BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/460 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Pkw-Maut Der Bundesrat hat am 08.05.2015 das vom Bundestag im März beschlossene Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut gebilligt. Der Antrag von RheinlandPfalz , den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand im Bundesrat keine Mehrheit . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es wird angenommen, dass sich die Fragen auf das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen beziehen. Dies vorausgeschickt , beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich Hamburg in der Abstimmung verhalten und was waren die Gründe für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat? Es lag dem Bundesrat eine Beschlussempfehlung einiger Bundesratsausschüsse vor, die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen. Hamburg hat mangels Betroffenheit dieser Empfehlung nicht zugestimmt . 2. Inwieweit ist der Senat mit seinem Verhalten im Bundesrat der während der Konferenz der Verkehrsminister der Länder am 2. Oktober 2013 bezogenen Position gefolgt? Sofern der Senat seiner damaligen Position nicht gefolgt ist, was waren die konkreten Gründe, die damals Ablehnende Haltung zu räumen? Hamburg hat den Beschluss der Verkehrsminister der Länder am 2. Oktober 2013 unterstützt. In einer Protokollerklärung hat Hamburg damals die Einführung einer PkwMaut als Teil erweiterter Nutzerfinanzierung abgelehnt. Das von der Bundesregierung vorgelegte Modell widerspricht nicht den Hamburger Vorstellungen. Bürgerinnen und Bürger werden nach Auskunft der Bundesregierung nicht stärker belastet. 3. Inwieweit sollen welche Hamburger Dienststellen auf welche Weise an der Kontrolle und Durchsetzung der Pkw-Maut beteiligt werden? Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) als die für Hamburg zuständige Zulassungsbehörde wird nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges in den Prozess der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats und der Prüfung des Vorliegens von Ausnahmetatbeständen eingebunden sein. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 und 4 setzt die Zulassung eines Kfz künftig voraus, dass der Halter schriftlich oder elektronisch gegenüber dem LBV ein rechtswirksames SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Infrastrukturabgabe von einem Konto erteilt oder eine Bescheinigung vorlegt, wonach Drucksache 21/460 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Infrastrukturabgabebehörde auf ein SEPA-Lastschriftmandat wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet oder bestätigt, dass er von der Infrastrukturabgabe ausgenommen ist. Bei Nichterteilung des SEPA-Lastschriftmandats ist die Zulassung des Kraftfahrzeugs vom LBV zu versagen. Die erteilten SEPA-Lastschriftmandate sind vom LBV an das KBA zu übermitteln. Ein Verzicht auf Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats ist auch möglich, wenn der Halter das Bestehen eines Anspruchs auf Ausnahme von der Infrastrukturabgabe glaubhaft macht. Der Halter hat im Falle der Glaubhaftmachung gleichzeitig über den LBV einen Antrag auf Befreiung von der Infrastrukturabgabe zu stellen. Der LBV hat auf Antrag des KBA die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den Fahrzeugschein einzuziehen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln, wenn die Infrastrukturabgabe nicht entrichtet worden ist. Das Bundesamt für Güterverkehr wird für die Überwachung und die Vor-Ort-Kontrolle zuständig sein. 4. Inwieweit ist durch die Pkw-Maut mit höheren Bundeszuschüssen zu Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungsarbeiten an Autobahnen und Bundesstraßen auf Hamburger Gebiet zu rechnen? Wie soll insbesondere sichergestellt werden, dass (Mehr-)Einnahmen, beispielsweise durch die schwer zu umgehende und intensive Nutzung von Elbtunnel oder Elbbrücken, auch tatsächlich für deren Wartung und Instandhaltung eingesetzt werden? Welche entsprechenden Schritte unternehmen Senat beziehungsweise zuständige Behörden hierzu? Der von der Bundesregierung geplante sogenannte Investitionshochlauf wird auch in besonderer Weise den Maßnahmen an hamburgischen Bundesfernstraßen zugutekommen . Das betrifft insbesondere Instandhaltung und Ausbau beziehungsweise Neubau der A 7 nördlich und südlich des Elbtunnels sowie der A 26 und der Wilhelmsburger Reichsstraße.