BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4597 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand bei der Bearbeitung von Beihilfeanträgen Immer wieder kommt es zu überdurchschnittlich langen Bearbeitungszeiten bei den Beihilfeanträgen. In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/1023 hatte der Senat dargelegt, dass im ersten Halbjahr 2015 das Ziel einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Arbeitstagen verfehlt wurde. Gemäß der aktuellen telefonischen Bandansage des ZPD beträgt die Bearbeitungsdauer in der 21. Kalenderwoche „bis zu 20 Arbeitstage“. Ich frage den Senat: 1. Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche sowie die maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen im zweiten Halbjahr 2015 sowie in den einzelnen Monaten seit Anfang 2016? durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen maximale Bearbeitungsdauer 2. HJ 2015 10,3 782 2016-01 9,7 271 2016-02 11,0 836 2016-03 11,7 747 2016-04 12,8 1422 Die Werte werden einer anonymen Fallstatistik entnommen, die die Zeit vom Antragseingang bis zum Tag der Festsetzung erfasst. Die ausgewiesene maximale Bearbeitungsdauer bezieht sich jeweils auf einen Einzelfall, der insbesondere bei Abschluss eines Widerspruchsverfahrens entsteht. 2. Wie hoch war die Rückstandmenge der Beihilfeanträge zum Jahresende 2015? 11.645 Anträge. 3. Wie hat sich die Rückstandsmenge in den einzelnen Monaten im Jahr 2016 jeweils verändert? Rückstandsmenge zum Monatsende 2016-01 13.724 2016-02 12.745 2016-03 14.312 2016-04 15.891 Drucksache 21/4597 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen wird in den kommenden Monaten sowie für das Gesamtjahr 2016 erwartet? Nach den aktuellen Planungswerten wird eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von unter zehn Tagen für die die zweite Jahreshälfte erwartet, sodass für das Gesamtjahr von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von circa zehn Tagen ausgegangen wird. Diese Planung unterstellt, dass vakante Stellen kurzfristig nachbesetzt werden können. 5. Wie viele Beihilfeanträge wurden insgesamt im ersten Quartal 2016 gestellt? 80.110 Anträge. 5.1. Wie viele der im 1. Quartal 2016 gestellten Anträge hatten eine Aufwendungssumme von über 2.500 Euro? Für nicht bearbeitete Anträge kann die gewünschte Zahl nicht ermittelt werden. Von den im 1. Quartal 2016 abgeschlossenen Festsetzungen hatten 15.146 eine Antragssumme von über 2.500 Euro. 5.2. Wie viele der im 1. Quartal 2016 gestellten Anträge hatten eine Aufwendungssumme von über 800 Euro? Für nicht bearbeitete Anträge kann die gewünschte Zahl nicht ermittelt werden. Von den im 1. Quartal 2016 abgeschlossenen Festsetzungen hatten 41.007 eine Antragssumme von über 800 Euro. 5.3. Wie viele der im 1. Quartal 2016 gestellten Anträge sind noch nicht abschließend bearbeitet? 188 Anträge (insbesondere wegen unvollständiger Unterlagen). 5.4. Bei wie vielen der im 1. Quartal 2016 gestellten Anträge lag die Bearbeitungsdauer bei mehr als 20 Arbeitstagen? Im 1. Quartal lag die Bearbeitungszeit bei 1.137 Festsetzungen bei mehr als 20 Arbeitstagen. 6. Wie hoch waren jeweils die durchschnittliche sowie die maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen mit einer Aufwendungssumme von über 2.500 Euro im zweiten Halbjahr 2015 sowie in den einzelnen Monaten seit Anfang 2016? durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Tagen maximale Bearbeitungsdauer 2. HJ 2015 7,8 523 2016-01 7,9 173 2016-02 7,1 259 2016-03 7,4 139 2016-04 8,3 104 Hinsichtlich der maximalen Bearbeitungsdauer siehe auch Anmerkung zur Antwort zu Frage 1. 7. Wer hat im Einzelnen aus welchen Gründen die Grenze von 2.500 Euro festgelegt, ab der Beihilfeanträge bevorzugt bearbeitet werden? Die vorrangige Bearbeitung von Anträgen mit einer Gesamtsumme ab 2.500 Euro erfolgt in angespannten Arbeitssituationen auf Initiative des ZPD und des Personalamts . Diese Grenze wurde gewählt, da oberhalb dieser eine besondere Belastung der Antragsteller angenommen wird. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4597 3 8. Wann und aus welchen Gründen wurde der Express-Service für Beihilfeanträge mit einer Aufwendungssumme ab 800 Euro eingestellt? Zum 1. September 2014 wurde aufgrund der damals guten Bearbeitungszeiten der normale Servicebetrieb wieder aufgenommen, um eine Gleichbehandlung aller Beihilfeberechtigten sicherzustellen. 9. Planen oder prüfen der Senat oder die zuständige Dienststelle Veränderungen bezüglich der bevorzugten Bearbeitung von Anträgen ab einem bestimmten Wert? Wenn ja, welche Änderungen sind im Einzelnen vorgesehen? Nein. 10. Erfolgt unmittelbar mit der Festsetzung der Beihilfe die Freigabe des Zahlungsvorgangs an den Beihilfeberichtigten? Wenn nein, wie viele Arbeitstage liegen zwischen diesen Vorgängen? Grundsätzlich ist dies der Fall. Für Ruhestandsbeamte, die erst seit Umstellung auf das Abrechnungsverfahren KoPers Versorgungsbezüge durch das ZPD erhalten, kommt es derzeit aufgrund technischer Probleme zu leichten Verzögerungen bei der Überweisung der Beihilfe. Diese liegt zwischen zwei und vier Arbeitstagen. 11. Wird derzeit weiterhin Mehrarbeit an Sonnabenden geleistet, um die Bearbeitungsdauer im Beihilfebereich zu verbessern? Wenn ja, in welchem Umfang seit Beginn des Jahres 2016? Nein.