BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4591 21. Wahlperiode 31.05.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Neuberechnung der Nettosportfläche In der Drs. 21/3659 deutet der Senat eine Neuberechnung der Nettosportfläche Hamburgs an. Vor dem Hintergrund der Bedeutsamkeit einer genauen Erfassung des Bestandes an Sportflächen zur bedarfsgerechten Planung im Sportwesen stellen sich Fragen zur angesprochenen Maßnahme. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Zusammenhang mit der Entflechtung der Zuständigkeiten für Sportangelegenheiten zum 1. Januar 2013 und der damit verbundenen Zuständigkeitsänderung für die Verwaltung der öffentlichen Sportplätze und des Grundvermögens – Sport – wurden die Betriebsmittel der bisherigen fachbehördlichen Rahmenzuweisung in die Haushaltspläne der einzelnen Bezirke übertragen (siehe Drs. 20/5024). Es besteht die Absicht des Senats, mit den beteiligten Behörden den Entflechtungsprozess zu evaluieren . Die Mittelaufteilung wurde bis Ende 2012 auf der Grundlage eines mit den Bezirksämtern abgestimmten Schlüssels vorgenommen. Bestandteil dieses Schlüssels waren die Brutto-Sportplatzfläche (= Grundstücksgröße), die Netto-Sportplatzfläche (= sportlich nutzbare Fläche, Beläge), der Feuerkassenwert der Sportplatzgebäude sowie die Kosten für Bewirtschaftung (Gas, Wasser, Strom et cetera), Wartung und Reparaturen . Die Bestandsdaten zu „Nettosportflächen“ sind seit 2012 nicht aktualisiert worden . Deshalb ist ein Ausgleich zwischen den bezirklichen Einzelplänen aufgrund der Bestandsveränderungen bei den Sportflächen bisher nicht erfolgt. Aufgrund der zahlreichen Neubau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen haben sich seit dem 1. Januar 2013 erhebliche Bestandsveränderungen ergeben , deren mögliche Auswirkungen auf eine geänderte Mittelverteilung für die Bezirke bis zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 von den jeweils zuständigen Bezirksämtern geprüft werden sollen (siehe Drs. 21/3659). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erhebungen umfasst der Prozess zur „Neuverteilung der Schlüsselung für die Betriebsmittel der Sportstätten“1? 2. Für welche Gebiete führt der Senat diesen Prozess durch? 3. Wie erfolgt die Erhebung/Berechnung der Nettosportflächen technisch und welche Genauigkeiten gehen damit einher? 4. Welche Ergebnisse verspricht sich der Senat von diesem Prozess? 5. Wozu werden die Ergebnisse der Erhebung verwendet? 1 Drs. 21/3659, Frage 5. Drucksache 21/4591 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit den Erhebungen und den dafür erforderlichen vorbereitenden Planungen wurde noch nicht begonnen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Auswirkungen auf das Anlagevermögen der Freien und Hansestadt Hamburg und die zu bildenden Abschreibungen hat eine Veränderung der Nettosportflächen? 7. Inwiefern ist die Art der Nettosportfläche für die Höhe des Anlagevermögens relevant? Gegebenenfalls wie wird die Art der Sportfläche bei der Berechnung des Anlagevermögens berücksichtigt? Für die Bestimmung der Höhe des Anlagevermögens und die zu bildenden Abschreibungen ist im Unterschied zur Flächengröße und zum Gebäudewert die für Sport nutzbare Fläche (Nettosportfläche) keine relevante Größe. 8. Bis wann rechnet der Senat mit der Beendigung dieses Prozesses? Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019/2020 (siehe Vorbemerkung ). 9. Werden die Ergebnisse dieser Erhebung veröffentlicht? a) Wenn ja, in welcher Form und wann wird dies geschehen? b) Wenn nein, warum werden die Ergebnisse nicht veröffentlicht? 10. Seit wann wird der genannte Prozess durchgeführt? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 5. 11. Wer ist für die Durchführung dieser Maßnahme zuständig? 12. Wer ist an diesem Prozess ergänzend beteiligt? Zuständig sind die Bezirksämter.