BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4642 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Dauerbaustelle Krausestraße/Lämmersieth Seit längerer Zeit finden an den Straßen Krausestraße und Lämmersieth Bauarbeiten statt, durch die nicht nur der Verkehr behindert wird, sondern sich auch die Parkplatzsituation verschärft hat. Dies führt zu zahlreichen Verwarnungen wegen Falschparkens. Wir fragen den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER – wie folgt: 1. Seit wann werden an den Straßen Krausestraße und Lämmersieth welche Bauarbeiten durchgeführt? In der Straße Lämmersieth – auch im Knotenpunktbereich mit der Krausestraße – werden seit Juli 2014 Sielbauarbeiten ausgeführt. 2. Wie viele Parkplätze sind dadurch temporär weggefallen beziehungsweise von der Krausestraße nicht oder nur schwer erreichbar? Je nach Bauabschnitt stehen bis zu circa 50 Stellplätze nicht zur Verfügung oder sind nur erschwert erreichbar. Seit Ende Juli 2016 dürfen Anlieger den Lidl-Parkplatz zur besseren Erreichbarkeit der Straße Lämmersieth überfahren. Außerhalb der Geschäftszeiten wird das Parken auf dem Parkplatz von Lidl geduldet. Auf diese Regelung wird durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht. 3. An wie vielen Tagen werden die Bauarbeiten nicht montags – samstags von 7 – 22 Uhr durchgeführt? Warum nicht? Sämtliche Bauarbeiten werden von zwei Kolonnen im Einschichtbetrieb montags bis freitags von 7 bis 16.30 Uhr (in den Wintermonaten bis 16 Uhr) ausgeführt. Die Straße Lämmersieth verläuft in einem Wohngebiet; hier dürfen entsprechende Arbeiten nur werktags von 7 bis 20 Uhr ausgeführt werden. Ein Zweischichtbetrieb über die genannten Arbeitszeiten hinaus ist somit wirtschaftlich nicht realisierbar. 4. Wurden betreffend die Bauarbeiten Bonus- und Malus-/Regelungen vereinbart ? Wenn ja: was beinhalten diese? Wenn nein: warum nicht? Grundsätzlich trifft HAMBURG WASSER keine Vereinbarungen zu Bonus- und Malus- Regelungen. Entsprechende Regelungen werden nur getroffen, wenn Zwangstermine vorliegen. Dies ist hier nicht der Fall, die Maßnahme liegt im Zeitplan. Drucksache 21/4642 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. An welchen Tagen – außer sonn- und feiertags – wurden gar keine Arbeiten ausgeführt? An Sonnabenden wurde grundsätzlich nicht gearbeitet. An folgenden Brückentagen wurde ebenfalls nicht gearbeitet: 15. Mai 2015 und 6. Mai 2016. Um den Jahreswechsel herum wurde vom 22. Dezember 2014 bis zum 2. Januar 2015 und vom 23. Dezember 2015 bis zum 8. Januar 2016 ebenfalls nicht gearbeitet. 6. Wann wurden im Bereich dieser Baustellen seit Beginn der Bauarbeiten Kontrollen auf Falschparken durchgeführt? Wie viele Fahrzeuge wurden abgeschleppt? Im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen überwacht die Polizei in unregelmäßigen Abständen den ruhenden Verkehr in diesem Bereich. Die Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellung. Die Ermittlung der Anzahl von durchgeführten Abschleppvorgängen in dem Einsatzgebiet im benannten Zeitraum erfordert eine händische Auswertung von 462 Einzelvorgängen durch das zuständige Polizeikommissariat und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.