BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4569 21. Wahlperiode 21.06.16 Große Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Heike Sudmann, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) und Fraktion vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie sind die Situation und der Sachstand der öffentlichen Unterbringung in Hamburg? Hamburg hinkt seit Jahrzehnten mit dem Bau von kostengünstigem Wohnraum weit hinter den Bedarfen her. Öffentliche Grundstücke werden ohne rechtlich verbindliche, soziale Auflagen an Investoren verkauft, Mietwohnraum wird in Eigentum umgewandelt. Während im letzten Jahr rund 2.000 Sozialwohnungen entstanden, sind gleichzeitig über 7.000 Sozialbindungen ausgelaufen. Nach den Mietspiegeln der letzten zehn Jahre sind die Mieten in Hamburg um rund 25 Prozent gestiegen. Neuvermietungsmieten liegen sogar mehr als 50 Prozent über der durchschnittlichen Mietspiegelmiete. Das im Januar beschlossene „Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum“ ist eine Enttäuschung für alle, die seit Jahren auf eine konkrete Wende in der Versorgung mit Wohnraum hoffen: Gerade mal 300 Sozialwohnungen mehr sollen gebaut werden. Dies federt nicht einmal den Verlust durch auslaufende Bindungen ab. Zusätzlich zu den Geflüchteten sind rund 8.000 Wohnungslose und Zuwanderer auf eine öffentliche Unterbringung angewiesen. Wenn keine entschiedenen Gegenmaßnahmen ergriffen werden, prognostiziert die Diakonie bis 2018 einen Anstieg der Wohnungslosen in Hamburg auf 14.000 Menschen . Zudem stehen die Hamburger Behörden und Bezirke seit dem letzten Jahr im Bereich der öffentlichen Unterbringung vor großen Herausforderungen . Anfang 2016 wurden etwa 21.000 Geflüchtete in der Erstaufnahme und rund 18.000 Geflüchtete in Folgeunterbringungen versorgt. Laut des Monitorringberichts der Behörde für Arbeit, Soziales und Integration vom Februar 2016, wird bis zum Ende des Jahres mit einem weiteren Platzbedarf für 40.000 Personen in der öffentlichen Unterbringung und in der Folgeunterbringung für 50.000 Menschen gerechnet. Zwar sind seit Beginn des Jahres die Zahlen der ankommenden Geflüchteten stark rückläufig, doch aufgrund mangelnder Plätze in der Folgeunterbringung müssen mehrere Tausend Menschen in der Erstaufnahme verbleiben. Aufgrund der Ausstattungsstandards sind viele der Plätze in den öffentlichen Unterbringungen, zum Beispiel in Zelten oder Gewerbehallen, nur als provisorische, übergangsweise Notlösung einzuordnen. Die Belastungen für die untergebrachten Menschen sind in vielerlei Hinsicht hoch: Sie müssen monatelang über den vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten hinaus in der Zentralen Erstaufnahme verbleiben , da es an Wohnanschlussperspektiven fehlt. Darüber hinaus erhalten Hamburger/-innen, die WG-Zimmer zur Anmietung für Geflüchtete anbieten, wochenlang keine Rückmeldung seitens der Behörde, ob sie nun Personen unterbringen können oder nicht. Hinzu kommt, dass die Versorgungsquote von vordringlich Wohnungssuchenden kontinuierlich sinkt. Mittlerweile kön- Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nen nur noch rund 34 Prozent dieser Gruppe mit Wohnraum versorgt werden , während zugleich der Anteil der amtlich anerkannt Wohnungssuchenden steigt. Rund 5.000 Menschen konnten trotz Dringlichkeitsbestätigung im letzten Jahr nicht mit Wohnraum versorgt werden. Es bestehen Hinweise, dass in Hamburg die Zahl der Wohnungslosen unter 25-Jährigen zugenommen hat. Möglicherweise sind auch beim Anteil der in öffentlichen Unterkünften untergebrachten Senioren/-innen und Familien mit Kindern Veränderungen zu beobachten. Jedoch fehlt es diesbezüglich an aktuellen und belastbaren Daten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – (f & w) nutzt im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen ein elektronisches Erfassungssystem, das die wesentlichen Aspekte der für die Unterbringung der Menschen erforderlichen Daten erfasst. Die Datenauswertungen werden anonymisiert vorgenommen und entsprechen damit insgesamt den vorliegenden Datenschutzrichtlinien . Daten zu persönlichen Hintergründen der untergebrachten Menschen , wie zum Beispiel sexuelle Orientierung, Gesundheitsdaten und Verknüpfungen von Daten, die unter anderem zu Rückschlüssen auf die tatsächlich untergebrachten Personen führen könnten, werden nicht erfasst und können damit auch nicht ausgewertet werden. In Bezug auf die vorliegende Anfrage können daher Daten zur sexuellen Orientierung (LGBTI) und Daten zur Behinderung von untergebrachten Menschen nicht ausgewertet und dargestellt werden. Darüber hinaus erfasst f & w Daten der Bewohner der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Gruppen, die sich aus den Zugangswegen in die Unterbringung ableiten. Die Zugangswege und die damit verbundenen Personengruppen sind: 1. Wohnungslose Personen für die die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirke zuständig sind und die von dort aus eine Bewilligung zur Inanspruchnahme der öffentlich-rechtlichen Unterbringung erhalten. 2. Zuwanderer, die nicht über die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in die öffentlichrechtliche Unterbringung kommen. Dies sind: a. Menschen, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen der BIS aufgenommen werden, dort das Asylverfahren durchlaufen und einen Anspruch auf Folgeunterbringung haben oder die im Rahmen von Familienzusammenführung aus anderen Bundesländern umverteilt werden b. Kontingent-Geflüchtete (zum Beispiel Syrien, Afghanistan) c. Aussiedler d. Jüdische Migranten e. Familien- beziehungsweise Ehegattennachzug f. Ehemalige unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Erstversorgungseinrichtungen , die der Folgeunterbringung bedürfen Die unter 2. benannten Personengruppen werden alle unter dem Begriff Zuwanderer geführt. Eine gesonderte Kategorie Geflüchtete wird in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung nicht geführt. Die unter II. abgefragten Daten bilden eine Schnittmenge zwischen den Personengruppen Wohnungsloser und Zuwanderer und werden nicht gesondert erfasst. Insofern muss auf die zu I. und III. dargestellten Daten verwiesen werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 3 Zur Anzahl der Gemeinschaftsräume, der Unterbringung von Bewohnerinnen und Bewohnern in verschiedenen Zimmerarten sowie der Nutzung von Duschen und Sanitäranlagen siehe Anlage 3. Eine Differenzierung nach Herkunftsländern der geflüchteten Menschen sowie deren Altersstruktur sind nicht möglich. Zur grundsätzlichen Altersstruktur der Bewohner der Zentralen Erstaufnahme und der Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Anlage 7. Im Rahmen der Anfrage wird in Bezug auf verschiedene Personengruppen nach Standards in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gefragt. In den meisten Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind die Personengruppen gemischt untergebracht. Ausnahmen sind lediglich die Einrichtungen, die baurechtlich an die Unterbringung von Geflüchteten gebunden sind. Alle Einrichtungen der öffentlichrechtlichen Unterbringung haben jedoch vergleichbare Standards, sodass die Antworten unter I. zu Wohnungslosen für Zuwanderer gleichermaßen gelten. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden insgesamt 10.654 öffentlich geförderte Wohnungen bewilligt. Im Vergleich zu den Jahren 2005 bis 2010 stellt dies eine Steigerung von 132 Prozent dar. Dies zeigt, dass die erheblichen Anstrengungen, die der Hamburger Senat zur Verbesserung der Wohnungsversorgung insbesondere von Haushalten mit niedrigen Einkommen unternommen hat, erfolgreich waren. Im Übrigen sind die Versorgungsleistungen über die Kooperationsverträge mit fester Versorgungsverpflichtung , die unabhängig vom Bindungsauslauf bestehen, zu berücksichtigen. Die Kooperationsvertragspartner mit fester Versorgungsquote haben sich verpflichtet, jährlich 3.661 sozialwohnungsberechtigte Haushalte mit Wohnraum zu versorgen. Weitere Mietpreis- und Belegungsbindungen entstehen durch die Förderung umfassender Modernisierungen und den Ankauf von Belegungsbindungen. Hinsichtlich der zugespitzten Wohnraumversorgungssituation der vordringlich Wohnungsuchenden hat der Senat mit dem Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum (Drs. 21/2905) ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, um diejenigen besser mit Wohnraum zu versorgen, die ihn besonders dringend brauchen. Jede der in der Drs. 21/2905 vorgeschlagenen Maßnahmen erbringt einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnraumversorgung von vordringlich Wohnungsuchenden. Hierzu trägt auch die ergänzend zum Kooperationsvertrag mit SAGA GWG geschlossene Zusatzvereinbarung bei, in der sich SAGA GWG verpflichtetet hat, ab 2016 jährlich 2.000 vordringlich wohnungsuchende Haushalte, davon 1.000 wohnungs-/obdachlose Haushalte – und damit 300 vordringlich wohnungsuchende Haushalte mehr als bislang –, mit Wohnraum zu versorgen. SAGA GWG erfüllt ihre Versorgungsverpflichtungen sowohl für vordringlich Wohnungsuchende insgesamt als auch für Wohnungs-/Obdachlose zu über 100 Prozent. Bei den in der Drs. 21/2905 vorgeschlagenen Maßnahmen hat die zuständige Fachbehörde zwischen dem Versorgungsauftrag einerseits und der Quartiersentwicklung andererseits abgewogen. Die Gebietsfreistellungen hat die zuständige Fachbehörde mit Rücksicht auf die Quartiersentwicklung zum 31.12.2015 um weitere fünf Jahre verlängert. In allen drei Gebieten ist eine Entwicklung der Sozialdaten zu verzeichnen, die erkennen lässt, dass eine Stabilisierung und Verbesserung der Sozialstruktur nur zögerlich erfolgt. Die Aufhebung der Freistellungen wäre unter dem Gesichtspunkt der Quartiersentwicklung ein Schritt, der die gebietsbezogenen Bemühungen auf absehbare Zeit erschwerte. Zur soziostrukturellen Bewertung der Gebiete sind die von der zuständigen Fachbehörde erstellten Berichte zum Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung herangezogen worden. Auch die Erhöhung der Versorgungsverpflichtung von SAGA GWG ist im Hinblick auf den Erhalt beziehungsweise zur Herbeiführung stabiler und sozial ausgewogener Nachbarschaften maßvoll erfolgt. Am 7. Juni 2016 wurde das neue Bündnis für das Wohnen in Hamburg für die 21. Legislaturperiode mit der Wohnungswirtschaft unterzeichnet. Hierin bekennen sich alle Unterzeichner zu dem Ziel, von den insgesamt 10.000 Wohneinheiten 30 Prozent als geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. Beim Verkauf von Flächen für den Geschosswohnungsbau gibt die Stadt im Übrigen regelhaft eine bestimmte Quote für Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau vor. Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bei Konzeptvergaben soll regelhaft 30 Prozent geförderter Wohnraum realisiert werden , wobei jeder Einzelfall im Rahmen der Dispositionsrunde betrachtet wird. Diese festgelegten Quoten werden bei einem Verkauf auch vertraglich vereinbart und entsprechend gesichert. Die Neuvermietungsmieten sind nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde nicht um 50 Prozent, sondern lediglich um 32 Prozent gestiegen. Darüber hinaus beobachtet der Senat die Entwicklung in innenstadtnahen Quartieren, in denen Risiken der Verdrängung angestammter Bevölkerungsgruppen bestehen. Er kann nach entsprechender Prüfung mit Sozialen Erhaltungsverordnungen und der Umwandlungsverordnung schützend eingreifen. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – zum Teil auf Grundlage von Angaben der Betreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w), Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. (DRK HH), Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. (DRK Harburg) und Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. (DRK Altona), ASB Flüchtlingshilfe Hamburg GmbH (ASB), Arbeiter Wohlfahrt (AWO), Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH (Maltester) und Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) – wie folgt: I. Wohnungs- und obdachlose Menschen in Hamburg 1. Wie viele wohnungslose Menschen leben derzeit in Hamburg in der öffentlichen Unterbringung? Bitte nach Bezirken auflisten. a. Insgesamt? Wohnungslose in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 15.5.2016) Bezirk Personen Hamburg-Mitte 664 Altona 434 Eimsbüttel 538 Hamburg-Nord 420 Wandsbek 519 Bergedorf 432 Harburg 69 gesamt 3.076 Quelle: f & w b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? Altersstruktur Wohnungsloser in der örU (Stand 15.5.2016) 0-15 15-18 18-25 25-60 60+ gesamt 572 69 303 1.824 308 3.076 Quelle: f & w g. Davon Frauen? Am 15. Mai 2016 waren insgesamt 1.048 weibliche Personen (Wohnungslose) in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung untergebracht. h. Davon LGBTI-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? Hierzu stehen keine Daten zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 5 j. