BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4606 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Michael Kruse (FDP) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Entwicklung von Zuwendungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Im Wege der Zuwendungsvergabe fördert und subventioniert die FHH jährlich mit hohen dreistelligen Millionenbeträgen die Umsetzung von Zielen durch eigene Tochterorganisationen und private Dritte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie haben sich jeweils Anzahl sowie Gesamtsumme der durch die FHH gewährten Zuwendungen in den Jahren seit 2010 entwickelt? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Anlage 1. 2. Wie hoch waren in den genannten Jahren jeweils Anzahl sowie Summe der Zuwendungen an mehrheitlich im Eigentum der FHH befindliche öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen einerseits und an sonstige Dritte andererseits? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Anlage 2. 3. Welche Teilsumme entfiel in den genannten Jahren jeweils auf die Projektförderung einerseits und die institutionelle Förderung andererseits? (Bitte jahresweise auflisten.) a. Wie viele Organisationen erhielten jeweils institutionelle Förderung? b. Bei wie vielen davon handelte es sich jeweils nicht um Tochterorganisationen der FHH? Aus welchen Gründen erhalten diese dennoch eine institutionelle Förderung? Siehe Anlage 1. Institutionelle Förderungen werden grundsätzlich gewährt, weil die Freie und Hansestadt Hamburg an den von den Zuwendungsempfangenden erfüllten Zwecken ein erhebliches Interesse hat. 4. Aus welchen Gründen sind die Neufassungen der internen Vorschriften zur Zuwendungsgewährung bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sowie der Kulturbehörde (KB) noch nicht fertiggestellt 1? Wann wurde mit den Arbeiten hieran jeweils begonnen? Die Arbeiten zur Neufassung der internen Vorschriften der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zur Zuwendungsvergabe wurden nach der Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) begonnen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Die Kulturbehörde hat im März 2014 eine Projekt- 1 Vergleiche Seite 129 in Drs. 21/4300. Drucksache 21/4606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gruppe für die Erstellung der „Dienstvorschrift Zuwendungen“ (DV) eingesetzt. Im Jahr 2014 wurden ein Konzept für die Erarbeitung der DV aufgestellt sowie acht Arbeitspakete definiert, ein Zeitplan festgelegt und mit der Bearbeitung der übergreifenden Aspekte begonnen. Nach Inkrafttreten der Neufassung der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 46 LHO am 1. Januar 2015 wurden die aus der neuen VV entstehenden Anpassungsbedarfe in das Konzept integriert sowie die Bearbeitung der Detailaspekte begonnen. Damit gingen und gehen auch Grundsatzklärungen zu verschiedenen Aspekten des Zuwendungsverfahrens einher. Zum 31. Mai 2016 sind von den mittlerweile neun Arbeitspaketen vier weitgehend fertiggestellt und drei weitere in Bearbeitung . Zwei Arbeitspakete sind noch offen. 5. Unter welchen konkreten Voraussetzungen sollen bei der Förderung öffentlicher Unternehmen zukünftig Vereinfachungen zugelassen werden 2? a. Welche öffentlichen Unternehmen betrifft dies vornehmlich? b. Welcher Art sollen diese „Vereinfachungen“ sein? Inwieweit gelten sie jeweils für Zuwendungsgewährung einerseits und Erfolgskontrolle andererseits? Bei Förderungen von hamburgischen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen können durch die Bewilligungsbehörde Ausnahmen von den zuwendungsrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, wenn die wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung über die Wahrnehmung der Beteiligungssteuerung gewährleistet wird. Eine Einschränkung auf bestimmte öffentliche Unternehmen und auf bestimmte Zuwendungsregelungen ist nicht vorgesehen. Gemäß Artikel 12 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 kann darüber hinaus die Bewilligungsbehörde nach einheitlichen Bedingungen auch Ausnahmen vom Besserstellungsverbot bei öffentlichen Unternehmen zulassen, wenn die wirtschaftliche Verwendung der Zuwendung über die Wahrnehmung der Beteiligungssteuerung gewährleistet wird. 2 Vergleiche Seite 130 in Drs. 21/4300. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4606 3 Anlage 1 zu Frage 1. zu Frage 3. zu Frage 3. a. zu Frage 3. b. Jahr Anzahl der bewilligten Zuwendungen Gesamtsumme in Mio. € Projekt-förderung in Mio. € Institutionelle Förderung in Mio. € Anzahl der bewilligten Institutionellen Förderungen Anzahl der bewilligten Institutionellen Förderungen an „Nicht“-Tochterorganisationen *) 1 2 3 4 5 6 7 2010 5.081 928,9 382,7 546,2 146 113 2011 4.434 819,8 365,2 454,6 155 127 2012 4.615 949,4 391,2 558,2 152 125 2013 4.733 1.187,6 504,9 682,7 189 152 2014 4.732 712,9 334,6 378,3 143 117 2015 3.888 1.236,8 455,9 780,9 174 144 2016 1.498 399,0 137,4 261,6 75 56 *) Tochterorganisation der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) = Beteiligung der FHH > 50 % Stand der Bewilligungen am 27. Mai 2016. Grundlage für die Zahlenangaben sind die Auswertungen des Datenbankverfahrens INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen). Drucksache 21/4606 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 2 Jahr Zuwendungen an mehrheitlich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befindliche öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Organisationen *) Zuwendungen an sonstige Dritte Anzahl der Bewilligungen Summe in Mio. € Anzahl der Bewilligungen Summe in Mio. € 1 2 3 4 5 2010 236 517,1 4.845 411,8 2011 215 416,5 4.219 403,3 2012 205 567,7 4.410 381,7 2013 173 763,8 4.560 423,8 2014 164 302,9 4.568 410,0 2015 173 846,3 3.715 390,5 2016 71 233,5 1.427 165,5 *) Der Grad der Beteiligung der FHH an öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen kann Veränderungen unterliegen. Grundlage für die Auswertung des Datenbankverfahrens INEZ ist der aktuelle Anteilswert in 2016. Stand der Bewilligungen am 27. Mai 2016. Grundlage für die Zahlenangaben sind die Auswertungen des Datenbankverfahrens INEZ (Integrierte Erfassung und Bearbeitung von Zuwendungen).