BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4622 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (VII) Der Satz „I want my money back“ ist unverrückbar mit der erneuten Investition von 420 Millionen Euro Steuergeld in die Hapag Lloyd AG (HL) durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) unter Olaf Scholz (SPD) verbunden. Der mittelbare Beteiligungsbuchwert an der Reederei in der Bilanz der HGV stieg damit auf insgesamt 1,156 Milliarden Euro.1 Trotz der Fusion mit der chilenischen Reederei CSAV wurde dieser Wert zum Jahresende 2014 auf 1,004 Milliarden Euro gesenkt, mithin wurden circa 152 Millionen Euro abgeschrieben. Alle HL-Aktien stehen seitdem mit einem Kurs von 41,22 Euro je Aktie in den Büchern der Stadt.2 Der Börsengang von HL erfolgte Anfang November 2015 zu einem Ausgabekurs von 20 Euro pro Aktie. Ein Wert, um den herum sich der derzeitige Börsenkurs – nach zwischenzeitlichen Tiefstkursen um 15 Euro – nach der Ankündigung einer möglichen weiteren Fusion mit der arabischen Reederei UASC mittlerweile wieder eingependelt hat. UASC wird am 2. Juni 2016 auf einer Eigentümerversammlung über die Fusionsofferte entscheiden. HL hatte seine ursprünglich für den 1. Juni 2016 geplante Hauptversammlung in der Folge auf einen späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch August 2016, vertragt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und der Hapag-Lloyd AG (HL) wie folgt: 1. Wann hat sich bislang jeweils der Aufsichtsrat der HL einerseits sowie die Gesellschafterversammlung der Hamburg Container Lines Holding GmbH & Co. KG (HCLH) andererseits mit der geplanten Fusion von HL mit UASC befasst? (Bitte genaue Daten nennen.) 2. Wann wird sich der Aufsichtsrat der HL einerseits sowie die Gesellschafterversammlung der Hamburg Container Lines Holding GmbH & Co. KG (HCLH) andererseits im Vorfeld der Hauptversammlung der HL mit der geplanten Fusion mit UASC befassen? (Bitte – soweit bereits terminiert – genaue Daten nennen.) 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 3. in Drs. 20/7315. 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 2. und 3. in Drs. 21/709. Drucksache 21/4622 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Verhandlungen über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Reedereien sind noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend hat sich die Gesellschafterversammlung der Hamburg Container Lines Holding GmbH & Co. KG damit noch nicht befasst. Die Inhalte der Beratungen des Aufsichtsrates der HL unterliegen aus aktienrechtlichen Gründen der Verschwiegenheit und können daher grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. 3. Steht bereits ein konkreter neuer Termin für die Hauptversammlung von HL fest oder wird avisiert? Wenn ja, welcher? Nein. 4. Welche Position vertritt der Senat aus welchen Gründen hinsichtlich der geplanten Fusion von HL mit UASC? Der Senat hat sich hiermit bisher nicht befasst, weil die Verhandlungen über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Reedereien noch nicht abgeschlossen sind. 5. Haben öffentliche Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen der FHH seit dem Börsengang Anteile von HL gekauft und halten sie derzeit noch? Wenn ja, jeweils welche Unternehmen in jeweils circa welchem Umfang? Nein. 6. In welchem Umfang beabsichtigt die FHH – gegebenenfalls im Verbund mit den Partnern Kühne Maritime (KM) und CSAV (CG Hold Co) – Anteile an der HL nachzukaufen? Siehe Antworten zu 1. und 2. sowie zu 4. 7. Mit welchem Wert sind die Anteile an HL zum 31.12.2015 in den Büchern der HGV bilanziert? Welchem Wert je Aktie entspricht dies? 8. Inwieweit belastet die Beteiligung an HL den Jahresabschluss 2015 der HGV? Wie schlägt sich dies insbesondere im Jahresergebnis und im Eigenkapital der HGV nieder? 9. Mit welchen Dividendenerträgen aus der Beteiligung an HL rechnet der Senat beziehungsweise die HGV für die Geschäftsjahre 2017 – 2020? (Bitte jahresweise auflisten.) Siehe Drs. 21/2735, 21/3168 und 21/3776.