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich der letzten fünf Jahre verändert ? Bitte nach Jahren auflisten. Die Datenerfassung zu den Altersgruppen sowie zu geschlechtsspezifischen Daten sind erst in den letzten Monaten etabliert worden. In der Vergangenheit wurden sie – sofern dies notwendig war – händisch erhoben. Daher stehen für die historische Betrachtung nur die konkreten, stichtagsbezogenen Belegungsdaten zur Verfügung. 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Wohnungslose in der örU 2.686 2.706 2.610 2.583 2.982 Quelle: f & w 2. Wie viele Wohnungslose mit Dringlichkeitsschein und Dringlichkeitsbestätigung leben derzeit in Hamburg in der öffentlichen Unterbringung? a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? j. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich der letzten fünf Jahre verändert ? Bitte nach Jahren auflisten. Die durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle im Dokumentationssystem erfassten Haushalte, die mit Dringlichkeitsbestätigungen versorgt worden sind, werden ausschließlich über die Haushaltsvorstände identifiziert und abgebildet. Eine Alters- und geschlechtsspezifische Zuordnung zu den Personen ist daher ebenso wenig möglich wie die Identifizierung von Menschen mit Behinderung oder von Geflüchteten, die zur Personengruppe LGBTI gehören. Nachfolgend dargestellt sind die Haushalte nach den Personenkreisen „öffentliche Unterbringung“, die am jeweiligen Jahresende beziehungsweise im April 2016 als laufender Fall über eine Dringlichkeitsbestätigung verfügt haben: Stand Dez 11 Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Apr 16 Alleinstehender ö-rechtl.Unterb 983 1.085 1.032 1.044 1.096 1.072 Mehrpers-Haushalt ö-rechtl.Unter 335 367 366 406 481 503 Gesamt 1.318 1.452 1.398 1.450 1.577 1.575 Quelle: Datawarehouse, Dokumentationssystem der Fachstellen 3. Wie viele Menschen leben gegenwärtig obdachlos auf den Straßen Hamburgs? a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? j. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich der letzten fünf Jahre verändert ? Bitte nach Jahren auflisten. Die genaue Anzahl der derzeit auf der Straße lebenden Menschen in Hamburg ist nicht bekannt. Siehe Drs. 21/4787 und 20/11814. 4. Unterbringung in Mehrbettzimmern Wie viele wohnungslose Menschen sind in Hamburg in Mehrbettzimmern untergebracht? a. Insgesamt? Unterbringung Wohnungsloser und Zuwanderer in Ein- und Mehrbettzimmern (Stand 15.5.2016) Bezirk B ew oh ne r i n Ei nz el zi m m er n da vo n Zu w an de re r da vo n O bd ac hl os e da vo n w g. u ng er ad er F am ilie nko ns te lla tio n da vo n A lle in st eh en de B ew oh ne r i n Zw ei be ttz im m er n da vo n Zu w an de re r da vo n O bd ac hl os e B ew oh ne r i n M eh rb et tz im m er n da vo n Zu w an de re r da vo n O bd ac hl os e Altona 247 146 79 128 121 1817 1484 333 191 169 22 Bergedorf 216 149 46 72 144 2086 1729 357 280 251 29 Eimsbüttel 72 33 39 30 42 1019 522 497 236 234 2 Harburg 134 127 7 69 65 1633 1572 61 150 149 1 Hamburg- Mitte 440 326 78 131 309 3138 2594 544 380 338 42 Hamburg- Nord 182 82 97 36 146 2392 2136 256 666 599 67 Wandsbek 229 190 51 50 177 2791 2420 371 779 674 105 GESAMT 1520 1053 397 516 1004 14876 12457 2419 2682 2414 268 Quelle: f & w b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 7 Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? Für Gemeinschaftsunterkünfte wird folgender Schlüssel für die Verteilung der Sanitäranlagen zugrunde gelegt: Je zehn Plätze eine Dusche Je fünf Plätze ein Waschtisch/Waschbecken Je 7,5 Plätze eine Damentoilette Je zehn Plätze eine Herrentoilette Je zehn Plätze ein Urinal In Unterkünften mit abgeschlossenem Wohnraum teilen sich in der Regel zwischen sechs und acht Personen eine Sanitäreinrichtung, die mindestens aus einer Dusche, einer Toilette und einem Waschtisch/Waschbecken besteht. b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? In den Unterkünften mit Gemeinschaftsunterbringung ist der Zugang zu den Sanitärräumen grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt. Eine gemeinsame Nutzung von Sanitärbereichen durch Personen beider Geschlechter ist nur bei der Unterbringung von Familien in Unterkünften mit abgeschlossenem Wohnraum vorgesehen. 4.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? Zur Ausstattung der jeweiligen Unterkunft mit Gemeinschaftsräumen siehe Anlage 2. Eine konkrete Standardisierung von Gemeinschaftsräumen in Verbindung mit der Anzahl untergebrachter Personen ist nicht vorgesehen. Hier sind vielmehr die baulichen Gegebenheiten und die Strukturen der Einrichtungen von ausschlaggebender Bedeutung. Diverse kleinere Einrichtungen, die aus baulich sehr kleinen Einheiten bestehen, und Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten verfügen normalerweise nicht über gesonderte Gemeinschaftsräume. Die in der Liste befindliche Waidmannstraße (Altona) beispielsweise hat, als relativ große Einrichtung keine Gemeinschaftsräume , da es sich um angemietete Wohneinheiten handelt. a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? Grundsätzlich stehen Gemeinschaftsräume allen Bewohnern der Unterkünfte zur Verfügung . Gesonderte Räume für Frauen sind nicht vorgesehen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Räume zu bestimmten Zeiten für Aktivitäten vorgesehen sind, die sich nur an eine bestimmte Bewohnergruppe richten (zum Beispiel Kinderbetreuung, Frauen-Café et cetera). b. Für wie vielen Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Siehe jeweils Antwort zu 4.2 a. 4.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Ja. In allen Wohnunterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Zuwanderer und Wohnungslose gibt es voll ausgestattete Bewohnerküchen zur umfassenden Selbstversorgung. Kühlschränke befinden sich in Gemeinschaftsunterkünften in den jeweiligen Zimmern der Bewohner. In den Unterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten teilweise in den Küchen der Wohneinheiten. 4.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. Aktivitäten, die von f & w selbst organisiert werden, finden in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände der Unterkünfte statt. Angebote, die sich speziell an die Bewohner der Einrichtungen richten, aber in anderen Räumlichkeiten im Stadtteil stattfinden, werden beispielsweise durch Ehrenamtliche, die in den Unterkünften von f & w tätig sind, durchgeführt. Grundsätzlich nutzen die Bewohner der Unterkünfte auch in Eigenverantwortung soziale und öffentliche Einrichtungen der Stadtteile. Zu den letztgenannten Nutzungen erhebt f & w jedoch keine Daten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Hierzu liegen im Einzelnen keine Daten vor. 4.5 Wie ist bei Wohnungslosen, die in Mehrbettzimmern untergebracht sind, die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. WLAN – Ausstattung in Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Unterkunft PLZ Ort Bezirk Stadtteil Art der IV Langelohhof 22527 Hamburg Eimsbüttel Eidelstedt WLAN FFHH Wetternstraße 6 21079 Hamburg Harburg Harburg WLAN FFHH August-Kirch-Straße 17 22525 Hamburg Altona Bahrenfeld WLAN FFHH Brookkehre 14 – 32 21029 Hamburg Bergedorf Bergedorf WLAN FFHH Steilshooper Allee 501 22179 Hamburg Wandsbek Bramfeld WLAN FFHH Curslacker Neuer Deich II 80 21029 Hamburg Bergedorf Bergedorf WLAN FFHH Curslacker Neuer Deich II 57 21029 Hamburg Bergedorf Bergedorf WLAN FFHH Sandwisch 66 22113 Hamburg Bergedorf Moorfleet WLAN FFHH Wendenstraße 282 20537 Hamburg Mitte Hamm WLAN FFHH Grüner Deich 12 20097 Hamburg Mitte Hammerbrook WLAN FFHH Weidenbaumsweg 75 21035 Hamburg Bergedorf Bergedorf WLAN FFHH Niendorf Markt 22459 Hamburg Eimsbüttel Niendorf WLAN FFHH Kiwittsmoor 4 a – i 22419 Hamburg Nord Langenhorn WLAN FFHH Friedrich-Frank-Bogen 103a 21033 Hamburg Bergedorf Bergedorf WLAN FFHH Volksdorfer Grenzweg 139 22359 Hamburg Wandsbek Bergstedt WLAN FFHH 4.6 Gelten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Mehrbettzimmern räumliche und soziale Standards? f & w hat grundsätzlich für die räumliche Gestaltung seiner Einrichtungen Standards entwickelt, die unter anderem gesetzliche Vorgaben der Bereiche Baurecht, Sicherheit und Hygiene berücksichtigen und gleichzeitig eine Gestaltung der Unterkünfte, Möblierungen der Zimmer, Schaffung von Kochgelegenheiten, Bädern und Gemeinschaftsräumen ermöglichen, die Voraussetzung für eine menschenwürdige Unterbrin- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 9 gung sind. Darüber hinaus gehört zu den Mindestanforderungen die Erstellung und Bekanntmachung einer Hausordnung und eines Beschwerdemanagements. a. Sind, wenn es Standards gibt, diese ein Bestandteil der Verträge mit den Partnern der Stadt? Ja. Hierüber gibt es eine Leistungsbeschreibung, die zwischen BASFI (beziehungsweise Vorgängerbehörde BSG) und f & w vereinbart worden ist. b. Werden die Standards eingehalten, wie wird das überprüft? Wenn die Standards nicht eingehalten werden, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür? f & w hält ein Qualitätsmanagement vor, das betriebsintern für die Einhaltung der Standards Sorge trägt. Darüber hinaus verfügt f & w über ein Gebäudemanagement, das für die Erhaltung und Instandsetzung der Unterkünfte Sorge trägt. 5. Unterbringung in Zweibettzimmern Wie viele Menschen sind in Zweibettzimmern untergebracht? Bitte nach Gruppen 1.1 – 1.6 a. – h. auflisten. a. Insgesamt? Siehe Antwort zu I. 4. b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Zweibettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Antwort zu I. 4.1. 5.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel, das heißt für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung ? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 b. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? d. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Siehe Antwort zu I. 4.2. 5.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Antwort zu I. 4.3. 5.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Siehe Antwort zu I. 4.4. 5.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Zweibettzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Antwort zu I. 4.5. 5.6 Gelten für die Unterbringung in Zweibettzimmern räumliche und soziale Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Sind, wenn es Standards gibt, diese Bestandteil der Verträge mit den Partnern der Stadt? b. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür? Siehe Antwort zu I. 4.6. 6. Unterbringung in Einzelzimmern Wie viele wohnungslose Menschen sind in Einzelzimmern untergebracht ? Bitte nach Gruppen auflisten. a. Insgesamt? Siehe Antwort zu I. 4. b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 11 Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6.1 Wie ist für die Menschen in Einzelzimmern der jeweilige Zugang zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Antwort zu I. 4.1. 6.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel ? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Siehe Antwort zu I. 4.2. 6.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Antwort zu I. 4.3. 6.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. Wird dafür Personal in den betroffenen Einrichtungen eingebunden? Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Siehe Antwort zu I. 4.4. 6.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Einzelzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Antwort zu I. 4.5. 6.6 Gelten für die Unterbringung in Einzelzimmern Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Sind, wenn es Standards gibt, diese ein Bestandteil der Verträgen mit den Partnern der Stadt? b. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und womit werden die Abweichungen jeweils begründet? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Siehe Antwort zu I. 4.6. 7. Unterbringung in Hotels und Pensionen Wie viele wohnungslose Menschen sind in Hotels und Pensionen untergebracht ? Daten der Hotelunterbringung werden erst seit dem 1.1.2014 statistisch systematisch und einheitlich von den Fachstellen für Wohnungsnotfälle erfasst und jeweils zu den Zeitpunkten 30.6. sowie 31.12. eines Jahres durch die fachlich zuständige Behörde anonymisiert erhoben und ausgewertet. In den Vorjahren wurde die Notunterbringung in Hotels und Pensionen nur vergleichsweise selten praktiziert, da die Situation in der öffentlichen Unterbringung weniger angespannt war. Daten wurden lediglich zur Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen anlass- und fragebezogen erhoben. Zu den Vorjahren siehe Drs. 20/5487, 20/5910, 20/6753 sowie 20/8120. