BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/457 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 11.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Planungen für einen Großstandort mehrerer Finanzämter Die Finanzbehörde will vier Finanzämter (Regionalfinanzämter Bergedorf, Oberalster, Wandsbek sowie das Finanzamt für Großunternehmen) bis Ende 2016 an einem Standort im Hammerbrook zusammenführen. Hierzu wurden jetzt die betroffenen Bezirksversammlungen angeschrieben. In diesem Zusammenhang frage ich den Senat: Die Hamburger Steuerverwaltung befasst sich fortlaufend mit der Weiterentwicklung ihrer organisatorischen Strukturen zur Sicherstellung eines möglichst vollständigen und effizienten Steuervollzugs. Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Auslaufens der Mietverträge an mehreren bisherigen Finanzamtsstandorten hat die Steuerverwaltung Anfang 2014 in Abstimmung mit der Leitung der Finanzbehörde und mit Unterstützung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie des Immobilien Service Zentrums der Sprinkenhof GmbH die Suche nach geeigneten neuen Mietobjekten begonnen und Mitte 2014 die Vorsteherinnen und Vorsteher der betroffen Finanzämter über einen möglichen Umzug informiert. Wesentliche Auswahlkriterien für den neuen Standort waren eine angemessene Miethöhe , die Umsetzbarkeit des Raumkonzepts der Steuerverwaltung sowie eine gute Erreichbarkeit beziehungsweise verkehrsgünstige Lage. Es wurden verschiedene alternative Objekte (Schultzweg, Heidenkampsweg, Lübecker Straße, Wandsbeker Tor) geprüft, aber unter anderem wegen zu später Verfügbarkeit oder aufgrund zu hoher Mietbelastung nicht weiter verfolgt. An dem jetzt vorgesehenen neuen Standort ergeben sich Synergiepotenziale insbesondere in den Bereichen Archiv, Lager, Material, Bibliothek, Besprechungsräume und Hausverwaltung sowie im Intendanzbereich der bisherigen Finanzämter Bergedorf und Wandsbek. Für die Beschäftigten kann eine Verbesserung des Büroraumstandards zum Beispiel im Hinblick auf das Raumklima sowie Lärm- und Sonnenschutz erreicht werden. Die Unterbringung mehrerer Finanzämter an einem gemeinsamen Standort erleichtert organisatorische, räumliche und personelle Anpassungen bei sich ändernden Anforderungen und vereinfacht die Zusammenarbeit der Finanzämter in kurzfristig auftretenden Sondersituationen. Mit der räumlichen Nähe des Finanzamtes für Großunternehmen zu Regionalfinanzämtern kann die Personalentwicklung im Bereich der Großbetriebsprüfung verbessert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Aus welchen Gründen im Einzelnen sollen die Finanzämter Bergedorf, Oberalster und Wandsbek sowie das Finanzamt für Großunternehmen an einem Standort zusammengeführt werden? Drucksache 21/457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Um Synergieeffekte zu erzielen und die vorhandenen Ressourcen der Steuerverwaltung effizient für einen möglichst vollständigen Steuervollzug einzusetzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. An welchen Standorten befinden sich die genannten Finanzämter derzeit ? Wie groß sind jeweils die angemieteten Büro- und Nebenflächen? Wie hoch sind derzeit jeweils die Mietzahlungen und bis wann laufen jeweils die Mietverträge? Finanzamt Standort Fläche (qm) Vertragsende Bergedorf Ludwig-Rosenberg-Ring 41 4.136 31.05.2016 Oberalster Heidi-Kabel-Platz 2 11.504 31.05.2016 Wandsbek Schloßstr. 107 5.548 31.12.2016 Großunternehmen Amsinckstr. 40 3.825 30.11.2017 Im Übrigen sieht der Senat im Hinblick auf seine künftige Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, die Konditionen von Mietverträgen im Einzelnen zu veröffentlichen. 3. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum sollen stattdessen in der Nordkanalstraße Büro- und Nebenflächen ab wann, für welchen Zeitraum und zu welchen Mietkonditionen angemietet werden? Geplant ist derzeit, ab dem 1. August 2016 eine Nettogesamtfläche von 20.400 m2 mit einer Laufzeit von 20 Jahren anzumieten. 4. Wurde der Mietvertrag oder ein Vorvertrag für das Objekt in der Nordkanalstraße bereits abgeschlossen? Wenn ja, wann genau? Nein. 5. Wer ist der Eigentümer des Objektes in der Nordkanalstraße? Die Objektgemeinschaft Sonninstraße II. Gewerbebau GmbH & Co KG. 6. Wer genau hat die Entscheidung getroffen, die vier Finanzämter am Standort Nordkanalstraße zusammenzuführen? Welche alternativen Standorte wurden dabei im Einzelnen geprüft und aus jeweils welchen Gründen nicht weiterverfolgt? 7. Wer hat wann welcher Institution den Auftrag zur Flächensuche für die Zusammenführung der vier Finanzämter an einem Standort erteilt? Welche Anforderungen an den neuen Standort wurden dabei durch wen festgelegt? 