BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4616 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Prekäre Flüchtlingsunterkünfte Quo vadis Senatu? (III) Aus der Antwort des Senats auf Drs. 21/4423 ergeben sich weitere Fragen. Ich frage den Senat: Erstaufnahmereinrichtungen unterliegen aufgrund der spezifischen Nutzung hohen Gebrauchsbelastungen. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit technischer Störungen , auch durch fehlerhafte Nutzung der Anlagen durch die Bewohner. Mängel im Sanitärbereich können nicht kurzfristig durch den Austausch einzelner Sanitärcontainer behoben werden. Die an der Kurt-A.-Körber-Chaussee aufgestellte Sanitäreinrichtung setzt sich aus mehreren Einzelcontainern zusammen und bildet damit im Hinblick auf die Wasserzufuhr und die Schmutzwasserabfuhr eine Einheit. Sind wesentliche Teile (Abwasserleitungen und Zuleitung) in ihrer Funktion beeinträchtigt, können nicht einzelne Container separat ausgetauscht werden. Im vorliegenden Fall hätte die gesamte Anlage demontiert und eine neue Anlage aufgestellt werden müssen. Diese Maßnahme ist nicht innerhalb weniger Stunden möglich und kann nicht an einem Wochenende und bei voller Belegung durchgeführt werden. Auch wenn dort Schäden festgestellt wurden, hat sich daraus noch kein strafbarer Handlungsverdacht ergeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Es heißt in der Antwort, dass die Wasserversorgung in der Flüchtlingsunterkunft Kurt.-A.-Körber-Chaussee unterbrochen gewesen sei, weil die „Wasserfilter verschmutzt waren“. Wie oft werden diese grundsätzlich gewechselt? Wann geschah dies bisher jeweils seit Inbetriebnahme der Unterkunft? Bei Verschmutzung werden die Wasserfilter selbstverständlich sofort getauscht, denn grundsätzlich erfolgt der Wechsel der verwendeten Wasserfilter nach Bedarf. Vom Hersteller wird kein Wartungsintervall für die Wasserfilter vorgegeben. Die in den Containern der Einrichtung vorhandenen Wasserfilter wurden nach der Inbetriebnahme nicht gewechselt. 2. Außerdem heißt es, es seien Absperrventile entfernt und Abdeckungen von Sicherungskästen sowie Handbrausen demontiert worden. Wieso wurden diese nicht ersetzt? Gab es deswegen eine Anzeige? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis bisher? Siehe Vorbemerkung. 3. Weiterhin heißt es, dass Toiletten mutwillig verstopft worden seien, sodass sie kurzfristig nicht gereinigt werden konnten. Warum wurde die Drucksache 21/4616 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einrichtung aber dann gleich geräumt? Warum war es keine Option, neue Sanitärcontainer aufzustellen? Das Aufstellen eines neuen Sanitärcontainers erfordert ebenfalls die Überprüfung der Wasserqualität, sodass dies keine Alternative dargestellt hätte. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/4423. 4. Da der Eindruck entstanden ist, dass es ein grundsätzliches Problem bei der Ausstattung mit Sanitäranlagen in den ZEA gibt: Wie viele Toiletten und wie viele Duschen gibt es an den jeweiligen Standorten und wie viele Bewohner kommen demnach jeweils auf eine Toilette und eine Dusche? Die Anzahl an Toiletten und Duschen je Standort sowie der daraus resultierende Bewohnerschlüssel unter Berücksichtigung der aktuellen Belegung ergeben sich aus der Anlage. 5. Wie teuer sind derzeit Sanitärcontainer? Wie viele Toiletten beziehungsweise Duschen enthalten die von der Freien und Hansestadt Hamburg bevorzugten Modelle? Die Anmietung eines Sanitärcontainers kostet rund 700 Euro brutto im Monat. Bei Sanitärcontainern gibt es keine bevorzugten Modelle. Im Rahmen der Beschaffung von Sanitärcontainern im Spätsommer/Herbst 2015 wurden verfügbare und geeignete Modelle aller Hersteller gemietet. Beispielsweise gibt es aus Duschen und Toiletten kombinierte Container (jeweils drei Becken) oder Container, die nur Toilettenkabinen (jeweils fünf bis sechs) oder nur Duschkabinen (auch jeweils fünf bis sechs) enthalten. Standort Gesamtanzahl Duschen Gesamtanzahl Toiletten Aktuelle Belegung Bewohner pro Duschen Bewohner pro Toilette Albert-Einstein-Ring 1-3 20 71 471 24 7 Amalie-Sieveking Krankenhaus 22 34 72 3 2 Bargkoppelstieg 38 114 112 3 1 Behrmannplatz 8 16 110 14 7 Blomkamp 12 15 246 21 16 Bredowstraße 15 9 0 0 0 Dratelnstraße 110 179 932 8 5 Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik 14 25 90 6 4 Fiersbarg 102 204 4 0 0 Flagentwiet 137 158 730 5 5 Geutensweg 39 30 470 12 16 Grellkamp 36 36 618 17 17 Harburger Poststrasse 55 80 203 4 3 Helios Klinik Mariahilf 10 13 11 1 1 Hellmesbergerweg 50 50 434 9 9 Holstenhof 52 82 249 5 3 Jenfelder Moorpark 52 93 442 9 5 Karl-Arnold-Ring 16 52 216 14 4 Kieler Straße 28 44 489 17 11 Kurdamm 12 23 194 16 8 Kurt-A.-Körber-Chaussee 40 76 0 0 0 Münzstraße 48 51 113 2 2 Neuland I 104 124 417 4 3 Neuland II 26 36 581 22 16 Niendorferstraße 48 59 243 5 4 Nostorf-Horst 200 Ohlstedter Platz 28 40 197 7 5 Oktaviostraße 108 108 538 5 5 Osterrade 14 25 365 26 15 Papenreye 47 67 658 14 10 Reichspräsident-Ebert-Kaserne 6 4 50 8 13 Rugenbarg 32 16 923 29 58 Schaarsteinweg 36 31 149 4 5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4616 Anlage 3 Schnackenburgallee 237 210 1.259 5 6 Schwarzenberg 56 129 550 10 4 Sportallee / Heselstücken 28 23 364 13 16 Vogt- Kölln Str. 70 129 435 6 3 Wendenstrasse (Turnhalle) 10 14 175 18 13 Wiesendamm 24 4 5 150 38 30 Wiesendamm 3 6 11 29 5 3 Stand 30.05.2016 Drucksache 21/4616 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4616ska_text 4616ska_Antwort_Anlage SKA 21_4616 Anlage 1 zu Frage 4