BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4637 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Zielvereinbarungen für Mitarbeiter/-innen von Jobcenter team.arbeit.- hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg Unter der Agenda des „New Public Management“ wurden auch in den Jobcentern neue Instrumente der Ergebniskontrolle für die Mitarbeiter/-innen eingeführt. Im SGB II sind diese in Form von Zielvereinbarungen in § 48b SGB II zu finden. Dies bedeutet in der Praxis auch, dass die Einhaltung der Zielvereinbarungen dementsprechend kontrolliert und bei Bedarf entsprechend gesteuert wird. So schließen die Agenturen mit den Regionaldirektionen Zielvereinbarungen ab. Diese wiederum mit der Bundesagentur für Arbeit. Weiterhin erhöhen Zielvereinbarungen für die Mitarbeitenden erheblich den Arbeitsstress, wie in der Studie „Arbeitsbedingungen in Jobcentern – Gemeinsame Einrichtungen nach § 44b SGB II Mitarbeiterbefragung zum Arbeitsumfeld, psychischer Belastung und Arbeitszufriedenheit“ durch die „Werkstatt für Organisations- und Personalforschung e.V.“ (Hrsg.; Berlin 2014) festgestellt wurde. Außerdem spielen individuelle Problemlagen der Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II bei dieser Form des „New Public Management“ keinerlei Rolle, da auf reine Zahlenwerte fokussiert wird. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Die Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter), die Agentur für Arbeit Hamburg einerseits (Bund) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) andererseits (Kommune) schließen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich lokale Zielvereinbarungen mit dem Geschäftsführer des Jobcenters . Zur Zielvereinbarung für das Jahr 2016 siehe http://daten.transparenz.hamburg.de/ Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/a32cf600- e546-4361-808e-153dd1c46dfe/Akte_423.10-19.pdf. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Zielvereinbarungen bei Jobcenter. Zum Vergleichsjahr 2015 sind keine ergänzenden Zielvereinbarungen hinzugekommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweisen auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und der Agentur für Arbeit Hamburg wie folgt: 1. Welche Zielvereinbarung wurde für 2016 auf der Grundlage des Zielsteuerungssystems durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales , Länder, Bundesagentur für Arbeit und kommunale Spitzenverbände für die Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg beschlossen? Wie lauten jeweils die einzelnen Ziele und Ergänzungsgrößen ? 2. Welche Zielvereinbarung wurde für 2016 zwischen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, und Integration und Jobcenter team.arbeit.- Drucksache 21/4637 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 hamburg beschlossen? Wie lauten jeweils die einzelnen Ziele und Ergänzungsgrößen? 3. Wie lauten die Zielvereinbarungskonstellationen für den Bereich Jobcenter team.arbeit.hamburg in 2016? Bitte aufschlüsseln in: a. BMAS und Bundesagentur für Arbeit b. Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schließt mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Zielvereinbarung ab. Die Ziele der Zentrale der BA werden auf die einzelnen Regionaldirektions-Bezirke übertragen. Diese leiten daraus Ziele für die Agenturen in den Bezirken ab. Die zuständigen Agenturen spiegeln diese Bundesziele in den Vereinbarungen mit den örtlichen Jobcentern wieder. Diese Vereinbarungen über die Bundesziele zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und BA sowie Regionaldirektion und Agentur für Arbeit liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Sind ergänzende Zielvereinbarungen zum Vergleichsjahr 2015 zwischen den in Fragen 1. – 3. genannten Akteuren/-innen hinzugekommen? 5. Wie hoch sind die Quote und Anzahl pro Woche und Monat für zu leistende Beratungsgespräche pro Integrationsfachkraft in den Jobcentern nach der Zielvereinbarung? Bitte nach einzelnen Jobcenter-Standorten und in U25, Ü25 und 50plus auflisten. 6. Wie ist die tatsächliche Quote und Anzahl bezüglich zu leistender Beratungsgespräche für die einzelnen Jobcenter-Standorte? Bitte zusätzlich analog zu Frage 5. aufschlüsseln und Abweichung von der gültigen Zielvereinbarung angeben. 