BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4618 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und André Trepoll (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie geht es weiter mit der Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk Harburg? Trotz sinkender Ankunftszahlen von Flüchtlingen in ganz Deutschland passt der Scholz-Senat seine Prognosen der Flüchtlingszahlen nicht an die Realität an. Anknüpfend an die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/4153 und Drs. 21/4272 stellt sich die Frage, welche Anpassungen der Senat bei weiter sinkenden Zahlen in Bezug auf die Flüchtlingsunterbringung sinnvollerweise vornehmen muss. Da Zentrale Erstaufnahmen (ZEA) weniger Zulauf haben, ist die Frage der Schließung oder der Umwandlung von ZEA eine entscheidende Herausforderung. Der Bezirk Harburg erfüllt den Anteil untergebrachter Flüchtlinge überproportional im Vergleich mit den anderen Hamburger Bezirken (Königsteiner Schlüssel sieht für Hamburg 2,5 Prozent vor), sodass an einem Abbau von Unterbringungen im Bezirk gearbeitet werden sollte. Diesbezüglich hat die Bezirksversammlung (BV) Harburg in ihrer März- Sitzung einen Beschluss gefasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch sind derzeit die Belegungszahlen der Harburger ZEA im Vergleich zu deren Kapazitäten? Zum 30. Mai 2016 ergibt sich folgende Übersicht: Standorte in Harburg Kapazität Belegung Eißendorfer Pferdeweg, Asklepios Klinik 90 90 Geutensweg 680 470 Harburger Poststrasse 420 203 Neuland I 490 417 Neuland II 900 581 Schwarzenberg 700 588 3.280 2.349 2. In welchen ZEA sind wie viele Überresidenzen (> sechs Monate) zu verzeichnen ? Die Anzahl der Asylsuchenden, die zum 30. Mai 2016 länger als 180 Tage in einer Erstaufnahmeeinrichtung gelebt haben, abzüglich der Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Standort Personenanzahl Albert-Einstein-Ring 274 Behrmannplatz 60 Blomkamp 213 Dratelnstraße 746 Drucksache 21/4618 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort Personenanzahl Eißendorfer Pferdeweg (Asklepios) 2 Flagentwiet 289 Geutensweg 301 Grellkamp 433 Harburger Poststraße 97 Hellmesbergerweg 74 Holstenhofweg 209 Jenfelder Moorpark 473 Karl-Arnold-Ring 125 Kieler Straße 357 Kurdamm 125 Münzstraße 31 Neuland I 227 Neuland II 234 Niendorfer Straße 180 Nostorf/Horst (MV) 221 Ohlstedter Platz 210 Oktaviostraße 401 Osterrade 24 Papenreye 524 Rugenbarg 671 Schaarsteinweg 30 Schnackenburgallee 1.228 Schwarzenberg 605 Sportallee 289 Vogt-Kölln-Straße 148 Wendenstraße 144 Wiesendamm 24 108 Wiesendamm 3 7 Gesamt 8.861 3. Wie viele Plätze in Harburger ZEA fallen derzeit unter prekäre Unterbringungen (bitte nach Zelten und Baumarkthallen differenzieren)? Siehe Drs. 21/4293. 4. Ist vor dem Hintergrund des gesunkenen Zustroms von Flüchtlingen eine Revision der Zielzahlen pro Bezirk insbesondere mit Blick auf eine überproportionale Belegung in den Stadtteilen Harburgs vorgesehen? Wenn nein, mit welcher Begründung? Die Entwicklung der Unterbringungssituation wird unter Berücksichtigung der Zugangszahlen, der Belegungssituation, der Planungs- und Realisierungsstände und von Kapazitäten beständig überprüft. Die gilt auch für die Situation im Raum Harburg. Derzeit werden vom Bund keine Prognosezahlen zur Zugangssituation zur Verfügung gestellt, sodass die weitere Entwicklung mit erheblichen Unsicherheiten belastet ist. Im Übrigen siehe Drs. 21/4130. 5. Sind Auswirkungen der Ballung von ZEA und Folgeeinrichtungen im Bereich des Stadtteils Harburg nahe dem Bahnhof bekannt? Wenn ja, wie wird damit umgegangen? 1 Es handelt sich um Fälle kurzfristiger Überschreitungen der gesetzlichen Höchstdauer der Wohnverpflichtung (§ 47 Absatz 1 Satz 1 Asylgesetz – AsylG). Nach § 2 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung mit Mecklenburg-Vorpommern ist die Aufenthaltsdauer grundsätzlich an die gesetzliche Höchstdauer der Wohnverpflichtung gebunden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4618 3 Die zuständigen Behörden stehen in engem Kontakt mit den Flüchtlingseinrichtungen um bei Problemstellungen, die sich im Zusammenhang mit den Unterkünften aus den unterschiedlichsten Gründen ergeben können, zügig zu intervenieren. Es gab Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern der Wetternstraße wegen Verunreinigungen der Zugangswege zum Bahnhof Harburg sowie Unsicherheitsgefühl durch schlechte Wegebeleuchtung, überwucherte Randbepflanzungen und größerer Menschenansammlungen im Umfeld des Bahnhofs. Im Rahmen von Ortsbegehungen von Beschäftigten der zuständigen Behörden mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie im Rahmen der Arbeit der Sicherheitskonferenz Harburg wurde darauf reagiert und durch die Klärung von Flächenbesitzverhältnissen rund um den Neuländer Platz, die Festlegung von Zuständigkeiten und die Vereinbarung von Maßnahmen zur Sicherung der Sauberkeit Abhilfe geschaffen. Die Situation im Stadtteil wird tagesaktuell bewertet , sodass auf eventuelle negative Entwicklungen angemessen reagiert werden kann. 6. In der Senatsantwort auf die Anfrage Drs. 21/4153 wird in Frage 3. nur die Schließung der ZEA Hörgensweg erwähnt. Das steht im Widerspruch zum bezirklichen Beschluss Punkt 4. Wann ist die Umsetzung der Schließung der ZEA Geutensweg sowie Schwarzenberg vorgesehen? Siehe hierzu die Antwort zu 4. sowie Drs. 21/4130. 