BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4612 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Alle guten Dinge sind drei – Lief dieses Jahr bei den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss alles pannenfrei? In Hamburg wird im Jahr 2016 zum dritten Mal in den Stadtteilschulen und Gymnasien der mittlere Schulabschluss (MSA) vergeben. Die zentralen Prüfungen fanden am 04.04.2016, 06.04.2016 und 08.04.2016 statt. Ab diesem Jahr entfallen in der schriftlichen Prüfung Mathematik die Wahlmöglichkeiten für die Lehrkräfte. Wie in den Fächern Deutsch und Englisch bearbeiten alle Hamburger Prüflinge nun auch im Fach Mathematik dieselben Aufgaben. Im Vorjahr gab es erhebliche Pannen bei den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss. Nach Wahrnehmung der Betroffenen lagen die Probleme bei den MSA-Prüfungen zum einen in den ungünstig frühen Prüfungsterminen begründet, welche zu einer Verkürzung der Vorbereitungszeit und damit einem vorhersehbaren Fehlen von prüfungsrelevantem Wissen bei den Schülern führten. Teile des als prüfungsrelevant geltenden Lehrstoffes konnten aufgrund des Zeitmangels nicht in prüfungstauglicher Weise im Unterricht behandelt werden , sodass die betreffenden Fragen von vorneherein „ins Leere laufen“ mussten. Vor allem aber wurde von verschiedenen Schulen moniert, dass die Aufgabenstellungen in allen drei Prüfungsfächern sehr anspruchsvoll und in der gewählten Form nicht zu erwarten gewesen wären, langwierige und komplizierte Formulierungen und erhöhte Anforderungen an die erwarteten Antworten und eine Diskrepanz zwischen den Vorinformationen zu den Schwerpunkthemen und der tatsächlichen Aufgabenstellung wurden beklagt. Zudem sei der vorgegebenen Bearbeitungszeitrahmen nicht mit den anspruchsvollen Aufgabenstellungen vereinbar gewesen, sodass der Zeitdruck für die Schüler immens gewesen sei. Schließlich wurde auch das von der Schulbehörde vorgegebenen Bewertungsschema bemängelt, da die Vergabe von halben oder Teilpunkten nicht vorgesehen gewesen sei, sodass richtige Ansätze oder auch Teilergebnisse keinerlei Berücksichtigung in der Notengebung finden konnten. Es stellt sich die Frage, ob die Schulbehörde aus den Pannen des vergangenen Jahres gelernt hat und dieses Jahr die Prüfungen reibungsloser verliefen . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/4612 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die in der Vorbemerkung getroffenen Aussagen zu den Folgen des im letzten Jahr frühen Prüfungstermins sind nicht zutreffend. Die Prüfungstermine werden circa eineinhalb Jahre vor dem vorgesehenen Prüfungstermin festgelegt. Im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung planen und gestalten die Schulen den Unterricht in den jeweiligen Bildungsgängen auf der Basis der Bildungspläne und der in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen enthaltenen Stundentafeln so, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, die in den Rahmenplänen der Fächer vorgegebenen Kompetenzanforderungen und die Vorgaben zum Erwerb der Schulabschlüsse zu erreichen. Dabei beziehen die Schulen auch eventuelle schulspezifische Faktoren und Besonderheiten in die Gestaltung ihrer schuleigenen Stundentafeln ein und planen den Unterricht so, dass die gemäß den Rahmenplänen vorgegebenen Kompetenzanforderungen unter Berücksichtigung dieser Faktoren und eventuellen Besonderheiten erreicht werden können. Insofern haben die Schulen es selbst in der Hand, für eine termingerechte und anforderungsgemäße Vorbereitung ihrer Schülerinnen und Schüler zu sorgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/537. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: A. Zu den MSA-Prüfungen generell: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 absolviert und wie viele von ihnen haben den MSA insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? Anzahl der absolvierten zentralen schriftlichen MSA-Prüfungen an Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2014/2015 nach Fächern und Bezirk der Schule (einschließlich Gymnasialzweig an Stadtteilschulen) Schulform Bezirk der Schule Anzahl der Prüfungen im Fach Deutsch Anzahl der Prüfungen im Fach Mathematik Anzahl der Prüfungen im Fach Englisch Stadtteilschule Altona 611 618 616 Bergedorf 458 457 456 Eimsbüttel 496 510 512 Hamburg-Mitte 1.043 1.047 1.049 Hamburg-Nord 935 922 922 Harburg 330 329 343 Wandsbek 1.068 1.065 1.068 gesamt 4.941 4.948 4.966 Gymnasium Altona 39 39 39 Bergedorf 42 42 42 Eimsbüttel 36 36 36 Hamburg-Mitte 62 61 62 Hamburg-Nord 29 29 29 Harburg 11 11 11 Wandsbek 72 72 72 gesamt 291 290 291 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung Daten für das Schuljahr 2015/2016 liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor (siehe auch Drs. 21/4088). Bestandene MSA-Prüfungen werden von der zuständigen Behörde gemäß der Definition der Kultusministerkonferenz (KMK) erfasst, wenn die Schülerin/der Schüler das allgemeinbildende Schulsystem mit diesem Abschluss verlässt (siehe unten stehende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4612 3 Tabelle). Sofern der Schulbesuch fortgesetzt wird, findet eine zentrale statistische Erfassung ab dem Schuljahr 2015/2016 statt. Die Zahl aller bestandenen MSA- Prüfungen für das Schuljahr 2014/2015 wäre nur durch eine Sichtung aller Schülerakten der Jahrgangsstufe 10 zu ermitteln, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Da eine Relation zur Zahl der angetretenen Prüfungen aus den genannten Gründen nicht gebildet werden kann, sind nur absolute Zahlen angegeben. Schulentlassene mit mittlerem Schulabschluss aus Jahrgangsstufe 10 der Stadtteilschulen und Gymnasien im Schuljahr 2014/2015 nach Bezirk der Schule (einschließlich Gymnasialzweig an Stadtteilschulen) Bezirk der Schule Stadtteilschule Gymnasium Altona 207 16 Bergedorf 221 27 Eimsbüttel 173 30 Hamburg-Mitte 481 44 Hamburg-Nord 340 27 Harburg 303 15 Wandsbek 453 63 gesamt 2.178 222 Quelle: Schuljahresstatistik 2015 Die Anzahl der Schulabgänger im Schuljahr 2015/2016 wird erst mit der Schuljahresstatistik 2016 erfasst. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA jeweils in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 im Prüfungsfach Mathematik insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA jeweils in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 im Prüfungsfach Deutsch insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA jeweils in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 im Prüfungsfach Englisch insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken absolut und relativ bestanden? 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben die zentralen Prüfungen zum Erwerb des MSA jeweils in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 absolut und relativ nicht bestanden und mussten mindestens eine mündliche Nachprüfung absolvieren? Bitte insgesamt und an den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken aufschlüsseln. 6. Wie ist die MSA-Bestehungsquote in der jeweiligen Schulform insgesamt und in den einzelnen Bezirken jeweils in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 ausgefallen und wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich mit den Zahlen aus den früheren, reinen Realschulprüfungen dar? Zum Erwerb des MSA weisen die Schülerinnen und Schüler in einer Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch nach, dass sie die erforderlichen Kompetenzen erworben haben. Aus der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung wird die Prüfungsnote gebildet, die wiederum mit der im Unterricht erbrachten Leistung zur abschließenden Note im Prüfungsfach verrechnet wird (§ 24 APO-GrundStGy). Von „bestandenen“ beziehungsweise „nicht bestandenen“ zentralen