BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4576 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Verwertung von studentischen Arbeiten durch die Hochschulen Medienberichten zufolge hat eine Professorin der TUHH einen Studenten unter Androhung einer schlechten Note dazu gezwungen, die Rechte an seiner Bachelorarbeit an die Universität abzutreten. Im Juni soll es hier zu einem Prozess kommen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, zum Teil auf Grundlagen von Auskünften der staatlichen Hamburger Hochschulen, wie folgt: 1. Welche Maßstäbe und Regelungen gibt es an den einzelnen Hochschulen zur Verwertung von Hausarbeiten sowie Abschlussarbeiten (etwa Bachelor, Master, Diplom et cetera) durch die jeweiligen Hochschulen? Verwertungen von Haus- und Abschlussarbeiten erfolgen nach Maßgabe der urheberrechtlichen und sonstigen Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Hochschulsatzungen zur Sicherung von guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens . An der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) existiert eine aus der Rechtslage abgeleitete Handreichung zum Umgang mit studentischen Abschlussarbeiten , die von den Instituten in solchen Fällen anzuwenden ist, bei denen eine Rechteübertragung beziehungsweise Verwertung durch das Institut angestrebt wird. Voraussetzung ist die vorherige Zustimmung durch die oder den Studierenden. Ein entsprechender Vordruck wird durch das Justiziariat der TUHH zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich des konkreten Falls wird die TUHH zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. 2. Wird an den Hochschulen von den Studierenden standardmäßig das Recht der Verwertung an deren Arbeiten gefordert? Wenn ja, warum und in welcher Form? Nein. 3. Welche Anzahl an Haus- und Abschlussarbeiten wurde von Studierenden zur Verwertung durch die Hochschule freigegeben? Bitte nach Jahren seit 2010 und nach Hochschulen und gegebenenfalls Fakultäten aufschlüsseln. An der Universität Hamburg (UHH), der TUHH, der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und der Hochschule für bildende Künste (HFBK) wird diese Zahl statistisch nicht erfasst. Drucksache 21/4576 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 An der HafenCity Universität wurden 2010 100, 2011 90, 2012 168, 2013 98, 2014 89, 2015 61 und 2016 bislang sechs Haus- und Abschlussarbeiten von Studierenden zur Verwertung durch die Hochschulen freigegeben. An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) wurden auf dem OPUS-Server vom Hochschulinformations- und Bibliotheksservice der HAW von 2010 bis zum 25. Mai 2016 insgesamt 2.187 Abschlussarbeiten veröffentlicht. Diese können nach Fakultäten sowie Abschluss wie folgt dargestellt werden: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt Bachelor 110 205 297 165 459 300 100 1636 Master 82 71 125 66 121 61 25 551 davon DMI 12 38 52 5 50 11 0 168 davon LS 36 68 87 63 242 171 22 689 davon TI 91 121 195 137 167 124 36 871 davon W&S 53 49 88 26 121 55 67 459 gesamt 192 276 422 231 580 361 125 2187 4. Gibt es an den Hochschulen Archive für Hausarbeiten sowie Abschlussarbeiten ? Wenn ja, welche und zu welchen Bedingungen werden die Arbeiten dort eingestellt? Die Archivierung der Arbeiten erfolgt an den Hochschulen dezentral, je nach Organisationsform in den Studiengängen, Instituten oder Fakultäten gemäß den jeweiligen Aufbewahrungsrichtlinien der einzelnen Hochschulen. Nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist entscheidet insbesondere die Art der Arbeit über die dauerhafte Archivierung : So müssen Hausarbeiten nicht archiviert und können vernichtet werden, Abschlussarbeiten kommen in ein Auswahlverfahren und Dissertationen und Habilitationsschriften werden vollständig archiviert. 