BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4584 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 24.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Freier Wettbewerb bei switchh? Switchh startete 2013 mit einem zweijährigen Pilotprojekt für HVV- Abonnenten, das im Frühjahr 2015 abgeschlossen werden konnte. Das daraufhin von der HOCHBAHN gestartete Marktöffnungsverfahren hatte zum Ziel, weitere Partner mit ergänzenden Mobilitätsangeboten zu gewinnen und das Produkt noch stärker auf die Kundenbedürfnisse auszurichten. In der Projektphase kooperierte die HOCHBAHN mit den Carsharing-Anbietern car2go Deutschland GmbH sowie EUROPCAR Autovermietung GmbH. Ausschließlich diese Anbieter seien am Standort Hamburg mit einem ausreichenden Kontingent an verfügbaren Fahrzeugen präsent gewesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Konzept von switchh sah bereits zu Projektbeginn im Jahr 2013 die Aufnahme interessierter, geeigneter Anbieter im Rahmen eines geeigneten Verfahrens (Marktöffnungsverfahren ) vor. Hierzu bediente sich die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) des folgenden zuvor festgelegten Verfahrens: Alle Anbieter, die während der zweijährigen Pilotphase mit der HOCHBAHN bezüglich einer möglichen Kooperation in Kontakt getreten waren, wurden angeschrieben und zur Teilnahme aufgerufen (direkte Ansprache). Zudem wurde über das Marktöffnungsverfahren mittels einer Pressemitteilung sowie auf der Webseite von switchh informiert (öffentlicher Aufruf). Alle Interessenten erhielten ein Schreiben, in dem der Ablauf des Verfahrens beschrieben und die zu erfüllenden Anforderungen benannt wurden. In der ersten Stufe waren die Interessenten aufgefordert , eigene Ausführungen in einem vollständig auszufüllenden Fragenkatalog zu machen und mit den wesentlichen unternehmensspezifischen Angaben bei der HOCHBAHN einzureichen (Interessensbekundung). Seitens der HOCHBAHN wurde nach Ablauf der Frist eine Auswertung hinsichtlich der am besten für die Fortführung des Projektes geeigneten Bewerber unter Berücksichtigung der Anforderungen vorgenommen . In der zweiten Stufe wurden Verhandlungen mit den qualifizierten und ausgewählten Bewerbern der ersten Stufe aufgenommen. Dabei konnten alle ausgewählten Bewerber auch für die Kooperation gewonnen werden. Mit diesem Verfahren wurde sichergestellt, dass die Weiterentwicklung der Kooperation mit verschiedenen Vertragspartnern nach den Grundsätzen der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit erfolgt. Vergaberegelungen nach Maßgabe des geltenden Vergaberechts waren nicht anzuwenden , da kein Leistungsbezug zugunsten der HOCHBAHN vorlag. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der HOCHBAHN wie folgt: Drucksache 21/4584 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Seit wann genau ist die Projektphase von switchh abgeschlossen? Die Pilotphase von switchh konnte im Frühjahr 2015 erfolgreich abgeschlossen werden . 2. Hat im Anschluss daran ein Vergabe- beziehungsweise Interessbekundungsverfahren stattgefunden? Ja, es fand ein strukturiertes Interessenbekundungsverfahren statt. a. Wenn ja, wie viele Interessenten hat es gegeben? Es gab elf Interessenten. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 3. Wer hat sich wann an den Projektverantwortlichen gewandt und Interesse an der Teilnahme bekundet? Wie wurde mit der Interessenbekundung umgegangen? 