7. Welche ZEA in Harburg kommen für eine Umwandlung in Folgeunterbringungen infrage und werden geprüft? Welche erfüllen die grundlegenden Anforderungen (vergleiche Drs. 21/4153)? 8. Sind die Prüfungen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann werden die Prüfungen abgeschlossen sein? Im Rahmen der ständigen Überprüfung der Unterbringungssituation werden auch die Bedingungen zur Umwandlung von Erstaufnahmeeinrichtungen in öffentlich-rechtliche Unterbringungen geprüft. Hierbei werden alle Unterkünfte, auch in Harburg, grundsätzlich einbezogen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 9. Werden die zu prüfenden Neueinrichtungen von Folgeunterbringungen gemäß bezirklichem Beschluss Punkt 8. bei sinkenden Flüchtlingszahlen benötigt? Wenn ja, warum? Derzeit befinden sich 13.538 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen, davon 8.861 Personen (Stand 30.05.2016), deren Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung nach § 47 Absatz 1 Satz 1 AsylG bereits endete. Deren Bedarf zur Unterbringung in öffentlich-rechtlichen Unterkünften besteht unabhängig von den derzeitigen Zugangszahlen. Aufgrund des weiterhin hohen Platzbedarfs prüft die zuständige Behörde Flächen und Gebäude der Stadt, dabei auch die des Bezirkes Harburg, auf ihre Eignung zur Unterbringung von Asylsuchenden. Die Prüfung erfolgt auch über die in Ziffer 8. des Beschlusses 20-1408 der Bezirksversammlung Harburg genannten Flächen hinaus. Im Übrigen siehe Drs. 21/3660. 10. Nach neuesten Informationen wird auf die Fläche an der Elfenwiese verzichtet . Entspricht dieses dem Sachstand? Mit welcher Begründung? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge hat in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Harburg und den Fachbehörden mehrere Flächen an der Straße Elfenwiese geprüft, die jedoch als nicht geeignet eingestuft wurden. Die Flächen, die sich im Landschaftsschutzgebiet befinden, haben sich in diesem Falle wegen ihrer Bedeutung für Natur und Landschaft als ungeeignet erwiesen. Die als Wohngebiet ausgewiesenen Flächen südlich der Elfenwiese sollen dem kurzfristig zu realisierenden Wohnungsbau vorbehalten bleiben und nicht, auch nicht teilweise, für die öffentlichrechtliche Unterbringung genutzt werden. 11. Bedeutet dieses, dass für die zweite zu prüfende Fläche am Rönneburger Stieg eine Verdopplung der Unterbringungszahlen zu erwarten ist, um den Entfall von Leuchtkäferweg und Elfenwiese zu kompensieren? Drucksache 21/4618 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, welche Alternativen gibt es? Am Rönneburger Stieg bietet die Fläche nach dem derzeitigen Planungsstand eine Kapazität für die Unterbringung von circa 300 – 350 Personen. Diese Zahl soll unabhängig von der Entscheidung zur Elfenwiese nicht überschritten werden. Die Planungen zu diesem Standort sind noch nicht abgeschlossen. Zur Realisierung der angestrebten Platzzahlen und möglichen Alternativen siehe Drs. 21/4130. 12. Ist es richtig, dass hierfür zwei voneinander getrennte Flächen in der Prüfung sind? Wenn ja, welche? Konkret in Planung befindet sich die Fläche Rönnestieg. Eine weitere Fläche wird zurzeit geprüft, befindet sich aber noch nicht in konkreter Planung. 13. Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Land Niedersachsen über die Übernahme der Verbindlichkeiten von bereits fest gepachteten beziehungsweise gemieteten Unterkünften im Landkreis Harburg gediehen? 14. Welche bis dato leeren Aufnahmekapazitäten stehen für Verhandlungen zur Verfügung? Welche Kosten stehen dahinter? Erste Gespräche über die Nutzung niedersächsischer Einrichtungen für die Unterbringung Hamburger Flüchtlinge haben stattgefunden. Beim derzeitigen Stand der Gespräche können zur Übernahme von Verbindlichkeiten, Kapazitäten und Kosten noch keine Aussagen getroffen werden. 15. Inwieweit sind die niedersächsischen Gemeinden mit Blick auf die Einrichtung von Folgeunterbringungen nahe der Landesgrenze in die Planung einbezogen, beispielsweise um Auswirkungen auf die Infrastruktur zu berücksichtigen? Die Einbeziehung der Gemeinden hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.