BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4677 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 31.05.16 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahme Hellmesbergerweg 23 Die Erstaufnahme im Hellmesbergerweg 23 ist auf eine Kapazität für bis zu 600 Personen ausgelegt. Die Unterbringung erfolgt in einem Baumarkt. Der Standort ist laut Pressemitteilung des Senats erst seit Februar 2016 bezugsfertig und eine Auslastung mit bis zu 240 Personen möglich.1 Aus der Antwort auf eine Anfrage geht hervor, dass die Stadt das Grundstück käuflich erworben hat.2 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum hat die Freie und Hansestadt Hamburg den ehemaligen Praktiker -Baumarkt zur Flüchtlingsunterbringung käuflich erworben? 2. