BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4643 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Landstromanlage für Kreuzfahrtschiffe in Hamburg – Wie groß wird der Verlust im Regelbetrieb? Nach bisherigen Erkenntnissen droht das Geschäft mit der Landstromanlage am Terminal Altona ein Verlustgeschäft für die Stadt Hamburg beziehungsweise die HPA zu werden. Die bisher geplanten Schiffsanläufe und die tatsächlichen Anläufe der landstromfähigen Kreuzfahrtschiffe in Altona weichen deutlich voneinander ab. Von den Hamburg anlaufenden Kreuzfahrtschiffen sind lediglich fünf landstromfähig, wobei nur die AIDAsol das Terminal in Hamburg Altona anfahren wird und das viel seltener, als geplant. Zudem kann die AIDAsol auch die LNG Power Barge nutzen. Planungen für die Betriebskosten der Anlage lagen laut Auskunft des Senats zum Zeitpunkt der Befassung im Wirtschaftsausschuss im April 2016 noch nicht vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Schiffsanläufe von landstromfähigen Kreuzfahrtschiffen werden in 2016 das Terminal in Hamburg Altona erreichen? Welche Kreuzfahrtschiffe werden in 2016 mit Landstrom versorgt werden? Es ist geplant, dass die AIDAsol achtmal das Kreuzfahrtterminal Altona anlaufen und mit Landstrom versorgt werden wird. 2. Wie viele und welche Kreuzfahrtschiffe werden in 2016 voraussichtlich die LNG Power Barge nutzen? Gemäß Informationen der Becker Marine Systems GmbH & Co. KG wird das Kreuzfahrtschiff „AIDAsol“ im Jahr 2016 voraussichtlich 16-mal mit Strom von der LNG Hybrid Barge versorgt. 3. Hat die HPA bisher weiter keine Planung für die Betriebskosten der Landstromanlage vorgenommen? Wenn ja, warum nicht? Wenn nein, wann werden die Planungen bekannt gegeben? 4. Wann wird die HPA ein Finanzierungskonzept für den Betrieb der Landstromanlage entwickeln? Wie weit sind dazu die Planungen? Welche Probleme gibt es dabei? Bei der Landstromanlage Altona handelt es sich um ein Pilotprojekt, für das es keine vergleichbaren Projekte gibt. Die Planungen für den Betrieb der Anlage können erst abgeschlossen werden, nachdem eine Volllastversorgung stattgefunden hat. Drucksache 21/4643 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Aus welcher Produktgruppe welches Einzelplans werden mögliche Verluste aus dem Betrieb der Landstromanlage ausgeglichen? 6. Welche Verluste für den Betrieb der Landstromanlage sind in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geplant? Woraus werden diese Verluste gedeckt? Siehe Antwort zu 3. und 4. sowie Drs. 20/9298.