7. Wie hoch sind nach der Zielvereinbarung die Quote und die Anzahl für abzuschließende Eingliederungsvereinbarungen (EGV) bei Jobcenter team.arbeit.hamburg? Bitte für die einzelnen Jobcenter-Standorte und in U25, Ü25 und 50plus aufschlüsseln. 8. Wie hoch sind nach der Zielvereinbarung die Quote und die Anzahl für abzuschließende Eingliederungsvereinbarungen (EGV) bei der Agentur für Arbeit Hamburg? Bitte für die einzelnen Standorte und in U25, Ü25 und 50plus aufschlüsseln. 9. Wie hoch sind die tatsächliche Quote und die Anzahl für abgeschlossene Eingliederungsvereinbarungen nach den Fragen 7. und 8. und wie weit weichen sie von der Zielerreichung im Rahmen der Prozessqualität ab? Bitte zusätzlich analog zu Frage 7. und Frage 8. aufschlüsseln und Abweichung von der Zielvereinbarung angeben. 10. Wie viele Kunden/-innen waren gemäß Zielvereinbarung als Quote in Prozent und in tatsächlicher Zahl durch Jobcenter team.arbeit.hamburg in Maßnahmen (Maßnahmeneintritte) zu vermitteln: a. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung b. Arbeitsgelegenheiten ohne Mehraufwandsentschädigung c. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) d. Eingliederungszuschuss (EGZ) e. Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) f. Förderung bei Weiterbildung (FbW) g. Perspektive Beruf-Plus h. Vermittlungsbudget Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4637 3 Bitte zusätzlich auch in U25, Ü25 und 50plus aufschlüsseln. 11. Wie stellen sich zum Zeitpunkt der Fragestellung die Ist-Zahlen gegenüber den vereinbarten Werten der Zielvereinbarung aus Frage 10. dar? Bitte analog zu Frage 10., monatlich, nach Jobcenter-Standorten und U25, Ü25 und 50plus aufschlüsseln. 12. In welchem Verhältnis stehen die Summe, die sich aus den geforderten Quoten der Zielvereinbarungen ergibt, und die Summe des Gesamtbudgets für Eingliederungstitel für jeweils die Jobcenter und die Agenturen für Arbeit in Hamburg? Es gibt zu den hier genannten Bereichen keine Zielvereinbarungen zwischen den Trägern des Jobcenters und dem Geschäftsführer des Jobcenters. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. Wie hoch ist der Zielwert in 2016 bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit für die: a. Integrationsquote zur „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit “? b. Integrationsquote zur „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“? c. Integrationsquote von „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug “? 14. Wie hoch ist der tatsächliche Wert für die Integrationsquoten beziehungsweise deren Abweichung vom Zielwert nach Frage 13.? Wie drückt sich dies in totalen Zahlen aus? Bitte aufschlüsseln in Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg. Es gibt für die unter 13.a. bis 13.c. genannten Merkmale keine Integrationsquoten. Im Übrigen: entfällt. 15. Wer bewilligt Anträge zunächst und abschließend auf Eingliederungszuschuss durch Integrationsfachkräfte beziehungsweise Sachbearbeiter/- innen in den Jobcentern sowie in den Agenturen für Arbeit? Gibt es einen Zusammenhang zu den abschließenden Bewilligungen und der Quote der zu erreichenden Maßnahmeeintritte? Wenn ja, gibt es hierfür einen Stichtag? Anträge auf Eingliederungszuschuss (EGZ) gehen sowohl in der arbeitnehmerorientierten Arbeitsvermittlung (AV) als auch in der arbeitgeberorientierten AV ein. Diese werden in eigener Zuständigkeit bearbeitet (grundsätzliche Förderentscheidung) und zwecks abschließender Bearbeitung (Zahlbarmachung) an das Integrationsleistungscenter (ILC) oder im Falle der Agentur für Arbeit an den Operativen Service weitergeleitet . Eine Quote gibt es in dem Zusammenhang nicht. 16. Wie schätzt der Senat die signifikante Stresszunahme durch die Einführung von Zielvorgaben für die Integrationsfachkräfte/Sachbearbeiter/- innen ein? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. 17. Sieht der Senat das Phänomen der Masseneinladungen durch Jobcenter team.arbeit.hamburg und Arbeitsagentur Hamburg gegenüber den „Kunden /-innen um in der Zielerreichung im Rahmen der Prozessqualität vereinbarte Quoten bezüglich anzurechnende Maßnahmeneintritte und dergleichen zu erfüllen“? Wenn ja, wie bewertet der Senat dieses Phänomen hinsichtlich der Qualität der Vermittlung? Der Senat erkennt kein Phänomen von „Masseneinladungen“ durch Jobcenter und Arbeitsagentur Hamburg. Einladungen haben nicht das vorherrschende Ziel, vereinbarte Quoten zum Beispiel bezüglich anzurechnender Maßnahmeneintritte zu erfüllen.