BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4638 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist das Ausschreibungsverfahren der Stromnetz Hamburg GmbH zur Lieferung von AC-Ladesäulen wirklich fair und diskriminierungsfrei? Nachdem Hamburg 2009 zu einer „Modellregion Elektromobilität“ erklärt wurde , gab es verschiedene Aktivitäten des Senats, um die rechtlichen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen zu schaffen sowie mit unterschiedlichen Maßnahmen, zum Beispiel bei der städtischen Fahrzeugbeschaffung, im Planungsrecht und bei der Schaffung von Ladeinfrastruktur, den Ausbau der Elektromobilität voranzutreiben. Eine erfolgskritische Voraussetzung für eine wachsende Nutzung von Elektrofahrzeugen ist der „Masterplan Ladeinfrastruktur“, mit dem bis 2016 die Zahl der öffentlichen Ladepunkte auf 600 erweitert werden soll. In diesem Kontext ist die Stromnetz Hamburg GmbH derzeit damit befasst, die für den Aufbau der Ladeinfrastruktur in Hamburg erforderlichen Komponenten mittels EU-weiten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren zu beschaffen . Im Rahmen der EU-Ausschreibung 2015/S189-242534 „AC-Ladesäulen“ hat die Bietergemeinschaft VENIOX/SWARCO die Fairness und wettbewerbliche Transparenz moniert und ihre Kritikpunkte in Form einer schriftlichen Stellungnahme vom 21. April 2016 an die verschiedenen direkt oder indirekt Beteiligten weitegeleitet. Diese Stellungnahme liegt der Geschäftsführung der Stromnetz Hamburg GmbH, dem Finanzsenator, der Senatorin für Stadtentwicklung , den Fraktionsvorsitzenden in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie dem Präses der Handelskammer Hamburg vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) wie folgt: 1. Welche rechtlichen Grundlagen sind von der Stromnetz Hamburg GmbH als Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Durchführung von Ausschreibungen zu beachten? SNH ist Sektorenauftraggeber und wendet die für diese geltenden Vorschriften an, insbesondere den 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Sektorenverordnung. 2. Hat sich die Stromnetz Hamburg GmbH nach Auffassung des Senats in dem hier vorliegenden Fall strikt an die rechtlich bindenden Vorgaben zur Durchführung von Vergabeverfahren gehalten? Drucksache 21/4638 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie bewertet der Senat die Kritik der Bietergemeinschaft SWARCO/- VENIX an der Art und Weise des Ausschreibungsverfahrens und die damit einhergehende formale Rüge zu möglichen formalen und materiellen Fehlern des Verfahrens und wie wurde beziehungsweise wird auf diese Rüge reagiert? Der Senat hat sich mit dem Vergabeverfahren nicht im Einzelnen befasst. Im Übrigen siehe Antworten zu 6. und 7. 4. Gibt es im Rahmen weiterer Ausschreibungen durch die Stromnetz Hamburg GmbH vergleichbare Beschwerden hinsichtlich der Durchführung der jeweiligen Vergabeverfahren? Wenn ja, um welche handelt es sich im Einzelnen, wann wurden die Beschwerden jeweils vorgebracht und wie wurde auf diese Beschwerden reagiert? Nein. 5. Ist es richtig, dass sich die technischen Vorgaben der Ausschreibung sehr eng an einem einzigen Wettbewerbsprodukt orientieren? Wenn ja: Welche Gründe haben zu diesem Vorgehen geführt? Nein. 6. Gab es Vorgaben des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde an die Stromnetz Hamburg GmbH hinsichtlich des Designs, der technischen Parameter sowie zu den Höhen der Anschaffungskosten pro Stück? Wenn ja, wie stellen sich diese in Einzelnen dar und welche Gründe hat es für diese behördliche Einflussnahme auf die Stromnetz Hamburg gegeben? Siehe Drs. 20/12811. Die sich aus den dort genannten Vorgaben ergebenden Gesichtspunkte der Leistungsbeschreibung wurden durch SNH mit der zuständigen Behörde im Vorfeld der Ausschreibung abgestimmt. Darüber hinaus hat es keine weiteren Vorgaben vonseiten der zuständigen Behörde gegeben. 7. Aus welchem Grund will die Stromnetz Hamburg GmbH hinsichtlich der technischen Parameter des Displays offenbar der technisch weniger hoch entwickelten Lösung den Vorzug geben? Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelheiten laufender Vergabeverfahren. 8. Wie viele AC-Ladesäulen sollen mit dieser Ausschreibung durch die Stromnetz Hamburg GmbH erworben werden und zu welchem Anteil wird damit der Gesamtbedarf für 2016 gedeckt? Bis zu 100. Damit wird der Gesamtbedarf für das Jahr 2016 gedeckt. 9. Sind weitere Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung von AC- Ladesäulen durch die Stromnetz Hamburg GmbH für dieses Jahr geplant? Wenn ja, welche Volumina (Angabe in Stück) sollen dabei beschafft werden und haben diese jeweils das identische Design und die identischen technischen Parameter aufzuweisen? Nein. Im Übrigen: entfällt. 10. Vertritt der Senat die Auffassung, dass es sich bei dem gewählten Prozedere um eine marktübliche Verfahrensweise handelt, die vollständig im Einklang mit den Vergaberichtlinien steht? Siehe Antworten zu 1. bis 3. und 7.