BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4566 21. Wahlperiode 21.06.16 Große Anfrage der Abgeordneten Phyliss Demirel, Christiane Blömeke, Mareike Engels, Antje Möller, Farid Müller (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Ksenija Bekeris, Kazim Abaci, Hendrikje Blandow-Schlegel, Uwe Giffei, Regina-Elisabeth Jäck, Annkathrin Kammeyer, Doris Müller, Wolfgang Rose, Brigitta Schulz, Jens-Peter Schwieger (SPD) und Fraktion vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Deutsch- und Integrationskurse für Geflüchtete Eine nachhaltige Integration von Geflüchteten gelingt nur, wenn auch die Sprachförderung frühzeitig einsetzt. Denn der Erwerb der deutschen Sprache ist der erste Schritt und der Schlüssel zur Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Ohne sprachliche Kenntnisse und die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen wird der Weg zu einer tatsächlichen Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt deutlich erschwert. Aufgrund fehlender deutscher Sprachkenntnisse sehen sich viele Menschen mit Migrationshintergrund gezwungen, Beschäftigungen unter ihrer Qualifikation zu akzeptieren und aufzunehmen. Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen haben Geflüchtete einen deutlich verbesserten Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Doch ohne die notwendigen Fördermaßnahmen kann weder die Aufnahme noch die erfolgreiche Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt gelingen. Daher sind diese neuen Möglichkeiten für die Integration konsequent zu nutzen. Die Sprache ist nicht nur bei der Integration in den Arbeitsmarkt entscheidend , sondern auch im täglichen Leben. Die Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, wollen und sollen ein Teil dieser Gesellschaft werden. Das bedeutet Begegnung, Austausch, Kommunikation und Selbständigkeit. Der Zugang zu den Sprachmodulen der Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bleibt für die Geflüchteten allerdings bis zur Klärung ihres Aufenthaltsstatus schwierig. Gemäß § 44 Absatz 4 S. 2 Nummern 1 – 3 werden im Rahmen verfügbarer Kursplätze nur Asylsuchende und andere Personengruppen mit „guter Bleibeperspektive“ bereits während des laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen. Aus diesem Grund setzt Hamburg weiterhin Landesmittel ein, um vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen frühzeitig zu erkennen und zu fördern beziehungsweise auszubauen. Das gilt auch für den Bereich Sprachförderung : Ergänzend zum Bundesprogramm fördert Hamburg seit 2009 mit Lan- Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 desmitteln „Deutschkurse für Flüchtlinge“. Zugang haben Asylsuchende und Geduldete mit einem Aufenthaltspapier von mindestens sechsmonatiger Geltungszeit sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5, die noch keinen Zugang zur Sprachförderung des Bundes haben. Mit den wachsenden Flüchtlingszahlen sollen nun auch diese Plätze erweitert werden. Darüber hinaus gilt es, auf Bundesebene aktiv zu werden, um weitere Fördermöglichkeiten und deren Finanzierung über Bundesmittel zu ermöglichen. Denn die Sprachförderung und die nachhaltige Integration von Geflüchteten sind nicht nur eine Aufgabe der Länder, sondern müssen hauptsächlich über Bundesmittel sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Einige Fragenkomplexe betreffen den Zuständigkeitsbereich des Bundes, insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), und können daher verlässlich nur durch die Institutionen des Bundes beantwortet werden. Daher hat sich die zuständige Fachbehörde mit der Anfrage auch an die genannten Bundesbehörden, insbesondere das BAMF, gewendet. Das BAMF, das bei Schriftlichen Kleinen Anfragen der Landesparlamente zurzeit regelhaft keinen Beitrag zur Beantwortung leistet und angesichts der Zuständigkeit des Bundes hierzu auch nicht verpflichtet ist, hat sich im Rahmen der hier vorliegenden Großen Anfrage um eine Beantwortung bemüht. Diese ist jedoch nicht vollständig, sodass insoweit nicht alle Fragen beantwortet werden. In seiner Antwort bezieht sich der Senat auf die Sprachförderung für erwachsene Asylsuchende und andere Personengruppen mit jeweils guter Bleibeperspektive (siehe Drs. 21/2868, 21/2977, 21/4499, 21/4765). Zur Beschulung und Sprachförderung für geflüchtete Kinder und Jugendliche siehe Drs. 21/1065, 21/1330, 21/1532. Die vorrangigen Sprachförderangebote für Geflüchtete mit einem dauerhaften Aufenthaltsanspruch sind die Integrationskurse des BAMF gemäß § 43 fortfolgende Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Asylsuchende und andere Personengruppen mit jeweils guter Bleibeperspektive können gemäß § 44 Absatz 4 S. 2 Nummern 1 – 3 AufenthG im Rahmen verfügbarer Kursplätze zum Integrationskurs zugelassen werden. Nach § 45 AufenthG sind die Länder gehalten, das Integrationskursangebot des Bundes durch weitere Integrationsangebote (insbesondere sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote) zu ergänzen. Diesen gesetzlichen Auftrag setzt der Senat mit der Finanzierung des Flüchtlingszentrums, der Integrationszentren sowie den ergänzenden landesfinanzierten Sprachförderangeboten um. Seit dem Jahr 2009 ist die Freie und Hansestadt Hamburg mit ihrem Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ bundesweit Vorreiterin darin, Asylsuchenden und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive, die keinen (oder nur einen nachrangigen) Zugang zum Integrationskursangebot des Bundes haben (zum Beispiel afghanische Asylsuchende), mit Landesmitteln die Teilnahme an der Sprachförderung zu ermöglichen . Von einer guten Bleibeperspektive wird im Rahmen der landesfinanzierten Sprachförderung regelmäßig ausgegangen, wenn die Schutz suchende Person über eine mindestens sechsmonatige Aufenthaltsgestattung oder Duldung verfügt. Um Prioritäten bei der Vergabe der Plätze in der landesfinanzierten Sprachförderung setzen zu können, sind für 2016 folgende Voraussetzungen formuliert: ‐ Teilnehmende am Vorhaben „W.I.R – work and integration for refugees“ und sonstige arbeitsmarktnahe Personen, ‐ junge Menschen (18 bis 27 Jahre), ‐ Eltern von minderjährigen Kindern. Bis Ende 2015 wurden den Teilnehmenden im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Flüchtlinge“ im Integrationskursangebot des Bundes ausschließlich 300 Unterrichtseinheiten (UE) durch das Flüchtlingszentrum bewilligt. Seit Anfang 2016 ist die Bewilligung weiterer 300 UE möglich, wenn eine gute Prognose für einen erfolgrei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 3 chen Abschluss des Kurses besteht und die/der Teilnehmende weiterhin noch keinen Anspruch auf die bundesfinanzierte Sprachförderung hat. Ergänzt werden kann dieses Sprachförderangebot durch ein neues Anschlussangebot „Deutschkurse zum beruflichen Einstieg“. Ziel ist das Erreichen des Sprachniveaus B1 des europäischen Referenzrahmens (GER)1, gerade auch um den beruflichen Einstieg in Hamburg zu erleichtern. Insgesamt werden im Jahr 2016 bis zu 2.360 Kursplätze vorgehalten. Vorschaltangebot zur Heranführung an das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ ist das Kursangebot „Erstorientierung für Geflüchtete – EOF“ mit derzeit 450 Kursplätzen , das von der VHS durchgeführt wird. Weitere Sprachförderangebote der VHS sind Mütter-Sprachkurse an Grundschulen und Kurse zur Alphabetisierung in der Herkunftssprache (circa 100 Kursplätze). Das Flüchtlingszentrum spielt die zentrale Rolle bei der Vermittlung der Asylsuchenden und Geduldeten in die landesfinanzierten professionellen Sprachförderangebote. Ein weiterer zentraler Baustein der landesfinanzierten Sprachförderung ist die Stärkung der ehrenamtlichen Angebote in der Sprachförderung, die unter anderem erste Orientierungshilfen vor Ort, die Heranführung an die professionelle Sprachförderung oder Sprachtrainings für die Anwendung der erlangten Sprachkenntnisse im Lebensalltag bieten. Der Zugang ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder Herkunftsland. Hierzu zählen die Angebote in den Unterkünften für Geflüchtete wie auch regionale beziehungsweise stadtteilbezogene Angebote (zum Beispiel „Sprache im Alltag“ der Sprachbrücke-Hamburg e.V., „Dialog in Deutsch“ der HÖB). Ziel der landesfinanzierten Sprachförderung ist es, Asylsuchenden und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive das Erlernen der deutschen Sprache frühzeitig zu ermöglichen und hierbei die Sprachförderangebote des Bundes sinnvoll zu einem Gesamtförderkonzept zu ergänzen, das der Nachfrage entspricht. Fachliches Ziel ist es ebenso , die Sprachförderangebote unterschiedlicher Träger aufeinander abzustimmen und auszubauen sowie Angebotslücken zu schließen, Doppelstrukturen zu vermeiden und die Übergänge zwischen verschiedenen Sprachförderangeboten durchlässiger zu gestalten sowie die ergänzenden Angebote auf ehrenamtlicher Basis zu unterstützen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Berücksichtigung von Antwortbeiträgen und Veröffentlichungen folgender Institutionen Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Flüchtlingszentrum Hamburg, Hamburger Öffentliche Bücherhallen (HÖB), Hamburger Volkshochschule (VHS), Sprachbrücke-Hamburg e.V. wie folgt: Integrationskursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 1. Wie viele Platzkapazitäten stehen in 2016 Teilnehmern/-innen in den Integrationskursen insgesamt zur Verfügung und wie viele sind bereits belegt? Wie viele Platzkapazitäten standen im Jahr 2015 zur Verfügung? 1 http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/. Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nach der Integrationskursgeschäftsstatistik des BAMF2 haben im Jahr 2015 bundesweit 11.739 Integrationskurse begonnen, in Hamburg waren es 449 Kurse. Demnach entfiel auf Hamburg ein Anteil von 3,8 Prozent, ein Prozentsatz, der über dem Königsteiner Schlüssel von rund 2,5 Prozent liegt. Zur Berechnung von Platzkapazitäten wurde die Zahl der begonnenen Kurse mit der jeweils maximalen Belegungszahl je Kursangebot multipliziert3. Bundesweit ergab sich danach eine rechnerische Kapazität von rund 266.000 Plätzen. Bei einem Anteil von 3,8 Prozent entfielen auf Hamburg davon rund 10.100 Plätze. Diese Platzkapazitäten waren im Jahr 2015 bundesweit mit 179.398 neuen Integrationskursteilnehmenden belegt. In Hamburg lag die Zahl der Belegungen bei 6.437 neuen Teilnehmenden, dies entspricht einem Anteil von 3,6 Prozent. Im Jahr 2016 sind gemäß Berichterstattung des BMI und des BMAS an die Länder die entsprechenden Haushaltsmittel des BMI gegenüber 2015 um 290 Millionen Euro nochmals aufgestockt worden, sodass in diesem Jahr insgesamt 559 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Nach Angaben des Bundes ermöglicht der Mittelansatz in diesem Jahr bundesweit die Teilnahme von circa 300.000 neuen Kursteilnehmenden. Nach dem Königsteiner Schlüssel (Hamburg: rund 2,5 Prozent) entfielen davon rechnerisch 7.500 auf Hamburg. Allerdings können nach Angaben des BAMF im Vorhinein grundsätzlich keine Aussagen zu Platzkapazitäten getroffen werden, da das Integrationskurssystem flexibel und nachfrageorientiert aufgebaut sei: Zur Begründung führt das BAMF aus, dass die zugelassenen Träger ihr Kursangebot jederzeit an die regional bestehende Nachfrage anpassen und gegebenenfalls mehr Kurse anbieten können. Da die Plätze nicht im Voraus kontingentiert werden, sondern von den zugelassenen Trägern je nach Bedarf angeboten werden, habe auch in der Vergangenheit schon starken Schwankungen passgenau begegnet werden können. 2. Wie viele Geflüchtete aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status nehmen hauptsächlich an dem Integrationskurs des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Hamburg teil? Bitte für 2015 sowie für das 1. Quartal 2016 ausführen. Die relevante Zielgruppe umfasst Zugewanderte mit gesichertem und dauerhaftem Aufenthaltsrecht, Asylberechtigte sowie Asylsuchende und Geduldete gemäß § 44 Absatz 4 S. 2 Nummer 1 – 3 AufenthG, siehe auch Vorbemerkung. Hierzu liegen ausschließlich bundesweite Daten für das Jahr 2015 vor. Für das 1. Quartal 2016 liegen nach Mitteilungen der Bundesregierung auch für den Bund noch keine ausreichend validen Daten vor, siehe BT.-Drs. 18/85394). Die Anzahl der neuen Kursteilnehmenden nach den zugangsstärksten Herkunftsländern für das Jahr 2015 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Rang Herkunftsland Bund 1 Syrien 34.514 2 Polen 15.744 3 Rumänien 15.389 4 Bulgarien 11.829 5 Italien 7.965 6 Türkei 7.254 7 Griechenland 5.512 8 Irak 4.307 9 Spanien 4.273 10 Ungarn 3.904 2 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Integration/2015- integrationskursgeschaeftsstatistik-laender.pdf?__blob=publicationFile. 3 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/ Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2015/traegerrundschreiben-05_20151012- anlage1.html?nn=5963472. 4 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808539.pdf. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 5 Rang Herkunftsland Bund Sonstige Staatsangehörige 66.399 Summe 176.730 Zzgl.- Spätaussiedler 2.668 Insgesamt 179.398 Nachrichtlich EU-Staaten 75.017 Quelle: Drs. 18/8539 des Deutschen Bundestages Auch zum Aufenthaltsstatus liegen ausschließlich bundesweite Daten vor. Unter den neuen Kursteilnehmenden mit einer Zulassung nach § 44 Absatz 4 Satz 2 Nummern 1 bis 3 AufenthG waren demnach 969 Asylsuchende, sechs Personen mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG und 74 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 5 AufenthG. Die niedrige Anzahl dieser Kursteilnehmenden resultiert nach Angaben der Bundesregierung unter anderem daraus, dass die Zugangsmöglichkeit für diese Personengruppen zum Integrationskurs erst mit Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes seit 24. Oktober 2015 besteht. Siehe wiederum BT.