BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/461 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 11.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Chefposten der HOCHBAHN – Halten sich Hamburgs öffentliche Unternehmen an die Spielregeln? Nach Presseberichten ist der aktuelle Vorstandsvorsitzende der HOCHBAHN , Herr Elste, am Verfahren zur Wahl seines Nachfolgers direkt beteiligt. Seine Teilnahme an einer Findungskommission für die Auswahl des Nachfolgers und die eigenmächtige Beauftragung einer Personalberatung werfen Fragen auf. Zudem sind vergleichbare Geschehnisse in anderen öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Welche konkreten Regelungen für öffentliche Unternehmen kamen bei der Wahl des Nachfolgers für den Chefposten bei der Hamburger Hochbahn zur Anwendung? Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den entsprechenden Vorgaben des Hamburger Corporate Governance Kodex und damit insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben nach Nummer 4.2.2 (Auswahlverfahren zur Bestenauslese) und Nummer 5.1.3 (Vorbereitung der Entscheidungsfindung kann durch einen Ausschuss erfolgen). Des Weiteren finden die Vorgaben der Senatskommission für öffentliche Unternehmen bei der Erstanstellung von Vorständen und Geschäftsführern Anwendung (unter anderem Festlegung von Eckwerten der Anstellungsbedingungen). 2. Inwieweit hatte Herr Elste eine „aktive Rolle“ in der Findungskommission und war dies aus Sicht des Senats korrekt, insbesondere vor dem oben genannten Hintergrund? 3. In welchem Rahmen und zu welchem Zeitpunkt hat der Senat bereits Kenntnis von der Teilnahme des Vorstandsvorsitzenden Elste an dem Auswahlverfahren erlangt? Welche Kenntnisse hatte der Aufsichtsratsvorsitzende von der Art und Weise des Auswahlverfahrens? 4. Welche Personalberatungsfirma wurde von wem für die Nachfolge des Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN beauftragt und wann hat der Aufsichtsrat davon erstmals Kenntnis erlangt? Wie hat der Aufsichtsrat nach erlangter Kenntnis reagiert? Der Aufsichtsrat ist am 18. März 2015 im Rahmen der Einsetzung des Findungsausschusses über die Beauftragung der Personalberatungsunternehmen informiert worden . Im Übrigen siehe Drs. 21/438. Aus Sicht der zuständigen Behörde handelt es sich um eine sachgerechte und korrekte Vorgehensweise. Drucksache 21/461 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wurde ein Vergütungsrahmen im Vorfeld des Auswahlverfahrens festgelegt ? Wenn ja, durch wen und warum? Gegen welche gesetzlichen Vorschriften oder Vorgaben des Senats wurde dadurch verstoßen? Wer hat wann den Vergütungsrahmen aus welchen Gründen genehmigt? Nein, allerdings hat ein beauftragtes Personalberatungsunternehmen im Rahmen der Sondierungsphase den aktuellen Vergütungsrahmen – aus Presseveröffentlichungen auch bekannten – des derzeitigen Vorstandsvorsitzenden der HOCHBAHN als eine erste Orientierungsmarke zur Abarbeitung von Suchfeldern herangezogen. Dies erfolgte eigenverantwortlich im Rahmen des erteilten Auftrags ohne gesonderte Genehmigung. Ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben des Senats war hiermit nicht verbunden. 6. Welche weiteren Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere Vorgaben des Senats sind bei Verfahren in öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg von 2012 bis 2015 aufgetreten (bitte detailliert unter Angaben der Gründe und Benennung der einzelnen öffentlichen Unternehmen darstellen), insbesondere bei a. Anstalten des öffentlichen Rechts, b. Aktiengesellschaften, c. Gesellschaften mit beschränkter Haftung? Es sind keine Verstöße gegen Gesetze ersichtlich. Im Übrigen ist die zuständige Senatskommission für öffentliche Unternehmen in allen Verfahren zwischen 2012 und 2015 befasst worden und hat jeweils Beschlüsse zum Vergütungsrahmen und zur Personalauswahl gefasst. 7. Wie wird der Senat künftig sicherstellen, dass mögliche Verstöße bei Auswahlverfahren für Führungspersonen in öffentlichen Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg vermieden werden, insbesondere bei a. Anstalten des öffentlichen Rechts, b. Aktiengesellschaften, c. Gesellschaften mit beschränkter Haftung? 8. Welche weiteren Konsequenzen zieht der Senat aus den Vorgängen im laufenden Auswahlverfahren zur Nachfolge des HOCHBAHN-Vorstandsvorsitzes ? Der Senat wird weiterhin auf die Einhaltung der aufgestellten Verfahrensregeln achten . Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst. 9. Wann wird das Verfahren um die Neubesetzung voraussichtlich abgeschlossen sein? Erfahrungsgemäß ist ab dem Zeitpunkt der Einrichtung eines Findungsausschusses mit einer Verfahrensdauer von mehreren Monaten bis zum Abschluss der Stellenbesetzung zu rechnen. Hiervon ist auch bei diesem Verfahren auszugehen.