BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4646 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Störung auf A7-Baustelle Am Wochenende 28./29. Mai 2016 fand auf der Autobahn 7 eine größere Baumaßnahme statt, für die die A 7 gesperrt wurde. Offenbar konnten die Arbeiten nicht wie geplant vorgenommen werden, sodass eine erneute Sperrung droht. Ich frage den Senat: 1. Welche Arbeiten sollten wo ausgeführt werden? Folgende Arbeiten sollten im Zuge der Vollsperrung ausgeführt werden: Bereich A 7 und A 23: Nachmarkierungsarbeiten und Servicearbeiten im gesamten Baubereich Umbau der Verkehrsführung A 23 zur A 7 Richtung Süd (Vorverlegung der Spurreduzierung ) Auflegen der Betonfertigteile für die Brücke Niendorfer Gehege Rückbau zweier Anzeigequerschnitte der Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) im Bereich des zukünftigen Tunnels Stellingen Rückbau von Beleuchtungseinrichtungen im Bereich des zukünftigen Tunnels Stellingen Rückbau und Neubau diverser Einrichtungen der elektrotechnischen Ausstattung der Autobahn Instandhaltung der VBA Bauwerksprüfungen an den Brücken Kieler Straße und Duvenacker (Querungen über die A 7) Herstellung eines Hinweisschildes bei km 150,8 Anpassung von Beschilderung und Baustellenabsicherung in den Abschnitten Stellingen und Schnelsen Servicearbeiten der Autobahnmeisterei Othmarschen im Tunnelbereich A 7 zur A 23 Bereich nachgeordnetes Straßennetz: Teil- und Vollsperrungen Kieler Straße und Wördemanns Weg zur Stromkabelkappung Aufbau der Verkehrsführung Wördemanns Weg für Blocksignalisierung Drucksache 21/4646 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wer organisierte und leitete die Bauarbeiten? Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) realisiert und koordiniert im Auftrag des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) den sechs- beziehungsweise achtstreifigen Ausbau der BAB A 7. Mit den einzelnen Bauabschnitten wurden Bauunternehmen als Generalunternehmen beauftragt, die die einzelnen Arbeiten planen, durchführen und überwachen. Jeweilige Nachunternehmen setzen eine eigenverantwortliche Leitung für die entsprechenden Teilaufträge ein. 3. Inwieweit und warum konnten die Bauarbeiten nicht planmäßig zu Ende geführt werden? Bei einem für das Auflegen der Betonfertigteile am Bauwerk Niendorfer Gehege vorgesehenen Kran fiel die Hydraulik komplett aus, sodass dieser für die geplanten Arbeiten nicht genutzt werden konnte. Eine Reparatur des Krans war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, sodass nur fünf von insgesamt zwölf Fertigteilen eingehoben werden konnten. Alle anderen vorgesehenen Maßnahmen wurden planmäßig durchgeführt. 4. Werden bei solchen den Verkehr stark beeinträchtigenden Baustellen Vorkehrungen für den Ausfall der wichtigsten Baumaschinen getroffen? Wenn ja: Welche und warum konnte ein Abbruch der Arbeiten in diesem Falle nicht verhindert werden? Wenn nein: warum nicht? Vorkehrungen wurden und werden im Rahmen des Machbaren getroffen. In diesem Fall ist es aufgrund der erforderlichen Zeiten für Ausrüsten und Ballastieren des Krans nicht möglich gewesen, innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitfensters ein Ersatzgerät aufzustellen. 5. Wann werden die nicht ausgeführten Arbeiten nachgeholt? 6. Ist für die Nachholung eine erneute Sperrung der A 7 nötig? Wann wird diese gegebenenfalls erfolgen? Die Arbeiten wurden im Rahmen einer Sperrung vom 4. Juni 2016, 22 Uhr bis 5. Juni 2016, 9 Uhr nachgeholt. 7. Welche Mehrkosten entstehen durch diesen Abbruch der Bauarbeiten? Wer trägt diese? Für die FHH und den Bund entstehen keine Mehrkosten. Die Brücke Niendorfer Gehege gehört zu dem Öffentlich-Private-Partnerschaften-(ÖPP)-Abschnitt der A 7. Die entstandenen Mehrkosten haben der ÖPP-Auftragnehmer Via Solutions Nord GmbH & Co. KG beziehungsweise im Rahmen der vertraglichen Regelungen die dafür verantwortlichen Nachunternehmer zu tragen. 8. Wann und inwiefern kam es beim Ausbau der A 7 bereits zu einem Abbruch einzelner Bauarbeiten? Einen Abbruch einzelner Bauarbeiten hat es bisher nicht gegeben.