BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4590 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 25.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburgs Fernsehturm als Tourismusmagnet wiederbeleben und nutzen (II) Um eine mögliche Wiedereröffnung des Hamburger Fernsehturms ist es in den letzten Monaten erneut sehr ruhig geworden. Im August 2015 wurde zuletzt berichtet, dass die Stiftung „Fernsehturm Hamburg Aufwärts“ ein Brandschutz- und Evakuierungskonzept beim Bezirksamt Mitte präsentiert hatte und dieses genehmigt worden war. Da die Realisierung schätzungsweise 12,5 Millionen Euro kostet, sind die Gründer der Stiftung auf Spenden angewiesen. Um den Turm insgesamt für Besucher attraktiv und begehbar zu machen, rechnen die Initiatoren mit einem finanziellen Aufwand von 20 Millionen Euro. Der Hamburger Fernsehturm gehört zweifellos zu den wichtigsten Wahrzeichen der Stadt. Mit seiner außergewöhnlichen Architektur und den zwei Plattformen ist seine Präsenz einzigartig und schön zugleich. Daher ist der Wiedererkennungswert für Hamburg von unschätzbarem Wert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welchem Sachstand befindet sich das durch das Bezirksamt Mitte bearbeitete Genehmigungsverfahren? Wann wurde die Genehmigung für das Brandschutz- und Evakuierungskonzept erteilt? Welche Fortschritte gibt es und welche Genehmigungen stehen noch aus? Siehe Drs. 21/3588. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Konzepts der Stiftung „Fernsehturm Hamburg Aufwärts“? Ab wann könnte nach Einschätzung des Senats und der zuständigen Behörden der Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat zum derzeitigen Stand der eingegangenen Spenden für eine Sanierung des Fernsehturms? Keine. 4. Welche Bemühungen hat der Senat in jüngster Zeit unternommen, um den Fernsehturm wiederzubeleben? Die Senatskanzlei hat mit dem Eigentümer und Interessenten Gespräche geführt. Die zuständigen Dienststellen nehmen sich Anfragen und Bemühungen jederzeit an. 5. Auf welche Höhe belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen des Senats die Sanierungskosten sowie die Investitionssumme für Technik? Welche Maßnahmen müssten nach derzeitigem Stand im Einzelnen Drucksache 21/4590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 unternommen werden, um den Fernsehturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Siehe Drs. 21/574. 6. Inwiefern hat der Senat die Stiftung „Fernsehturm Hamburg Aufwärts“ bei dem Vorhaben unterstützt, den Fernsehturm zu sanieren? Wurde der Senat aktiv um Unterstützung bei der Suche nach einer Lösung für die Sanierung und Wiedereröffnung der Aussichtsplattform gebeten? Die Stiftung wurde vom Bezirksamt Hamburg-Mitte in allen Belangen kompetent beraten , um ihre Projektidee zu unterstützen.