BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4580 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Dr. Bernd Baumann und Dirk Nockemann (AfD) vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Baustelle A 24  Im Verlauf der Autobahn 24 wurde in Richtung Hamburg-Horn, unmittelbar hinter dem Kreuz Hamburg-Ost, am 19.05.2016 eine Baustelle eingerichtet. Ziel der Baumaßnahme war offensichtlich die Erneuerung der Asphaltfahrbahn auf der linken Spur auf einer Strecke von ungefähr 200 Metern. Dafür wurden die hier zusammentreffenden Richtungsspuren aus Berlin (eine Spur) und Lübeck (zwei Spuren) auf insgesamt nur noch eine Spur verringert. Durch die Einengung entstand jeweils morgens im Berufsverkehr auf beiden zuführenden Autobahnen ein Rückstau von mehreren Kilometern Länge. Die Einpendler nach Hamburg hatten dadurch Zeitverluste von 30 – 60 Minuten hinzunehmen. Das Bauprogramm (Abfräsen von 200 m Asphaltfahrbahn und anschließende Asphaltierung derselben) ist technisch mit einer Tagesleistung einer entsprechenden Baukolonne leicht zu bewältigen. Die Baustelle ist jedoch bis heute nicht wieder abgebaut worden, sodass sich die Staus seit fünf Tagen jeden Morgen wiederholen. Bautätigkeiten finden allerdings nicht mehr statt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wer ist für die Arbeiten an der oben beschriebenen Stelle die auftraggebende Behörde? Für die oben beschriebene Baustelle A 24 ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck, zuständig. 2. Hat sich die zuständige Behörde mit dem Senat über die Durchführung der Baustelle ins Benehmen gesetzt? Wenn ja: Inwieweit wurden die Belange Hamburgs dort geltend gemacht? Die Hamburger Dienststellen: Koordinierung von Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen (KOST), Autobahnmeisterei Stillhorn (AMS) und die Verkehrsdirektion (VD51) haben lediglich nachrichtlich die Anordnung zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum sowie Kennzeichnung von gesperrten Straßen und Umleitungen erhalten, da sich die Folgen der Maßnahmen ausschließlich in Schleswig-Holstein auswirken. 3. Sind, über die oben geschilderten Arbeiten hinaus, noch weitere Arbeiten ausgeführt worden? 4. Warum wurde die Baustelle nicht außerhalb des morgendlichen Berufsverkehrs durchgeführt (der abendlich ist davon ja nicht betroffen)? Drucksache 21/4580 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Warum wurde nicht der Standstreifen mitgenutzt, sodass nur eine Verringerung von drei auf zwei Spuren ausgereicht hätte? 6. Worin liegt der Grund dafür, dass die Sperrung nicht wieder aufgehoben wird, obwohl dort weder Baumaschinen vorhanden sind noch irgendwelche Arbeiten stattfinden? 7. Wie hoch ist die Verkehrsbelastung auf dem betroffenen Streckenabschnitt zwischen 6.30 Uhr und 11 Uhr? 8. Ausgehend von der realistischen Annahme, dass jeder vom Stau betroffene Verkehrsteilnehmer (darunter auch zahlreiche nach Hamburg anreisende Handwerksbetriebe mit ihren Mitarbeitern) durch den Zeitverlust einen wirtschaftlichen Schaden von jeweils 20 Euro erleidet, ergeben sich durch die anhaltende Sperrung Schäden in Millionenhöhe. Wie rechtfertigt man sich bei den Verantwortlichen dafür? Der betroffene Abschnitt der Bundesautobahn 24 liegt in Schleswig-Holstein. Die Fragen werden somit von der zuständigen Behörde nicht erfasst.