BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4673 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Westenberger und Ralf Niedmers (CDU) vom 31.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Wohnnutzungen im Hafen – Welche Betriebe im Hafen verfügen über Abwehransprüche gegen eine Wohnbebauung Nach Berichten in der Presse beabsichtigt der rot-grüne Senat die Errichtung von Wohnungen auf dem Kleinen Grasbrook im Hamburger Hafen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes haben – erheblich – belästigende Betriebe gegen eine herannahende Wohnbebauung einen sogenannten Abwehranspruch, der sich bereits gegen das Planungsvorhaben selbst richten kann. Daher fragen wir den Senat: 1. Welche Mitglieder des Senats oder welche Staatsräte haben zu welchen Zeitpunkten mit jeweils welchen Zielen und Aufgaben die Errichtung von Wohnnutzungen auf dem Kleinen Grasbrook erörtert? 2. Welches Mitglied des Senats oder welche Staatsräte haben dabei jeweils welche Position vertreten? 3. Wann wurde des Präses der Wirtschaftsbehörde jeweils in die Erörterung miteinbezogen? 4. Welche Positionen hat die BWVI jeweils vertreten? 5. Welche Positionen hat die BSW jeweils vertreten? 6. Welche Positionen haben andere Fachbehörden jeweils vertreten 7. Welche Sachverhalte sprechen für die Errichtung von Wohnungen auf dem Kleinen Grasbrook? 8. Wie viele Wohnungen sollen nach den Vorstellungen welches Amtes oder welcher Behörde auf dem Kleinen Grasbrook entstehen? 9. Welche alternativen Standorte sind für die Errichtung einer vergleichbaren Anzahl von Wohnungen jeweils wann von welchem Amt oder welcher Behörde mit welchem Ziel und welchem Ergebnis erörtert worden? 10. Wie soll die Errichtung von Wohnungen gesetzlich oder planungsrechtlich gesichert werden und welche Verfahren stehen Hamburg dazu zur Verfügung? 11. Welches Verfahren im Sinne der Frage 9. wird Hamburg betreiben wollen ? 12. Welches Amt oder welche Behörde wird die gesetzliche oder planungsrechtliche Sicherung einer Wohnbebauung betreiben beziehungsweise das Recht schaffen oder den Plan aufstellen? Drucksache 21/4673 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 13. Welche im Hafen angesiedelten Betriebe haben einen etwaigen Abwehranspruch bereits gegen die Schaffung von einem Recht zur Errichtung von Wohnungen beziehungsweise gegen die Schaffung von Planungsrecht? 14. Welche Betriebe im Sinne der Frage 12. haben jeweils einen Abwehranspruch vermittelt durch die Grundstücksnutzung oder durch das Institut des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs? 15. In welchem Abstand und wo befinden sich diese Betriebe jeweils? Bitte um grafische Darstellung. 16. Welche dieser Betriebe sind Erbpachtnehmer von welchem Erbpachtgeber ? Bitte um grafische Darstellung. 17. Wie lange laufen deren Erbpachtverträge jeweils noch? Bitte für jeden Pachtvertrag getrennt auflisten. Die Areale des Kleinen Grasbrooks (Überseezentrum, O´Swaldkai/Melniker Ufer) sowie des Mittleren Hafens sind auch nach der nicht weiter verfolgten Bewerbung Hamburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele Gegenstand verschiedener Überlegungen und Handlungsoptionen, die zu analysieren sind. Da sich das weitere Vorgehen noch nicht hinreichend konkretisiert hat, haben die zuständigen Behörden keine plan- und genehmigungsrechtlichen Bewertungen hinsichtlich der Fragestellung vorgenommen. Der Senat sieht davon ab, sich zu seiner internen und noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung oder zu inhaltlichen Positionen einzelner Senatsmitglieder oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Gesprächen in dieser Angelegenheit zu äußern.