BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4603 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter mit dem schulischen Ganztag an der Schule Schnuckendrift ? Laut Presseberichterstattung wird es ab August keine ausreichende Ganztagsbetreuung in der Schule Schnuckendrift mehr geben. Die offene Ganztagsschule in schulischer Verantwortung (GTS) musste jetzt offenbar aus finanziellen Gründen die Zusammenarbeit mit dem Träger Margaretenhort beenden. Die Aufwendungen waren wohl zu groß, heißt es, als dass die Schule sie alleine hätte weiter tragen können. Ich frage den Senat: 1. Wie viele Kinder werden gegenwärtig (Stand 26.5.2016) in der Schule Schnuckendrift beschult? (Bitte mit Nennung des Bezirks, Anzahl und Zügigkeit der Klassen sowie Anzahl der Schüler/-innen in den jeweiligen Klassen in einer Tabelle angeben.) Schülerinnen und Schüler (SuS) an der Schule Schnuckendrift (Bezirk Harburg) nach Jahrgangsstufe, Klassenanzahl und -zügigkeit im Schuljahr 2015/2016 Klassenstufe Klassenname Anzahl Klassen Anzahl SuS 0a 1 17 0b 1 19 1a 1 22 1b 1 20 1c 1 21 2a 1 22 2b 1 22 2c 1 22 3a 1 22 3b 1 21 3c 1 20 4a 1 22 4b 1 21 4c 1 22 14 293gesamt 4 3 2 1 VSK Quelle: Schuljahresstatistik 2015 Alle Schülerinnen und Schüler der Schule Schnuckendrift wohnen im Bezirk Harburg. 2. Wie viele Schüler/-innen haben im letzten Schuljahr das Ganztagsangebot angewählt? Im Schuljahr 2014/15 waren 177 Schülerinnen und Schüler für ein Ganztagsangebot angemeldet. Drucksache 21/4603 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welchem Stundenumfang und mit wie viel Personal mit welcher Qualifikation ist der Träger Margaretenhort in der Ganztagsbetreuung engagiert ? Nach Auskunft des Trägers sieht der Personaleinsatz wie folgt aus (Stunden pro Woche): Vier Erzieher: je ein Erzieher mit 39 Stunden, 29 Stunden, 29 Stunden (plus fünf Stunden Schulbegleitung) und mit 25 Stunden, eine Sozialpädagogin mit 29 Stunden (plus zehn Stunden Schulbegleitung), ein Bildungswissenschaftler mit 25 Stunden, eine Lehrkraft mit 21 Stunden. 4. Kann der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kündigung des Trägers durch die Schule bestätigen? Die Verhandlungen über die Modalitäten der Fortführung beziehungsweise Anpassung des Vertrages waren nicht erfolgreich, sodass es zwischen Schulleitung und Dienstleister zu einem Auflösungsvertrag kam. 5. Gab es bereits Kündigungen, die seitens der Schule gegenüber dem Träger ausgesprochen wurden? Wenn ja, wie viele? Dies war nach Auskunft der Schulleitung nicht der Fall. 6. Ist es richtig, dass die Schule bereits zum Schuljahr 2013/2014 einen Antrag an die zuständige Behörde auf Wechsel zum Modell GBS gestellt hat? Wenn ja, wie ist er seitens der zuständigen Behörde beschieden worden – unter Angabe welcher Gründe jeweils – und auf welchem Weg wurde der Bescheid der antragstellenden Schule mitgeteilt? Im Dezember 2013 ging ein Antrag der Schule auf Wechsel zu GBS ein. Aufgrund der kurzen Frist seit der Systemumstellung zum Ganztag wurde ein Statuswechsel von GTS zu GBS abgelehnt, um eine Stabilität der Systeme zu gewährleisten, die Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken und Verlässlichkeit gegenüber der Elternschaft sowohl in der Schule als auch in der Region zu wahren. Der Schulleitung wurden seitens der zuständigen Schulaufsicht und weiteren Vertretern der zuständigen Behörde die Gründe wiederholt erläutert, alternative Umsetzungsmöglichkeiten vorgeschlagen sowie kollegiale Beratung durch einen anderen Schulleiter angeboten. 7. Wird es nun durch die zuständige Behörde Bemühungen geben, die Ganztagsbetreuung an der Schule Schnuckendrift zum kommenden Schuljahr abzusichern? Wenn ja, in welcher Weise und mit welchem Ziel? 8. Wann können die Eltern der Schule Schnuckendrift mit einem Ganztagskonzept für das kommende Schuljahr rechnen? Wann werden sie Planungssicherheit für die Versorgung und Unterbringung ihrer Kinder am Nachmittag im kommenden Schuljahr haben? Die zuständige Behörde wird die Schulleitung bei einer Lösung für die Ganztagsbetreuung unterstützen. Derzeit werden hierfür verschiedene Alternativen geprüft. Ziel ist es, den Ganztag an der Schule Schnuckendrift zukünftig so zu gestalten, dass – wie an den 77 anderen GTS-Grundschulen auch – ein verlässliches und pädagogisch vielfältiges Betreuungsangebot realisiert wird. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler am Nachmittag wird auch im Schuljahr 2016/2017 sichergestellt. 9. In welcher Weise werden alle schulischen Gremien an der Erstellung eines neuen Ganztagskonzeptes beteiligt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4603 3 Die Einbindung der schulischen Gremien, insbesondere Elternrat und Schulkonferenz, an der Überarbeitung und Neugestaltung des Konzeptes wird regelhaft und entsprechend der Vorgaben des Hamburgischen Schulgesetzes stattfinden. 10. Wie stellt die zuständige Behörde sicher, dass die Ganztagsbetreuung zum neuen Schuljahr in Kooperation mit einem Träger kontinuierlich weiterläuft ? Siehe Antwort zu 7. und 8.