BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4594 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu den Kosten von Erstaufnahmen (II) Laut Aussagen des Sprechers des Einwohner Zentralsamts haben einige Betreiber von Unterkünften noch immer nicht alle Kosten für 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg in Rechnung gestellt. Zudem sollen sich die der Freien und Hansestadt Hamburg bislang in Rechnung gestellten Leistungen stark unterscheiden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind die in Drs. 21/4393 dargestellten Mehrbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen für das Jahr 2015 bereits abschließend ermittelt worden? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Basis wurden die Abrechnungen für die Senatsdrucksache vorgenommen? In der Drs. 21/4393 konnten nicht alle Mehrbedarfe für das Jahr 2015 dargestellt werden , da auch nach dem Zeitpunkt der vorstehenden Drucksache Rechnungen eingereicht werden, die das Haushaltsjahr 2015 betreffen, jedoch buchhalterisch nur noch in 2016 gebucht werden können. Diese Kosten werden im Haushaltsjahr 2016 abgerechnet und als sogenannte periodenfremde Aufwendungen dargestellt. a. Bei welchen Zentralen Erstaufnahmen ist noch eine Kostenerstattung für das Jahr 2015 offen? Siehe Drs. 21/4583. b. Bei welchen öffentlich-rechtlichen Unterbringungen ist noch eine Kostenerstattung für das Jahr 2015 offen? Die in der Drs. 21/4393 dargestellten Mehrbedarfe enthalten für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung auch Kosten, die zulasten des Haushaltsjahres 2015 noch nicht abgerechnet wurden. Diese Kosten sind jedoch über Rückstellungen im Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt worden und in Drs. 21/4393 bei den Betriebskosten für die Leistungen von f & w fördern und wohnen AöR enthalten. 2. Aus welchen Gründen haben einige Betreiber von Unterkünften noch immer keine vollständige Kostenaufschlüsselung/Abrechnung für ihre in 2015 angefallenen Ausgaben vorgelegt? Siehe Drs. 21/4583. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über offene Forderungen Dritter gegenüber der Betreiber der Erstaufnahmen für ihre in 2015 angefallenen Leistungen? Drucksache 21/4594 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Um welche offenen Posten handelt es sich jeweils? (Bitte je Standort sowie nach der Kostenart aufschlüsseln.) b. Sofern der Senat keine Kenntnisse über offene Forderungen Dritter hat, warum nicht? Die zuständige Behörde hat keine Kenntnis darüber, ob externe Dienstleister (Caterer, Wachdienste et cetera) noch offene Forderungen gegenüber den Betreibern haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/4583. 4. Ist es korrekt, dass einige Betreiber von ZEA-Standorten bereits Renovierungsarbeiten abgerechnet haben? Wenn ja: a. Welche Betreiber von welchen Unterkünften haben in 2015 bereits Renovierungsarbeiten vorgenommen? b. Wie hoch waren die angefallenen Kosten für Renovierungsarbeiten in den jeweiligen Unterkünften? c. Welche Renovierungsarbeiten wurden an den Objekten jeweils vorgenommen ? Maßnahmen der Instandhaltung werden laufend in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt. Die Erfassung einzelner Aufträge als „Renovierung“ erfolgt hingegen nicht. 5. Ist es korrekt, dass in einigen ZEA-Standorten die Reinigungsdienstleistungen für das Jahr 2015 noch nicht abschließend abgerechnet wurden? Wenn ja: a. Welche Betreiber von welchen Unterkünften haben in 2015 angefallene Reinigungsdienstleistungen noch nicht abschließend abgerechnet ? Siehe Drs. 21/4583. b. Wie hoch waren die (bislang) angefallenen Kosten für Reinigungsdienstleistungen in den jeweiligen Unterkünften? Bitte nach ZEA- Standorten differenziert angeben. Siehe Drs. 21/4328.