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden teilweise statistisch nicht erfasst. Eine statistische Erhebung der Daten nach Personengruppen, wie sie die Frageblöcke I., II. und III. bezeichnen, findet nicht statt. Flüchtlinge werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Stadt aufgenommen und von dort in Folgeunterkünfte verlegt, soweit sie darauf angewiesen sind. Sie werden nicht in Hotels untergebracht. Der Status „Europäischer Zuwanderer“ wird ebenfalls nicht erfasst, unter anderem deshalb, weil der Aufenthaltsstatus von Europäischen Zuwanderern sehr unterschiedlich sein kann und eine solche Kategorie daher nicht aussagekräftig wäre. Viele Haushalte sind gemischtnational zusammengesetzt, was eine Auswertung statistisch erschwert. Die in I. – III. erfragten Daten für die genannten Personengruppen werden daher insgesamt dargestellt. In den Abschnitten II. und III. wird auf die entsprechenden Antworten zu I. verwiesen. Die Erfassung findet zudem nach Haushalten statt. Welchem Geschlecht oder welcher sexuellen Orientierung die Haushaltsangehörigen dabei jeweils zuzurechnen sind, wird ebenso wenig erfasst, wie das Vorliegen einer Behinderung. Die Erfassung der Kosten erfolgt nicht zimmerweise, sondern durch Übernachtungskosten pro Person. Ob es sich jeweils um Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmer handelt, wird nicht erfasst. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual)? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung. Für die Jahre 2014 und 2015 ergab die Auswertung zur Altersstruktur folgende Daten: Bezirk Stichtag 31.12.2014 Stichtag 31.12.2015 bis 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25-60 Jahre über 60 Jahre insgesamt bis 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25-60 Jahre über 60 Jahre insgesamt Hamburg-Mitte 59 7 8 41 3 118 19 3 3 20 8 53 Altona 6 0 1 4 0 11 9 0 0 5 0 14 Eimsbüttel 26 4 9 54 3 96 34 3 13 33 0 83 Hamburg-Nord 39 1 4 38 1 83 17 2 3 23 1 46 Wandsbek 15 1 1 14 0 31 33 7 7 29 0 76 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 13 Bezirk Stichtag 31.12.2014 Stichtag 31.12.2015 bis 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25-60 Jahre über 60 Jahre insgesamt bis 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25-60 Jahre über 60 Jahre insgesamt Bergedorf 9 0 1 3 1 14 0 0 0 1 0 1 Harburg 2 0 0 4 0 6 0 0 0 0 0 0 insgesamt 156 13 24 158 8 359 112 15 26 111 9 273 Quelle: Hotellisten der Bezirke Die Bemühungen der Fachstellen, die in Hotels und Pensionen untergebrachten Haushalte in eigenen Wohnraum beziehungsweise in die öffentlich-rechtliche Unterbringung zu vermitteln, trug zu den gesunkenen Zahlen der Hotelunterbringung bei. 7.1 Wie hat sich die Zahl der untergebrachten Familien in Hotels in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach Jahren und Anzahl auflisten . Eine entsprechende Darstellung ist nicht möglich. Siehe hierzu Antwort zu I. 7. 7.2 Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Betreiber/-innen von Pensionen/ Hotels oder vergleichbaren Unterkünften, bei denen die Stadt Hamburg Zimmer für wohnungslose Familien anmietet? Siehe Antwort zu I. 7. Zur vorübergehenden Behebung einer akuten Notlage und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit waren zum Auswertungsstichtag 31.12.2015 in insgesamt 26 Hotels und Pensionen oder vergleichbaren Einrichtungen leistungsberechtigte Haushalte untergebracht. Im Einzelnen sind dies folgende Hotels/Pensionen: Name Hotel Anschrift Hotel Ali Vatantchi Willersweg 18 a Arcade Hostel Kieler Straße 385, 22525 Hamburg Auguste-Viktoria-S. Elbch.88 Bedpark Altona Stresemannstraße 117, 22769 HH City Hotel Ellmenreichstraße 22 Gästehaus Picklapp Krögen 3, 22523 Hamburg Hansat Bergedorfer Str. 41 Hansehus Moorburger Elbdeich 155 Hotel Bernstein Billstr.28 Hotel hansehus Moorburger Kirchendeich 63 Hotel Richter Herrmann-Buck-Weg 5 Hotel Stadt Altona Louise-Schröder-Str.29, 22767 HH Hotel Wandsbek Mühlen Stieg 5 22041 Hamburg Hotel Zollhof Wandsbeker Zollstr. 71 K537 Ernst-Merck-Str.537, 20099 HH Motel 21 Droopweg 21, 20537 Hamburg My-Bed Kurfürstendeich 41 My-Bed Volksdorfer Weg 129 My-Bed Holstenhofweg 11 My-Side-Living Haldesdorfer Str. 70 Pension am Eichtalpark Dernauer Straße 12 Pension Langenhorn Oehleckerring 6, 22419 Hamburg Premium Bistro Berner Chaussee 79 Seemannsheim Krayenkamp 5 Zleep Hotel Königstraße 4, 22767 Hamburg Zollhof Wandsbeker Zollstr. 71-75 Quelle: Hotellisten der Bezirke Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 7.3 Für wie viele Familien übernimmt Jobcenter t.a.h. die Unterbringungskosten in Pensionen und Hotels? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Anzahl der Zimmer. Die Anzahl der Zimmer kann nicht genannt werden, siehe hierzu Vorbemerkung zur Hotelunterbringung. Unter den nachfolgend genannten Daten befinden sich auch Ein- Personen-Haushalte oder kinderlose Paare, die aus individuellen, meist gesundheitlichen Gründen, nicht auf Übernachtungsstätten verwiesen werden konnten, sondern im Hotel untergebracht wurden. Bezirk Stichtag 31.12.2015 Haushalte insgesamt davon SGB II Hamburg-Mitte 25 15 Altona 4 4 Eimsbüttel 29 28 Hamburg-Nord 17 17 Wandsbek 24 24 Bergedorf 1 1 Harburg 0 0 insgesamt 100 89 Quelle: Hotellisten der Bezirke 7.4 Wie hat sich die in 7. abgefragte Zahl seit 2012 bis heute entwickelt ? Bitte auflisten nach Bezirken und Anzahl der Zimmer und Jahren. Siehe Antwort zur Frage I. 7. 7.5 Unter welchen Voraussetzungen werden Zimmer in Hotels/Pensionen oder privaten Zimmervermietungen angemietet? Und wer ist gegenwärtig behördenseitig für die Unterbringung und Anmietung zuständig? 7.6 Was sind gegenwärtig die höchsten Zimmerpreise (Mehrbett-, Einzelzimmer , ...?), wer ist Betreiber/-in und wie viele Menschen sind dort zu diesen Preisen untergebracht? 7.7 Welche Hotels und Pensionen sind Vertragspartner der Stadt? 7.8 Unter welchen Voraussetzungen tritt Jobcenter t.a.h. als Kostenträger ein? 7.9 Gilt für die öffentliche Unterbringung in Hotels/Pensionen oder Ähnlichem analog die Regelung der Kosten der Unterkunft nach der Fachanweisung § 22 SGB II? 7.10 Wer übernimmt die Kosten, wenn nach § 22 SGB II die tatsächlichen Kosten höher liegen? Bei der Hotel-/Pensionsunterbringung handelt es sich grundsätzlich um eine zum Schutz des Einzelnen beziehungsweise einer Familie erforderliche Maßnahme nach §§ 3,4,7 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 14. März 1966, wenn in einem akuten Unterbringungsfall zu dem Zeitpunkt kein Angebot in der öffentlichen Unterbringung gemacht werden kann. Die Hotel-/Pensionsunterbringung ist immer vorübergehend mit dem Ziel, die Betroffenen in regulären Wohnraum zu integrieren oder einen Platz in der öffentlichen Unterbringung zu finden. Die Notwendigkeit einer Hotel-/Pensionsunterbringung und deren Dauer sind immer im Einzelfall zu entscheiden. Die Entscheidung wird ausschließlich durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirke getroffen. Die Fachstellen unterstützen die betroffenen Haushalte bei Bedarf im Rahmen ihrer Beratungs- und Unterstützungspflicht bei der Suche nach einer angemessenen Hotelunterbringung. Ist ein Hotel mit oder ohne Unterstützung durch die Fachstelle gefunden, stellen die Fachstellen für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 15 Betroffenen eine befristete Kostenübernahmeerklärung über den genannten Übernachtungspreis aus. Die Bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle sind dabei generell verpflichtet, das bei der bestehenden Eilbedürftigkeit mögliche Maß an Wirtschaftlichkeit der Kosten zu beachten. Verträge seitens der Stadt mit einzelnen Betreibern bestehen nicht. Dies gilt auch für Pauschalverträge über Kontingente zur Unterbringung. Ein Beherbergungsvertrag wird immer zwischen Betreiber und Kunde (wohnungslosem Haushalt) abgeschlossen . Sofern eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II oder dem SGB XII vorliegt, handelt es sich bei den durch die Hotel- /Pensionsunterbringung entstandenen Kosten um Kosten der Unterkunft nach §22 SGB II beziehungsweise § 35 SGB XII. 7.11 Wie hoch war die Gesamtsumme der erhöhten Kosten nach § 22 SGB II in den Jahren 2012 bis Ende 2015? Erhöhte Kosten im Sinne der Fragestellung konnten unter den Gesamtausgaben zu den Kosten der Unterkunft nicht ausgewiesen werden. Ansonsten siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung und Antwort zu I. 7.5 bis 7.10. 7.12 Gelten für die Unterbringung in Hotels Standards und wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? Nein. Da grundsätzlich individuelle Beherbergungsverträge abgeschlossen werden, gelten keine einheitlichen Standards. Werden die Fachstellen im Rahmen der Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einem Hotel tätig, achten sie nach Möglichkeit darauf, den Leistungsberechtigten einen Kontakt zu solchen Hotels/Pensionen herzustellen von denen aus die Aufrechterhaltung der bestehenden Sozialkontakte der Familien bezüglich Schulen, Kindergärten, Freunden und anderen sozialen Einrichtungen möglich ist. Sofern dies nicht möglich ist, soll Kontakt zu Hotels in der Nähe von Schulen oder Kitas beziehungsweise die in die Versorgung der Leistungsberechtigten einbezogenen sozialen Einrichtungen hergestellt werden. Darüber hinaus sollten nach Möglichkeit Selbstversorgungseinrichtungen (insbesondere eine Kochmöglichkeit ) in dem Hotel/der Pension zur Verfügung stehen. Zimmer mit eigenem Bad sind die Regel. 7.13 Wenn Standards für die Unterbringung in Hotels und Pensionen gelten, werden sie eingehalten? Bitte Abweichungen und Gründe dafür benennen. Siehe Antwort zu I.7.12. 8. Das Gesamtkonzept zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungssuchenden mit Wohnraum ist im Ergebnis enttäuschend und wirft Fragen auf. a. Das städtische Unternehmen SAGA GWG vermietet fluktuationsbedingt jährlich circa 9.000 Wohnungen. Rund 8.000 vordringlich Wohnungssuchende befinden sich in den öffentlichen Unterkünften. Die Diakonie schlägt schon seit Jahren vor, zumindest die Hälfte der fluktuationsbedingt frei werdenden Wohnungen an vordringlich Wohnungssuchende und davon 2.000 an Wohnungslose zu vermieten . Aus welchen Gründen nimmt der Senat die SAGA GWG hinsichtlich dieses Vorschlages nicht weiter in die Pflicht? SAGA GWG trägt entscheidend zur Versorgung von Hamburger Haushalten mit mittleren und niedrigen Einkommen bei. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b. Laut der Drs. 21/2905 soll die Programmzahl der Mietwohnungsneubauförderung um 300 Wohneinheiten mit WA-Bindung erhöht werden. Die Annahme, dass diese geringe Zahl ausreicht, das Problem der mangelnden Sozialwohnungen und der Wohnungslosigkeit in Hamburg zu lösen, ist nicht nachvollziehbar. Wie kommt der Senat auf diese Zahl? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Mit der allgemeinen Mietwohnungsneubauförderung, für die derzeit jährlich Fördermittel für rund 2.000 Wohneinheiten bereitstehen, kann auch der Neubau WAgebundener Wohnungen gefördert werden. Weitere WA-Bindungen werden über das Programm „Ankauf von Belegungsbindungen“ im Bestand realisiert. Im Rahmen des Gesamtkonzepts zur besseren Versorgung von anerkannt vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum (Drs. 21/2905) hat der Senat ein zusätzliches jährliches Kontingent von 300 Wohneinheiten mit WA-Bindung beschlossen, um über die bisherigen Leistungen der Mietwohnungsneubauförderung hinaus zusätzliche Projekte von sozialen Trägern sowie der zu identifizierenden oder neu zu gründenden Gesellschaft über ein neues Programm „Wohnungsneubau für vordringlich Wohnungsuchende “ besser unterstützen zu können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung sowie Antworten zu I.8. a, IV. 3. und IV.6. c. Die in der Drs. 21/2905 beschriebenen Maßnahmen seien kostenneutral . Gleichzeitig sollen jedoch die zuständigen Fachbehörden unter Einbeziehung der bezirklichen Dienststellen kontinuierlich und noch gezielter für eine Vernetzung zwischen Wohnungsbauunternehmen und den sozialen Einrichtungen im Quartier sorgen, mit dem Ziel mögliche Vorbehalte gegenüber der Zielgruppe abzubauen . Wie soll dies konkret umgesetzt werden und wie viele Mitarbeiter /-innen stehen dafür zum einen in den Fachbehörden und zum anderen in den Bezirken zur Verfügung und wie viele Fachstunden sind für die genannte „Intensivierung“ vorgesehen? Bitte für die Fachbehörde als auch jeweils für die einzelnen Bezirke auflisten. Die Aufgabe, für eine bessere Vernetzung zwischen Wohnungsbauunternehmen und den sozialen Einrichtungen im Quartier zu sorgen, mit dem Ziel, mögliche Vorbehalte gegenüber der Zielgruppe abzubauen, ist eine Querschnittsaufgabe, die in den bestehenden Arbeitsbeziehungen kontinuierlich Berücksichtigung findet. d. Gegenwärtig haben wir es in Hamburg mit vollständig neuen Parametern in der städtischen Politik zu tun. Der Praxis der Freistellungsgebiete stehen in dieser drängenden Situation neue Prioritäten gegenüber. Warum hält der Senat an dieser Praxis fest und welches Ziel glaubt er damit zu erreichen? Siehe Drs. 21/2905 sowie Vorbemerkung. 9. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der Zahl von obdachlosen, auf der Straße lebenden Menschen in Hamburg? Hierzu kann aufgrund der nicht erhobenen Daten keine Stellung genommen werden. Siehe Antwort zu I. 3. II. Unterbringung von Zugewanderten aus europäischen Staaten 1. Wie viele Zuwanderer/-innen aus europäischen Staaten leben derzeit in den öffentlichen Unterbringungen? a. Insgesamt? Siehe Antwort zu I. 4. b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 17 i. Davon Menschen mit Behinderung? j. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich der letzten fünf Jahre verändert ? Bitte nach Jahren auflisten. k. Wie viele der Zugewanderten stammen aus Staaten der Europäischen Union? Bitte einzelne Staaten mit jeweiliger Anzahl auflisten. l. Wie viele der Zugewanderten stammen aus kontinentaleuropäischen Staaten, welche aber nicht Mitglied der Europäischen Union sind? Bitte einzelne Staaten mit jeweiliger Anzahl auflisten. Obdachlose mit Migrationshintergrund und Zuwanderer aus europäischen Staaten Aus europäischen Herkunftsstaaten A lb an ie n B os ni en - H er ze go w in a B R - Ju go sl aw ie n B ul ga rie n D än em ar k Fi nn la nd Fr an kr ei ch G eo rg ie n G rie ch en la nd G ro ßb rit an ni en Irl an d Ita lie n K os ov o K ro at ie n Le ttl an d Li ta ue n M az ed on ie n als Obdachlose in örU 2 5 8 67 1 1 4 10 1 1 35 10 9 3 11 38 als Zuwanderer in örU 399 156 68 1 0 0 2 18 0 0 0 0 340 1 1 1 359 als Zuwanderer in Erstaufnahme 330 42 2 0 0 0 0 9 0 0 0 0 82 0 0 0 118 Aus europäischen Herkunftsstaaten M ol da u M on te ne gr o N ie de rla nd e Ö st er re ic h Po le n Po rt ug al R um än ie n R us si sc he F öd er at ion Se rb ie n Sl ow ak ei Sl ow en ie n Sp an ie n Ts ch ec hi en Tü rk ei U kr ai ne U ng ar n W ei ßr us sl an d als Obdachlose in örU 0 0 8 5 91 218 101 21 91 6 2 49 1 88 3 1 1 als Zuwanderer in örU 10 359 1 0 12 0 5 732 515 0 0 0 0 68 9 0 3 als Zuwanderer in Erstaufnahme 0 13 0 0 0 0 0 287 114 0 0 0 0 16 3 0 0 Quelle: f & w, Stand 15. Juni 2016. Darüber hinaus ist eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit den Herkunftsländern der Personen nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Unterbringung in Mehrbettzimmern Wie viele europäische Zuwanderer/-innen sind in Hamburg in Mehrbettzimmern untergebracht? a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen? i. Davon Menschen mit Behinderung? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Antwort zu I. 4.1 sowie Anlage 3. 2.2. Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Siehe Antwort zu I. 4.2 sowie Anlagen 1 und 6. 2.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Antwort zu I. 4.3. sowie Anlagen 1 und 5. 2.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Siehe Antwort zu I. 4.4. 2.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Mehrbettzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Antwort zu I. 4.5. sowie Anlage 2. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 2.6 Gelten für die Unterbringung in Mehrbettzimmern Standards? a. Wenn ja, werden die Standards eingehalten, wie wird das überprüft ? b. Wenn die Standards nicht eingehalten werden, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 19 c. Sind die Standards Bestandteil der Verträge mit den Partnern der Stadt? d. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antworten zu I. 4.6. Hinsichtlich der Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Standards zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den Betreibern vertraglich festgelegt. Die Vertragspartner befinden sich im ständigen Austausch über die Umsetzung der Standards , auch soweit diese zum Beispiel aus baulichen Gründen in einigen Bestandsgebäuden bisher nicht eingehalten werden konnten oder können. Die aktuelle Situation der rückläufigen Flüchtlingszahlen wird genutzt, die Belegungssituation und damit die Unterbringungssituation zu verbessern. 3. Unterbringung in Zweibettzimmern Wie viele europäische Zuwanderer/-innen sind in Hamburg in Zweibettzimmern untergebracht? a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen? i. Davon Menschen mit Behinderung? Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Antwort zu I. 4.1 sowie Anlage 2. 3.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 Siehe Antwort zu I. 4.2. sowie Anlagen 1 und 5. 3.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Antwort zu I. 4.3. sowie Anlagen 1 und 5. 3.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Siehe Antwort zu I. 4.4. 3.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Zweibettzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Antwort zu I. 4.5. sowie Anlage 2. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 3.6 Gelten für die Unterbringung in Zweibettzimmern Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür? b. Sind die Standards Bestandteil der Verträge mit den Partnern der Stadt? c. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antwort zu I. 4.6. sowie II. 2.6. 4. Unterbringung in Einzelzimmern Wie viele europäische Zuwanderer/-innen sind in Hamburg in Einzelzimmern untergebracht? a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Eine Verknüpfung der angefragten Parameter mit der Belegung in bestimmte Standards (Zimmer) ist nicht möglich. Daher können diese Fragen im Einzelnen nicht beantwortet werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Einzelzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 21 b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Antwort zu I. 4.1. sowie Anlage 2. 4.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Siehe Antwort zu I. 4.2. sowie Anlagen 1 und 5. 4.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Antwort zu I. 4.3. sowie Anlagen 1 und 5. 4.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Wird dafür Personal in den betroffenen Einrichtungen eingebunden ? b Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? Siehe Antwort zu I. 4.4. 4.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Einzelzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Antwort zu I. 4.5 sowie Anlage 2. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 4.6 Gelten für die Unterbringung in Einzelzimmern Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Wenn ja, werden die Standards eingehalten, wie wird das überprüft ? Wenn die Standards nicht eingehalten werden, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür? b. Sind die Standards Bestandteil der Verträge mit den Partnern der Stadt? c. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antworten zu I. 4.6. sowie zu II. 2.6. 5. Unterbringung in Hotels und Pensionen Wie viele europäische Zuwanderer/-innen sind in Hamburg in Hotels und Pensionen untergebracht? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Menschen? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung sowie Antwort zu 7. 5.1 Wie hat sich die Zahl der aus europäischen Mitgliedsstaaten zugewanderten und in Hotels und Pensionen untergebrachten Familien in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte nach Jahren und Anzahl auflisten. Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung sowie Antwort zu I. 7. a. Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Betreiber/-innen von Pensionen /Hotels oder vergleichbaren Unterkünften, bei denen die Stadt Hamburg Zimmer für wohnungslose Familien anmietet? Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung sowie Antwort zu I. 7.2. b. Für wie viele Familien übernimmt Jobcenter t.a.h. die Unterbringungskosten in Pensionen und Hotels? Bitte aufschlüsseln nach Bezirken und Anzahl der Zimmer. Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung und Antwort zu I. 7.3. c. Wie hat sich die in 7. abgefragte Zahl seit 2012 bis heute entwickelt ? Bitte auflisten nach Bezirken und Anzahl der Zimmer und Jahren. Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung und Antwort zu I. 7. d. Unter welchen Voraussetzungen werden Zimmer in Hotels/Pensionen oder privaten Zimmervermietungen angemietet? Und wer ist in diesem Moment behördenseitig für die Unterbringung und Anmietung zuständig? Siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung sowie Antwort zu I. 7.5 bis 7.10. e. Was sind gegenwärtig die höchsten Zimmerpreise (Mehrbett-, Einzelzimmer, ...?), wer ist Betreiber/-in und wie viele Menschen sind dort zu diesen Preisen untergebracht? 5.2 Gelten für die Unterbringung in Hotels Standards und wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? a. Wenn Standards gelten, werden diese eingehalten und wie wird dies überprüft? Bitte Abweichungen und Gründe für diese benennen. b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt für die öffentliche Unterbringung von geflüchteten Menschen mit jeweils wie vielen Plätzen? 6. Gibt es Fälle, in denen europäische Zuwanderer in Hallen oder Baumärkten untergebracht sind? Wenn ja, an welchem Ort und wie viele sind davon betroffen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 23 7. Gibt es Fälle in denen europäische Zuwanderer in Zelten untergebracht sind? Wenn ja, an welchem Ort und wie viele sind davon betroffen? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zur Hotelunterbringung sowie Antwort zu I. 7.5 bis 7.10. III. Unterbringung von geflüchteten Menschen in Hamburg 1. Wie viele geflüchtete Menschen leben gegenwärtig in der Folgeunterbringung ? Bitte nach Bezirken auflisten. a. Insgesamt Zuwanderer in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) (Stand 15.5.2016) Bezirk Personen Hamburg-Mitte 3.258 Altona 1.799 Eimsbüttel 789 Hamburg-Nord 2.817 Wandsbek 3.277 Bergedorf 2.129 Harburg 1.848 gesamt 15.917 b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? Altersstruktur Zuwanderer in der örU (Stand 15.5.2016) 0-15 15-18 18-25 25-60 60+ gesamt 5.155 519 2.831 6.973 439 15.917 Quelle: f & w g. Davon Frauen? Am 15. Mai 2016 waren insgesamt 6.099 weibliche Personen (Zuwanderer) in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung untergebracht. h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie viele geflüchtete Menschen leben gegenwärtig über den vorgesehenen Zeitraum von sechs Monaten hinaus als in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) Verbliebene? Bitte nach Bezirken auflisten. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Mit Stand 17. Juni 2016 halten sich 10.384 Personen länger als sechs Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf, davon 9.456 Personen, die originär in eine öffentlichrechtliche Unterbringung hätten verlegt werden müssen. Eine weitergehende Differenzierung erfolgt nicht. 3. Unterbringung in Zelten Wie viele geflüchtete Menschen sind derzeit in Zelten untergebracht? Bitte nach Bezirken auflisten, sowie Anzahl in ganz Hamburg gesamt. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung. 3.1 Wie viele Zelte sind mit jeweils wie vielen Menschen belegt? Ohlstedter Platz: siehe Anlage 4. Karl-Arnold-Ring: acht Personen in einem Zelt. 3.2 Wie viele Frauen und Kinder sind gemischtgeschlechtlich gemeinsam mit nicht den Familien angehörigen Männern untergebracht? Keine. 3.3 Wie ist der jeweilige Schlüssel im Verhältnis der Zahl der Bewohner /-innen zu der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Anlage 3. 3.4 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 25 d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? 3.5 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit, selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Anlagen 1 und 5. 3.6 Werden angrenzende Räumlichkeiten in der Nachbarschaft in den umgebenden Stadtteilen, außerhalb von Unterbringungszwecken genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Wird für die Nutzung Personal in den umgebenden Einrichtungen beansprucht? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? 3.7 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die in den Zeltdörfern Untergebrachten? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Anlage 3. 3.8 Gelten für die Unterbringung in Zelten soziale und räumliche Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit, wie wird dies überprüft und was sind die Gründe für die Abweichung? b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Vertragspartner für die Stadt für den Standort Ohlstedter Platz ist f & w, für den Standort Karl-Arnold-Ring das DRK Harburg als Betreiber der Unterkünfte. Im Übrigen sie Antwort zu II. 2.6. 3.9 Wie lang ist gegenwärtig die jeweils längste und die durchschnittliche Verweildauer in Zelten? a. Wie viele Menschen müssen gegenwärtig für den längsten Zeitraum in Zelten verbleiben? b. Wie viele Menschen müssen gegenwärtig für den durchschnittlichen Zeitraum in Zelten verbleiben? Siehe Anlage 5. Im Übrigen muss im Karl-Arnold-Ring gegenwärtig niemand im Zelt verbleiben, da ausreichend Plätze in den Schulgebäuden zur Verfügung stehen. Die acht Zeltbewohner leben seit sieben Monaten dort auf eigenen Wunsch, ein Umzug in die festen Gebäude wird ihnen regelmäßig angeboten. 4. Unterbringung in Hallen und Baumärkten Wie viele geflüchtete Menschen sind gegenwärtig in Hallen oder Baumärkten untergebracht? Bitte nach den jeweiligen Standorten und Bezirken auflisten und die Anzahl für ganz Hamburg nennen. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? j. Wie viele Hallen und Baumärkte sind mit wie vielen Menschen belegt? k. Wie viele Frauen und Kinder sind gemischtgeschlechtlich gemeinsam mit nicht familienangehörigen Männern untergebracht? Siehe Vorbemerkung sowie Anlage 6. 