schriftlichen Prüfungen kann daher im engeren Sinn nicht gesprochen werden. Gemäß APO-GrundStGy ist eine schriftliche und gegebenenfalls auch mündliche Nachprüfung zulässig, wenn eine Schülerin oder ein Schüler in einem Fach oder Drucksache 21/4612 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lernbereich die abschlussbezogene Note „mangelhaft“ erzielt hat und dafür keinen Ausgleich durch gute oder befriedigende Noten in anderen Fächern oder Lernbereichen hat (§ 33 APO-GrundStGy). Im Rahmen des durch die zuständige Behörde durchgeführten regelhaften Monitorings werden die Noten der zentralen schriftlichen Prüfungen, der mündlichen Prüfungen und die erbrachten Unterrichtsleistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erfasst. Anzahl und Anteil der absolvierten mündlichen Nachprüfungen sind anhand der vorliegenden Daten nicht ermittelbar und wären nur durch eine Sichtung aller Schülerakten der Jahrgangsstufe 10 zu ermitteln , was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Welche Rückmeldungen liegen der zuständigen Behörde zum Entfallen der Wahlmöglichkeiten für die Lehrkräfte im Fach Mathematik vor? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Rückmeldungen vor. B. Zur Fehlorganisation und den „Pannen“ beim MSA: 8. Wie oft kam es in diesem Schuljahr zu Fehlorganisationen, wie beispielsweise schlechter Terminierung der Prüfungen, oder Pannen? Als „Pannen“ sind beispielsweise zu verstehen: ganz oder teilweise vergessene Aufgabenstellungen, falsche und/oder unlösbare Aufgabenstellungen , das unbeabsichtigte Veröffentlichen von Lösungen und/oder Lösungswegen, das Stellen von Aufgaben zu Themengebieten, welche im Unterricht nicht behandelt wurden, von den Operatorenlisten abweichende Formulierungen der Aufgabenstellungen et cetera. a. Welche Fächer waren von derartigen Pannen betroffen? b. Wie viele Schüler waren von den jeweiligen Pannen betroffen? Bitte jeweils nach Fach und jeweiliger Schülerzahl aufschlüsseln. 9. Welche Folgen hatten die jeweiligen Pannen für die Bewertung der MSA-Prüfungen (zum Beispiel das Nachschreiben/Wiederholen einzelner Klausuren oder ein nachträgliche Veränderung des Bewertungsmaßstabes oder Ähnliches)? 10. Welche Konsequenzen wurden aus den jeweiligen „Pannen“ gezogen, beziehungsweise welche Maßnahmen wurden von der der Schulbehörde ergriffen, um zu gewährleisten, dass derartige Pannen nicht erneut vorkommen ? 11. Wenn keine Konsequenzen gezogen wurden, warum nicht? Es liegen der zuständigen Behörde keine Meldungen über Fehlorganisationen oder „Pannen“ im Sinne der Fragen bei den zentralen MSA-Prüfungen vor. 12. Von wie vielen und welchen Schulen wurde gegenüber der Schulbehörde der diesjährige Prüfungszeitpunkt für den MSA als zu früh im Schuljahr liegend angemahnt? Der zuständigen Behörde liegen keine Mitteilungen von Schulen vor, in denen der diesjährige Prüfungstermin für den MSA als zu früh im Schuljahr liegend angemahnt wurde. 13. Wie viele und welche Schulen haben der Schulbehörde Mitteilung darüber gemacht, dass aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Vorbereitungszeit vor den diesjährigen MSA-Prüfungen bestimmte prüfungsrelevante Themen noch nicht Gegenstand des Unterrichts waren und entsprechende Frage deshalb nicht beantwortet werden konnten? Der zuständigen Behörde liegen keine Rückmeldungen im Sinne der Frage vor. 14. An welchen Schulen mussten danach in welchen Fächern Aufgabenstellungen aufgrund fehlender vorangegangener Wissensvermittlung gestrichen werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4612 5 15. Welche Prüfungsfächer und welche prüfungsrelevanten Kompetenzen beziehungsweise auch konkreten Inhalte waren hiervon an welchen Schulen betroffen und ist auszumachen, inwieweit es sich um Kompetenzen handelt, die erst im Verlauf der zehnten Klasse oder aber schon vorher (wann genau laut Rahmenplan) in prüfungstauglicher Form hätten vermittelt werden müssen? Entfällt. 