-Drs. 18/8539. Weder aus der Struktur der Herkunftsländer noch aus den Angaben zum Aufenthaltsstatus können Analogieschlüsse für die Verteilung des Angebotes in Hamburg gezogen werden. Die Gesamtsumme von rund 180.000 neuen Kursplätzen und die Feststellung , dass lediglich Syrien und Irak als Hauptherkunftsländer für die relevante Gruppe der Asylberechtigten, Asylsuchenden und Geduldeten unter den zehn größten Teilnahmegruppen sind, zeigen jedoch, dass das Integrationskursangebot des BAMF zumindest in 2015 unzureichend gewesen ist. Zum Vergleich: Bei der Reihenfolge der zehn zugangsstärksten Herkunftsländer der Asylsuchenden in Hamburg (ohne Westbalkanstaaten) ergibt sich für 2015 folgendes Bild: Ranking Herkunftsland Erstanträge 1 Syrien 3.405 2 Afghanistan 2.250 3 Irak 942 4 Eritrea 805 5 Iran 283 6 Russische Föderation 274 7 Somalia 214 8 Ägypten 53 9 Guinea 24 10 Ghana 13 Quelle: BAMF-Asylgeschäftsstatistik 3. Laut der Drs. 21/2868 nahmen 2014 etwa 4.754 Personen an dem in Hamburg vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angebotenen Integrationskurs teil. Im ersten Halbjahr 2015 gab es 3.649 Teilnehmer/ -innen. Wie viele Teilnehmer/-innen nahmen 2015 insgesamt an dem vom Bundesamt angebotenen Integrationskurs teil? Im Jahr 2015 haben in Hamburg insgesamt 6.437 Personen einen Integrationskurs begonnen, davon 3.193 Männer und 3.244 Frauen. Einen Integrationskurs absolviert (abgeschlossen) haben in diesem Zeitraum 3.814 Personen, davon 1.546 Männer und 2.268 Frauen. 4. Wie viele Asylberechtigte und Geflüchtete mit gesicherter Bleibeperspektive besuchen zurzeit, das heißt im 1. Quartal 2016, die Sprachmodule der Integrationskurse des Bundesamtes in Hamburg? Siehe Antwort zu 2. 5. Wie hoch ist der Anteil an Frauen, die die Deutschkurse des Bundesamtes im 1. Quartal 2016 (und in 2015) in Hamburg besuchen? Siehe Antwort zu 3. Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 6. Wie viele Asylberechtigte und Geflüchtete mit gesicherter Bleibeperspektive sind für die Teilnahme an dem Integrationskurs des Bundesamtes zwar angemeldet, können diese Sprachkurse jedoch etwa mangels Platzkapazitäten nicht besuchen; wie viele warten auf einen Deutschkursplatz ? Ziel des BAMF ist es, für alle Teilnehmenden den Kursbeginn innerhalb von sechs Wochen nach Anmeldung sicherzustellen und dafür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Zur Anzahl der Personen, die aktuell auf einen Kursplatz warten, hat das BAMF keine Angaben gemacht. 7. Wie viele Asylsuchende und Geduldete nehmen aus welchen Gründen nicht an dem Integrationskurs des Bundesamtes teil und gibt es eine Warteliste? Wenn ja, wie viele dieser Personen stehen auf dieser Warteliste? Nach Auskunft des BAMF können grundsätzlich keine Aussagen zu Wartelisten oder Gründen der Nichtteilnahme getroffen werden, da das Integrationskurssystem flexibel und nachfrageorientiert aufgebaut sei: Die vom BAMF einmal zugelassenen Träger können ihr Kursangebot jederzeit an die regional bestehende Nachfrage anpassen und gegebenenfalls mehr Kurse anbieten. Könne ein Träger nicht zeitnah einen Platz anbieten, so sei er dazu verpflichtet, dies der teilnahmeberechtigten Person mitzuteilen . Die Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren des BAMF seien dann befugt, die teilnahmeberechtigten Personen an einen anderen Kursträger zu vermitteln. 8. Geht der Senat davon aus, dass in Hamburg insgesamt ein flächendeckendes Deutschkursangebot des Bundesamtes vorliegt? Der Senat begrüßt ausdrücklich die vom Bund beschlossene finanzielle Verstärkung des Integrationskursangebots für 2016. Damit wird einer entsprechenden Forderung der Länder Rechnung getragen. Von zentraler Bedeutung ist nun, dass das BAMF die entsprechenden organisatorischen Rahmenbedingungen schafft, damit den Kursträgern der notwendige und auch mit Finanzmitteln unterlegte Kapazitätsausbau in 2016 auch gelingen kann. Die Kursträger stehen vor großen Herausforderungen, weil sie unter anderem Lehrende sowie Räumlichkeiten finden und vorfinanzieren müssen. Mit den insgesamt 47 Integrationskursträgern (Stand: 1. Juni 2016), verteilt auf alle Hamburger Bezirke, verfügt Hamburg bereits über eine gute Ausgangslage für den geplanten Kapazitätsausbau des Integrationskursangebots des Bundes. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die vom BAMF gegenüber den Ländern im Rahmen von Routinesitzungen bekundete Absicht, die Kostenerstattungssätze für die Integrationskursträger von 3,10 Euro auf 4,00 Euro anzuheben, um die Arbeitsbedingungen der Lehrenden in den Integrationskursen zu verbessern, um Lehrende zu halten und neue Lehrende zu gewinnen. Die Anhebung der Kostenerstattungssätze des BAMF wurde bereits von den Ländern – so auch von Hamburg – mehrfach, zuletzt in der 11. Integrationsministerkonferenz (IntMK) vom 16./17 März 2016, gefordert. Sollte sich herausstellen, dass der notwendige Kapazitätsausbau in der bundesfinanzierten Sprachförderung trotz entsprechender Mittelausstattung nicht oder nicht ausreichend umgesetzt wird, wird Hamburg erneut gegenüber dem Bund Korrekturen bei den Rahmenbedingungen fordern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele Teilnehmer-/-innenplätze sind für das Jahr 2017 geplant? Der Bund hat auf die laufenden Beratungen zum Bundeshaushalt verwiesen, weswegen derzeit noch keine belastbaren Zahlen zur Mittelausstattung des BMI für das Integrationskursangebot des BAMF vorliegen. Seitens der zuständigen Fachbehörden wird davon ausgegangen, dass die bisherigen Angaben des BAMF auch im Jahr 2017 weiterhin gültig sind und die zugelassenen Kursträger ihr Kursangebot jederzeit an die regional bestehende Nachfrage anpassen und gegebenenfalls bei entsprechendem Bedarf weitere Kurse anbieten können. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 7 Weitere Angaben des Bundes liegen hierzu nicht vor. 10. Wie viele Mittel stehen dem Senat für das Integrationskursangebot aktuell zur Verfügung? Das Integrationskursangebot des BAMF wird ausschließlich durch den Bund und durch Kostenbeiträge der nicht befreiten Teilnehmenden finanziert. Siehe auch Antwort zu 12. 11. Ist eine Aufstockung der Mittel für die BAMF-Kurse für die Jahre 2016 und 2017 geplant? Wenn ja, in welcher Höhe? Zur Aufstockung der Mittel für die Integrationskurse im Jahr 2016 siehe Antwort zu 1.; zu den Planungen für 2017 siehe Antwort zu 9. 12. Wird es zu einer Aufstockung der Kofinanzierung für Teilnehmer/-innen kommen? Wenn ja, in welcher Höhe? Im Zuge der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 hat der Bund Änderungen beim Kostenbeitrag derjenigen Teilnehmenden vorgenommen , die nicht kostenbefreit sind. Seither gilt nicht mehr ein Festbetrag, sondern der hälftige Anteil am Kostenerstattungssatz, den Träger für die Durchführung von Integrationskursen je Teilnehmenden und Unterrichtsstunde erhalten. Die andere Hälfte übernimmt das BAMF. Aufgrund der beabsichtigten Anhebung der Kostenerstattungssätze des BAMF auf 4,00 Euro (siehe auch Antwort zu 8.) ist somit davon auszugehen, dass auch der Kostenbeitrag von nicht kostenbefreiten Personen von 1,55 Euro auf 2,00 Euro ansteigen wird. Ob diese Anhebung der Kostenerstattungssätze noch in 2016 in Kraft treten könnte, ist den zuständigen Fachbehörden bislang nicht bekannt. Für zugelassene Asylsuchende, Geduldete und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 5 AufenthG ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenfrei . Personen im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit. Im Übrigen können Personen auch dann vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn ihnen die Zahlung des Kostenbeitrages aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Situation besonders schwerfällt. 