläche für Studierende und Mitarbeiter im Brandfall vorgesehen und notwendige Fluchtwege führen auf den Vorplatz. Um Beeinträchtigungen des Betriebs und der Sicherheit zu vermeiden, wurde mit dem Verursacher vereinbart, dass regelmäßig die Verkehrssicherheit auf dem Vorplatz geprüft und gegebenenfalls von diesem die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Für die HCU oder die Freie und Hansestadt Hamburg ist dies nicht mit Kosten verbunden. Drucksache 21/4552 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Haftet die HafenCity Hamburg GmbH teilweise oder vollständig für Schäden, die durch freigegebene Baumaßnahmen an der HCU entstanden sind? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 7. Wieso sind die Schäden eingetreten, obwohl umfangreiche Untersuchungen stattgefunden haben? Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.