16. Wie viele und welche Schulen haben gegenüber der Schulbehörde angemahnt, dass die Prüfungsfragen zu komplex oder schwierig formuliert , nicht in der gegebenen Zeit zu lösen beziehungsweise nicht den Vorgaben entsprechend gestellt worden seien (bitte jeweils die jeweiligen konkreten Vorwürfe benennen)? Der zuständigen Behörde liegen keine Rückmeldungen im Sinne der Frage vor. 17. Zu welchem Zeitpunkt werden die MSA-Prüfungsfragen den Schulen auf welchem Wege zur Verfügung gestellt und handelt es sich dabei um Aufgabenkataloge, aus denen die Schulen jeweils eigenständig eine Auswahl für die anstehenden Prüfung treffen oder um komplette Klausuren , die jeweils in Gänze wie vorgegeben gelöst werden müssen? 18. Gilt Vorgenanntes gleichermaßen für alle Prüfungsfächer oder weichen die Modalitäten in den Fächern Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache (Englisch) voneinander ab und wenn ja, inwiefern? Zum Zeitpunkt und zum Weg der Lieferung der Prüfungsaufgaben an die Schulen siehe Drs. 21/537. Die Prüflinge erhalten in Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils einen zu bearbeitenden Aufgabensatz, die Schule trifft keine Auswahl. Die schriftliche Prüfung für den mittleren Schulabschluss in Deutsch enthält eine Zusatzaufgabe, in Englisch zwei Zusatzaufgaben, die einen höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen. Sie können von allen Schülerinnen und Schülern bearbeitet werden. Von Schülerinnen und Schülern, die die Note E 1 anstreben, wird eine anforderungsgemäße Bearbeitung auch dieser Aufgaben erwartet. Alle anderen Aufgaben des Aufgabensatzes , die sich auf das Anforderungsniveaus des mittleren Schulabschlusses beziehen, sind von allen Schülerinnen und Schülern zu bearbeiten. Im Fach Deutsch haben die Schülerinnen und Schüler die Wahl zwischen zwei gleichwertigen Schreibaufgaben . Im Übrigen siehe die Regelungen für die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben unter: http://www.hamburg.de/contentblob/ 4476320/62453eba5e37824b510ccfd11d29829c/data/pdf-msa-a-heft-2016.pdf. 19. Woher stammen die Prüfungsfragen für die unter den MSA fallenden Prüfungen und wer überprüft zu welchem Zeitpunkt und nach welchen Kriterien die Tauglichkeit der in Betracht kommenden Prüfungsfragen und gleicht verlässlich ab, dass die jeweiligen Prüfungsfragen den Vorbereitungsvorgaben in den Operatorenlisten entsprechen (bitte nach Prüfungsfächern getrennt aufzeigen und Qualifikation der Entscheidungsträger benennen)? 20. Gibt es ein Überprüfung im Vieraugenprinzip und eine Endkontrolle in der Schulbehörde? Wenn ja, wie sieht diese in den einzelnen Prüfungsfächern aus? Gibt es entsprechende Dienstanweisungen, wenn ja, welche? 21. Wann genau hat im diesjährigen MSA-Zyklus durch wen eine Überprüfung im Vieraugenprinzip und eine Endkontrolle stattgefunden? Das Verfahren der Erarbeitung, der Prüfung und Kontrolle sowie der Genehmigung der Aufgaben für die Prüfung zum MSA erfolgt analog zu dem für die Aufgaben zu den schriftlichen Abiturprüfungen angewandten Verfahren, siehe Drs. 21/361. Im Schuljahr 2015/2016 wurden die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch am 7. Januar 2016 durch die Fachkommission beschlossen. Die Druckfrei- Drucksache 21/4612 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 gabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 23. Februar 2016. Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Englisch wurden durch die Fachkommission am 9. November 2015 beschlossen. Die Druckfreigabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 26. Februar 2016. Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik wurden am 9. Dezember 2015 durch die Fachkommission beschlossen. Die Druckfreigabe der Aufgaben erfolgte nach Endkontrolle durch das zuständige Fachreferat am 25. Februar 2016.