4.1 Wie viele Hallen werden derzeit für die öffentliche Unterbringung genutzt? a. Wird für Rückzugsmöglichkeiten und Sichtschutz gesorgt und wenn ja, wie? Blomkamp: Durch Bauzäune mit Sichtschutz Hellmesbergerweg: Halle ist in Zimmer mit Trennwänden aufgeteilt (Komparti ments) Rugenbarg: Sichtschutz durch Vorhänge und Kompartiment-Wände beziehungsweise in Container-Wohnungen durch den geschlossenen Raum Neuland 2: Aufteilung mit Messebauwänden Geutensweg: Halle ist in Zimmer mit Trennwänden aufgeteilt (Kompartiments) Osterrade: Stellwände (Bauzäune) Papenreye: Pro Wohneinheit mehrere Bauzäune mit Folie bespannt Kieler Straße: Sichtschutz durch Vorhänge 4.2 Wie ist der jeweilige Schlüssel im Verhältnis der Zahl der Bewohner /-innen zu der Anzahl der zur Verfügung stehenden Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Anlage 3. 4.3 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie groß sind diese und wie ist der Personenschlüssel? Bitte nach Standort, Einrichtung dokumentieren. a. Wie viele Personen müssen sich einen Gemeinschaftsraum teilen ? b. Sind die Gemeinschaftsräume auch geschlechtergetrennt beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 27 4.4 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit, selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Anlage 6. 4.5 Werden Räumlichkeiten in der Nachbarschaft in den umgebenden Stadtteilen, außerhalb von Unterbringungszwecken genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen )? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Wird für die Nutzung Personal in den umgebenden Einrichtungen beansprucht? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung oder aber mehr Personalstellen und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? 4.6 Bei welchen Unterbringungen in Hallen oder Baumärkten ist zurzeit ein Zugang zum Internet für die Untergebrachten gegeben und bei welchen nicht? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Anlage 3. 4.7 Gelten für die Unterbringung in Hallen und Baumärkten soziale und bauliche Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit, wie wird dies überprüft und was sind die Gründe dafür? b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antwort zu II. 2.6. 4.8 Wie lang ist gegenwärtig die jeweils längste und die durchschnittliche Verweildauer in Hallen und Baumärkten? a. Wie viele Menschen müssen gegenwärtig für den längsten Zeitraum in Hallen oder Baumärkten verbleiben? b. Wie viele Menschen müssen gegenwärtig für den durchschnittlichen Zeitraum in Hallen oder Baumärkten verbleiben? Siehe Anlage 5. 5. Unterbringung in Mehrbettzimmern Wie viele geflüchtete Menschen sind in Hamburg in Mehrbettzimmern untergebracht? Bitte nach den jeweiligen Standorten und Bezirken auflisten und die Anzahl für ganz Hamburg nennen. a. Insgesamt? Für die Folgeunterbringung von Flüchtlingen siehe Anlage 1. b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? j. Wie viele Zimmer sind mit wie vielen Menschen belegt? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 k. Wie viele Frauen und Kinder sind gemischtgeschlechtlich gemeinsam mit nicht familienangehörigen Männern untergebracht? Siehe Vorbemerkung. 5.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Anlage 3. 5.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? 5.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Anlagen 1 und 6. 5.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? 5.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Geflüchteten, die in Mehrbettzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Anlage 2. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 5.6 Gelten für die Unterbringungsform Standards und wenn ja, wie lauten diese? Werden die Standards eingehalten, wie wird das überprüft ? a. Wenn die Standards nicht eingehalten werden, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür? b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antwort zu II. 2.6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 29 6. Unterbringung in Zweibettzimmern Wie viele geflüchtete Menschen sind in Zweibettzimmern untergebracht? Bitte nach den jeweiligen Standorten und Bezirken auflisten und die Anzahl für ganz Hamburg nennen. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung. 6.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? Siehe Anlage 3. 6.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? 6.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Anlagen 1 und 6. 6.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. a. Ist davon Personal in den umgebenden Einrichtungen betroffen ? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 b. Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? 6.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Zweibettzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Anlage 3. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 6.6 Gelten für die Unterbringung in Zweibettzimmern Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und was sind die Gründe dafür und wie wird dies überprüft? b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antwort zu II. 2.6. 7. Unterbringung in Einzelzimmern Wie viele geflüchtete Menschen sind in Einzelzimmern untergebracht? Bitte nach den jeweiligen Standorten und Bezirken auflisten und die Anzahl für ganz Hamburg nennen. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Siehe Vorbemerkung. 7.1 Wie ist der jeweilige Zugang für die Menschen in Mehrbettzimmern zu den Sanitäranlagen wie Duschen und Toiletten? Bitte nach Standorten und Bezirken auflisten. a. Wie viele Personen müssen sich jeweils eine Dusche und die Toilette teilen? Siehe Anlage 3. b. Ist der Zugang zu den Duschen oder zu den Toiletten nach Geschlechtern getrennt? 7.2 Besteht ein Zugang zu Gemeinschaftsräumen und wenn ja, wie ist der Personenschlüssel beziehungsweise wie viele Menschen leben in der Einrichtung und für wie viele sind die Gemeinschaftsräume konzipiert? a. Werden auch nach Geschlechtern getrennte Gemeinschaftsräume angeboten beziehungsweise gibt es gesonderte Räume für Frauen und wie ist der Schlüssel? b. Für wie viele Frauen aus der Einrichtung stehen wie viele Plätze zur Verfügung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 31 c. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Kinder und wenn ja, wie ist der Schlüssel beziehungsweise für wie viele Kinder stehen wie viele Plätze in Gemeinschaftsräumen zur Verfügung? d. Gibt es gesonderte Aufenthaltsräume für Jugendliche? e. Für andere Gruppen oder Zwecke und wenn ja, welche? 7.3 Besteht für die Bewohner/-innen die Möglichkeit selbständig etwas zu kochen oder zumindest Wasser für Tee, Babynahrung et cetera zu erhitzen? Bitte nach Standort und Einrichtung dokumentieren. Siehe Anlagen 1 und 6. 7.4 Werden angrenzende Räumlichkeiten im benachbarten Stadtteil genutzt und wenn ja, in welchem Ausmaß (Tage/Wochen, für wie viele Personen)? Bitte nach Bezirk und Einrichtung auflisten. Wird dafür Personal in den betroffenen Einrichtungen eingebunden? Wenn ja, erhalten diese betroffenen Einrichtungen dafür eine gesonderte finanzielle Unterstützung und entspricht diese dem gestiegenen Bedarf? 7.5 Wie ist die Ausstattung mit einem Zugang zum Internet für die Wohnungslosen , die in Einzelzimmern untergebracht sind? Bitte nach Bezirk und Standort auflisten. Siehe Anlage 3. Eine Aufschlüsselung nach Wohnungslosen und Geflüchteten ist nicht möglich. 7.6 Gelten für die Unterbringung in Einzelzimmern Standards und wenn ja, wie lauten diese? a. Werden die Standards eingehalten und wenn nicht, wie viele Abweichungen gibt es derzeit und womit werden die Abweichungen jeweils begründet und wie werden diese überprüft? b. Wer sind die Vertragspartner der Stadt? Siehe Antwort zu II. 2.6. 8. Unterbringung in Hotels und Pensionen Wie viele geflüchtete Menschen sind in Hotels und Pensionen untergebracht ? Bitte nach den jeweiligen Standorten und Bezirken auflisten und die Anzahl für ganz Hamburg nennen. a. Insgesamt? b. Davon Kinder unter 15 Jahre? c. Davon Jugendliche unter 18 Jahre? d. Davon Jungerwachsene zwischen 18 und 25 Jahre? e. Davon Erwachsene von 25 bis 60 Jahre? f. Davon Senioren/-innen über 60 Jahre? g. Davon Frauen? h. Davon LGBTI-Geflüchtete? i. Davon Menschen mit Behinderung? Keine. 8.1 Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Betreiber/-innen von Pensionen/ Hotels oder vergleichbaren Unterkünften, bei denen Stadt Hamburg Zimmer für geflüchtete Menschen anmietet? Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 32 8.2 Unter welchen Voraussetzungen werden Zimmer in Hotels/Pensionen oder privaten Zimmervermietungen angemietet? Und wer ist in diesem Moment für die Unterbringung und Anmietung zuständig? 8.3 Was sind gegenwärtig die höchsten Zimmerpreise (Mehrbett-, Einzelzimmer ), wer ist Betreiber/-in und wie viele Menschen sind dort zu diesen Preisen untergebracht? 8.4 Gelten für die Unterbringung in Hotels Standards und wenn ja, wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht? 8.5 Wenn Standards gelten, werden diese eingehalten? Bitte Abweichungen und Gründe für diese benennen. Entfällt. 9. Laut Monitoringbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterbringung mit dem Stand vom 25.02.2016 werden bis zum Ende des Jahres 2016 rund 79.000 Plätze in der öffentlichen Unterbringung benötigt. Wie viele der 79.000 Plätze sind der Folgeunterbringung, wie viele der Zentralen Erstaufnahme und wie viele der regulären öffentlichen Unterbringung zuzurechnen ? Der damaligen Planung lag eine Aufteilung in rund 55.000 Plätze für die öffentlichrechtliche Unterbringung und rund 24.000 Plätze für die Erstaufnahme zugrunde. Im Übrigen siehe Drs. 21/3073. 10. Orientiert sich die Stadt bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen in Gemeinschaftsunterkünften an Standards und wie lauten diese und werden jeweils für die Erstaufnahme, die Folgeunterbringung und die reguläre öffentliche Unterbringung unterschiedliche Standards angelegt ? a. Hinsichtlich der maximalen Anzahl von Personen in einem Zimmer? b. Hinsichtlich der Sanitäranlagen wie geschlechtergetrennt, abschließbar , Anzahl von Duschen und Toiletten für wie viele Bewohner /-innen? c. Hinsichtlich einer Abschließbarkeit der Zimmer? d. Hinsichtlich Spielräumen und Spielmöglichkeiten für Kinder? e. Hinsichtlich zur Verfügung stehender Gemeinschaftsräume? f. Hinsichtlich der Möglichkeiten, Wäsche zu waschen und diese zu trocknen? g. Hinsichtlich der Möglichkeiten, Nahrung zuzubereiten? h. Hinsichtlich zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für Beratungsgespräche ? i. Hinsichtlich Internetzugängen? Siehe Drs. 20/917 sowie Antwort zu II. 2.6. 11. Wer sind die Vertragspartner der Stadt für die öffentliche Unterbringung von geflüchteten Menschen mit jeweils wie vielen Plätzen? Alle Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung werden von f & w fördern und wohnen – A.ö.R. – betrieben. Im Übrigen siehe http://www.hamburg.de/ fluechtlinge-unterbringung-standorte/. 12. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind gegenwärtig über den Landesbetrieb Erziehung und Bildung in wie vielen Einrichtungen untergebracht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 33 a. Zum Zeitpunkt der Anfrage? b. Seit Juli 2015 für den jeweiligen Monat? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft in Hamburg im Rahmen einer Schutzmaßnahme nach § 42 SGB VIII beziehungsweise § 42a SGB VIII in Obhut genommen. Diese Aufgabe übernimmt der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB). Hierfür betreibt er eigene Einrichtungen zur Erstaufnahme und Erstversorgung . Im Anschluss an die Inobhutnahme werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf Antrag des Vormunds im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung betreut. Diese Folgeunterbringung wird neben dem LEB maßgeblich durch die Träger der Jugendhilfe durchgeführt . Die Anzahl der untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Betreuungsorte für die Monate ab Juli 2015 wurden regelhaft in den folgenden Schriftlichen Kleinen Anfragen zum „Flüchtlingsmonitoring“ aufgeführt: Jul 2015 Drs. 21/1271 Aug 2015 Drs. 21/1568 Sep 2015 Drs. 21/1906 Okt 2015 Drs. 21/2232 Nov 2015 Drs. 21/2599 Dez 2015 Drs. 21/2837 Jan 2016 Drs. 21/3227 Feb 2016 Drs. 21/3646 Mrz 2016 Drs. 21/3915 Apr 2016 Drs. 21/4293 Mai 2016 Drs. 21/4734 12.1 Wie ist die derzeitige Verteilung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge? Bitte nach Einrichtung, jeweiliger Anzahl der dort Untergebrachten und nach Bezirken auflisten. Siehe Anlage 8. 12.2 Wurden mittlerweile besondere Einrichtungen, die nach Ländern oder anderen besonderen Kriterien, wie beispielsweise Alter und Geschlecht, differenzieren, eröffnet? Bitte die Einrichtungen, Art der Kriterien und Anzahl der dort jeweils Untergebrachten benennen . Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden wie andere Minderjährige in der Jugendhilfe entsprechend ihres individuellen Hilfebedarfs untergebracht. Dabei wird vor allem nach Alter und Geschlecht, im Einzelfall aber auch nach dem Erfordernis einer besonderen pädagogischen Ansprache, differenziert: Erstversorgung: - In den Erstversorgungseinrichtungen des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) werden ausschließlich männliche Minderjährige ab einem Alter von 13 Jahren betreut. - Mädchen und junge Frauen ab dem Alter von 13 Jahren werden in einer Einrichtung auf dem Gelände des Zentrums für Alleinerziehende Hohe Liedt betreut. - Kinder und Jugendliche mit einem intensiven Betreuungsbedarf werden in Einrichtungen mit geringer Platzzahl wie insbesondere in Wohngruppen betreut. - Für nachhaltig delinquente, einer pädagogischen Ansprache kaum oder nicht zugängliche Jugendliche mit dissozialem Verhalten wurde die Erstversorgungseinrichtung 4 am Bullerdeich in Hammerbrook in Betrieb genommen. Folgeunterbringung: Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 34 - Für die Folgeunterbringung im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung wird vom Fachdienst Flüchtlinge in der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII eine im Einzelfall geeignete Jugendhilfeeinrichtung ausgewählt. 12.3 Gelten für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bestimmte Standards für die räumliche Unterbringung und wie lauten diese? Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden grundsätzlich in Regeleinrichtungen betreut. Spezielle Vorgaben für diesen Personenkreis sind danach nicht vorgesehen. Die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis orientieren sich an den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII, im Besonderen dem § 45 Absatz 2 SGB VIII. 12.4 Werden im Bereich der Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen Fachkräfte ohne pädagogische Qualifikation eingesetzt? In den Betreuungseinrichtungen zur Erstversorgung nach § 42 SGB VIII sind jeweils Einrichtungsleitungen, pädagogische Fachkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Sprach- und Kulturmittlung sowie Fachkräfte für den Bereich Hauswirtschaft mit anteiligen Aufgaben für die Anleitung der Betreuten zur Bewältigung von alltagspraktischen Arbeiten eingesetzt. Die Einrichtungsleitungen und pädagogischen Fachkräfte verfügen in der Regel über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung. Das Personal für die Sprach- und Kulturmittlung, deren Aufgabe die Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte bei der Arbeit mit den jungen Menschen und insbesondere der Sprachmittlung ist, verfügt über keine pädagogische Formalqualifikation. Formale Einstellungskriterien für diesen Personenkreis sind: - eigener Migrationshintergrund - Schulabschluss, der einem deutschen mittleren Bildungsabschluss entspricht oder Bildungsabschluss, der dem deutschen Hauptschulabschluss entspricht plus eine abgeschlossene Berufsausbildung - Nachweis von Deutschkenntnissen (Kompetenzstufe B 1) - Im Bereich der Anschlusshilfen in Einrichtungen nach §§ 27 fortfolgende SGB VIII werden Betreuungskräfte mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung eingesetzt , abhängig von der Betreuungsform gibt es auch hier zum Teil zusätzliches Personal für die Bereiche Sprach- und Kulturmittlung und Hauswirtschaft. a. Wie hoch ist der Anteil an Fachkräften (Fachkräftequote)? Die Fachkräftequote im Bereich der Erstversorgung beträgt 69,3 Prozent und in den Einrichtungen für Anschlusshilfen 94,4 Prozent. Insgesamt beträgt die Fachkräftequote im Bereich der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 75,1 Prozent . b. Mit welchen pädagogischen Qualifikationen werden Fachkräfte beschäftigt? Bitte die verschiedenen Berufsgruppen absolut und prozentual auflisten nach den unterschiedlichen Qualifikationen . Die pädagogischen Qualifikationen und der Anteil am Gesamtpersonalbestand (Erstversorgung und Anschlusshilfen) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Berufsgruppen mit pädagogischer Qualifikation Anzahl Anteil am Gesamtpersonal i.v.H. Arbeitserziehung 1 0,2 Arbeits- und Berufsförderung 1 0,2 Berufspädagogik 1 0,2 Erziehung (staatliche Anerkennung) 150 36,6 Erziehungs-/Bildungswissenschaften 25 6,1 Heilerziehungspflege 5 1,2 Heilpädagogik 1 0,2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 35 Berufsgruppen mit pädagogischer Qualifikation Anzahl Anteil am Gesamtpersonal i.v.H. Interkulturelle Bildung und Beratung 1 0,3 Kindheitspädagogik 4 1,0 Lehrkraft 7 1,7 Pädagogik 9 2,2 Sonderpädagogik 1 0,2 Sozialpädagogik/Soziale Arbeit 99 24,1 Sozialpädagogische Assistenz 3 0,7 gesamt 308 75,1 c. Wird fachfremdes Personal beschäftigt und wenn ja, in welchem Zahlenverhältnis zu den Fachkräften? Insgesamt arbeiten in den genannten Bereichen aktuell 425 Beschäftigte. 18 Betreuungskräfte verfügen über andere als originär pädagogische Formalqualifikationen, sie kommen unter anderem aus den Bereichen Psychologie, Theologie, Ethnologie, Soziologie und Sozialökonomie. Außerdem sind 99 Sprach- und Kulturmittler beziehungsweise Sprach- und Kulturmittlerinnen eingesetzt. 12.5 Wenn soziale und bauliche Standards bestehen, werden diese eingehalten? Bitte Abweichungen und Gründe für Abweichungen benennen. Abweichungen hat es ausschließlich zwischen Juli und November 2015 gegeben. Sie erfolgten unter Beteiligung der Trägeraufsicht und wurden ausschließlich vor dem Hintergrund der besonderen Lage des sehr hohen Zugangs erlaubt. Insbesondere wurden Quartiere in der Mehrzweckhalle des KJND mit bis zu 25 Betreuten, Schlafräume in ehemaligen Klassenräumen mit zehn und mehr Betreuten und – für eine kurze Zeit und im Einzelfall einzelne Nächte – eine Unterbringung in Zelten geschaffen . IV. Weitere Planungen und Standards in der öffentlichen Unterbringung 1. Orientiert sich die Stadt bei der Unterbringung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften an Standards und wie lauten diese und werden jeweils für die Erstaufnahme, die Folgeunterbringung und die reguläre öffentliche Unterbringung unterschiedliche Standards angelegt? a. Hinsichtlich der maximalen Anzahl von Personen in einem Zimmer? b. Hinsichtlich der Sanitäranlagen wie geschlechtergetrennt, abschließbar , Anzahl von Duschen und Toiletten für wie viele Bewohner /-innen? c. Hinsichtlich einer Abschließbarkeit der Zimmer? d. Hinsichtlich Spielräumen und Spielmöglichkeiten für Kinder? e. Hinsichtlich zur Verfügung stehender Gemeinschaftsräume? f. Hinsichtlich der Möglichkeiten, Wäsche zu waschen und diese zu trocknen? g. Hinsichtlich der Möglichkeiten, Nahrung zuzubereiten? h. Hinsichtlich zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten für Beratungsgespräche ? i. Hinsichtlich Internetzugängen? j. Wer sind die Vertragspartner für die öffentliche Unterbringung der Stadt mit jeweils wie vielen Plätzen? Bitte sowohl für wohnungslose als auch für geflüchtete Menschen benennen. Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 36 1.1 Sind, wenn es Standards gibt, diese ein Bestandteil der Verträge mit den Partnern? Siehe Drs. 20/917 sowie Antwort zu II. 2.6. 2. In den geplanten neu zu bauenden Folgeunterkünften sollen laut Senatsdrucksache jeweils drei bis fünf Personen pro Wohnung unterkommen . a. Welche Kriterien liegen dem zugrunde, das heißt wie viele Quadratmeter werden durchschnittlich pro Person gerechnet? b. Wie viele Quadratmeter wird eine Wohnung für fünf Personen haben und wie viele Zimmer werden planerisch für eine solche Wohnung zugrunde gelegt? 3. Dem Monitoringbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration ist zu entnehmen, dass bis Ende 2016 ein Bedarf in der Folgeunterbringung von 40.000 neu zu schaffenden Plätzen besteht. Bisher sind in den Bezirken jedoch nur 5.600 Wohnungen, nach neuen Kenntnissen sogar nur 4.800 Wohnungen für Flüchtlinge mit bis zu maximal fünf Plätzen geplant. Damit wird der errechnete Bedarf nicht gedeckt. Zudem sind rund 8.500 wohnungslose Menschen auf die öffentliche Unterbringung angewiesen und die Zahl der Obdachlosen steigt laut den Prognosen. Wie gedenkt der Senat die weiteren mehreren 10.000 Menschen in Wohnraum unterzubringen ? Gibt es weitere Planungen hinsichtlich der Errichtung von kostengünstigem Wohnraum und wenn ja, welche? Um die Wohnungsversorgung von Haushalten mit besonderen Versorgungsschwierigkeiten und/oder geringen Einkommen zu verbessern, wird in der Hamburger Wohnraumförderung die Zahl der zu fördernden Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen im Jahr 2017 von derzeit 2.300 auf 3.000 Einheiten erhöht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu IV.6. 4. Haben sich die Planungen des Senats seit der Veröffentlichung des Monitoringberichtes zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften im Februar bezüglich der Zielzahlen verändert? Wenn ja, was sind die neuen Planungen, welche Zahlen bilden dafür die Basis und was sind die auslösenden Gründe für die veränderte Planung ? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht aufgrund der Ungewissheiten wie etwa der Entwicklung der militärischen Konflikte in Syrien, im Irak und in Afghanistan sowie den künftigen Entscheidungen anderer Staaten wie zum Beispiel der Türkei und dem Verhalten sonstiger außenpolitischer Akteure deshalb derzeit bewusst keine Zugangsprognosen für das Jahr 2016. Gleichwohl ist Hamburg gesetzlich und verfassungsrechtlich verpflichtet, für die Unterbringung Geflüchteter zu sorgen, dafür rechtzeitig und in ausreichendem Umfang die benötigten Unterkünfte zur Verfügung zu stellen und zu diesem Zwecke eine entsprechende Bedarfsprognose zu erstellen. Der Senat geht vorbehaltlich der weiteren Entwicklung derzeit davon aus, dass 2016 mit rund 14.500 und in 2017 mit rund 15.500 Schutzsuchenden mit Unterbringungsbedarf zu rechnen ist. Auf Basis einer längerfristigen Beobachtung der Zugangszahlen rechnet der Senat zukünftig im Durchschnitt mit einem monatlichen Zugang von 1.285 unterzubringenden Schutzsuchenden. Es werden die Durchschnittswerte der Monate Juni 2014 bis Mai 2016 über 24 Monate berücksichtigt. Auf diese Weise werden unterschiedlich hohe Schwankungen und Phasen erfasst und daraus ein Durchschnittswert in Höhe von 1.285 pro Monat ermittelt. Für 2016 werden die Ist-Zahlen der ersten fünf Monate zugrunde gelegt sowie monatlich 1.285 Personen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2016. Für 2017 wird der Durchschnittswert in Höhe von 1.285 Personen für zwölf Monate angenommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 37 5. Der Senat hat unter anderem für die Unterbringung von Flüchtlingen für die Jahre 2015/2016 insgesamt 560 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt . Der Bund hat zugesagt, die Länder finanziell zu unterstützen. a. Wie viel wurde von den 560 Millionen Euro für Flüchtlinge rückgestellten Haushaltsgeldern bereits ausgegeben und wie teilen sich die Ausgaben auf? Siehe Drs. 21/3417 und 21/4393. b. Wie hoch ist die Summe der Bundesgelder zur Unterstützung bei der Unterbringung von Flüchtlingen pro Kopf und pro Monat und aus welchen Bundesmitteln kommen die Gelder? c. Wie viel dieser der Stadt zustehenden Bundesgelder ist bereits an Hamburg überwiesen? Bitte jeweils für das Jahr 2015 und 2016 aufschlüsseln . d. Wie schlüsselt sich die Verwendung der Bundesgelder auf? Der Bund hat im Jahr 2015 eine pauschale Erstattung an den zuwanderungsbedingten Kosten in Höhe von rund 50 Millionen Euro im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung gewährt (siehe Drs. 21/2139 und 21/4393). Im Jahr 2016 erhalten die Länder einen Abschlagsbetrag auf Grundlage der Annahme von bundesweit durchschnittlich 800.000 Asylbewerbern im Verfahren und einem Zeitbedarf von fünf Monaten bis zum Entscheid. Darüber hinaus wird für die halbe Anzahl der Fälle (pauschal angenommene Anerkennungsquote von 50 Prozent) ein weiterer Monat (pauschal angenommene Zeit bis zur Abschiebung) berücksichtigt. Als monatlicher Aufwand werden 670 Euro pro Asylbewerber unterstellt. Der rechnerische Anteil Hamburgs an den vom Bund im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes zugesagten Mitteln beträgt für das Jahr 2016 voraussichtlich 91 Millionen Euro. Eine Spitzabrechnung ist bis Ende des Jahres 2016 vorgesehen . Die Bundesmittel tragen insgesamt zur Abdeckung der oben genannten Mehraufwendungen bei. Im Übrigen siehe Drs. 21/4393 und 21/4472. 6. Plant der Senat Maßnahmen, welche die Unterbringung aller Menschen der Stadt in Wohnraum beinhalten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Der Senat hat bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau zu verbessern: Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wurde eingerichtet, das Baugenehmigungsverfahren gestrafft, die Wohnraumförderung intensiviert, die städtische Grundstückspolitik konsequent auf Konzeptausschreibungen umgestellt und landesgesetzliche Regelungen für eine Verbesserung des Mieterschutzes auf den Weg gebracht. Mit der Neuauflage des Bündnisses für das Wohnen in Hamburg wird die erfolgreiche Kooperation mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden fortgesetzt. Kern der Vereinbarung ist dabei eine Zielzahl von jährlich 10.000 Baugenehmigungen, darunter 3.000 im geförderten Mietwohnungsbau . Um dieses Ziel zu erreichen, werden auch die Bezirke eng in das Bündnis mit eingebunden. In der Summe tragen alle Maßnahmen dazu bei, die Wohnraumversorgung von allen Bevölkerungsschichten in Hamburg weiter zu verbessern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu sa m m en fa ss u n g zu r U n te rb ri n gu n g d er B ew o h n er in n en u n d B ew o h n er in d en U n te rk ü n ft en n ac h A u sk u n ft d er B et re ib er . N am e sp e zi e ll f ü r K in d e r m ax . K ap az it ät ge so n d e rt f ü r Fr au e n ge so n d e rt f ü r Ju ge n d li ch e ja n e in B ez irk N or d Sp or ta lle e/ H es el st üc ke n ke in e x G re llk am p 1 S o zi al ra u m 5 0 x B ez irk A lto na Sc hn ac ke nb ur ga lle e 9 D o m o Z e lt e ( 4 F ra u e n , 5 M än n e r) 1 Z e lt , 1 6 P e rs o n e n 4 Z e lt e in B ab yk ü ch e R ei ch sp rä si de nt -E be rt -K as er ne 1 A u fe n th al ts ra u m , 1 K in d e rs p ie lz im m e r 2 0 2 0 x B ez irk H ar bu rg H ar bu rg er P os ts tr . ke in e x Sc hw ar ze nb er g A u fe n th al ts ra u m ( Le ic h tb au h al le ), M u tt e r- K in d R au m m ax . 5 0 x x Ei ße nd or fe r P fe rd ew eg (A sk le pi os K lin ik ) K in d e rs p ie lr au m , F ra u e n ra u m , A u fe n th al ts ra u m x x B ez irk M itt e D ra te ln st ra ße 1 2 Z e lt e u n d e in S o zi al ra u m 1 3 m in d . 1 m in d . 1 x Sc ha ar st ei nw eg 1 0 R äu m e 8 0 2 2 x M ün zs tr aß e 4 C o n ta in e rr äu m e u n d A u fe n th al ts ra u m m it K ic ke r 1 0 x K ur da m m ke in e x B ez irk W an ds be k H ol st en ho fw eg 8 4 2 C o n ta in e rr äu m e - > Fa m il ie n ra u m ( K in d e r+ El te rn , m e is te n s M ü tt e r) + M än n e rr au m ca . 1 5 x Je nf el de r M oo rp ar k ke in e x O hl st ed te r P la tz 1 Z e lt a ls S o zi al ra u m , z w is ch e n d e n E ss e n sz e it e n n u tz b ar 1 0 0 x, k e in e S äu gl in ge A m al ie -S ie ve ki ng K ra nk en ha us /R ic ha rd -R em é H au s ke in e in 2 B ab yk ü ch e n O kt av io st r. ke in e x B ar gk op pe ls tie g, n ic ht b el eg t ke in e x B ez irk E im sb üt te l N ie nd or fe r S tr aß e ke in e x G e m e in sc h af ts rä u m e , a n d e re G ru p p e n - u n d F u n kt io n sr äu m e w ie b sp w . D o m o -Z e lt e M ö gl ic h ke it , W as se r fü r Te e , B ab yn ah ru n g e tc . zu e rh it ze n Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 38 Anlage 1 A n d e re B e tr e ib e r: N e u la n d 1 K an ti n e (c a. 1 8 0 m ²) + 5 G em ei n sc h af ts rä u m e (2 x c a. 3 0 m ², 3 x c a. 4 5 m ²) . U n te rs ch ie d lic h g en u tz t: F es te u n d w ec h se ln d e A n ge b o te : Sc h w an ge re n b er at u n g, M u tt er -K in d - G ru p p e, T ra u m at h er ap ie , M ed ie n ra u m , W er ke n , N äh en , M u si zi er en , S ie b d ru ck , T h ea te r, Sp ie le gr u p p e. Sp ie ls tu b e, c a. 1 3 5 m ² b ei d er z. 1 6 K in d er v o n 3 -6 , au ch v o n N eu la n d 2 g en u tz t ja , c a. 3 0 m ² fü r et w a 8 3 Fr au en u n d 4 0 M äd ch en n ei n W as se r fü r Te e u n d B ab yn ah ru n g ka n n e rh it zt w er d en V o gt -K ö ll n -S tr aß e fü r m ax im al 5 1 2 B ew o h n er ( B el eg u n g sc h w an kt z w is ch en c a. 4 3 0 -4 8 0 ) gi b t es e in e K an ti n e, d ie zu rz ei t w g. e in es f eh le n d en R o llt o re s n ic h t fü r V er an st al tu n ge n g en u tz t w er d en k an n . D er E in b au d es R o llt o re s is t fü r d ie 2 2 K W . g ep la n t. D es W ei te re n s te h t d er E in ri ch tu n g ei n H o lz h au s, c a. 3 5 q m , s o w ie e in D o p p el co n ta in er ( ca . 2 4 q m ) al s G em ei n sc h af ts ra u m m it f es te n u n d w ec h se ln d en N u tz u n ge n z u r V er fü gu n g. Fe st e u n d w ec h se ln d e A n ge b o te : Sc h w an ge re n b er at u n g, B er at u n g fü r Fr au en , T ra u m at h er ap ie , D eu ts ch ku rs e, T an ze n , S p ie le gr u p p e, M al en . es g ib t ei n e Sp ie ls tu b e (c a. 7 1 q m ) b ei e in er B el eg u n g m it ak tu el l 2 0 K in d er n zw is ch en 3 u n d 6 Ja h re n . ei n D o p p el co n ta in er st eh t Fr au en je w ei ls D i., D o u n d S a je w ei ls v o n 1 8 U h b is 2 2 U h r zu r V er fü gu n g. A ls S ti ll- R au m fü r Fr au en m it N eu ge b o re n en s te h t – so w ei t d ie se r R au m z u r V er fü gu n g st eh t – d er Th er ap ie ra u m z u r V er fü gu n g. M än n er n st eh en in d er E in ri ch tu n g ke in e ge so n d er te n R äu m e zu r V er fü gu n g n ei n se lb st st än d ig es K o ch en is t n ic h t ge st at te t. W as se r fü r Te e u n d B ab yn ah ru n g ka n n er h it zt w er d en . K ar l- A rn o ld -R in g (Z e lt p la tz ) 1 P au se n h al le (e h em al ig e Sc h u le ) fü r 3 2 0 B ew o h n er , E in U n te rr ic h ts ra u m f ü r et w a 1 5 P er so n en f ü r D eu ts ch ku rs e Ei n e h em al ig er M u si kr au m f ü r K in d er v o n 3 b is 6 Ja h re n (K in d er st u b e) f ü r ca 1 5 -2 0 K in d er , vi er R äu m e fü r Sc h u lu n te rr ic h t fü r b is e tw a 5 0 K in d er im A lt er v o n 6 b is 1 7 J ah re d ie P au se n h al le is t fü r b es ti m m te n u r an F ra u en ge ri ch te te A n ge b o te f ü r M än n er b lic kd ic h t ge sp er rt . n ei n H ei ß es W as se r fü r Te e ka n n in d er K ü ch e d es C at er er s zu d en Ö ff n u n gs ze it en , au ß er h al b d er Ö ff n u n gs ze it en in d er B ra n d sc h u tz ze n tr al e d es Si ch er h ei ts d ie n st es zu b er ei te t w er d en . I n d en Zi m m er n k ö n n en d ie B ew o h n er m it e ig en en W as se rk o ch er n h ei ß es W as se r zu b er ei te n . Fl ag e n tw ie t fü r m ax . 8 8 0 B ew o h n er b es te h t d ie M ö gl ic h ke it e in er d er z w ei K an ti n en a ls G em ei n sc h af ts ra u m z u n u tz en . D ie se s is t au fg ru n d f eh le n d er R o llt o re u n d T V A n la ge m o m en ta n n ic h t d er F al l. n ei n n ei n n ei n D ie B ew o h n er k ö n n en s ic h W as se r fü r Te e u n d B ab yn ah ru n g er h it ze n . Fi e rs b ar g ei n e K it a K it a n ei n n ei n Zu ga n g zu T ee u n d B ab yn ah ru n g is t ru n d u m d ie U h r si ch er ge st el lt . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 39 Altona Notkestraße 100 1 Gruppenraum, Kleiderkammer Luruper Hauptstraße 912 5 Gruppenräume, ( Spielplatz und Sportfeld in Planung) Kroonhorst 267 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz August-Kirch-Straße 288 1 Gruppenraum, 2 Spielplätze, eine Gruppenwohnung Holmbrook 208 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Sieversstücken 602 3 Gruppenräume (Cafe/Kinder- und Sprachkursraum), 2 Küchen Holstenkamp 150 1 Gruppenraum, Spielplatz Alsenstraße 80 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Sibeliusstraße 232 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Blomkamp 130 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Bahrenfelder Straße 28 - Eimsbütteler Straße 129 - Grünewaldstraße 25 - Waidmannstrasse 146 - Max-Brauer-Allee 12 - Borselstraße 35 - Bergedorf Achterdwars 178 Sozialstation, Schwerpunktpraxis Ladenbeker Furtweg 172 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz Brookkehre 380 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz Curslacker Neuer Deich II 360 4 Gruppenräume, 2 Spielplätze Weidenbaumsweg 241 1 Gruppenraum Friedrich-Frank-Bogen 200 1 Gruppenraum Mittlerer Landweg 140 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Curslacker Neuer Deich I 580 3 Gruppenräume Sandwisch 100 1 Gruppenraum Rahel-Varnhagen-Weg 287 1 Gruppenraum, 1 Jugendkeller, 1 Spielplatz Eimsbüttel Langelohhof 32 1 Gemeinschaftsraum Hornackredder 22 - Sophienterrasse 190 6 Gruppenräume, 1 Fahrradwerkstatt, 1 Spielplatz, 1 Fußbldfeld, 1 Pflanzgarten Lokstedter Höhe 132 1 Gruppenraum Grandweg 233 1 Gruppenraum Lohkoppelweg 38 - Niendorf Markt 90 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Pinneberger Straße 156 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Holsteiner Chaussee 260 1 Gruppenraum, 1 Ballspielfeld Bornmoor 186 1 Gruppenraum Wegenkamp 75 1 Spielplatz Harburg Neuenfelder Fährdeich 308 3 Gruppenräume, 1 Tischtennisplatte. Wetternstraße 206 1 Spielplatz Am Radeland 168 3 Gruppenräume, 1 Gruppenküche, 1 Spielplatz Lewenwerder 308 3 Gruppenräume, 2 Spielplätze Am Aschenland 458 3 Gruppenrräume, 1 Spielplatz Winsener Straße 271 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Cuxhavener Straße 190 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz im Bau Moorburger Elbdeich 17 - Osterbaum 12 - Stader Straße 30 Spielplatz in Planung Sinstorfer Weg 26 - WS Transit 216 3 Gruppenräume Mitte Helmuth-Hübener-Haus 96 1 Gruppenraum Billbrook 600 7 Gruppenräume: Davon 1 Kinderraum, 1 Bibliothek (im Aufbau), 1 großer Raum mit Küche, 1 Gemeinschaftsküche; diverse Spielflächen (Sandkasten, Schaukeln); 2 Spielplätze; 2 Außen-Sportgeräte zum Training; 1 Fußball/Basketballplatz; 1 Tischtennisplatte Spliedtring/Horner Geest 130 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Eiffestraße 48 302 1 Gruppenraum, weiteres in Planung Georg-Wilhelm-Straße 126 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Mattkamp 424 2 Gruppenräume, 1 Fußballfeld, 1 Spielplatz, 1 Basketballkorb An der Hafenbahn 330 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz, 2 Fußballfelder, Tischtennisplatte, Grillplatz Billbrookdeich 124 1 Gruppenraum Wendenstraße 164 2 Gruppenräume, ein Raum mit Küche Friesenstraße 14 474 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz in Planung Hinrichsenstraße 157 3 Gruppenräume, 1 Basketballplatz, 1 Tischtennisplatte Am Veringhof 132 1 Gruppenraum mit Küche Grüner Deich 178 1 Gruppenraum Weddestraße 288 1 Gruppenraum, 2 Spielplätze, 1 Basketball, 1 Tischtennisplatte Eiffestraße 398 191 3 Gruppenräume, ein Raum mit Küche Schlenzigstraße 356 2 Gruppenräume, 2 Spielplätze Billstieg 650 3 Gruppenräume, 3 Außenspielflächen, 1 überdachte Spiel- und Bewegungsfläche, 1 Spielplatz Nord Hornkamp 83 1 Gruppenraum Langenhorner Chaussee 80 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Freiligrathstraße 196 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Holsteinischer Kamp 100 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Borsteler Chaussee 94 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Ausstattung mit Gruppenräumen, anderen Funktionsräumen für Bewohner u. SpielplätzenName Soll-Kapazität 1 Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 40 Anlage 2 Ausstattung mit Gruppenräumen, anderen Funktionsräumen für Bewohner u. SpielplätzenName Soll-Kapazität Eschenweg 304 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz Hufnerstraße 157 2 Gruppenräume Tessenowweg 428 1 Gruppenraum, 1 Basketball, 1 Tischtennis Dakarweg 244 1 Gruppenraum,1 Basketball, 1 Spielpaltz Alsterberg 260 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz Jugendpark Langenhorn 240 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz, 1 Fußballfeld Erdkampsweg 64 1 Gruppenraum, 1 kl. Fußballfeld, 1 Spielplatz Heinrich-Hertz-Straße 116 1 Gruppenraum, 3 Aufenthaltsräume Opitzstraße 330 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Fibiger Straße 213 3 Gruppenräume, 3 Spielplätze Kiwittsmoor 590 2 Gruppenräume, 3 kleine Spielplätze, 1 Basketballkorb Wandsbek Bargteheider Straße 148 1 Gruppenraum, 1 Billardtisch Großloherring 142 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz Moosrosenweg 14 1 Gruppenraum, einzelne Spielgeräte Volksdorfer Grenzweg 170 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz Waldweg 168 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Steilshooper Allee 231 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Poppenbütteler Weg 312 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz Litzowstraße 110 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Lademannbogen 158 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz Bahngärten 120 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Rahlstedter Straße 130 1 Gruppenraum, 1 Spielplatz Farmsen 346 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz, Worldcafe, Fahrradwerkstatt, Nähraum Waldreiterring 15 - Flughafenstraße 208 1 Gruppenraum Schreyerring 6 - Grunewaldstraße 379 4 Gruppenräume und 1 Spielplatz im Bau Duvenstedter Damm 246 3 Gruppenräume, 1 Spielplatz August-Krogmann-Straße 400 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz, 1 Bewegungsraum mit Kletterwand Rodenbeker Straße 364 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz Walddörferstraße 309 1 Gruppenraum, weiteres im Bau Borstels Ende 90 1 Gruppenraum Kirchhofstwiete 47 - Elfsaal 352 2 Gruppenräume, 1 Spielplatz, weitere Gruppenräume und Spielplatz sind geplant bzw. im Bau Quelle f & w 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 41 Bezeichnung Bezirk Baumarkt Halle Zelte Übrige Duschen WC Aktuelle Belegung Personen pro Dusche Personen je WC Ausstattung W-LAN Albert-Einstein-Ring 1-3 Altona x 20 71 317 16 4 ja Amalie-Sieveking Krankenhaus Wandsbek x 22 34 74 3 2 nein Bargkoppelstieg Wandsbek x 38 114 0 0 0 nein Behrmannplatz Eimsbüttel x 8 16 110 14 7 ja Blomkamp Altona x 12 15 246 21 16 ja Bredowstraße Hamburg-Mitte x 15 9 0 0 0 ja Dratelnstraße Hamburg-Mitte x 110 179 912 8 5 ja Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik Harburg x 14 25 90 6 4 nein Fiersbarg Wandsbek x 102 204 60 1 0 nein Flagentwiet Eimsbüttel x 137 158 695 5 4 ja Geutensweg Harburg x 39 30 446 11 15 ja Grellkamp Hamburg-Nord x 36 36 617 17 17 ja Harburger Poststraße Harburg x 55 80 225 4 3 nein Helios-Klinik Mariahilf Wandsbek 10 13 11 1 1 nein Hellmesberger Weg Wandsbek x 50 50 493 10 10 nein Holstenhof Wandsbek x 52 82 256 5 3 nein Jenfelder Moorpark Wandsbek x 52 93 456 9 5 ja Karl-Arnold-Ring Hamburg-Mitte x 16 52 204 13 4 ja Kieler Straße Eimsbüttel x 28 44 482 17 11 ja Kurdamm Hamburg-Mitte x 12 23 191 16 8 nein Kurt-A.