4. Welche Maßnahmen wurden unternommen, um anderen Marktteilnehmern den gleichen Zugang wie car2go und Europcar zu ermöglichen? Interessierte konnten nach einem öffentlichen Aufruf beziehungsweise nach direkter Ansprache innerhalb einer Frist von zwei Wochen im Juni 2015 ihr Interesse gegenüber der HOCHBAHN bekunden und sich im Rahmen des strukturierten Interessenbekundungsverfahrens auf Basis von Angaben in Form eines standardisierten Fragebogens präqualifizieren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Welche Unternehmen konnten wann als Kooperationspartner gewonnen werden? Das Marktöffnungsverfahren konnte im August 2015 abgeschlossen werden. Die nach Maßgabe der von der HOCHBAHN veröffentlichten Anforderungen an die Bieter qualifizierten sich die Bewerber car2go, cambio, DriveNow, StadtRAD und Taxi Hamburg. 6. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt (Projektphase beziehungsweise danach) Klagen vor den Vergabekammern Hamburg beziehungsweise Beschwerden von anderen Marktteilnehmen, die ihre Marktposition durch switchh beeinträchtigt sahen beziehungsweise denen der Zugang zu switchh verweigert wurde? Nein. 7. Unter welchen Voraussetzungen können sich weitere Unternehmen als Kooperationspartner für switchh registrieren lassen? Das Marktöffnungsverfahren ist bereits abgeschlossen. Die HOCHBAHN steht weiteren interessierten Anbietern grundsätzlich offen gegenüber. a. Welche Ausschlusskriterien gibt es? Wesentliche Ausschlusskriterien sind mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Mängel in Qualität und Quantität des Angebots. b. Wer bestimmt über die Zulassung als Kooperationspartner? Die HOCHBAHN als Anbieter von switchh. 8. Was sind „ergänzende“ Mobilitätsangebote? Unter ergänzenden Mobilitätsangeboten sind Angebote zu verstehen, die das bereits bestehende breitgefächerte Gesamtangebot des Hamburger Verkehrsverbundes an Mobilitätsdiensten sinnvoll ergänzen. a. Ist der Zugang anderer Marktteilnehmer nur für „ergänzende“ Mobilitätsangebote möglich oder auch für dieselben Mobilitätsangebote? Der Zugang ist für Mobilitätsangebote der gleichen Angebotskategorie möglich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4584 3 b. Ist beispielsweise anderen Carsharing-Anbieter der Zugang zu switchh versperrt? Bitte begründen! Siehe Antwort zu 7. 9. Wie genau ist der Ablauf des sogenannten Marktöffnungsverfahrens? Das Marktöffnungsverfahren verlief zweistufig. An eine sogenannte Präqualifizierungsphase auf Basis der eingegangenen Interessenbekundungen schloss sich eine Verhandlungsphase an. a. Welche zeitlichen Rahmenbedingungen liegen dem zugrunde? Das Marktöffnungsverfahren startete im Juni 2015 mit dem Aufruf zur Interessenbekundung und endete Ende August 2015 mit dem Abschluss erfolgreicher Verhandlungen . b. Welche Resonanzen gab es bis heute? Siehe Antworten zu 5. und 6. c. Wie soll das Verfahren zukünftig ausgestaltet sein? Das abgeschlossene Verfahren hat sich bewährt. Insoweit geht die HOCHBAHN nach derzeitigem Stand davon aus, dass das Verfahren auch in Zukunft zur Anwendung kommen kann. d. Gab es bisher Beschwerden? Mit welchem Grundtenor? Nein. 10. Welche Neuerungen sind im Jahr 2016/2017 für die Weiterentwicklung von switchh geplant? Geplant sind die Öffnung von switchh für alle Nutzerinnen und Nutzer des Hamburger Verkehrsverbundes, die Erweiterung des unter switchh vermarkteten Angebotes um weitere Anbieter sowie der weitere Ausbau der switchh-Punkte. Derzeit finden Verhandlungen bezüglich der konkreten vertraglichen und technischen Ausgestaltung statt. Im Übrigen siehe Presseinformation der Hochbahn vom 11. November 2015. 11. Werden weitere neue switchh-Punkte eingerichtet? Wenn ja, wo? Ja. In der Planung befinden sich die Standorte Dammtor, Hauptbahnhof und Hamburger Straße.