BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4575 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Tausend neue Professuren Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) will tausend neue Professuren schaffen. Dafür soll der Bund 1 Milliarde Euro geben. Die Verstetigung der Stellen müssen die Länder tragen. Ich frage den Senat: Bund und Länder haben im Rahmen der GWK verabredet, ein Programm zur Förderung von 1.000 Tenure-Track-Juniorprofessuren aufzulegen. Der Bund wird dieses Programm über die Laufzeit von zehn Jahren mit 1 Milliarde Euro fördern. Das Programm sieht zweierlei vor: Zum einen wollen die Länder zusätzliche Juniorprofessuren mit einer sogenannten Tenure-Track-Zusage ausstatten. Das bedeutet, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Juniorprofessur die verbindliche Zusage erhält, im Falle einer positiven Evaluation auf eine ordentliche Dauerprofessur berufen zu werden. Dies erhöht die Personalkosten zunächst nicht, weil Juniorprofessuren bereits in ausreichender Anzahl vorhanden sind und eine Juniorprofessur mit Tenure-Track mit den gleichen Personalkosten verbunden ist wie eine Juniorprofessur ohne Tenure-Track. Lediglich die zeitnahe Bereitstellung einer Anschlussprofessur kann Kosten verursachen. Zwar werden durch die natürliche Fluktuation im Personalkörper regelmäßig Planstellen frei, die dafür genutzt werden können. Möglicherweise muss bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine geeignete Stelle frei wird jedoch eine Überbrückungsstelle bereitgestellt werden. Hierfür kann es notwendig werden, einen zentralen Stellenpool vorzuhalten. Um diesen finanzieren zu können, sieht das Programm ausdrücklich einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 Prozent der Fördersumme für personalwirtschaftliche Maßnahmen vor. Zum anderen sollen die Länder die Anzahl der Dauerprofessuren steigern. Dies kann auch dadurch geschehen, dass zeitlich befristete Juniorprofessuren umgewandelt werden. Insofern muss nur die Kostendifferenz zwischen einer Juniorprofessur und einer ordentlichen Professur finanziert werden und auch dies nur für die in Hamburg zu erwartenden rund 30 Förderfälle. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viel kostet die Einrichtung einer Professur im Durchschnitt? 2. Wie viele Professuren kann man mit 1 Milliarde Euro wie lange bezahlen ? Die festen Personalkosten pro Jahr betragen einschließlich Pensionsrückstellungen und Beihilfezuschlag für eine Juniorprofessur (W1) 86.858 Euro, für eine W2- Professur 118.935 Euro und für eine W3-Professur 155.396 Euro. Die neben den festen Besoldungskosten anfallenden Ausstattungskosten sowie die Ausgaben für Leistungsbezüge schwanken stark, hängen von der jeweiligen Professur, der berufenen Person und dem Fach ab und können daher nicht pauschal beziffert werden. Drucksache 21/4575 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Ist geplant, die Professoren unbefristet zu berufen? Die auszuschreibenden Juniorprofessuren mit Tenure-Track sind – wie alle Juniorprofessuren – befristet. Die bei positiver Evaluation sich anschließende ordentliche Professur ist unbefristet. 4. Wird die Freie und Hansestadt Hamburg die neu geschaffenen Stellen unbefristet finanzieren, sobald die Bundesmittel erschöpft sind? Wenn ja: Werden dazu die Zahlungen an die Hochschulen um mehr als 0,88 Prozent p.a. erhöht? 5. Inwieweit führt das geplante Programm zu planbaren Karrierewegen der Betroffenen, wenn es sich um befristete beziehungsweise nicht bis zur Pensionierung ausfinanzierte Stellen handelt? Das zwischen Bund und Ländern verhandelte Programm ist auf zehn Jahre angelegt und wird in zwei Tranchen auf die Länder verteilt. Enthalten ist ein zusätzlicher 15-prozentiger Anteil der Fördersumme pro Professur, den die am Programm teilnehmende Universität erhält, um personalwirtschaftliche Vorkehrungen zu treffen. Personen , die sich erfolgreich auf eine mit Tenure-Track ausgestattete Juniorprofessur beworben haben, erhalten die verbindliche Zusage, bei positiver Evaluation ihrer Leistungen am Ende der Juniorprofessur auf eine unbefristete ordentliche Professur berufen zu werden. Dies verbessert die Planbarkeit akademischer Karrieren substanziell. 6. Welchen Anteil erhält Hamburg üblicherweise an solchen Programmen? Der Verteilungsschlüssel bei Bund-Länder-Programmen wird programmindividuell vereinbart. Orientierungspunkt ist hierbei häufig der sogenannte Königsteiner Schlüssel , der derzeit für Hamburg einen Anteil von 2,52968 Prozent vorsieht. 7. Wird die genannte Milliarde des Bundes nach Länderquoten vergeben? Wenn ja: Wie groß ist der Hamburger Anteil? Das Programm sieht zwei Vergaberunden vor. In beiden Vergaberunden sind die Länderanteile kontingentiert, wobei jedoch Mittel, die auch in der zweiten Vergaberunde freigeblieben sind, unter allen Ländern verteilt werden können. Im Rahmen der Kontingente ist für Hamburg ein Anteil vorgesehen, der dem Mittelwert aus dem Königsteiner Schlüssel und dem Anteil Hamburgs am bundesweiten Personalkörper der Hochschulen (circa 3,9 Prozent) entspricht, also circa 3,2 Prozent. Insofern schneidet Hamburg im Rahmen dieses Programms besser ab als nach dem Königsteiner Schlüssel. 8. Wie bewertet der Senat dieses Vorhaben der GWK? Die zuständige Behörde begrüßt, dass der Bund sich an den Kosten verbesserter Karrierewege für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler beteiligt. Dies fügt sich in die Bemühungen des Senats zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses ein. Im Übrigen siehe Drs. 20/10837 und 21/3629.