BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4620 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Denkmäler mit Propaganda beschmiert – Was tut der Senat? Seit circa zwei Wochen ist das Wolfgang Borchert Denkmal am Schwanenwik mit einem propagandistischen Graffito beschmiert („Allah Chef von IS“). In Anbetracht der historischen Bedeutung des Dichters Wolfgang Borchert für Hamburg und seiner immens wichtigen Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus ist eine solche Verunstaltung seines Denkmals nicht hinnehmbar! Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder dem zuständigen Bezirk (Hamburg-Nord) dieses Graffito bekannt? Wenn ja: seit wann? Wenn nein: warum nicht? Ja, dem zuständigen Bezirksamt ist die Schmiererei seit dem 10. Mai 2016 bekannt. Die Polizei hat die Sachbeschädigung am Denkmal des Dichters Wolfgang Borchert am 11. Mai 2016 festgestellt und von Amts wegen eine Strafanzeige gefertigt. 2. Haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/oder das Bezirksamt Hamburg-Nord Hinweise aus der Bevölkerung zum Zustand des Denkmals erhalten? Wenn ja: Wie viele Hinweise dieser Art gab es und wann, und in welcher Form haben diese die öffentlichen Stellen erreicht? Drei Hinweise sind aktenkundig: Am 10. Mai 2016 erhielt das Bezirksamt Hamburg- Nord eine telefonische Mitteilung. Weitere Meldungen erreichten die Stadtreinigung Hamburg am 11. Mai 2016 und die für Kultur zuständige Behörde am 25. Mai 2016. Diese Nachrichten wurden dem zuständigen Bezirksamt zur weiteren Veranlassung zugeleitet. 3. Wie bewerten der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde und/ oder der zuständige Bezirk dieses Graffito beziehungsweise messen sie dieser Aufschrift einen rechtsradikalen oder einen religiös-fundamentalistischen Hintergrund bei? Die Polizei bewertet den Schriftzug als Sachbeschädigung. Dem Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg liegen bislang keine Erkenntnisse über die Urheber vor. Ein extremistischer Hintergrund kann derzeit nicht belegt werden. 4. Wer ist ganz allgemein für die Beseitigung solcher Schmierereien an Denkmälern zuständig? Der Eigentümer. Im Übrigen siehe Drs. 20/8842 und 21/3440. Drucksache 21/4620 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Wann gedenkt die für die Beseitigung solcher Graffitis an Denkmälern zuständige Stelle dieses Graffito zu entfernen? b) Wird sich, sollte der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde nicht für die Beseitigung zuständig sein, der Senat beziehungsweise die Kulturbehörde bei der zuständigen Stelle für die Beseitigung des Graffitos einsetzen? Wenn ja: wann und in welcher Art und Weise? Wenn nein: warum nicht? Das zuständige Bezirksamt hat den Eigentümer informiert und um umgehende Reinigung gebeten. Die Entfernung der Schmiererei wird vom Eigentümer beauftragt. Die Arbeiten sollen zeitnah ausgeführt werden.