BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4555 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Dennis Thering (CDU) vom 23.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Gab es inzwischen weitere Eigentümerwechsel bei den Grundstücken für die Flüchtlingsgroßsiedlungen? „Mit Stand 27. April 2016 wurden verkauft (notariell beurkundet): 1. Bezirk Bergedorf – Mittlerer Landweg 2. Bezirk Wandsbek – Elfsaal“ heißt es in der aktuellsten Drucksache (21/4229) zu diesem Thema. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bei den geplanten Quartieren der Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen handelt es sich weder quantitativ noch qualitativ um Großsiedlungen beziehungsweise Großwohnsiedlungen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Gab es inzwischen weitere Eigentümerwechsel bei den Grundstücken, die für die Umsetzung von Drs. 21/1838 vorgesehen sind? Wenn ja, a) wann? b) für welche Grundstücke? c) wer ist Verkäufer? d) wer ist jetzt Eigentümer? Nein. 2. Gibt es bereits Termine für weitere Eigentümerwechsel? Wenn ja, a) wann? b) für welche Grundstücke? c) wer ist Verkäufer? d) wer ist dann Eigentümer? Das Grundstück Duvenacker, Gemarkung Eidelstedt, ist am 30. Mai 2016 beurkundet worden. Verkäuferin ist die Freie und Hansestadt Hamburg, Käuferin die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. 3. Welche der derzeit für die Umsetzung der Drs. 21/1838 vorgesehenen Grundstücke galten 2015 noch als Teil eines Landschaftsschutzgebietes ? Bei welchen wurde wann dieser Status aufgehoben beziehungswei- Drucksache 21/4555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 se zu wann ist diese Aufhebung geplant? Welche Ausgleichsflächen werden jeweils dafür angeboten? Folgende derzeit für die Umsetzung der Drs. 21/1838 vorgesehene Grundstücke lagen 2015 innerhalb von Landschaftsschutzgebieten: Bezirk Hamburg Mitte Gemarkung Öjendorf, Flurstücke 4013, 4015, 4017 und 4023. Bezirk Eimsbüttel Gemarkung Eidelstedt, Flurstück 6118. Bezirk Wandsbek Gemarkung Poppenbüttel, Flurstück 6540 teilweise. Gemarkung Hummelsbüttel, Flurstücke 166 teilweise, 168 teilweise, 4525 teilweise und 4526 teilweise. Aufgehoben wurde der Landschaftsschutz in der Gemarkung Eidelstedt für das Flurstück 6118 und in der Gemarkung Poppenbüttel für das Flurstück 6540 teilweise mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal (HmbGVBl. I vom 26. April 2016). Für die sonstigen Flurstücke in den Gemarkungen Öjendorf und Hummelsbüttel ist eine Senatsdrucksache zur Aufhebung des Landschaftsschutzes in Vorbereitung. Ein konkretes Ausgleichserfordernis lösen die Aufhebungen des Landschaftsschutzes nicht aus. Zur Sicherung des kohärenten Schutzgebietssystems der Stadt wird die Ausweisung von Naturschutzgebieten in Allermöhe, Neuland und Volksdorf vorbereitet . Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden in den jeweiligen Plan- beziehungsweise Genehmigungsverfahren festgelegt.