BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4624 21. Wahlperiode 03.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 27.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Lieferung von Nahrungsmitteln an Geflüchtetenunterkünfte Geflüchtetenunterkünfte in Hamburg werden, wie aus der Drs. 21/2070 hervorgeht , von verschiedenen Caterern beliefert. AlsterFood GmbH, PFLEGEN & WOHNEN HAMBURG GmbH und andere Caterer haben wiederum selbst verschiedene Zulieferer. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer beliefert die Caterer, das heißt wer sind die Zulieferer? Bitte aufschlüsseln nach Namen und an welchen Cateringservice sie liefern. a. Inwiefern kann transparent nachvollzogen werden, in welcher Unterkunft und in welchem zeitlichen Intervall die Lebensmittel eines Zulieferers landen? Bitte aufschlüsseln seit 2015. Bei den Caterern handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen und zur Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsprozessen nicht verpflichtet sind. 2. Nach welchen Kriterien werden die Zulieferer ausgesucht? a. Können die Caterer die Zulieferer autonom auswählen und ihnen die Aufträge erteilen oder gibt es von der Stadt Vorgaben? Falls es Vorgaben gibt, welche? Ja, es gibt keine Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen an bestimmte Zulieferer. Im Übrigen sind die Betreiber an die Vorgaben gemäß der Antwort zu 2. b. gebunden und geben diese wiederum an die Caterer weiter, die ihre Zulieferer entsprechend der Erfüllbarkeit der Vorgaben wählen. b. Wie wird bestimmt, welche Art von Nahrungsmitteln an eine Unterkunft geliefert wird? Die Vorgaben der zuständigen Behörde an die Betreiber sind der Leistungsbeschreibung für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung zu entnehmen: http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsbeschreibung-betrieb-zea. Eine aktualisierte Leistungsbeschreibung mit erweiterten Vorgaben, auch zur Verpflegung der Bewohnerinnen und Bewohner, wird derzeit mit den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen abgestimmt. Die Vorgaben beziehen sich sowohl auf das Speisenangebot als auch auf die Durchführung der Essensausgabe. Die Betreiber wählen die Cateringunternehmen selbst aus und stellen sicher, dass die vorgegebenen Bestimmungen eingehalten werden. Die Cateringunternehmen erstellen anhand der Vorgaben und in Rücksprache mit den Betreibern ihre Speisepläne. Die zuständigen Behörden nehmen stichprobenartige Kontrollen vor.