BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4666 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Exzellenzinitiative von Bund und Ländern Nach Medienberichten droht die neue Exzellenzinitiative von Bund und Ländern am Widerstand durch Senatorin Fegebank zu scheitern. Ich frage den Senat: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder haben in ihrem Grundsatzbeschluss zur Nachfolge der Exzellenzinitiative am 11. Dezember 2014 die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gebeten, eine neue Bund- Länder-Vereinbarung zu erarbeiten. Auch die Ergebnisse der Evaluation der Exzellenzinitiative sollten berücksichtigt werden, welche die im September 2014 von Bund und Ländern eingesetzte internationale und unabhängige Expertenkommission der GWK im Januar 2016 vorgelegt hat. Die GWK hat am 22. April 2016 die neue Bund- Länder-Initiative zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten beschlossen. Hamburg hat sich bei diesem Beschluss enthalten und folgendes zu Protokoll erklärt: „Hamburg tritt für eine dynamische und somit veränderbare Wissenschaftslandschaft ein, die Universitäten einen Anreiz bietet, sich stetig in Richtung Exzellenz zu entwickeln . Es gibt zu bedenken, dass die beabsichtigte Förderung nach Art. 91b GG in der 2. Förderlinie (Exzellenz-Universitäten) zu einer dauerhaften Festlegung von Strukturen führen könnte. Dies würde für die Wissenschaft in Deutschland wichtige Entwicklungsperspektiven abschneiden“. Hamburg hat mit dieser Protokollnotiz deutlich gemacht, dass der Senat die Exzellenzstrategie als das zentrale wissenschaftspolitische Vorhaben der kommenden Jahre unterstützt, allerdings nicht als ein starres Konstrukt , das die Wissenschaftslandschaft für die Zukunft zementieren würde. Hamburg möchte mit seinem Stimmverhalten verdeutlichen, dass ein fairer, offener Wettbewerb um Ressourcen die Grundlage dieser neuen Runde und der folgenden Runden der Exzellenzstrategie sein muss. Das Signal an alle Hochschulen in ganz Deutschland, auch wenn sie in der kommenden Runde nicht dabei sind, muss sein: Spitzenleistung wird sich auch in Zukunft wieder durchsetzen. Der jetzige Vorschlag der GWK wird diesem Anspruch noch nicht gerecht. Die Hamburger Position ist: Jede Hochschule soll sich nach sieben Jahren in einem offenen, streng wissenschaftlich basiertem Wettbewerb neu für die Förderung qualifizieren. Die dauerhafte Konzentration von Renommee und finanziellen Mitteln auf wenige Hochschulen lässt kaum Entwicklungschancen für potenzielle Aufsteiger. Die von der GWK beschlossene Vereinbarung wird den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin zur abschließenden Entscheidung am 16. Juni 2016 vorgelegt. Im Übrigen berichtet der Senat nicht aus laufenden Verhandlungen auf Ebene von Bund und Ländern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welches sind die wesentlichen Eckpunkte an der ausgehandelten aber noch nicht beschlossenen neuen Exzellenzinitiative? Drucksache 21/4666 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wesentliche Kernpunkte des Programms sind unter http://www.gwk-bonn.de/ fileadmin/Pressemitteilungen/pm2016-04.pdf abrufbar. Das Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Gesamtprogramm ist mit jährlich insgesamt 533 Millionen Euro dotiert. Die Mittel für die Förderung tragen der Bund und das jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25. Die gemeinsame Förderung umfasst die wissenschaftsbezogenen Aktivitäten der erfolgreichen Universitäten und ihrer Kooperationspartner in Fällen überregionaler Bedeutung in den Förderlinien: a. Exzellenzcluster: Mit diesem Instrument werden international wettbewerbsfähige Forschungsfelder an Universitäten beziehungsweise Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils 3 bis 10 Millionen Euro pro Exzellenzcluster jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre; Neuanträge sind auch im selben thematischen Forschungsfeld möglich. Universitätspauschale: Universitäten mit Exzellenzcluster können eine Universitätspauschale als Strategiezuschlag zur Stärkung ihrer Governance und strategischen Ausrichtung beantragen. Sie beträgt pro Exzellenzcluster jährlich 1 Million Euro. Erreicht eine Universität mehrere Exzellenzcluster, beträgt die Universitätspauschale beim zweiten Exzellenzcluster 750.000 Euro und für jedes weitere Cluster 500.000 Euro. Im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als abgegolten und entfällt. b. Exzellenzuniversitäten: Diese Förderlinie dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten beziehungsweise einem Verbund von Universitäten als Institution und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Für die Förderung von acht bis elf Exzellenzuniversitäten werden jährliche Mittel von rund 148 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich 10 bis 15 Millionen Euro für Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt die Bewilligung von mindestens zwei Exzellenzclustern an derselben Universität voraus; bei Verbünden von Universitäten erhöht sich diese Anforderung auf mindestens drei Exzellenzcluster, wobei jede der an dem Verbund beteiligten Universitäten über mindestens ein Exzellenzcluster verfügen oder an einem gemeinsamen Exzellenzcluster beteiligt sein muss. Exzellenzcluster, die im Rahmen eines Universitätsverbundes gefördert werden, werden jeder der am Verbund beteiligten Universitäten als Fördervoraussetzung für eine Exzellenzuniversität angerechnet. Exzellenzuniversitäten werden alle sieben Jahre einer unabhängigen und externen Evaluation unterzogen. In beiden Förderlinien können auch Maßnahmen im Bereich der forschungsorientierten Lehre, der Forschungsinfrastrukturen oder des Ideen- und Wissenstransfers gefördert werden, wenn damit das Ziel der Spitzenforschung unterstützt wird. Die Entscheidung über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten wird in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen. Graduiertenschulen, Exzellenzcluster und Zukunftskonzepte, die auf Basis der Exzellenzvereinbarung II gefördert werden, erhalten ab dem 1. November 2017 eine auf höchstens 24 Monate begrenzte Überbrückungsfinanzierung, die zugleich ihre mögliche Auslauffinanzierung ist. 2. An welchen dieser Eckpunkte nimmt Senatorin Fegebank Anstoß? 3. Trifft es zu, dass es keine Bundesmittel für exzellente Hochschulen oder Fakultäten geben wird, wenn Hamburg der Exzellenzinitiative nicht zustimmen wird? Siehe Vorbemerkung. 4. Welche Zahlungen erhalten Hamburger Wissenschaftseinrichtungen derzeit durch die Exzellenzinitiative? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4666 3 In der aktuellen Förderperiode 1. November 2012 – 31. Oktober 2017 werden zwei Exzellenzcluster der Universität Hamburg wie folgt gefördert: Climate System Analysis and Prediction – CliSAP 29,45 Millionen Euro und Hamburg Centre for Ultrafast Imaging – CUI mit insgesamt 29,52 Millionen Euro. 5. Ab wann fallen die unter 4. abgefragten Zahlungen weg, wenn Senatorin Fegebank der neuen Exzellenzinitiative nicht zustimmt? Die Zahlungen der derzeit laufenden Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder sind bis zum 31. Oktober 2017 befristet. 6. Hält es Senatorin Fegebank nicht für sinnvoll, dass exzellente wissenschaftliche Einrichtungen eine gewisse Planungssicherheit haben und deshalb für einige Zeit auf die entsprechenden Zahlungen vertrauen können? 7. Befürchtet Senatorin Fegebank nicht eine weitere Verschlechterung des Rufes der Hamburger Wissenschaftspolitik, wenn sie dem von allen anderen Partnern akzeptierten Beschluss nicht zustimmt? Siehe Vorbemerkung.