BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4645 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Prüfsoftware für Ersatz-ProfiCards Der HVV führt eine neue Prüfsoftware ein, um den Missbrauch im Zusammenhang mit Ersatzkarten einzudämmen. Dies ist ein richtiges Ziel, jedoch stellen sich einige Fragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt: 1. In welcher Größenordnung fand bisher ein Missbrauch von Zeitkarten durch Nutzung der als verloren gemeldeten Originalkarten statt? In durchgeführten Testprüfungen wurden Missbrauchsfälle in einer Größenordnung von bis zu 30 Prozent der ausgegebenen Ersatzkarten festgestellt. 2. Was haben der HVV beziehungsweise seine Mitgliedsunternehmen bisher gegen diesen Missbrauch unternommen? Die Bekämpfung des Missbrauchs erfolgt primär durch eine entsprechende Verbotsregelung im HVV-Gemeinschaftstarif und den Anfall eines erhöhten Beförderungsentgelts im Falle der Feststellung eines Missbrauchs. Durch die Anschaffung mobiler Prüfgeräte für das HVV-eTicketing sind mittlerweile verbesserte technische Mittel für eine Prüfung im Rahmen der Fahrkartenkontrollen vorhanden. 3. Für welche Zeitkarten wird jetzt die Prüfsoftware eingeführt? Überprüft werden Fahrkarten beziehungsweise die zugehörigen Kundennummern, für die Ersatzfahrkarten ausgestellt wurden. Dies betrifft derzeit Abonnementsfahrkarten, ProfiCards (Großkundenabonnement) und die HVV-Mobilitätskarten. 4. Wie funktioniert die Prüfsoftware, das heißt wie wird festgestellt, ob eine vorgezeigte Karte missbräuchlich verwendet wird? Nach dem HVV-Gemeinschaftstarif verliert eine Fahrkarte, für die eine Ersatzkarte ausgegeben wurde, ihre Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Zur Feststellung , ob eine Fahrkarte entgegen diesen Bestimmungen genutzt wird, erfolgt ein Abgleich zwischen einer Liste mit Kundennummern, für die eine Ersatzkarte ausgegeben wurde und der Kundennummer auf der zu kontrollierenden Fahrkarte. Hierzu wird die Kundennummer auf der zu kontrollierenden Fahrkarte vom Prüfpersonal in das mobile Prüfgerät eingegeben. Die auf dem Prüfgerät installierte Abfragefunktion führt den Abgleich durch. 5. Was kostet die Prüfsoftware? Bitte aufschlüsseln nach Entwicklung, Anschaffung und Betrieb. Drucksache 21/4645 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Software wurde innerhalb der HVV GmbH erstellt. Der Programmieraufwand betrug ca. zwei Arbeitstage. Bei den Prüfgeräten wird für diese Prüfung eine bereits vorhandene Abfragefunktion für das HVV-eTicketing genutzt. Hierfür ist lediglich eine Anpassung der Schnittstellen notwendig. Die Kosten dieser Anpassung können noch nicht abschließend genannt werden. 6. Werden die Daten der geprüften Karte gespeichert? Wenn ja: wo und wie lange? 7. Wie wird sicher verhindert, dass durch Anwendung der Prüfsoftware Bewegungsbilder erstellt werden? Bleibt der Datenabgleich ohne Ergebnis, erfolgt keinerlei Erfassung oder Speicherung von Daten der geprüften Fahrkarte beziehungsweise des überprüften Fahrgastes. Lediglich in Fällen einer festgestellten missbräuchlichen Nutzung wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben und die Fahrkarte eingezogen. Die hierfür erforderlichen Daten werden, wie in jedem anderen Fall eines erhöhten Beförderungsentgelts, vor Ort erhoben und entsprechend weiterverarbeitet. Dieser Vorgang ist dann nicht mehr Bestandteil der relevanten Prüfsoftware. Darüber hinaus werden auch im Fall der Feststellung einer missbräuchlichen Fahrkartennutzung weder Prüfort noch Prüfzeit in der Software erfasst oder gespeichert. Es wird dem Prüfpersonal lediglich angezeigt, ob zur vorgelegten Fahrkarte eine Ersatzkarte ausgegeben wurde. 8. Wurde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte vor der Einführung beteiligt? Wenn ja: Welche Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen hat er durchgesetzt? Ist der Datenschutzbeauftragte mit dem jetzt festgelegten Verfahren vollständig einverstanden? Wenn nein: warum nicht? Da mit der Software keine persönlichen Daten erfasst oder gespeichert werden, ist eine Beteiligung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich. Die Regularien des erhöhten Beförderungsentgelts bleiben unberührt. 9. Werden nach Einführung der neuen Prüfsoftware mehr Fahrkartenkontrollen durchgeführt werden? Wenn ja: Welche Kosten entstehen dadurch und wer trägt diese? Wenn nein: warum nicht? Nein. Der Einsatz der Prüfsoftware erfolgt im Rahmen der üblichen Fahrkartenkontrollen . Vor weiteren Überlegungen werden zunächst erste Ergebnisse dieser Kontrollen bewertet. 10. Werden eventuelle Mehrerlöse durch den Einsatz der neuen Prüfsoftware zur Senkung der Fahrpreise verwendet? Beim Einsatz der neuen Software geht es um eine Minderung von Einnahmeverlusten. Dies wirkt sich insgesamt positiv auf den Kostendeckungsgrad der Verkehrsunternehmen aus.