BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4621 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Fahrradstaffel bei der Hamburger Polizei Die Gefährdung durch sogenannte Ramboradler nimmt zu. Dieser Gefährdung entgegen zu treten, ist eine wichtige Aufgabe der Fahrradstaffel der Polizei. Wir fragen den Senat: 1. Seit wann verfügt die Hamburger Polizei über eine Fahrradstaffel? Die Polizei hat die Fahrradstaffel erstmals im Jahr 1996 als temporäres Projekt in den Sommermonaten eingeführt. Das Projekt wurde anschließend in den Sommermonaten bis einschließlich des Jahres 2003 fortgeführt. Seit 2004 wird die Aufgabe ganzjährig von einer fest eingerichteten Dienstgruppe der Verkehrsstaffel Innenstadt/West wahrgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1948. 2. Wie war die Personalausstattung der Fahrradstaffel jeweils am Jahresende in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? Bitte jeweils in VZÄ angeben und gegebenenfalls angeben, wie viele der Mitarbeiter auch noch anderweitig eingesetzt werden. Im Sommerhalbjahr 2010 standen zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung , darunter eine Teilzeitkraft (30 Stunden/Woche). Im Übrigen siehe Drs. 21/1948. Sämtliche Mitarbeiter der Fahrradstaffel werden bei Großeinsätzen je nach Erforderlichkeit auch für andere verkehrspolizeiliche Maßnahmen eingesetzt. 3. Falls sich erhebliche Veränderungen bei der Personalausstattung ergeben haben: Warum wurden diese vorgenommen? Entfällt. 4. Welche Aufgaben hat die Fahrradstaffel? Hat es insofern in den letzten Jahren Änderungen gegeben? Siehe Drs. 20/9872 und Drs. 21/1004. Die Aufgaben der Fahrradstaffel haben sich nicht verändert. 5. Wie viele Streifenfahrten hat die Fahrradstaffel in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils unternommen? Gegebenenfalls reichen Schätzwerte. Streifenfahrten im Sinne der Fragestellung werden von der Fahrradstaffel statistisch nicht erfasst und können auch nachträglich nicht ausgewertet werden, da eine Dokumentation hierzu nicht erfolgt. Fahrten der Fahrradstaffel dienen regelmäßig der Verkehrsüberwachung und dabei auch der erkennbaren Präsenz. Schätzungen im Sinne der Fragestellung können nicht valide vorgenommen werden. Drucksache 21/4621 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele Verwarnungs- und Bußgelder hat die Fahrradstaffel in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils verhängt? Die Fahrradstaffel hat im Jahr 2010 insgesamt 2.550 Verwarn- und 1.436 Bußgeldanzeigen gefertigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/1948 und Drs. 21/3969. 7. In wie viel Prozent der Fälle konnten Radfahrer, die einen Verkehrsverstoß begangen haben, nicht belangt werden, weil sie der Fahrradstaffel davongefahren sind? Bitte gegebenenfalls Schätzwerte angeben. Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Entsprechende Fälle sind nicht erinnerlich.