BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4598 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Kapitalbedarf bei HAMBURG ENERGIE und anderen städtischen Unternehmen Die schwache Kapitalausstattung und die riskante Finanzierungsstruktur von HAMBURG ENERGIE GmbH waren bereits im letzten Jahr Gegenstand der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/838. In der Antwort wurde vom Senat ausgeführt, dass die Eigenkapitalquote bei HAMBURG ENERGIE mittelfristig bei 20 Prozent liegen solle. Ende 2015 lag die Eigenkapitalquote von HAMBURG ENERGIE unverändert unter 4 Prozent. Zwar ist das Eigenkapital leicht von 3,5 Millionen Euro auf 4,3 Millionen Euro gestiegen. Im gleichen Zeitraum sind allerdings die – durch Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise HAMBURG WASSER besicherten – Kreditschulden des Unternehmens von 49,9 Millionen Euro auf 62,9 Millionen Euro gestiegen. Dazu kommen weitere Fremdfinanzierungen bei den Beteiligungen von HAMBURG ENERGIE. Mit dem geplanten Investitionsvolumen von 32 Millionen Euro im laufenden Jahr dürften sich die Bilanzrelationen noch verschlechtern. Im Jahresabschluss 2015 von HAMBURG ENERGIE ist jetzt im Lagebericht der Gesellschaft erstmals von einer „in 2016 durch die Gesellschafterin geplanten Kapitalmaßnahme“ die Rede. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG ENERGIE GmbH und der Hamburger Wasserwerke GmbH – wie folgt: 1. Wie ist der genaue Planungsstand bezüglich der von der Gesellschafterin bei HAMBURG ENERGIE geplanten Kapitalmaßnahme? Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 2. Welche Gremien bei HAMBURG ENERGIE, HAMBURG WASSER und HGV waren jeweils wann mit der Planung und Durchführung der Kapitalmaßnahme bei HAMBURG ENERGIE befasst? Welche Entscheidungen wurden jeweils durch wen wann getroffen? Der Aufsichtsrat der Hamburger Wasserwerke GmbH hat sich in seinen Sitzungen am 19. März 2015 und 9. Dezember 2015 mit der Thematik befasst. Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Gremien der HAMBURG ENERGIE GmbH und der HGV waren bisher mit dem Thema nicht befasst. Drucksache 21/4598 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe und in welcher Form soll das Eigenkapital bei HAM- BURG ENERGIE erhöht werden? Hierüber ist noch keine Entscheidung getroffen. 4. Wann genau und in welcher Form wurde die Kapitalmaßnahme bei HAMBURG ENERGIE mit der für Finanzen zuständigen Behörde abgestimmt ? Wann genau und in welcher Form war die Senatskommission für öffentliche Unternehmen mit diesem Thema befasst? Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Eine Befassung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. 5. Enthält der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers von HAMBURG ENERGIE für das Geschäftsjahr 2015 besondere Zusätze? 6. Wurden gegenüber dem Abschlussprüfer weitergehende Ausführungen zu der in diesem Jahr geplanten Kapitalmaßnahme bei HAMBURG ENERGIE gemacht? Nein. 7. Wie hoch ist insgesamt der Kapitalbedarf bei HAMBURG ENERGIE vor dem Hintergrund der mittelfristigen Unternehmensplanung und der Zielsetzung einer Eigenkapitalquote von 20 Prozent? 8. Wie sollen im Einzelnen die Investitionen im Jahr 2016 bei HAMBURG ENERGIE finanziert werden? 9. Wird im Jahr 2016 ein weiterer Anstieg der Kreditverbindlichkeiten bei HAMBURG ENERGIE erwartet? Die abgefragten Informationen gehören zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 7 Absatz 1 HmbTG. Eine Offenlegung dieser Daten wäre geeignet, die Wettbewerbssituation der HAMBURG ENERGIE GmbH negativ zu beeinflussen. 10. In welcher Höhe wurden jeweils wann und aus welchem Anlass seit Anfang 2016 Sicherungsleistungen durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder öffentliche Unternehmen für Kreditaufnahmen von HAM- BURG ENERGIE übernommen? Es wurden im Jahr 2016 keine Sicherungsleistungen für die HAMBURG ENERGIE GmbH übernommen. 11. Mit der Drs. 21/4472 plant der Senat, insgesamt 100 Millionen Euro für Kapitalmaßnehmen bei Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. 11.1. Ist die bei HAMBURG ENERGIE geplante Kapitalmaßnahme ein Bestandteil des Senatsvorhabens aus Drs. 21/4472? 11.2. Bei welchen einzelnen Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts und öffentlichen Unternehmen gibt es nach Auffassung des Senats oder der zuständigen Behörden derzeit einen Kapitalbedarf in jeweils welcher Höhe? 11.3. Welche einzelnen Planungen gibt es derzeit für die Nutzung der in Drs. 21/4472 vom Senat beantragten Ermächtigung über 100 Millionen Euro für Kapitalmaßnahmen bei Sondervermögen, Anstalten öffentlichen Rechts oder öffentlichen Unternehmen? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.