8. Welche Stellen im Einzelnen waren jeweils wann an den Planungen zur Zusammenführung der vier Finanzämter am Standort Nordkanalstraße beteiligt? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen wurde eine abschließende Entscheidung über die Neuanmietung im Hinblick auf die derzeit durchgeführte Anhörung der Bezirksversammlungen noch nicht getroffen. 9. In welchen Bereichen im Einzelnen soll es durch die Zusammenführung der Finanzämter an einem Standort Einsparungen in welcher Höhe geben? Wie viele Einsparungen davon entfallen auf den Personalbereich ? Siehe Vorbemerkung. Die genaue Höhe der entsprechenden Einsparungen lässt sich erst im Laufe der weiteren Konkretisierung der Umzugs-, Raum- und Personalplanung ermitteln. 10. Wann genau soll jeweils der Umzug der einzelnen Finanzämter erfolgen ? Welche Kosten beziehungsweise Investitionen fallen im Einzelnen im Zusammenhang mit dem Standortwechsel an? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/457 3 Der Umzug des Finanzamtes Oberalster ist zum 1. August 2016 vorgesehen. Die Planungen zum Zeitpunkt der Umzüge der anderen Finanzämter sind noch nicht abgeschlossen. Für die Umzüge und Raumausstattungen wird derzeit mit Kosten in Höhe von insgesamt rund 750.000 Euro gerechnet. Die übrigen Kosten für IT-Investitionen sind nicht höher, als sie an den bisherigen Standorten im Zuge regulärer Ersatzbeschaffungen anfallen würden. 11. Hat der geplante Standortwechsel temporäre Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Steuerverwaltung oder die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen? Wenn ja, welche genauen Auswirkungen werden erwartet? Ja, im Rahmen der üblichen mit einem Umzug von Büroarbeitsplätzen verbundenen Einschränkungen. Die Informations- und Annahmestellen (IAS) sollen zum gegenwärtigen Stand der Planung durchgängig erreichbar bleiben. Aufgrund der Erfahrungen mit früheren Umzügen ist nicht mit einer nennenswerten Verlängerung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen zu rechnen. 12. Welche Auswirkungen hat der geplante Standortwechsel im Einzelnen für die Steuerpflichtigen? Die bestehenden Standorte der IAS in den Bezirken Bergedorf und Wandsbek sollen nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen in den bisherigen Räumlichkeiten oder in deren unmittelbarer Umgebung erhalten bleiben, sodass die weit überwiegende Zahl der Besuche der Steuerpflichtigen von der räumlichen Zusammenlegung der Finanzämter nicht betroffen ist. Im Übrigen müssen die Steuerpflichtigen statt der bisherigen Standorte den gut erreichbaren neuen Standort aufsuchen. 13. Wie viele Steuerpflichtige haben in den einzelnen Jahren seit 2013 jeweils die einzelnen von der Zusammenführung betroffenen Finanzämter persönlich aufgesucht? Besuche der IAS 2013 2014 FA Bergedorf 27.368 22.907 FA Oberalster – Heidi-Kabel-Platz 24.124 21.560 FA Oberalster – Herthastrasse 18.214 13.113 FA Wandsbek 29.760 22.912 Die Besuche von Steuerpflichtigen außerhalb der IAS werden nicht statistisch erfasst. 14. In einem Schreiben der Finanzbehörde werden die Finanzämter Wandsbek und Bergedorf als „strukturell zu klein“ bezeichnet. 14.1. Wie genau und nach welchen Kriterien bemisst sich die strukturelle Mindestgröße eines Finanzamtes? 14.2. Welche Finanzämter in Hamburg sind aus Sicht des Senats nach jeweils welchen Kriterien strukturell zu klein? 14.3. Wie viele Beschäftigte (Mitarbeiter insgesamt sowie in VZÄ) sind jeweils in den einzelnen Hamburger Finanzämtern tätig? Regionalfinanzämter Personen Vollkräfte Altona 270 239,5 Am Tierpark 301 268,4 Bergedorf 126 105,9 Barmbek-Uhlenhorst 266 238,4 Eimsbüttel 225 198,9 Hansa 318 285,8 Harburg 201 169,8 Mitte 311 280,0 Nord 263 230,9 Oberalster 275 235,8 Wandsbek 165 138,7 Drucksache 21/457 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Finanzämter mit besonderer Zuständigkeit Personen Vollkräfte Großunternehmen 242 216,3 Prüfungsdienste und Strafsachen 154 146,6 Steuererhebung 137 124,2 Verkehrssteuern und Grundbesitz 273 243,0 Formale Vorgaben oder Kriterien zur Größe eines Finanzamtes bestehen nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 14.4. und Vorbemerkung. 14.4. Für welche Finanzämter wird eine Zusammenlegung geprüft oder erwogen? Wie sind jeweils Sachstand und Zeitplan dieser Prüfungen ? Welche Auswirkungen hätte eine Zusammenlegung auf die jeweiligen Steuerpflichtigen? Weitere Überlegungen beziehungsweise Planungen bestehen derzeit nicht, können aber aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen jederzeit erforderlich werden.