-Körber-Chaussee Bergedorf x 40 76 0 0 0 ja Münzstraße Hamburg-Mitte x 48 51 129 3 3 nein Neuland I Harburg x 104 124 415 4 3 nein Neuland II Harburg x 26 36 567 22 16 nein Niendorferstraße Eimsbüttel x 48 59 241 5 4 ja Ohlstedter Platz Wandsbek x 28 40 162 6 4 ja Oktaviostraße Wandsbek x 108 108 538 5 5 ja Osterrade Bergedorf x x 14 25 366 26 15 ja Papenreye Eimsbüttel x x 47 67 658 14 10 nein Reichspräsident-Ebert- Kaserne Altona x 6 4 50 8 13 nein Rugenbarg Altona x x 32 16 923 29 58 ja Schaarsteinweg Hamburg-Mitte x 36 31 149 4 5 nein Schnackenburgallee Altona x 237 210 1.251 5 6 ja Schwarzenberg Harburg x 56 129 586 10 5 ja Sportallee / Heselstücken Nord x 28 23 363 13 16 nein Vogt-Kölln-Str. Eimsbüttel x 70 129 433 6 3 nein Wendenstrasse Hamburg-Mitte x 10 14 175 18 13 ja Wiesendamm 3 Hamburg-Nord x 6 11 39 7 4 nein Übersicht des Zugangs aller Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen zu Duschen und Toiletten nach Auskunft der Betreiber. Der Zugang ist generell nach Geschlechtern getrennt. Übersicht zur Ausstattung der Unterkünfte mit W-LAN. Stand 01.06.2016 Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 42 Anlage 3 Standort Ohlstedter Platz, Stand 1.6.2016 Zelt Nr. Bewohneranzahl 1 0 2 2 3 4 4 5 5 8 6 0 7 6 8 8 9 4 10 3 11 0 12 7 13 0 14 7 15 10 16 3 17 10 18 2 19 4 20 2 21 6 22 8 23 9 24 6 25 3 26 3 27 9 28 4 29 6 30 8 31 5 32 6 33 9 34 8 35 2 36 0 37 9 38 6 39 1 40 4 41 -Quarantäne- 0 Insgesamt: 197 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 43 Anlage 4 Ü b er si ch t d er V er w e ild au er d er B ew o h n er in n en u n d B e w o h n er v er sc h ie d en er U n te rk u n ft sa rt e n n ac h A u sk u n ft d er B et re ib er . St an d o rt U n te rk u n ft sa rt lä n gs te D au e r in Ze lt e n /H al le n /B au m är kt e n (i n T ag e n ) P e rs o n en D u rc h sc h n it ts - d au e r in Ze lt e n /H al le n /B au m är kt e n (i n T ag e n ) P e rs o n en K ar l- A rn o ld -R in g Ze lt e O h ls te d te r P la tz Ze lt e 2 9 3 2 1 2 5 4 B eh rm an n p la tz H al le B lo m ka m p H al le B re d o w st ra ß e H al le K ie le r St ra ß e H al le 2 1 9 9 1 3 9 1 1 N eu la n d II H al le 2 1 9 1 9 5 1 O st er ra d e H al le 1 8 4 3 1 1 8 0 P ap en re ye H al le W en d en st ra ß e H al le W ie se n d am m 3 H al le G eu te n sw e g B au m ar kt 2 5 5 4 1 3 0 0 H el lm es b er ge r W eg B au m ar kt 1 5 1 5 7 6 K u rt -A .- K ö rb er -C h au ss ee B au m ar kt R u ge n b ar g B au m ar kt 2 4 6 1 1 5 1 0 Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 44 Anlage 5 N am e B ew oh ne r i n Ei nz el zi m m er n da vo n da vo n B ew oh ne r i n Zw ei be ttz im m er n D av on da vo n B ew oh ne r i n M eh rb et tz im m er n (3 un d m eh r B et te n) da vo n da vo n Fr au en M än ne r Fr au en M än ne r Fr au en M än ne r sp ez ie ll f ür K in de r m ax . K ap az itä t ge so nd er t f ür F ra ue n ge so nd er t f ür Ju ge nd lic he ja ne in B eh rm an np la tz B lo m ka m p 24 6 (1 06 E rw ac hs en e vo n 25 - 60 J ah re ) 2 24 4 E s be st eh t Z ug an g zu G em ei ns ch af ts rä um en . In sg es am t s te he n ca . 4 70 qm z ur V er fü gu ng . D av on c a. 30 0q m /2 4 S td . 3 50 B ew oh ne rp lä tz e si nd v or ha nd en .J e na ch A ng eb ot is t d ie A nz ah l de r T ei ln eh m er u nt er sc hi ed lic h. A b de m 15 .0 6. 20 16 z us ät zl ic h ca . 1 50 qm G em ei ns ch af ts ra um , d av on 1 00 qm fü r F ra ue n un d K in de r s. v. s. v. A b de m 1 5. 06 .2 01 6 ca . 5 0q m E s be st eh t 2 4 S td d ie M ög lic hk ei t W as se r z u er w är m en . I n de n A be nd st un de n is t i m k le in en R ah m en a uc h K oc he n m ög lic h B re do w st r. (z ur Z ei t un ge nu tz t) x G eu te ns w eg 43 5 15 5 28 0 E s gi bt in sg es am t 3 S oz ia lrä um e fü r bi s zu 7 20 M en sc he n, s ow ie e in en R au m d er S till e je w ei ls fü r M än ne r u nd F ra ue n ge tre nn t. V on d en 3 S oz ia lrä um en s in d ak tu el l 2 n ut zb ar , e in d rit te r m uß fü r d ie B es ch ul un g fre i g eh al te n w er de n, da d ie B el ie fe ru ng m it B es ch ul un gs -c on ta in er no ch im m er o ffe n is t. E lte rn ra t, B ew oh ne rra t, G ar te nb au pr oj ek t, H au sz ei tu ng , O nl in es pr ac hk ur se , M üt te rb er at un gs -S till gr up pe , M ut te r-K in d- C on ta in er , K ra nk en co nt ai ne r, Is ol at io ns ra um fü r In fiz ie rte . A bh än gi g vo n de r A lte rs kl as se : W ir ve rfü ge n üb er e in e K IT A d es D R K s in d er E in ric ht un g, d ie in d e r Z e it vo n 8 :3 0 – 1 2 :0 0 U h r K in d e r vo n 3- 7 Ja hr en b et re ut . D ar üb er h in au s be st eh t ne be n de n A uß en flä ch en (d er B au e in es S pi el pl at ze s is t b er ei ts z ug es ag t) di e Te iln ah m e z. B . a n Fi lm na ch m itt ag en fü r K in de r i m g ro ße n S oz ia lra um , z us ät zl ic h w er de n fü r V er an st al tu ng en a uc h ei nz el ne C om pa rtm en ts be re itg es te llt. 16 3 K in de r v on b is 0 -1 8 Ja hr en . A uf N ac hf ra ge k ön ne n je de rz ei t G es el ls ch af ts sp ie le , T is ch te nn is sc hl äg er u nd M al ut en si lie n au sg eg eb en w er de n. N ei n, a lle rd in gs s in d „F ra u e n tr e ff ze ite n “ in d e n al lg em ei ne n R äu m lic hk ei te n vo rg es eh en . A uf G ru nd v on 3 se pa ra te n S oz ia lrä um en is t e s m ög lic h, z ie lg ru pp en sp ez ifis ch e A ng eb ot e (w ie F uß ba ll- E M , K in de rv id eo ´s u nd F ra ue nf ilm e bz w . L es er üc kz ug sm ög lic hk ei te n) an zu bi et en ne in W as se rk oc he r s in d fü r E lte rn v on K le in ki nd er n er la ub t. Zu sä tz lic h gi bt es H ei ßw as se ra us sc ha nk im K an tin en be re ic h. H el lm es be rg er w eg 49 4 13 1 17 5 je w ei ls e in T V -C on ta in er p ro G es ch le ch t, fü nf K ita /G ru nd sc hu lc on ta in er , s ie be n G em ei ns ch af ts co nt ai ne r, je w ei ls e in S ch ul co nt ai ne r p ro G es ch le ch t, ei ne K an tin e un d ei n G em ei ns ch af ts ra um 24 /7 : g ro ße r H oc hl ei st un gs - W as se rk oc he r m it ve rs ch . Te es or te n, K af fe e un d W as se r. A uf 3 K üh ls ch rä nk e ve rte ilt: W as se r, S äf te , B ab yn ah ru ng , O bs t, M ilc hp ro du kt e, S ch ok or ie ge l K ie le r S tr as se (H al le ) 7 G em ei ns ch af ts rä um e, s o da ss s ic h et w a 50 P er so ne n ei ne n G em ei ns ch af ts ra um te ile n K ita in kl . i n de n G em .-R äu m en ne in 4 de r C on ta in er s in d S ch ul co nt ai ne r, di e au ße rh al b de r S ch ul ze ite n au ch fü r an de re A kt ivi tä te n ge nu tz t w er de n. Zu ga ng z u Te e un d B ab yn ah ru ng is t r un d um d ie U hr s ic he rg es te llt. K ur t-A .-K ör be r- C ha us se e N eu la nd II O st er ra de 0 4 2 2 33 7 10 1 23 6 ei n G em ei ns ch af ts ra um 30 in B ab yk üc he Pa pe nr ey e 61 2 17 1 44 1 7 S oz ia lrä um e m it je w . c a. 2 8 m ², ge so nd er te r N äh ra um K ita e xt ra W ir b ie te n je d en S o n n ta g ei n Fr au en tr ef f an . St ar te t im m er a b 1 5 :3 0 U h r. F ü r Fr au en m it F ra u en . Zu sä tz lic h h ab en w ir e in en N äh ra u m /c o n ta in er n ei n ge ri ch te t. D en B ew o h n er n s te h en ei n Fi tn es sc o n ta in er u n d e in en C o n ta in er m it zw ei K ic ke rn z u - ve rf ü gu n g. h ei ß es W as se r fü r Te e u n d B ab yn ah ru n g is t er h äl tl ic h R ug en ba rg 92 3 19 4 72 9 ja , u .a . e in e K ita K ita ja ne in H ei ße s W as se r f ür T ee e tc . k an n 24 h a m T ag im C at er in gbe re ic h ge nu tz t w er de n W en de ns tr aß e W ie se nd am m 3 0 2 2 4 22 1 S oz ia lra um 50 50 in B ab yk üc he G em ei ns ch af ts rä um e, a nd er e G ru pp en - u nd F un kt io ns rä um e w ie b sp w . D om o- Ze lte M ög lic hk ei t, W as se r f ür T ee , B ab yn ah ru ng e tc . z u er hi tz en Ü be rs ic ht d er U nt er br in gu ng d er B ew oh ne rin ne n un d B ew oh ne r i n H al le n un d B au m är kt en n ac h A us ku nf t d er B et re ib er . Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 45 Anlage 6 St an d 3 1 .0 5 .2 0 1 6 G es am tz ah l B ew o h n er 0 - 3 J ah re 4 - 5 J ah re 6 - 1 0 J ah re 1 1 - 1 6 J ah re 1 7 J ah re 1 8 - 2 7 J ah re 2 8 - 5 5 J ah re 5 6 - 6 7 J ah re 6 8 - 7 5 J ah re 7 6 - 1 1 5 J ah re A lle Z EA /E A s 1 2 .9 7 2 7 2 9 4 5 6 9 3 7 9 1 8 1 8 9 5 .0 8 8 4 .2 6 7 3 0 0 6 2 2 6 Ü b er si ch t d es B e tr ei b er s f& w z u r A lt e rs tr u kt u r d er B ew o h n er in n en u n d B e w o h n er d er Z en tr al en E rs ta u fn ah m e (Z EA ) u n d E rs ta u fn ah m ee in ri ch tu n ge n ( EA ) ge m äß d er A u sw e rt u n gs m ö gl ic h ke it e n Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 46 Anlage 7 U nt er br in gu ng so rt e vo n un be gl ei te te n m in de rjä hr ig en F lü ch tli ng en St an d 31 .0 5. 20 16 Er st ve rs or gu ng Fo lg eu nt er br in gu ng Ei nr ic ht un g Be zi rk Anzahl UMF § 19 § 30 W oh n. § 33 § 34 § 35 S um m e: Ki nd er - u nd Ju ge nd no td ie ns t N 26 H am bu rg H am bu rg - M itt e B ill st ed t 15 10 25 KJ N D - M äd ch en ha us N 3 H am m 7 7 14 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 1 E 17 H or n 6 4 10 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 2 W 31 R ot he nb ur gs or t 6 6 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 3 N 45 S t. G eo rg 2 2 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 4 M 13 S t. P au li 1 1 1 3 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 5 W 23 W ilh el m sb ur g 1 3 3 4 11 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 6 W 30 A lto na A lto na -A lts ta dt 1 2 3 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 8 H 65 A lto na -N or d 2 2 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 9 B 48 B ah re nf el d 4 2 6 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 10 N 36 Is er br oo k 3 1 4 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 11 B 11 7 Lu ru p 1 1 9 3 14 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 47 Anlage 8 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 12 N 27 O sd or f 2 2 4 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 13 E 28 O th m ar sc he n 1 1 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 14 W 43 O tte ns en 3 3 3 9 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 15 W 70 R is se n 1 1 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g 18 N 38 S te rn sc ha nz e 2 2 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g A 1 W 86 E im sb üt te l E id el st ed t 2 1 3 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g A 2 B 45 E im sb üt te l 3 3 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g A 4 M 75 H oh el uf t-W es t 2 2 Er st ve rs or un gs - ei nr ic ht un g ju ng e Fr au en H oh e Li ed t N 19 Lo ks te dt 5 4 9 Ei nr ic ht un ge n de s LE B di ve rs e 14 N ie nd or f 4 10 14 Fr ei e Tr äg er , a nd er e O rte di ve rs e 57 S ch ne ls en 8 2 10 G es am t 95 6 S te llin ge n 3 2 5 H am bu rg - N or d A ls te rd or f 1 1 B ar m be k- N or d 2 2 4 B ar m be k- S üd 3 3 6 12 D ul sb er g 1 1 2 E pp en do rf 4 5 9 Fu hl sb üt te l 8 8 G ro ß B or st el 23 23 La ng en ho rn 3 2 15 6 26 W an ds be k B ra m fe ld 7 10 17 E ilb ek 2 3 1 6 Fa rm se n- B er ne 6 6 H um m el sb üt te l 1 1 2 Je nf el d 1 2 3 Drucksache 21/4569 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 48 Le m sa hl - M el lin gs te dt 1 1 P op pe nb üt te l 5 5 R ah ls te dt 3 1 11 4 19 S as el 3 3 To nn do rf 1 1 W an ds be k 2 8 8 18 W el lin gs bü tte l 2 2 B er ge do rf B er ge do rf 2 16 18 Lo hb rü gg e 6 6 N eu al le rm öh e 3 3 H ar bu rg E iß en do rf 2 2 H ar bu rg 5 7 7 19 H au sb ru ch 3 1 4 H ei m fe ld 3 9 2 14 N eu gr ab en - Fi sc hb ek 1 3 4 S in st or f 1 1 W ils to rf 4 4 A m m er sb ek 1 1 H al st en be k 3 4 7 Za rn ek au 1 1 W ed el 3 3 W ilh el m sh av en 1 1 Q ui ck bo rn 1 1 D an ne nb er g 1 1 W up pe rta l 2 2 M itt el an ge ln O T S at ru p 1 1 E lm sh or n 3 3 S um m e: 4 67 3 24 5 10 8 42 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4569 49 4569ga_text 4569_Anlagen 4569ga_Antwort_Anlage1 4569ga_Antwort_Anlage2 4569ga_Antwort_Anlage3 4569ga_Antwort_Anlage4 4569ga_Antwort_Anlage5 4569ga_Antwort_Anlage6 4569ga_Antwort_Anlage7 4569ga_Antwort_Anlage8