BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4617 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärm- und Schadstoffemissionen im Falle der geplanten Flüchtlingssiedlungen in Eidelstedt Die beiden für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nach „Perspektive Wohnen“ (Drs. 21/1838) ausgewählten Grundstücke in Eidelstedt grenzen unmittelbar an die Autobahnen A 23 und A 7. Das hat eine sehr hohe Belastung durch Lärm- und Schadstoffemissionen zur Folge. Die Genfer Flüchtlingskonvention betont in Artikel 21 allerdings, dass „Flüchtlingen eine möglichst günstige und jedenfalls nicht weniger günstige Behandlung“ gewährt werden soll, „als sie Ausländern im Allgemeinen unter den gleichen Bedingungen gewährt wird“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie soll sichergestellt werden, dass die Flüchtlinge durch die Lärm- und Schadstoffemissionen keinen größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, als dies in Hamburg sonst üblich ist? Welche Schutzmaßnahmen planen Bezirk beziehungsweise Senat? 2. Wie soll sichergestellt werden, dass die Nutzer von Spiel- und Bewegungsflächen auf dem Gelände vor Lärm- und Schadstoffemissionen geschützt werden? Welche Schutzmaßnahmen planen Bezirk beziehungsweise Senat? 3. Welche Untersuchungen sind zu den zu erwartenden Lärm- und Schadstoffemissionen in Auftrag gegeben worden und welche liegen vor? 4. Wäre an diesem Standort unter dem Gesichtspunkt Lärm- und Schadstoffemissionen Wohnungsbau zulässig? Im Rahmen der Baugenehmigung sind gesunde Wohnverhältnisse nachzuweisen. Wie auch für andere Wohngebiete an Bundesautobahnen erfolgen auch für diese beiden Flächen schalltechnische Untersuchungen und Untersuchungen der Luftschadstoffbelastung . Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen, die im Detail in den Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Nach den vorliegenden Ersteinschätzungen können auf beiden Flächen die jeweiligen Spiel- und Bewegungsflächen ohne Einschränkungen genutzt werden. Für den Bereich Duvenacker liegt eine Luftschadstoffuntersuchung mit einem Prognosezeitpunkt 2017 vor. Die maßgeblichen Grenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) (insbesondere für Stickstoffdioxid und Feinstaub) werden unterschritten . Ausgehend von den Ergebnissen zum Duvenacker ist davon auszugehen, dass auch am Hörgensweg die Grenzwerte der 39. BImSchV unterschritten werden. Drucksache 21/4617 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Nach den vorliegenden Ersteinschätzungen können auf beiden Flächen gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt und damit Wohnungsbau errichtet werden.