BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4610 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 26.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Hubschrauberflugbewegungen in Boberg Das berufsgenossenschaftliche (Unfall-)Klinikum Hamburg (BGKH) verfügt schon seit 1960, als es noch „Unfallnachbehandlungskrankenhaus Hamburg“ hieß, über einen Landeplatz für Hubschrauber. Derzeit ist für die notfallmedizinische Versorgung unter anderem ein ADAC-Rettungshubschrauber „Christoph Hansa“ am BGKH stationiert. Damit wird eine Luftrettung ermöglicht, die in der Notfallmedizin ein schnelles Eingreifen ermöglicht und zuweilen Leben rettet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Unfallklinikums Hamburg (BGKH) wie folgt: 1. Wie viele Flugbewegungen durch Hubschrauber gab es im Bereich des BGKH insgesamt im vergangen Jahr und wie viele BGKH in den Monaten Januar bis April 2016? Bitte untergliedern nach Monaten, Starts, Landungen, Überflügen. Reine Überflüge über den Landeplatz werden nicht dokumentiert, da hierzu keine Verpflichtung besteht. Die Zahl der Landungen entspricht der Zahl der Starts. Im Zeitraum von Januar 2015 bis April 2016 fanden folgende Flugbewegungen am Landeplatz Boberg statt: Landungen Landeplatz Boberg Monat Alle Hubschrauber davon fremde Hubschrauber Jan 15 66 7 Feb 15 92 12 Mrz 15 115 15 Apr 15 128 15 Mai 15 138 23 Jun 15 158 18 Jul 15 124 17 Aug 15 127 18 Sep 15 137 18 Okt 15 77 7 Nov 15 65 10 Dez 15 89 13 Jan 16 77 8 Feb 16 69 13 Mrz 16 94 15 Apr 16 118 20 Drucksache 21/4610 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Hubschrauber sind aktuell am BGKH stationiert und wie viele andere Luftfahrzeuge haben aktuell neben den stationierten eine Landeerlaubnis und in welchem Verhältnis stehen Flugbewegungen von stationierten und sonstigen? Bitte in absoluten Zahlen pro Monat für 2015 und 2016 angeben. Am BGKH ist derzeit ein Hubschrauber stationiert. Der Landeplatz ist als Sonderlandeplatz für Rettungshubschrauber bis 10.000 kg zulässige Gesamtmasse zugelassen, insofern dürfen alle Rettungshubschrauber dieser Gewichtsklasse im Einsatz den Platz anfliegen. Eine besondere Landeerlaubnis ist hierfür nicht erforderlich. Die zuständige Behörde hat keine Kenntnis über die Anzahl der existierenden Rettungshubschrauber , die dort nach aktueller Genehmigungslage landen dürfen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.