BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4667 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 31.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Mittel für Hamburger Projekte aus dem Innovationsfonds Auf Bundesebene besteht ein Innovationsfonds, aus dem Gesundheitsprojekte gefördert werden. Ich frage den Senat: 1. Unter welchen Voraussetzungen können Mittel aus dem Innovationsfonds erhalten werden? Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Mitteln aus dem Innovationsfonds werden durch den beim Gemeinsamen Bundesausschuss eingerichteten Innovationsausschuss nach § 92b SGB V festgelegt. Der Innovationsausschuss hat in seinen Förderbekanntmachungen am 8. April 2016 die Themenfelder, Förderkriterien sowie Details zum Antragsverfahren veröffentlicht (https://innovationsfonds.g-ba.de). 2. Wie viele Mittel stehen im Innovationsfonds insgesamt bereit? Insgesamt stehen für die Jahre 2016 bis 2019 Fördermittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung, davon für neue Versorgungsformen 225 Millionen Euro und für die Versorgungsforschung 75 Millionen Euro (§ 92a Absatz 3 SGB V). 3. Wie viele Projekte wurden bundesweit bisher insgesamt angemeldet? Wie viele Projekte insgesamt bundesweit angemeldet wurden, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Zu berücksichtigen ist, dass Projekte mit einer Kurzbeschreibung bis zum 6. Juni 2016 einzureichen waren und vollständige Projektanträge bis 5. Juli 2016, 15.00 Uhr, beim Innovationsausschuss einzureichen sind. 4. Wie viele Projekte wurden aus Hamburg angemeldet? Der bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz angebundenen Landeskonferenz Versorgung wurden vier Projekte mit der Bitte um Unterstützung bei der Antragsstellung vorgelegt. Ob weitere Hamburger Projekte angemeldet werden, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 5. Wer entscheidet darüber, welche Hamburger Projekte angemeldet werden ? Grundsätzlich sind gemäß der Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften antragsberechtigt. 6. Wer entscheidet über die Förderung eines Projektes? Über die Förderung eines Projektes entscheidet der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Er wird dabei von einem Expertenbeirat beraten (§ 92b Absätze 2 und 5 SGB V). Drucksache 21/4667 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Gibt es dabei Länder- oder sonstige Quoten? Nein. 8. Für wie viele Projekte wurde bereits eine Förderung zugesagt? 9. Für wie viele Hamburger Projekte wurde bereits eine Förderung zugesagt ? Bitte jeweils die Fördersumme angeben. Siehe Antwort zu 3.