13. Ist eine Ausweitung beziehungsweise Öffnung des Integrationskurses auch auf beziehungsweise für weitere Personengruppen als diejenigen mit guter Bleibeperspektive geplant – zum Beispiel Schutzsuchende aus Afghanistan oder bestimmte Asylsuchende aus dem Dublin-Verfahren? Nach Angaben des BAMF werden die Herkunftsländer sehr genau beobachtet. Sobald sich für ein Herkunftsland eine nachhaltige Entwicklung der Schutzquote über 50 Prozent abzeichnet, werden diese Länder in Abstimmung mit dem BMI in die Liste der Herkunftsländer mit hoher Schutzquote aufgenommen. Gemäß der letzten Asylgeschäftsstatistik vom Mai 20165 des BAMF liegt die Gesamtschutzquote der Schutzsuchenden aus Afghanistan bei 45,2 Prozent. Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder nach der Dublin-III-Verordnung einen Asylantrag gestellt haben, haben keinen Zugang zu den Integrationskursen des BAMF. ESF-BAMF-Programm: 14. Aus der Drs. 21/2868 geht hervor, dass an den ESF-BAMF-Sprachkursen im Jahr 2014 etwa 805 Personen und 2015 etwa 887 Personen 5 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/201605- statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf?__blob=publicationFile. Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 teilnahmen. Wie ist die aktuelle Anzahl an Platzkapazitäten und an Teilnehmern /-innen der Maßnahmen zur berufsbezogenen Sprachförderung ? Nach Angaben des BMAS ist das für das Jahr 2016 ursprünglich mit 60 Millionen Euro aus ESF-Mitteln ausgestattete Programm durch eine Mittelumschichtung des Bundes um 53 Millionen Euro aufgestockt worden. Somit stehen für das Jahr 2016 ESF-Mittel in Höhe von insgesamt 113 Millionen Euro zur Verfügung. Hiermit können zwischen 45.000 und 50.000 Teilnehmende gefördert werden. Zielgruppe des ESF-BAMF- Programms sind Menschen mit Migrationshintergrund, die nach dem SGB II oder SGB III leistungsberechtigt sind oder am Bundesprogramm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“ teilnehmen und über das Sprachniveau A2 verfügen6. Das BMAS ist zudem verantwortlich für die berufsbezogene Deutschsprachförderung aus Bundesmitteln, die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Aufenthaltsgesetz verankert wurde (§ 45 a AufenthG). Diese wird ab Mitte dieses Jahres sukzessive das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung ablösen . Sie wird zu einem Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes und baut unmittelbar auf den Integrationskursen auf7. In daran anschließenden berufsbezogenen Sprach- und Weiterqualifizierungsmodulen werden Zugewanderte, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder III beziehen sowie Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Für das Jahr 2016 wurden hierfür zusätzlich zu den noch vorhandenen ESF-Mitteln 179 Millionen Euro an Bundesmitteln bereitgestellt. Damit sollen im Jahr 2016 zusammen mit dem ESF-BAMF-Programm circa 100.000 Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen. Laut Mitteilung des BMAS wird es ab dem Jahr 2017 jährlich insgesamt etwa 200.000 Plätze für die berufsbezogene Sprachförderung geben. Mittelfristiges Ziel des BMAS und des BMI ist es, beide gesetzlich verankerten Sprachprogramme (Integrationskurse und die berufsbezogenen Sprachkurse) im Rahmen eines neuen „Gesamtprogramms Sprache“ (GPS) zu einem modularisierten System weiterzuentwickeln, um eine Sprachförderung aus einem Guss anbieten zu können. Um beide Sprachprogramme zusammenzuführen, bedarf es umfangreicher bundesweiter organisatorischer Maßnahmen, wie zum Beispiel einer teilnehmer- oder kursbezogenen Finanzierung, das IT-Programm muss angepasst, zum Teil neu entwickelt , curriculare Anpassungen müssen vorgenommen und weitere Akteure müssen eingebunden werden. Im Rahmen des Gesamtprogramms ist das BMI für das Erreichen des Niveaus B1 (Integrationskurse) verantwortlich. Das BMAS ist für die darüber hinausgehende berufsbezogene Sprachförderung zuständig. Dabei sollen in einem modularisierten System sowohl allgemeinsprachliche als auch berufsbezogene Sprachkenntnisse vermittelt werden, die auch spezifische Bedarfe, zum Beispiel bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder Erteilung von Berufserlaubnissen beziehungsweise Approbationen, abdecken sollen. Dadurch wird eine systematische, aufeinander aufbauende Sprachförderung von A1 bis C2 nach GER einschließlich der Alphabetisierungskurse ermöglicht. 15. Wie viele Teilnehmer/-innen aus welchen Herkunftsländern besuchen diesen berufsorientierten Kurs in Hamburg? Bitte nach Geschlecht und Alter darstellen. Wer ist anspruchsberechtigt? Nach Mitteilung des BAMF liegt die Zahl der Teilnehmenden in Hamburg derzeit bei 617 Personen (Stichtag: 2. Juni 2016). Eine Aussage zu den Teilnehmenden nach Herkunftsländern, Alter und Geschlecht ist laut BAMF derzeit nicht möglich. Zu den anspruchsberechtigten Teilnehmenden siehe Antwort zu 14. 6 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/ 01_Grundlagen/foerderrichtlinie-2009-pdf.pdf?__blob=publicationFile. 7 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/01_Grundlagen/voberufsbezogene -deutschsprachfoerderung.pdf?__blob=publicationFile. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 9 16. Ist eine bedarfsdeckende Auslastung der Platzkapazitäten erreicht worden ? Wenn ja, wie ist die Anzahl der dort gelisteten Personen? Wenn nein, gibt es eine Warteliste? Bei der Umsetzung des ESF-BAMF-Programms durch die Regionalkoordination des BAMF ist Hamburg bundesweit führend. Zum Stichtag 2. Juni 2016 konnte bereits eine Belegungsquote von 46,4 Prozent der geplanten Jahres-Teilnehmer-Eintritte in den Kursen erreicht werden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 27,6 Prozent. Darüber hinaus hat das BAMF keine weiteren Angaben gemacht. 17. Wie viele Teilnehmer-/-innenplätze sind für die ESF-BAMF-Sprachkurse für 2016 und 2017 geplant? Laut Mitteilung des BAMF sind für Hamburg im Jahr 2016 insgesamt 1.329 Kursplätze geplant. Die für die Bedarfsplanung verantwortliche BA sieht bis Ende 2016 noch weitere 712 Teilnehmer-Eintritte in das Programm vor. Eine Planzahl für das Jahr 2017 konnte das BAMF auf Nachfrage derzeit noch nicht mitteilen. 18. Ist eine Aufstockung der Mittel für ESF-BAMF-Sprachkurse geplant, damit eine weitere Sprachqualifizierung zumindest bis zum B1-Niveau, oder eine Teilnahme von Personengruppen mit eingeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt – wie Asylsuchende und Geduldete – ermöglicht wird? Wenn ja, bitte auch die genaue Höhe darstellen. Siehe Antwort zu 14. 19. Gibt es bereits konkrete Planzahlen für die berufsbezogene Sprachförderung des ESF-BAMF-Programms im Jahr 2016? Mit wie vielen Teilnehmer -/-innenplätzen kann Hamburg für 2016 (Soll 2.600) rechnen? Siehe Antwort zu 17. Garantiefonds Hochschule 20. An den Sprachförderangeboten des Bundes im Rahmen des „Garantiefonds Hochschule“ nahmen insgesamt 58 Personen in 2014 und 115 in 2015 teil. Wie viele Geflüchtete aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status nehmen aktuell an diesem Angebot teil? 21. Wie viele Teilnehmer-/-innenplätze bestehen für das 1. Quartal 2016? Nach Angaben des BMFSFJ waren im 1. Quartal 2016 61 Plätze mit Teilnehmenden aus Hamburg besetzt. Aktuell (Stand 6. Juni 2016) nehmen 131 Asylsuchende in Hamburg am Angebot des „Garantiefonds-Hochschule“ teil. Diese schlüsseln sich nach aufenthaltsrechtlichem Status und Herkunftsländern wie folgt auf: Herkunftsland § 22 AufenthG § 23 Abs. 1 AufenthG § 23 Abs. 2 AufenthG § 25 Abs. 1 AufenthG § 25 Abs. 2 AufenthG Gesamt Afghanistan 0 0 0 1 7 8 Eritrea 0 0 0 0 3 3 Irak 0 0 0 0 2 2 Iran 0 0 0 1 6 7 Pakistan 0 0 0 0 2 2 Russland 0 0 0 0 1 1 Syrien 0 5 11 4 88 108 Gesamt 0 5 11 6 109 131 Quelle: Angaben des BMFSFJ. Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 22. Ist eine ausreichende, bedarfsdeckende Versorgung mit dem Deutschkursangebot „Garantiefonds Hochschule“ gewährleistet? 23. Wie viele Mittel stehen für dieses Sprachangebot zur Verfügung? Nach Angaben des BMFSFJ ist eine bedarfsdeckende Versorgung im Jahr 2016 gegeben: Die vom BMFSFJ für den Garantiefonds Hochschule zur Verfügung gestellten Zuwendungsmittel in Höhe von 15,3 Millionen Euro für Deutschkurse orientieren sich am bundesweiten Bedarf. 24. Wie viele Teilnehmer-/-innenplätze sind insgesamt für 2016 und 2017 geplant? Bundesweit können laut BMFSFJ mit dem oben genannten Mittelvolumen für das Jahr 2016 insgesamt 2.550 Sprachkursplätze angeboten werden. Die Haushaltsberatungen des Bundes für das Jahr 2017 sind noch nicht abgeschlossen . Daher kann nach Angaben des BMFSFJ eine konkrete Aussage zur Anzahl der für 2017 geplanten Sprachkursplätze für das Programm erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen getroffen werden. Mit Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg finanziertes Sprachförderangebot für Geflüchtete 25. Nach Drs. 21/2868 förderte die Stadt mit Landesmitteln 882 (2014) und 1.232 (2015) zusätzliche „Deutschkurse für Flüchtlinge“ im Umfang von 300 Stunden. Die Teilnahme an den „Kursen zur Erstorientierung für Flüchtlinge (EOF)“ konnte ferner für 72 (2014) und 445 (2015) Schutzsuchende ermöglicht werden. Welche Zielsetzungen verfolgt der Senat mit diesen drei Programmen? Welche Zielgruppen sind anspruchsberechtig? Siehe Vorbemerkung. 26. Konnte damit der Bedarf an Sprachförderangeboten gedeckt werden und ist mit der aktuellen Belegung das aktuelle Angebot in Hamburg vollständig ausgelastet worden? Wie hoch war der Anteil an Frauen? Nach Angaben des Flüchtlingszentrums konnte die wachsende Nachfrage bei den landesfinanzierten Sprachkursen seit 2014 insofern gedeckt werden, als dass die BASFI zusätzliche Mittel bereitstellen konnte und bislang keine Bewerberinnen und Bewerber für das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ beim Programm-Träger Flüchtlingszentrum Hamburg abgewiesen werden mussten. Gleichwohl ist das Angebot des Programms „Deutschkurse für Flüchtlinge“ noch nicht allen möglichen Teilnehmenden bekannt, sodass der tatsächliche Bedarf höher eingeschätzt wird, als es die Nachfrage im Projekt wiedergibt. Auch deswegen und vor dem Hintergrund, dass die zuständige Fachbehörde insbesondere gegenüber den Unterbringungsleitungen und Ehrenamtlichen aktiv auf dieses Programm hinweist, ist von einer weiter ansteigenden Nachfrage im Programm auszugehen. Zur aktuellen Belegung der Angebote hat das Flüchtlingszentrum mitgeteilt, dass die Wartezeiten bei der Einsteuerung in freie Kursplätze abhängig von Standort und Kursart sehr unterschiedlich seien. Die Wartezeiten im Bezirk Hamburg-Mitte sind in der Regel kürzer als in anderen Bezirken, da die Trägerkonzentration dort höher ist. Sie beträgt im Durchschnitt vier Wochen und umfasst eine Spanne von wenigen Tagen bis zu zwei Monaten. In den übrigen Bezirken liegen die Wartezeiten bei durchschnittlich acht Wochen. Bei den Alphabetisierungskursen im Rahmen des Programms „Deutschkurse für Flüchtlinge“ ist in allen Bezirken derzeit mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Diese belaufen sich nach Schätzungen des Flüchtlingszentrums Hamburg aktuell auf etwa drei Monate. Generelle Aussagen hierzu können jedoch nicht getroffen werden, da die Kursträger auf die gestiegene Nachfrage flexibel reagieren und kurzfristig neue Kurse anbieten, sobald geeignete Lehrkräfte oder Unterrichtsräume akquiriert worden sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 11 Beim Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ entwickelte sich der Anteil der männlichen und weiblichen Kursteilnehmenden jeweils in den vergangenen Jahren wie folgt: Teilnehmende 2014 2015 Frauen 180 (24%) 216 (23%) Männer 569 (76%) 721 (77%) Insgesamt 749 (100%) 937 (100%) * Quelle: Flüchtlingszentrum Hamburg, Zahlen für 2015: Stand Mai 2015 Wie in Drs. 21/4499 bereits dargestellt, basieren die Teilnahmezahlen auf den bereits abgerechneten Kursteilnahmen. Aufgrund von möglichen Rechnungsüberhängen können die Ist-Zahlen für 2015 noch ansteigen. Die tatsächlich abgerechneten Teilnahmezahlen liegen regelmäßig erst Ende des 3. Quartals des Folgejahrs vor. Zu den Sprachkursen zugelassen wurden in 2014 882 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, 2015 1.263 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Für 2016 wird ein weiterer Anstieg gegenüber 2015 erwartet, da der in der Antwort zu Frage 28. skizzierte weitere Ausbau der Sprachförderangebote erst Ende 2015 und in diesem Jahr wirksam geworden ist. Im 1. Quartal 2016 haben bereits 448 Personen eine Zulassung zu diesem Programm erhalten. Siehe auch Antwort zu 28. Für das EOF-Angebot der VHS ergibt sich folgendes Bild: Teilnehmende 2014 2015 Frauen 15 (21%) 82 (19%) Männer 57 (79%) 351 (81%) Insgesamt 72 (100%) 433 (100%) Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung Beim EOF-Angebot der VHS kann nach Mitteilung der zuständigen Fachbehörde derzeit die Nachfrage nicht vollständig abgedeckt werden. Dieses Angebot ist komplett ausgelastet. Die Planungen für eine bedarfsgerechte Ausweitung dieses Angebots werden zurzeit zwischen den zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Im Übrigen siehe Drs. 21/4499 sowie Drs. 21/4765. 27. Wie hoch beliefen sich die Gesamtkosten für 2015 (Ist)? Nach Angaben des Flüchtlingszentrums haben die Kursträger für 2015 bislang Kosten in Höhe von 642.000 Euro für das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ in Rechnung gestellt. Zu möglichen Rechnungsüberhängen siehe auch Drs. 21/4499. Die Gesamtkosten für die EOF-Kurse beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 135.000 Euro. 28. Wie ist die aktuelle Anzahl an Plätzen in den drei Programmen? Wie viele Geflüchtete aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status nahmen im 1. Quartal 2016 teil? Wie hoch ist der Anteil an Frauen? Im Jahr 2016 stehen insgesamt derzeit bis zu 2.360 Kursplätze für das Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ zur Verfügung. Davon entfallen bis zu 1.000 Kursplätze auf das Vorhaben „W.I.R“. Dieses Kursangebot umfasst 500 Kursplätze zum Erlernen der deutschen Sprache und 500 zum beruflichen Einstieg. Außerhalb des Vorhabens „W.I.R“ sind bis zu 500 Kursplätze vorgesehen, die nach qualifikations- und arbeitsmarktorientierten Kriterien vergeben werden (zum Beispiel Schulabschluss, Vorkenntnisse der deutschen