BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4650 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 30.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Entweichen von Inhaftierten aus der JVA Glasmoor – Kein Einzelfall! Seit 2011 bis 2016 gab es insgesamt 13 Entweichungen von Inhaftierten aus dem offenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt Glasmoor (JVA).1 Zuletzt ist am 16. März 2016 der 35-jährige Mouhamed J. gegen 7.00 Uhr zu einem Gespräch mit der Vollzugsabteilungsleitung bestellt worden und nicht erschienen. Konsequenzen hat der Senat bisher aus den Fällen nicht gezogen. Speziell der offene Vollzug ist ein wichtiger Teil des Justizvollzugs, im Sinne einer funktionierenden Resozialisierung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat betrachtet Vollzugslockerungen als wichtigen Bestandteil eines modernen Strafvollzugs. Das schrittweise Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Freiheit und Selbstbestimmung stellt einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Resozialisierung dar. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Inhaftierte der JVA Glasmoor sind in den Jahren 2011 bis zum Mai 2016 a. während des Freigangs, b. während des Freigangs zu einer außerhalb der JVA liegenden Arbeitsstelle oder c. sonstigen Einrichtung nicht wieder in die JVA zurückgekehrt? Der Freigang bezieht sich immer auf eine externe Arbeitsstelle. Jahr Nichtrückkehrer während des Freigangs 2011 2 2012 4 2013 7 2014 1 2015 1 2016 einschl. Mai 1 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3738 vom 29.03.2016. Drucksache 21/4650 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wer beziehungsweise welche zuständige Stelle in der JVA Fuhlsbüttel oder in der JVA Billwerder hat Mouhamed J. wann für den offenen Vollzug geeignet befunden, sodass dieser von der Strafhaft in den offenen Vollzug in die JVA Glasmoor verlegt werden konnte? Nach Konferenzerörterung auf der entlassungsvorbereitenden Station der JVA Billwerder wurde Mouhamed J. am 15. Juli 2015 vom zuständigen Vollzugsleiter für eine Unterbringung im offenen Vollzug als geeignet befunden. 3. Was wird in der JVA Glasmoor durch wen unternommen, wenn ein Inhaftierter nicht von dem Freigang wieder in die JVA zurückkehrt? Welche Maßnahmen werden auf welcher Grundlage ergriffen? Kehrt eine Gefangene beziehungsweise ein Gefangener aus dem Freigang nicht pünktlich in die Anstalt zurück und meldet sich nicht selbständig, um eine verspätete Rückkehr oder begründete Nichtrückkehr (zum Beispiel aufgrund einer Krankenhauseinweisung ) mitzuteilen, wird seitens der Anstalt zunächst versucht, sie/ihn fernmündlich zu erreichen, um abzuklären, ob es Gründe für eine Verspätung beziehungsweise Nichtrückkehr gibt. Ergibt sich auf diesem Wege keine Klärung, wird gemäß Nummer 40 VGO (Bundeseinheitliche Vollzugsgeschäftsordnung) sowie der Anstaltsverfügung „Fahndung“ nach einer Wartezeit von maximal drei Stunden die polizeiliche Fahndung veranlasst. Die Wartezeit wird nach Lage des Einzelfalls verkürzt. 4. Was wird in der JVA Glasmoor durch wen unternommen, wenn ein Inhaftierter während einer Kontrolle auf seinem Arbeitsplatz gar nicht angetroffen wird und das sogar mehrfach? Welche Maßnahmen werden in diesem Fall auf welcher Grundlage ergriffen? Wird eine Gefangene beziehungsweise ein Gefangener im Freigang während einer Kontrolle nicht am Arbeitsplatz angetroffen, obwohl sie/er anwesend hätte sein müssen , erhält die für die Gefangene beziehungsweise den Gefangenen zuständige Abteilungsleitung eine entsprechende Mitteilung. Die Abteilungsleitung entscheidet über die weiteren Maßnahmen. Diese reichen nach Lage des Einzelfalls von einem klärenden Gespräch mit der/dem Gefangenen über die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gemäß §§ 85 fortfolgende HmbStVollzG bis zum Widerruf der Zulassung zum Freigang oder der Eignung für den offenen Vollzug mit der Folge der Rückverlegung in den geschlossenen Vollzug gemäß § 92 HmbStVollzG. 5. Wie viele Inhaftierte gehen jeden Tag außerhalb der JVA Glasmoor einer Beschäftigung nach (bitte die Zahlen von 2014 bis 2016 beifügen)? Jahr Anzahl der Gewährungen von Freigängen Jahresdurchschnitt der täglich im Freigang befindlichen Gefangenen 2014 407 133 2015 401 148 2016 einschl. Mai 260 145 a. Wie oft werden diese Inhaftierten von wie vielen zuständigen Justizvollzugsbediensteten oder von anderen zuständigen Stellen überprüft ? Eine Vereinbarung zwischen der JVA Glasmoor und dem Arbeitgeber ist Voraussetzung für ein Beschäftigungsverhältnis. Vor Abschluss des Vertrages wird der Arbeitgeber auf seine Seriosität hin überprüft. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber unter anderem, Vorkommnisse im Beschäftigungsverhältnis wie Fehlen oder erhebliche Verspätungen, eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes, Trunkenheit sowie Krankmeldungen der JVA Glasmoor mitzuteilen. Weiterhin verpflichtet er sich, aus dem Arbeitsverhältnis resultierende Zahlungen an die Zahlstelle der JVA Glasmoor zu leisten, damit die Lohneingänge überprüfbar sind, und Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitkarten und Stundenzettel der Anstalt zu übersenden . Die Vereinbarung dient unter anderem auch der Überprüfung des Beschäftigungsverhältnisses und der Zuverlässigkeit der beziehungsweise des Gefangenen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4650 3 Gefangene, die bei einem Unternehmen für Zeitarbeit tätig sind, werden nicht von Justizvollzugsbeamten am Arbeitsplatz überprüft. Dies folgt daraus, dass zum einen die Unternehmen, die Arbeitskräfte über ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen, in der Regel nicht über den Gefangenenstatus informiert sind, zum anderen, weil die Arbeitseinsätze oft, teilweise täglich, nach Unternehmen und Ort wechseln. Die Kontrolle dieser Gefangenen erfolgt über den Stundenzettel, die Zeitkarten und den Lohneingang in der Anstalt, die Unregelmäßigkeiten erkennen lassen. Gefangene in Beschäftigungsverhältnissen (ohne Zeitarbeit) werden in der Regel einmal monatlich von Justizvollzugsbeamten am Arbeitsplatz überprüft. Bei Auffälligkeiten , zum Beispiel Gefangene beziehungsweise Gefangener wurde am Arbeitsplatz nicht angetroffen, werden bis zu drei Kontrollen monatlich vorgenommen. Für die Überprüfung der Freigänger sind in der JVA Glasmoor zwei Bedienstete zuständig. b. Zu welchen Tageszeiten finden die Überprüfungen der Inhaftierten statt? Die Überprüfung der Gefangenen im Freigang auf ihren Arbeitsplätzen findet zu den Arbeitszeiten der Gefangenen statt, auch während eines Arbeitseinsatzes in der Nachtschicht, am Wochenende und an Feiertagen.