BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4649 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Schifffahrts-AG – Was plant der Senat und wie weit ist es gediehen? In Vorbereitung auf die geringeren Volumina, die die HSH Nordbank AG zur Schiffsfinanzierung zukünftig einsetzen kann, gibt es offensichtlich Planungen für eine Art Hamburger Schifffahrts-AG. Das soll ein in Hamburg aufgelegter Fonds sein, der private Gelder konzentriert und für die Schiffsfinanzierung einsetzt. Diese Planungen werden am Finanzplatz Hamburg vorangetrieben und auch der Senat dürfte davon Kenntnis haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat im März 2016 das von Ernst & Young in Kooperation mit dem Fraunhofer-Center für Maritime Logistik und Dienstleistungen erstellte Gutachten zum „Schifffahrtsstandort Hamburg: Stärken, Herausforderungen und Zukunftspotentiale“ (siehe http://www.hamburg.de/ contentblob/5345742/f1d11a5be1e1152cbb243adf638662f6/data/gutachtenschifffahrtsstandort .pdf) vorgestellt. Neben einer Darstellung der Wertschöpfung der Schifffahrtsbranchen und einem Benchmarking mit anderen internationalen Schifffahrtsstandorten erfolgt eine Ableitung von Handlungsoptionen, die geeignet sind, einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Hamburger Schifffahrtsstandortes zu leisten. Eine dieser Handlungsoptionen im Bereich der Schiffsfinanzierung ist die Maßnahme „Schifffahrts-AG Hamburg“. Hierzu schlagen die Gutachter die Schaffung einer Aktiengesellschaft vor, an der sich Investoren beteiligen. Diese Aktiengesellschaft solle in Joint-Venture-Unternehmen mit Reedereien investieren. Die BWVI ist dabei, Möglichkeiten zur Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsoptionen unter Einbeziehung zentraler Akteure des Hamburger Schifffahrtsstandortes weiter zu definieren und zu prüfen. Hinsichtlich der Handlungsoptionen im Bereich der Schiffsfinanzierung erfolgt die Einbindung des Finanzplatzes Hamburg e.V. Konkrete Planungen einer „Hamburger Schifffahrts-AG“ gibt es derzeit nicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind die vorgenannten Pläne, einen Fonds aufzulegen, der sich gezielt auf Schiffsfinanzierungen bezieht, dem Senat bekannt? 2. Um welche Art der Schiffsfinanzierungen wird es sich bei der Anlage der Investitionen handeln? 3. Um welche Fondskategorie wird es sich bei dem aufzulegenden Fonds handeln? 4. Wie sieht die Ausgestaltung des Fonds im Detail aus? 5. Wann wird dieser Fonds planmäßig aufgelegt? Drucksache 21/4649 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. In welcher Projekt- oder Planungsphase befinden sich die Ausgestaltungen ? 7. Wer sind die Fondsinitiatoren? 8. Welche Beteiligung hat der Senat an der Planung und welche weiteren Akteure sind beteiligt (Depotbank, Kapitalanlagegesellschaft et cetera)? 9. Wer wird sich nach Auflegung des Fonds um das Fondsmanagement, das operative Handeln und den Vertrieb kümmern? 10. Muss zur Auflegung des Fonds eine neue Gesellschaft gegründet werden ? a. Wenn ja, welche Rechtsform wird sie haben? b. Wer wird ihr Anteilseigner? c. Wenn nein, über wen wird der Fonds aufgelegt? 11. Welchen Umfang wird der Fonds haben? (Bitte in Euro angeben.) 12. Für welche Region wird der Fonds aufgelegt? 13. Welche Genehmigungen müssen vorliegen, um den Fonds aufzulegen und wie ist der Stand der Genehmigungen? 14. Welche Kosten- und Risikopunkte sind zu beachten? 15. Wie soll das Geld, insbesondere das Startkapital, eingesammelt werden ? Siehe Vorbemerkung.