BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4669 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 31.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Zählt das Wort von Senator Horch? Was passiert mit dem Kleinen Grasbrook? Nach Berichten der Presse plant Bürgermeister Scholz auf der Fläche des Kleinen Grasbrooks die Errichtung von Wohnungen zu genehmigen, obwohl Senator Horch diese Fläche nach dem Scheitern der Olympia-Pläne der Hafenwirtschaft zur Nutzung zugesichert hatte. Auf dem Kleinen Grasbrook befinden sich das Überseezentrum und damit der Hauptsitz von HHLA Logistics (HHLA). 150.000 qm offene und 100.000 qm überdachte Lagerfläche für jede Art von Ware sind vorhanden, auch Büros können angemietet werden. Der Vertrag mit der HHLA könnte nun vorzeitig beendet werden, um der Fläche eine andere Nutzung zuzuführen. Bisher ist unklar, wie eine Einigung mit der HHLA aussehen würde, welche Kosten die Freie und Hansestadt Hamburg tragen wird und wann der Plan von Bürgermeister Scholz umgesetzt werden soll. Auf einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der HPA soll die „Auflösung Mietvertrag Überseezentrum“ thematisiert werden. Über alternative Hafenflächen schweigt sich der Senat hingegen aus. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Areale des Kleinen Grasbrooks (Überseezentrum, O´Swaldkai/Melniker Ufer) sowie des Mittleren Hafens sind auch nach der nicht weiter verfolgten Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele Gegenstand verschiedener Überlegungen und Handlungsoptionen, die zu analysieren sind. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Zu seiner laufenden internen Meinungsbildung äußert sich der Senat grundsätzlich nicht. Auch sind die Inhalte von Aufsichtsratsbefassungen bei öffentlichen Unternehmen grundsätzlich vertraulich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der HHLA wie folgt: 1. Plant der Bürgermeister beziehungsweise plant der Senat beziehungsweise die HPA den Mietvertrag zum Überseezentrum mit der HHLA zu beenden? Wenn ja, auf welcher Grundlage, seit wann und aus welchem Grund? 2. Wie soll die Fläche auf dem Kleinen Grasbrook nach der Rückgabe genutzt werden? a. Ist eine stufenweise Entwicklung geplant? Wenn ja, inwiefern? b. Soll die Fläche nach Rückgabe weiter für hafenwirtschaftliche Zwecke genutzt werden? Drucksache 21/4669 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 i. Wenn ja, für welche? ii. Wenn nein, welchem Nutzungszweck soll welche Teilfläche wann zugeführt werden? 3. Was sind die aktuellen Planungen zur Nutzung der Fläche auf dem Kleinen Grasbrook? 4. Wann steht das Thema „Auflösung Mietvertrag Überseezentrum“ wieder auf der Tagesordnung des HPA-Aufsichtsrats? Ist hierzu eine Entscheidung geplant? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Vertragsdauer ist in dem Vertrag der Freien und Hansestadt Hamburg mit der HHLA für das Überseezentrum vorgesehen? Wie viel Grundsteuer musste die HHLA jährlich zahlen? Vermieter ist die HPA. Details zu einzelnen Mietverträgen unterliegen dem Betriebsund Geschäftsgeheimnis der Vertragsparteien. Die HHLA beantwortet die Fragen aller ihrer Aktionäre als börsennotierte Aktiengesellschaft aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich auf der jährlichen Hauptversammlung. 6. Welche Einigung stellt sich der Senat beziehungsweise die HPA mit der HHLA vor? a. Sollen Zahlungen von der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise HPA an die HHLA erfolgen? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? b. Sind der HHLA Ersatzflächen als Alternative angeboten worden beziehungsweise werden der HHLA zukünftig Ersatzflächen angeboten ? Wenn ja, welche Flächen in welcher Größe und an welchem Standort ? Wenn nein, warum nicht? c. Welche Kosten für gegebenenfalls Verlagerungen trägt die Freie und Hansestadt Hamburg beziehungsweise die HPA und welche die HHLA? 7. Besteht aus Sicht des Senats, der BWVI und der HPA eine Abbruchverpflichtung für das Überseezentrum seitens der HHLA gemäß AVB-HI bei Mietende? a. Wenn ja, bis zu welchem Datum müsste die HHLA die Fläche räumen ? b. Wenn ja, welche Kosten müsste dann die HHLA für den Rückbau tragen? 8. Was geschieht mit den Untermietverträgen der HHLA? Wie viele Untermietverträge müssten beendet werden? Welche Unterstützung bekommen die Untermieter zur Fortführung ihrer geschäftlichen Tätigkeit? 9. Wann wird von wem über die Nutzung der Fläche auf dem Kleinen Grasbrook endgültig entschieden werden (bitte die genauen Teile der Flächen mit der geplanten Nutzung genau bezeichnen)? Welche Variante favorisiert der Bürgermeister, welche Senator Horch und welche die HHLA? 10. Wird die HPA die Fläche auf dem Kleinen Grasbrook an die Freie und Hansestadt Hamburg weitergeben? Wenn ja, ab wann ist dies geplant? Ist hierbei ein Verkauf geplant? Wenn ja, an wen soll die HPA die Fläche verkaufen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4669 3 11. Vertreten HPA und BWVI die Auffassung, dass die Fläche auf dem Kleinen Grasbrook für die Hafenwirtschaft zu Hafenzwecken weiter genutzt werden soll? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Optionen zur Hafenerweiterung bestehen derzeit? Warum plant der Senat derzeit keine Hafenerweiterung über die sehr spezifische Fläche in Altenwerder West hinaus? 13. Schließt der Senat weiterhin eine Hafenerweiterung in Richtung Moorburg aus? Wenn ja, beschränkt er diese Aussage weiterhin auf diese Legislaturperiode ? Wenn nein, inwiefern? Zu den grundsätzlichen Möglichkeiten der Hafenerweiterung siehe Drs. 20/5550. 14. Ist eine Neugliederung der HPA vom Senat geplant? Wenn ja, inwiefern? Hierzu sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 15. Wann erfolgt eine Anpassung beziehungsweise eine Neufassung des Hafenentwicklungsplanes? Sobald sich die Planungen zur weiteren Hafenentwicklung hinreichend konkretisiert haben.