Sprache, EOF-Teilnehmende, die mit einer guten Empfehlung abgeschlossen haben, arbeitsmarktnahe Qualifizierung, Aussicht auf Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oder auf Arbeitsvermittlung). Weitere 600 Kursplätze werden nach jugend- und familienpolitischen Kriterien vergeben. Die übrigen Plätze werden zunächst als Reserve vorgehalten, um auf neue Bedarfe gegebenenfalls flexibel reagieren zu können. Die Zugangszahlen zum Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ erfasst das Flüchtlingszentrum in drei Schritten: Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 1. Anzahl der Personen, für die eine Zulassung zum Sprachstandstest erteilt worden ist, 2. Anzahl der Personen, die eine Teilnahmeberechtigung für ein erstes Sprachkurs- Modul erhalten haben sowie 3. Anzahl der Personen, für die der Sprachkursträger eine Rechnung über die Teilnahme erstellt hat. Die im Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ angebotenen Kursarten „Deutschkurse für Flüchtlinge – BASIS“ und „Deutschkurse zum Beruflichen Einstieg – Aufbau“ bestehen jeweils aus 300 Unterrichtseinheiten (UE), die sich weiter in drei Module mit jeweils 100 UE unterteilen lassen. Die Teilnehmer erhalten die Berechtigungen zur Teilnahme am Kursangebot modulweise, das heißt immer nur für 100 UE. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass nur Teilnehmende gefördert werden, die auch tatsächlich den Kurs besuchen. Dieses Verfahren führt zu einer effizienten und zielgerichteten Mittelverwendung im Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“. Siehe hierzu auch Drs. 21/4499. Die Teilnahme an einem Sprachkurs gilt erst dann als gesichert, wenn das Flüchtlingszentrum eine Rechnung über die tatsächlich erfolgte Kursteilnahme erhalten hat. Da die Abrechnungen der Kursträger erst einige Zeit später nach Kursende beim Flüchtlingszentrum eingehen, liegen diese Daten regelmäßig mit mehrmonatiger Verzögerung vor. Daher stützen sich die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf die Anzahl der Kursteilnehmenden, für die eine Teilnahmeberechtigung für einen Sprachkurs Modul 1 ausgestellt wurde. Im 1. Quartal 2016 haben 448 Personen eine Teilnahmeberechtigung für ein erstes Sprachkurs Modul erhalten, die aus folgenden Herkunftsländern stammen: Herkunftsland Anzahl Personen Afghanistan 336 Somalia 36 Russische Föderation 18 Libanon 8 Syrien 8 Ghana 7 Palästinensische Gebiete 7 Ägypten 5 Algerien 3 Nigeria 3 Bosnien und Herzegowina 2 Elfenbeinküste 2 Nicaragua 2 Armenien 1 Gabun 1 Georgien 1 Irak 1 Kolumbien 1 Libyen 1 Niger 1 Pakistan 1 Togo 1 Tunesien 1 Türkei 1 Gesamt 448 Quelle: Flüchtlingszentrum Von diesen 448 Personen verfügen 404 über eine Aufenthaltsgestattung, 43 über eine Duldung und eine Person über eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 Aufenth G, bei der ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 13 Davon waren 366 männlichen, 82 weiblichen Geschlechts (rund 18 Prozent). Die zuständige Fachbehörde klärt derzeit in Gesprächen mit dem Flüchtlingszentrum, wie der Frauenanteil im Projekt „Deutschkurse für Flüchtlinge“ künftig erhöht werden könnte. Dabei kann es unter anderem darum gehen, das Angebot durch aufsuchende Arbeit zum Beispiel in Unterkünften vermehrt bei Frauen zu bewerben und gegebenenfalls Frauen durch eine spezialisierte Beratung zu bestärken, diese Angebote auch anzunehmen. Dieses Thema wird auch im Dialogforum Sprache des Forums Flüchtlingshilfe in einer speziellen Arbeitsgruppe mit Vertretern der ehrenamtlichen Arbeit in der Flüchtlingshilfe vertieft erörtert. Die Angaben zu den Teilnehmenden nach Geschlecht und Herkunftsland an den EOF-Kursen im 1. Quartal 2016 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Herkunftsland männlich weiblich Gesamt Afghanistan 51 3 54 Iran 1 0 1 nicht bekannt 2 0 2 Gesamt 54 3 57 Quelle: VHS Der aufenthaltsrechtliche Status der Teilnehmenden bei den EOF-Kursen wird von der VHS statistisch nicht erfasst. 29. Mit wie vielen Teilnehmern/-innen rechnet der Senat für 2016 und 2017? Geht der Senat davon aus, dass das aktuelle Angebot ausreicht, diesem Bedarf zu entsprechen? Wenn nein, plant der Senat eine bedarfsgerechte Erweiterung des Angebotes? Zu den Planzahlen für das Jahr 2016 siehe Vorbemerkung. Die Planungen zur Einschätzung der Bedarfsentwicklung 2017 für die landesfinanzierte Sprachförderung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Der Bedarf an der ergänzenden Sprachförderung des Landes ergibt sich zum einen aus dem Angebot und den Zulassungsvoraussetzungen der bundesfinanzierten Sprachförderung des BAMF, des BMAS und der BA, der Anzahl der Zugewanderten und der Geschwindigkeit, mit der das BAMF über Asylanträge entscheidet (Wechsel der Anspruchsberechtigung). Die zuständigen Fachbehörden gehen davon aus, dass das aktuelle Niveau ergänzender Sprachförderung aus Landesmitteln auch für 2017 Bestand haben und weiterhin flexibel angepasst wird. Mit dem Hamburger Integrationskonzept „Teilhabe, interkulturelle Öffnung und Zusammenhalt“ hat der Senat sein Integrationsverständnis formuliert. Als wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe nennt das Integrationskonzept den Spracherwerb. Ausdrücklich bezieht das Hamburger Integrationskonzept die Gruppe der Asylsuchenden und der Geduldeten mit in die Integrationsförderung ein. Insbesondere diesem Ziel bleibt die landesfinanzierte Deutschsprachförderung verpflichtet. 30. Plant der Senat geeignete Maßnahmen, um den Anteil an Frauen zu erhöhen? Siehe Antwort zu 28. 31. Wie vielen und welchen Geflüchteten aus welchen Herkunftsländern ist es aktuell nicht möglich, an den Sprachkursen „Deutschkurse für Flüchtlinge “ teilzunehmen? Von der Teilnahme am Programm „Deutschkurse für Flüchtlinge“ grundsätzlich ausgeschlossen sind diejenigen Asylsuchenden und Geduldeten, die über eine Aufenthaltsgestattung beziehungsweise eine Duldung von weniger als sechs Monaten verfügen und bei denen daher ausgegangen wird, dass kein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Dies gilt zum Beispiel regelmäßig für Personen, die aus sicheren Herkunftsstaaten gemäß § 29a Asylgesetz (AsylG) kommen. Hierzu zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die in einem anderen Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Asylantrag gestellt haben oder nach der Dublin-III-Verordnung. