BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4639 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Schadet Hamburgs Nein zur Exzellenzinitiative den Hamburger Hochschulen ? Medienberichten vom 30. Mai 2016 zufolge möchte Hamburg die vor fünf Wochen präsentierte Bund-Länder-Einigung über das milliardenschwere Förderprogramm für deutsche Hochschulen blockieren, in das der Bund jährlich 533 Millionen Euro einstellt. Bei der ersten Abstimmung vor fünf Wochen hatte Hamburg sich noch mit dem Hinweis enthalten, dass im Interesse der Hochschulen mehr Dynamik im System nötig sei. Man wolle, so wird ein vertrauliches Papier des Senats zitiert, auf eine Neuformulierung des Evaluationsparagrafen drängen. Die gewünschte Änderung sehe vor, „dass die bereits in der Förderung befindlichen Exzellenzuniversitäten im Wettbewerb mit möglichen Neuanträgen regelmäßig nach sieben Jahren evaluiert werden .“ Bürgermeister Scholz hätte die Sorge, dass lediglich die immer selben Universitäten gefördert würden. Demgegenüber steht allerdings, dass ein Nein Hamburgs den Beschlussvorgang unabsehbar in die Länge ziehen würde. Zudem bekräftigte die Bundeswissenschaftsministerin, dass die künftige Förderung durchaus dynamisch sei und dass die Wahrscheinlichkeit von Auf- und Abstiegen geförderter Universitäten durchaus gegeben sei. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder haben in ihrem Grundsatzbeschluss zur Nachfolge der Exzellenzinitiative am 11. Dezember 2014 die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gebeten, eine neue Bund- Länder-Vereinbarung zu erarbeiten. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative sollten berücksichtigt werden, welche die im September 2014 von Bund und Ländern eingesetzte internationale und unabhängige Expertenkommission der GWK im Januar 2016 vorgelegt hat. Die GWK hat am 22. April 2016 die neue Bund- Länder-Initiative zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten beschlossen. Hamburg hat sich bei diesem Beschluss enthalten und Folgendes zu Protokoll erklärt: „Hamburg tritt für eine dynamische und somit veränderbare Wissenschaftslandschaft ein, die Universitäten einen Anreiz bietet, sich stetig in Richtung Exzellenz zu entwickeln . Es gibt zu bedenken, dass die beabsichtigte Förderung nach Art. 91b GG in der 2. Förderlinie (Exzellenz-Universitäten) zu einer dauerhaften Festlegung von Strukturen führen könnte. Dies würde für die Wissenschaft in Deutschland wichtige Entwicklungsperspektiven abschneiden“. Hamburg hat mit dieser Protokollnotiz deutlich gemacht, dass der Senat die Exzellenzstrategie als das zentrale wissenschaftspolitische Vorhaben der kommenden Jahre unterstützt, allerdings nicht als ein starres Konstrukt , das die Wissenschaftslandschaft für die Zukunft zementieren würde. Hamburg möchte mit seinem Stimmverhalten verdeutlichen, dass ein fairer, offener Wettbewerb um Ressourcen die Grundlage dieser neuen Runde und der folgenden Runden der Exzellenzstrategie sein muss. Das Signal an alle Hochschulen in ganz Deutschland, auch wenn sie in der kommenden Runde nicht dabei sind, muss sein: Spitzenleistung Drucksache 21/4639 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wird sich auch in Zukunft wieder durchsetzen. Der jetzige Vorschlag der GWK wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Die Hamburger Position ist: Jede Hochschule soll sich nach sieben Jahren in einem offenen, streng wissenschaftlich basiertem Wettbewerb neu für die Förderung qualifizieren. Die dauerhafte Konzentration von Renommee und finanziellen Mitteln auf wenige Hochschulen lässt kaum Entwicklungschancen für potenzielle Aufsteiger. Die von der GWK beschlossene Vereinbarung wird den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni 2016 vorgelegt. Im Übrigen berichtet der Senat nicht aus laufenden Verhandlungen auf Ebene von Bund und Ländern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was genau beinhaltet das zitierte vertrauliche Papier des Senats zur Bund-Länder-Einigung über das Förderprogramm der Hochschulen? 2. Was sieht die bisherige Fassung der vorläufigen Bund-Länder-Einigung über das Förderprogramm des Bundes vor? Und wohin gehend beziehungsweise wie genau möchte der Senat diese bisherige Fassung ändern? Wenn möglich bitte die genauen Formulierungen wiedergeben. 3. Worin genau sieht der Senat die Gefahren der bisherigen Fassung der vorläufigen Bund-Länder-Einigung? 4. Warum konnte sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bei den Verhandlungen über die bisherige Fassung zur vorläufigen Bund-Länder-Einigung mit seinen beziehungsweise ihren Vorstellungen nicht durchsetzen beziehungsweise keinen Kompromiss erzielen? Beziehungsweise hat der Senat seine Forderungen danach, „dass die bereits in der Förderung befindlichen Exzellenzuniversitäten im Wettbewerb mit möglichen Neuanträgen regelmäßig nach sieben Jahren evaluiert werden“, überhaupt ausreichend vertreten? Wenn ja: inwieweit? Und warum kam es zu keiner Einigung? Wenn nein: warum nicht? 5. Warum teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde nicht die Einschätzung der Bundesbildungsministerin, dass in der bisherigen Kompromissfassung der Bund-Länder-Einigung durchaus Dynamisierungen möglich sind und dass es daher durchaus zu Auf- und Abstiegen geförderter Universitäten kommen könne? 6. Wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, bevor sie die Einigung zum Förderprogramm am 16. Juni 2016 ablehnt, alles unternehmen , um einen Neukompromiss zu erzielen beziehungsweise wird der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die dafür notwendigen Gespräche führen? Wenn ja: wie und mit wem? Wenn nein: warum nicht? Und wenn nein: Welche Auswirkungen hätte die Ablehnung der bisherigen Einigung durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für Hamburg? 7. Wie stellt sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das weitere Prozedere vor, sollte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Einigung nicht zustimmen, damit die Neuregelung der Exzellenzinitiative, wie geplant, im Sommer 2016 mit einer Ausschreibung beginnen und 2019 in den Start der neuen Elite-Universitäten starten kann? Siehe Vorbemerkung. 8. Warum hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde vor dem Hintergrund der bisher ausgehandelten Bund-Länder-Einigung so wenig Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4639 3 Vertrauen in die eigenen Universitäten? Beziehungsweise warum traut der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde den eigenen Universitäten nicht zu, bei der bisher ausgehandelten Einigung vom Bund Mittel erhalten zu können? Die zuständige Behörde arbeitet im Auftrag des Senats mit den staatlichen Hamburger Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen vertrauensvoll zusammen, um Anträge für die neue Exzellenzstrategie von Bund und Ländern vorzubereiten . So finden unter anderem Gespräche dazu statt, wie sich die Universität Hamburg und ihre Kooperationspartner gemeinsam für eine erfolgreiche Antragstellung in den neuen Förderlinien der Exzellenzstrategie aufstellen können und welche Beiträge der Senat dazu leisten kann. Die Vorbereitung der Antragstellung und die Antragstellung sollen dabei gezielt, auch finanziell, durch den Senat unterstützt werden . Der Senat wird in Kürze eine Drucksache vorlegen, die aufzeigt, mit welchen Maßnahmen und damit verbundenen finanziellen Mitteln die Bewerbungen in der neuen Exzellenzstrategie von Bund und Ländern unterstützt werden sollen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.