BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4619 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Stadtreinigung Hamburg (III) Die Senatsantworten auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/3409 und Drs. 21/3790 zur Stadtreinigung Hamburg (SRH) haben deutlich gemacht, dass die Altersstruktur der Mitarbeiter alles andere als ausgewogen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) – wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter zählt die Abteilung J? Wie viele VZÄ sind davon mit dem Bereich Arbeitsrecht betraut? Das Justitiariat (Abteilung J) der SRH zählt sieben (6,5 VZÄ) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Leitung. Davon ist eine VZÄ – jedoch nur anteilig neben anderen zivilrechtlichen Angelegenheiten – mit dem Bereich Arbeitsrecht beschäftigt. 2. Wie viele arbeitsrechtliche Verfahren zwischen Mitarbeitern und SRH gab es seit dem Jahr 2010? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 3. Wie viele dieser Verfahren waren Kündigungsschutzverfahren? Bitte nach Jahren seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln. 4. In wie vielen Fällen und weshalb jeweils wurde seit dem Jahr 2010 eine externe Kanzlei mandatiert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 5. Wie hoch waren die Kosten, die bei der SRH für die Beauftragung externer Kanzleien im Bereich Arbeitsrecht seit dem 2010 anfielen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt arbeitsrechtliche Verfahren 6 3 4 16 14 23 4 70 Kündigungsschutzverfahren 3 3 1 6 2 5 0 20 externe Mandate 1 0 3 8 6 9 0 27 Kosten externer Kanzleien - 4.766 € 3.287 € 9.025 € 11.487 € 38.727 € 4.488 € 71.784 € Die Anzahl der von arbeitsrechtlichen Verfahren betroffenen Mitarbeiter ist niedriger als die Anzahl der Verfahren, da mit einzelnen Mitarbeitern mehrere unterschiedliche Verfahren geführt wurden. Drucksache 21/4619 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erstinstanzliche Verfahren werden in der Regel durch das Justiziariat (J) bearbeitet. Bei Fällen vor dem Landesarbeitsgericht besteht Anwaltspflicht, sofern nicht ein Arbeitgeberverband die Vertretung übernimmt. Der Anstieg der Kosten externer Kanzleien in 2015 ist dadurch bedingt, dass 2015 aufgrund eines internen Personalengpasses im Justiziariat überdurchschnittlich viele Beratungsleistungen für die erste Instanz in Anspruch genommen wurden. 6. Im Konzernbericht 2014 der SRH ist von 2013 auf 2014 ein deutlicher Anstieg der Rückstellungen zu verzeichnen. Was ist der Grund hierfür und welcher Betrag wurde hierfür für das Jahr 2015 aufgewendet? Der Anstieg liegt im Wesentlichen bei der „Unterlassenen Instandhaltung“ (Bereich sonstige Rückstellungen) und bezieht sich vor allem auf die Rückbauverpflichtung der MVA Stellingen sowie weitere Instandhaltungsmaßnahmen verschiedener Liegenschaften der SRH. Von den sonstigen Rückstellungen 2014 in Höhe von 78.484.000 Euro wurden in 2015 insgesamt 25.268.000 Euro verwendet. 7. In dem Bericht findet sich zudem auf Seite 87 der Hinweis auf eine deutliche Erhöhung der Rückstellungen für den Bereich Prozess- und sonstige Risiken. Was ist der Grund hierfür und welcher Betrag wurde hierfür für das Jahr 2015 aufgewendet? Die Rückstellungen im Konzern für „Prozess- und sonstige Risiken“ erhöhten sich 2014 ausschließlich im Bereich der „sonstigen Risiken“, im Wesentlichen im Rahmen der Risikovorsorge für Verträge mit Kunden und Lieferanten. Die Prozessrückstellungen 2014 waren gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Von den Rückstellungen im Konzern für „Prozess- und sonstige Risiken“ in Höhe von 3.291.000 Euro aus 2014 wurden in 2015 insgesamt 2.558.000 Euro verwendet.