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. Eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung mit weniger als sechs Monaten Geltungsdauer und damit keine Teilnahmeberechtigung für die landesfinanzierten Sprachkurse bestand am 31. Mai 2016 für insgesamt 4.799 Personen. Gleichwohl stehen diesem Personenkreis alle Angebote der ehrenamtlichen Sprachförderung offen, wie zum Beispiel in den Projekten „Dialog in Deutsch“ oder dem Projekt „Sprache im Alltag“ und viele mehr. Auch vor dem Hintergrund der nachfolgenden Zahlen haben die zuständigen Fachbehörden das ehrenamtliche Sprachförderangebot deutlich gestützt. Siehe hierzu Antwort zu 36. Herkunftsstaat Aufenthaltsgestattung < 6 Monate Duldung < 6 Monate Gesamt Afghanistan 1.416 122 1.538 Ägypten 24 124 148 Russische Föderation 114 95 209 sonstige asiatische Staaten 194 40 234 Türkei 4 108 112 Ungeklärte Staatsangehörigkeit 10 199 209 Sonstige (einschl. sichere Herkunftsstaaten ) 952 1.397 2.349 Gesamt 2.714 2.085 4.799 Quelle: BIS Übergang in Ausbildung und Arbeit 32. Welche Planungen gibt es, Geflüchtete nach Beendigung des Integrationskurses des Bundesamts sogleich in einen berufsbezogenen Deutschkurs zu vermitteln? Zur besseren Verbindung von Integrationskursen und Arbeitsmarktintegration haben BA und BAMF ein sogenanntes Kombimodell (Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb – KompAS) entwickelt. Das Kombimodell aus regulärem Integrationskurs und Maßnahmen der berufsbezogenen Förderung nach § 45 SGB III wird ab August 2016 bundesweit umgesetzt (ein Pilotprojekt läuft bereits, ein weiteres startet im Juni). Hierzu hat die BA über die regionalen Einkaufszentren ab 14. April 2016 Ausschreibungen veröffentlicht. Die Ausschreibung verpflichtet den Bieter, die arbeitsmarktliche Maßnahme mit einem Integrationskurs zu kombinieren. Bewerben können sich Träger, die über beide Zulassungen (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung/AZAV und Zulassung als Integrationskursträger) verfügen oder AZAV-Träger, die eine Kooperation mit einem zugelassenen Integrationskursträger nachweisen. Für das Kombimodell sind in Hamburg circa 3.500 Plätze vorgesehen. Hiervon entfallen 3.286 Plätze auf den Kundenkreis des Jobcenters team.arbeit.hamburg und 214 auf den Kundenkreis der Agentur für Arbeit Hamburg. Die Plätze können voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2016 vergeben werden. Über dieses Angebot von BA und BAMF hinaus stellt die BASFI 500 Plätze zur Verfügung , die im Rahmen des Vorhabens W.I.R bei entsprechendem Angebot auch in Teilzeit genutzt werden können, um Sprachförderung mit parallelen Angeboten zur beruflichen Orientierung, zu Kompetenzfeststellungen und zu Praktika verbinden zu können. 33. Wie sind die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Planung, Sprachkurse parallel zur Ausbildung oder Arbeitsaufnahme zu ermöglichen, damit keine Zeit verloren wird? Siehe Antworten zu 14 und zu 32. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 15 Weiterentwicklung der Sprachförderung 34. Welche Planungen für die Weiterentwicklung der Sprachförderung bestehen aufseiten des Bundes? Siehe Antwort zu 14. 35. Wie nimmt Hamburg hierauf Einfluss? Über den Bundesrat und die Fachministerkonferenzen, wie die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und die Integrationsministerkonferenz, hat Hamburg wiederholt unter anderem die Öffnung des Integrationskursangebotes für Asylsuchende und Geduldete mit Bleibeperspektive, eine auskömmliche Finanzierung und weitere Maßnahmen gefordert8. 36. Was bedeutet dies für die Planung der landesfinanzierten Sprachförderung ? Die Öffnung der Integrationskurse des Bundes schließt zurzeit weiterhin Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive aus, die nicht aus den vier Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran und Syrien stammen. Die Öffnung des Integrationskursangebots ist damit nicht bedarfsdeckend. Besonderer Bedarf besteht unter anderem bei Menschen aus Afghanistan, die als Asylsuchende über eine relativ hohe individuelle Bleibeperspektive verfügen und deren Verfahren häufig relativ lange andauern. Gerade auch für diese Gruppe bleibt das Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg für eine ergänzende Sprachförderung unbedingt erforderlich, denn Sprache bleibt eine zentrale Voraussetzung für Integration in Gesellschaft und den Arbeitsmarkt. Ebenso notwendig ist eine Flankierung der Angebote durch ehrenamtliche Sprachförderangebote für Geflüchtete. Die Teilnahme ist an keine Zugangsvoraussetzungen geknüpft. Siehe auch Antwort zu 31. Im Jahr 2016 fördert die BASFI mit einem Gesamtpaket von 230.000 Euro folgende Maßnahmen: ‐ Die VHS bietet eintägige Schulungen „Fortbildung für Ehrenamtliche in der Sprachförderung mit Geflüchteten“ an. Die BASFI finanziert dieses Qualifizierungsangebot in Höhe von 20.000 Euro. Erste Qualifizierungen wurden bereits durchgeführt, Ziel ist die Schulung von 450 Ehrenamtlichen. ‐ Ehrenamtlichen, die die Fortbildung bei der VHS absolviert haben, stehen als Unterstützung für die Wahrnehmung ihrer künftigen Aufgabe sogenannte Medientaschen zur kostenlosen Ausleihe bei den HÖB zur Verfügung. Die Medientaschen enthalten Medien zum Deutschlernen, das Buch „Erste Informationen für Flüchtlinge “, Kopierkarten zum kostenlosen Kopieren von Deutsch-Lehrmaterialien in allen Bücherhallen sowie einen Gutschein für eine Kundenkarte der HÖB, die ab Ausstellungsdatum zwölf Monate lang von der Jahresgebühr befreit ist. Mit der Kundenkarte können die Ehrenamtlichen insbesondere Deutschlern-Materialien (auch in größeren Mengen) sowie Medien aus den interkulturellen Beständen der Bücherhallen entleihen. Die HÖB stellen die Materialien zusammen, die BASFI übernimmt die Kosten in Höhe von knapp 90.000 Euro (für 450 Medientaschen). ‐ Die Mehrbedarfe an physischen Medien in den Bücherhallen (insbesondere Sprachlernmaterial, Wörterbücher) in Höhe von 100.000 Euro werden von der BASFI finanziert. ‐ Darüber hinaus beteiligt sich die BASFI an den Kosten für die Bereitstellung von Selbstlernangeboten (eLearning, mehrsprachige Online-Angebote) in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. 8 http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0756-13.pdf, http://www.thueringen.de/mam/th4/ justiz/intmk/protokoll_10.intmk_kiel.pdf, http://www.thueringen.de/mam/th4/justiz/intmk/protokoll_11intmk_erfurt.pdf. Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Hinzu kommen die Förderung der Projekte „Sprache im Alltag“ der Sprachbrücke- Hamburg e.V. mit jährlich 45.000 Euro und „Dialog in Deutsch“ der HÖB mit jährlich 80.000 Euro. In ehrenamtlichen Gesprächsrunden werden der alltagsnahe Sprachgebrauch und die Erweiterung des Wortschatzes gefördert, um das erreichte Sprachniveau zu halten und auszubauen. Ehrenamtliches Engagement 37. Wie viele und welche Sprachangebote mit Kurscharakter werden von ehrenamtlich Engagierten in Hamburg angeboten? Ein zentrales Register, in dem alle ehrenamtlichen Sprachangebote der Freien und Hansestadt Hamburg quantitativ und in ihrer Ausprägung erfasst werden, besteht nicht. Daher kann auch keine valide Aussage zu einer Gesamtzahl von ehrenamtlichen Sprachförderangeboten getroffen werden. Die den zuständigen Fachbehörden bekannten sind in ihrer Struktur, Konzeption, inhaltlichen Ausrichtung, Regelmäßigkeit sowie Art und Weise der Durchführung sehr heterogen und ergänzen die professionellen Sprachkurse durch Hauptamtliche. Im Übrigen siehe Antwort zu 36. a. Wie viele davon in den Ersteinrichtungen und Folgeunterkünften? Eine aktuelle Erhebung unter den Betreibern der Ersteinrichtungen und dem Betreiber der Folgeunterkünfte (Stand: 24. Mai 2016) hat ergeben, dass in den Ersteinrichtungen 172 ehrenamtliche Sprachangebote vorhanden sind. In Folgeunterkünften wurden 230 gezählt. b. Wie viele Teilnehmer/-innen können so an Sprachförderung partizipieren ? Da die ehrenamtlichen Förderangebote nicht zentral erfasst werden, können nur Aussagen zu den geförderten Projekten „Dialog in Deutsch“ und „Sprache im Alltag“ gemacht werden. „Dialog in Deutsch“ bietet wöchentlich 85 Gesprächsgruppen an, die von Ehrenamtlichen geleitet werden. Diese finden in den Standorten der HÖB statt9 Geplant ist eine Ausweitung des Angebotes auf über 105 wöchentliche Gruppen bis Ende 2016. