BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4599 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Jahresabschluss und Refinanzierung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) Ich frage den Senat: Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist abgeschlossen. Der Jahresprüfbericht zum 31.12.2015 wird im Finanz-, Organisations- und Personalausschuss von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) am 6. Juni 2016 beraten und dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 zur Feststellung vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die Veröffentlichung durch f & w. Die Daten aus dem Jahresprüfbericht sind erst mit der Feststellung durch den Aufsichtsrat verbindlich. Vor diesem Hintergrund können noch keine Angaben zum Jahresabschluss 2015 erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan bezüglich der Feststellung , Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses von f & w für das Jahr 2015? 2. Wie hoch waren das Anlagevermögen sowie die Bilanzsumme von f & w am 31.12.2015? 3. Wie hoch waren die Verbindlichkeiten von f & w gegenüber Kreditinstituten am 31.12.2015? 4. Wie hoch waren jeweils die Forderungen sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten von f & w gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg am 31.12.2015? 5. Wie hoch waren am 31.12.2015 bei f & w insgesamt die nicht zu passivierenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus längerfristigen Verträgen ? Wie hoch war davon der auf Mietverträge entfallende Teilbetrag ? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche Kreditverträge im Einzelnen wurden bislang zu welchen Konditionen im Rahmen der mit Drs. 21/1395 vorgesehenen Fremdfinanzierung über 250 Millionen Euro bei f & w abgeschlossen? Nach Auskunft von f & w wurden bislang zwei Darlehensverträge über insgesamt 190 Millionen Euro abgeschlossen. Im Übrigen unterliegen weitere Angaben dem Betriebsund Geschäftsgeheimnis von f & w. Drucksache 21/4599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche weiteren Kreditverträge in welcher Höhe und zu welchen Konditionen wurden seit Anfang 2016 bei f & w abgeschlossen oder sind derzeit geplant? Es ist ein weiterer Darlehensvertrag über 60 Millionen Euro geplant als letzte Tranche im Rahmen der Drs. 21/1395. Ferner ist ein Darlehensvertrag in Höhe von 79 Millionen Euro zur Finanzierung eines Bauvorhabens im Rahmen des Programms „Flüchtlingsunterkünfte Perspektive Wohnen“ vorgesehen. 8. Gab es im Jahr 2016 Bürgschaftszusagen der Freien und Hansestadt Hamburg für Kreditaufnahmen von f & w? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? Im April 2016 hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Bürgschaft für den Darlehensvertrag über 90 Millionen Euro und über eine Laufzeit von fünf Jahren übernommen . 9. Wann und in welcher Höhe wurde von f & w bereits aus dem Kernhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg finanziertes Anlagevermögen übernommen? Wann und in welcher Höhe wurden entsprechende Ausgleichszahlungen geleistet? Der Begriff „Kernhaushalt der FHH“ wird seit Einführung der Doppik verwendet. Seitdem hat f & w das Grundstück Jenfelder Au durch Kaufvertrag zum 12. Januar 2016 von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben und einen ersten Teilbetrag gezahlt. Der Rest wird fällig nach Erhalt der Baugenehmigung. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen. 10. Wie hoch waren insgesamt die Auszahlungen für Investition bei f & w im Jahr 2015? Siehe Vorbemerkung. 11. In welcher Höhe werden Auszahlungen für Investitionen im Jahr 2016 erwartet und wie sollen diese finanziert werden? Im Jahr 2016 sind Auszahlungen für Investitionen in Höhe von rund 230 Millionen Euro geplant, die aus Krediten von f & w und Investitionszuschüssen der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden. 12. Plant oder prüft der Senat derzeit eine Änderung des Gesetzes über die f & w AöR? Wenn ja, in welchen Punkten und aus welchen Gründen? Die entsprechenden Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.