BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4605 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Maple Bank (II) – Nach welchen Kriterien legt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ihr Geld an? Der Senat hatte mit Drs. 21/4195 erste Fragen zum oben genannten Thema beantwortet. Hieraus ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Jeweils wann wurden die zum 31.08.2015 sowie 31.10.2015 bestehenden Termingeldanlagen der FHH bei der Maple Bank in Höhe von 50 Millionen Euro zurückgezahlt? Wurden sie ganz oder in Teilen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken erstattet? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Termingelder wurden am 30. September 2015 und 2. November 2015 vollständig zurückgezahlt. 2. Nach welchen Kriterien wählt die FHH die Geldinstitute aus, denen sie ihre Liquidität, beispielsweise in Form von Termingeldanlagen, zur Verfügung stellt? Welche Vorgaben bestehen gegebenenfalls hinsichtlich Art und Umfang der jeweiligen Anlage, insbesondere mit Blick auf die Sicherung der Einlagen? 3. Aus welchen Gründen verfügt die FHH offenbar über keine Termingeldanlagen (mit Ausnahme der M.M. Warburg & Co.) bei lokalen beziehungsweise regionalen Banken und Sparkassen, also beispielsweise auch der HSH Nordbank AG oder der Hamburger Sparkasse beziehungsweise Volksbank eG? Anlagen erfolgen bei Banken und Sparkassen, die einem deutschen Einlagensicherungsfonds oder einem Garantie- beziehungsweise Haftungsverbund angehören, bis zur Höhe der Sicherungsgrenze. Sie sind bei Sparkassen, Genossenschafts- und Landesbanken ratingabhängig. Bei konkreten Anlageentscheidungen wird das für die Freie und Hansestadt Hamburg jeweils wirtschaftlichste Angebot ausgewählt.