5. Nutzen die Hochschulen die Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden, um diese an Anbieter von Anti-Plagiatssoftware zu übermitteln ? Wenn ja, zu welchen Bedingungen für die Studierenden und an welche Anbieter werden die Arbeiten übermittelt? Für die Plagiatsprüfung wird seitens der UHH, der HCU und der TUHH die Software Turnitin zur Verfügung gestellt; dies erfolgt bei der HCU nur für Dissertationen. Dabei können zu prüfende Arbeiten von registrierten Professoren oder ihren Beauftragten auf entsprechende Server hochgeladen und dann mit dort vorhandenen umfangreichen Literatur-Datenbanken verglichen werden. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt kein Hochladen von persönlichen Daten der Studierenden. Eine permanente Speicherung der hochgeladenen Daten muss unterbleiben; die entsprechende Funktion des Anbieters wurde deaktiviert. An der HAW, HfMT und HFBK werden keine Arbeiten an Anbieter von Anti-Plagiatssoftware vermittelt. 6. Welche Anzahl von Beschwerden von Studierenden gab es an den Hochschulen seit 2010 darüber, dass ihre Arbeiten in der Forschung ohne konkrete Quellenangabe verwendet wurden? An der UHH existiert seit Oktober 2013 eine Ombudsstelle, in der bisher keine entsprechenden Verdachtsfälle bearbeitet wurden. Es wurden 2014 fünf und 2015 sechs Beratungsgespräche geführt, um eventuell Betroffenen Informationen und gegebenenfalls Unterstützung anzubieten, ohne dass ein Ombudsverfahren eröffnet werden musste. An der TUHH gab es zwei Beschwerden und an der HAW, HCU, HfMT und HFBK keine. 7. Gibt es an den Hochschulen Bestrebungen, Haus- und/oder Abschlussarbeiten gemeinsam mit den Studierenden als Open-Access-Werke zu publizieren? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4576 3 Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Open-Access-Bestrebungen der Freien und Hansestadt Hamburg wird auch diskutiert, wie Publikationen im Open Access weiter gefördert werden können . Die zuständige Behörde plant, im Rahmen einer Vorstudie mit dem Titel „Hamburg Open Archive“ zusammen mit den Hochschulen diese Thematik eingehender zu prüfen. Darüber hinaus gibt es an einigen Hochschulen bereits laufende Aktivitäten: Die TUHH hat im Jahr 2013 eine Open-Access-Leitlinie erlassen, mit der Angehörige der TUHH ermutigt werden, Arbeiten im Open Access zu veröffentlichen. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine grundsätzliche Verpflichtung zur Open-Access-Veröffentlichung für Abschlussarbeiten von Studierenden nicht geplant. An der HCU können Studierende qualitativ hochwertige Arbeiten (überwiegend Bachelor- oder Master-Thesis) auf dem Publikationsserver veröffentlichen, wenn eine Empfehlung zur Veröffentlichung vonseiten der Erstprüferin beziehungsweise des Erstprüfers vorliegt. Hierbei werden der HCU einfache, nicht ausschließliche und dauerhafte Nutzungsrecht an dem Werk übertragen. Die Veröffentlichung ist freiwillig, die HCU ermutigt aber im Sinne des Open-Access-Gedankens zur Veröffentlichung der Arbeiten. Auf dem Hochschulschriftenserver der HAW Hamburg (OPUS) werden Abschlussarbeiten der Studierenden der HAW mit einer schriftlichen Publikationsempfehlung einer/eines Lehrenden der Hochschule veröffentlicht. Alle in der Antwort zu 3. genannten Abschlussarbeiten sind als Open-Access-Werke publiziert. Die Studierenden der HAW treten nicht ihre Rechte an ihrer Arbeit ab oder geben die Arbeit zur ausschließlichen Verwertung durch die Hochschule frei. Sie haben die Möglichkeit, der Veröffentlichung ihrer Abschlussarbeiten auf den Seiten des Hochschulinformations- und Bibliotheksservices (HIBS) zuzustimmen oder diese zu verweigern. Die HAW befürwortet die Veröffentlichung, um anderen Studierenden oder Forschenden im Sinne der Wissenschaft Zugang zu aktuellen Ergebnissen zu ermöglichen.