BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4573 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Engels (GRÜNE) und Ksenija Bekeris (SPD) vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Angebotener privater Wohnraum zur Unterbringung geflüchteter und wohnungsloser Menschen in Hamburg Die große Hilfsbereitschaft der Hamburger/-innen im Hinblick auf die ankommenden Flüchtlinge zeigt sich auch in der Vielzahl privater Wohnungsangebote zur Unterbringung. Seit April vergangenen Jahres gibt es das Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“, um die eingehenden Angebote besser koordinieren und weitervermitteln zu können. Bereits Ende Oktober 2015 haben wir den Senat gefragt, wie es um die Prüfung der privaten Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen steht (Drs. 21/2024). Seither sind viele weitere Angebote eingegangen, die bearbeitet und geprüft werden müssen. Wir fragen den Senat: Die Einrichtung des Funktionspostfaches „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ hat sich als sehr wertvoll erwiesen, da viele Hamburgerinnen und Hamburger weiterhin intensiv diese Anlaufstelle nutzen, um privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen anzubieten. Seit dem 4. November 2015 sind im Funktionspostfach insgesamt 568 Angebote zu unterschiedlichsten Objekten und Standorten eingegangen, die umgehend und kontinuierlich bearbeitet wurden. Die in der Drs. 21/2024 aufgeführten offenen Angebote wurden zwischenzeitlich umfassend bearbeitet. Seit Bestehen des Funktionspostfaches konnten 18 Angebote privater Anbieter in Betrieb genommen werden. Seit Bestehen des Funktionspostfaches im April 2015 stellten sich insgesamt 428 Angebote als nicht realisierbar heraus. Die vielfältigen Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst, ergeben sich jedoch häufig aus der mangelnden Eignung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (siehe auch Drs. 21/2864 sowie 21/2024). Wenn Angebote für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ungeeignet sind, werden diese an die Wohnbrücke Hamburg sowie die Initiative Flüchtlinge Willkommen verwiesen , die Flüchtlinge bei der Wohnraumvermittlung unterstützen. Angebote, die nicht unmittelbar infrage kommen, werden zurückgestellt. Seit Einrichtung der Wohnbrücke am 19. November 2015 wurden mit Stand April 2016 erfolgreich 24 Wohnungen vermittelt und 84 Personen untergebracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/2864 sowie 21/3652. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Angebote sind im Funktionspostfach „Angebote für die öffentliche Unterbringung“ – seit unserer letzten Anfrage (Drs. 21/2024) mit Antwort vom 3. November 2015 – eingegangen? Drucksache 21/4573 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele im Funktionspostfach eingegangene Angebote wurden seit unserer letzten Anfrage bearbeitet? 3. Wie ist der Bearbeitungszustand der Angebote? Siehe Vorbemerkung. a. Wie viele Angebote befinden sich zurzeit in Vorprüfung? Mit Stand 26. Mai 2016 befindet sich ein Angebot in Vorprüfung. b. Wie viele Angebote wurden seit Bestehen des Funktionspostfachs umgesetzt? Bitte auflisten, welche Angebote umgesetzt wurden. Siehe Vorbemerkung. Im Einzelnen wurden folgende Angebote aufgrund öffentlicher Hinweise umgesetzt: Bezeichnung Bezirk Schaarsteinweg Hamburg-Mitte Münzstraße Hamburg-Mitte Flagentwiet I Eimsbüttel HeliosKlinik Mariahilf Harburg Wendenstraße 162 Hamburg-Mitte Amalie Sieveking Krankenhaus / Richard-Remé-Haus Wandsbek Bredowstraße Hamburg-Mitte Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik Harburg Reichspräsident-Ebert-Kaserne Altona Rugenbarg 103 Altona Albert-Einstein-Ring 1-3a Altona Wiesendamm (im Museum der Arbeit) Hamburg-Nord Behrmannplatz Eimsbüttel Bargkoppelstieg Wandsbek Hellmesbergerweg 23 Wandsbek Osterrade 51 Bergedorf Papenreye 1 a Eimsbüttel Grellkamp 40 Hamburg-Nord c. Wie viele Angebote wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? d. Wie viele der 439 laut unserer letzten Anfrage noch nicht bearbeiteten Angebote wurden mittlerweile geprüft? Wie ist deren Bearbeitungsstand ? 4. Wie werden private Wohnungs- oder Vermietungsanbieter auf die Möglichkeit zur Meldung ihrer Angebote bei den Fachstellen für Wohnungsnotfälle hingewiesen? 5. Was passiert mit denjenigen Angeboten, die nicht unmittelbar infrage kommen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen erfolgt die Weiterleitung an die Wohnbrücke und nicht an die Fachstellen für Wohnungsnotfälle zur Wohnraumvermittlung.