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 31.438 Teilnehmende gezählt. Für 2016 wird von mindestens 35.000 Personen ausgegangen. Bei „Sprache im Alltag“, finden verteilt über das ganze Stadtgebiet wöchentlich 45 Gesprächsrunden statt10. An weiteren elf Standorten in Hamburg werden momentan neue Gruppenstarts vorbereitet. Derzeit partizipieren bis zu 450 Personen pro Woche an diesen Gesprächsrunden. 38. Wie ist die Auslastung der ehrenamtlich angebotenen Sprachkurse? Die Nachfrage nach Sprachförderangeboten ist nach Einschätzung der zuständigen Fachbehörden insgesamt und gerade auch im Bereich der ehrenamtlichen Sprachförderung im letzten Jahr sehr gewachsen. Dies ist unter anderem auch dem Umstand geschuldet, dass es für die große Gruppe der Asylsuchenden mit Bleibeperspektive bis zur Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz Ende Oktober 2015 keine Angebote gab und die Ehrenamtsprojekte in der Sprachförderung eine der wenigen Antworten auf den enorm gewachsenen Bedarf waren. Konkrete Angaben zu einer Auslastung der Angebote können aufgrund einer fehlenden zentralen Erfassung nicht gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 37. 39. Ist eine Aufstockung der Mittel für die Ausweitung der Deutschsprachangebote im Ehrenamt geplant, zum Beispiel für ehrenamtliche Deutsch- Sprachkurslehrer/-innen? Wenn ja, in welcher Höhe? 9 https://www.buecherhallen.de/ehrenamt-dialog-in-deutsch-termine. 10 http://www.sprachbruecke-hamburg.de/Gespraechsrunden/. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4566 17 Siehe Antwort zu 36. 40. Wie unterstützt das Dialogforum Sprachförderung des Forums Flüchtlingshilfe die Arbeit der Ehrenamtlichen? Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 2. September 2015 (siehe Drs. 21/1354) wurde der Senat ersucht, ein zentrales „Forum Flüchtlingshilfe“ insbesondere zur Vernetzung für die haupt- und ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen zu schaffen. Hierzu dienen unter anderem Dialogforen, die fach- und themenspezifisch die institutionellen Akteure und die ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Organisationen zusammenführen . Dabei sollen den Ehrenamtlichen fachliches Wissen von Behörden, Institutionen sowie Expertinnen und Experten verfügbar gemacht, Fragestellungen und Ideen aus der ehrenamtlichen Arbeit mit geflüchteten Menschen aufgenommen und einer fachlichen Problemlösung zugeführt, sowie der themenbezogene Erfahrungsaustausch unter den Ehrenamtlichen unterstützt werden. Zu den aktuell sechs Dialogforen, die ihre Arbeit bereits aufgenommen haben, gehört das Dialogforum Sprachförderung. An der Auftaktveranstaltung dieses Dialogforums am 25. Mai 2016 haben zunächst 30 Akteure teilgenommen. Vorgestellt wurde dort bereits ein erstes Projekt, welches aufgrund der in der Auftaktveranstaltung des Forums Flüchtlingshilfe am 18. Dezember 2015 geäußerten Bedarfe der Ehrenamtlichen entwickelt wurde. Die Ehrenamtlichen fragten nach kurzen, begleitenden Qualifizierungsangeboten, welche auch den bestehenden Orientierungsbedarf im Lehrmittelbereiche aufgreifen. Gemeinsam mit VHS, HÖB und der zuständigen Fachbehörde wurde daraufhin ein Qualifizierungsangebot für Ehrenamtliche in der Sprachförderung entwickelt. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des VHS-Kursangebotes von der HÖB Medientaschen für ihre Sprachförderangebote. Insgesamt sollen bis ins 1. Quartal 2017 450 Personen erreicht werden. Bislang haben schon circa 100 Ehrenamtliche einen Kurs besucht. Bei der Auftaktveranstaltung im hat sich darüber hinaus gezeigt, dass es einen sehr großen Wunsch nach Vernetzung und Überschaubarkeit der vielfältigen Angebote sowie Initiativen und Organisationen im Bereich der ehren- und hauptamtlichen Sprachförderung gibt. Des Weiteren besteht Beratungs- und Fortbildungsbedarf für Fragestellungen und Themen aller wie auch einzelner Engagementformate in der Sprachförderung. Verabredet wurden zwei jährliche Treffen mit allen am Dialogforum Sprache Interessierten . Darüber hinaus soll es thematische Austauschtreffen in kleinerer Runde geben, die sich jeweils einem speziellen Aspekt der Sprachförderung widmen (Beispiele : Förderung der Teilnahme von Frauen, Umgang mit unterschiedlichen Sprachniveaus der Zugewanderten in den Sprachfördergruppen, Umgang mit Analphabeten, Entwicklung passgenauer Fortbildungen für Ehrenamtliche in der Sprachförderung, Unterstützung der Ehrenamtlichen mit Deutsch-Lehr- und Lernmaterialien, zum Beispiel Medientaschen, und andere). Haushalt 41. Welche konkreten Anpassungen der landespezifischen Sprachangebote sind in Bezug auf den aktuellen Bedarf geplant? Siehe Antwort zu 26. 42. Plant der Senat weitere Angebote zur Sprachförderung von Geflüchteten , zum Beispiel duale Maßnahmen? Die zuständigen Fachbehörden planen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter team.arbeit.hamburg, Flüchtlinge unter 25 Jahren in einem umfassenden Integrationsansatz über einen längeren Zeitraum von der Berufsorientierung über betreute Betriebspraxis bis hin zur Berufsausübung regelhaft zu betreuen. Ziel ist die Verknüpfung der Maßnahmen des Regelsystems, sodass geflüchtete junge Menschen ihre Chancen auf Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wahrnehmen kön- Drucksache 21/4566 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 nen. Mit einer persönlichen Begleitung, die die jungen Menschen auch bei der Bewältigung ihrer Alltagsprobleme unterstützt, soll gewährleistet werden, dass notwendige Integrations- und Qualifizierungsangebote in Anspruch genommen werden. Damit wird auch das Ziel verfolgt, die Aufnahme von unqualifizierten Jobangeboten oder die dauerhafte Inanspruchnahme von Transferleistungen zu verhindern. Die Begleitung in der Modellphase soll dabei für circa 400 Personen sichergestellt werden. Hierbei streben die zuständigen Behörden an, vermehrt weibliche Geflüchtete aufzunehmen. In aufsuchender Arbeit, zum Beispiel in Unterkünften, sollen vermehrt Frauen erreicht und ferner durch eine spezialisierte Beratung motiviert werden, diese Angebote auch anzunehmen. Im Übrigen siehe Antwort zu 32. 43. In welcher Höhe liegen Finanzmittel zur Sprachförderung für 2016 (Soll) vor und existieren bereits Planungen für 2017? In den Jahren 2016 und 2017 stehen für die landesfinanzierte Deutschsprachförderung jeweils Haushaltsmittel in Höhe von lediglich 698.000 Euro zur Verfügung. Die Mehrbedarfe für die Integration von Flüchtlingen sind in diesen Ansätzen nicht unmittelbar veranschlagt. Vielmehr werden sie aufgrund der weiterhin hohen Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Mehrbedarfe in zeitlicher Hinsicht sowie möglicher zusätzlicher Kostenübernahmen durch den Bund weiterhin zentral vorgehalten und bedarfsgerecht im Haushaltsvollzug auf die Produktgruppe 255.03 (Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft) übertragen.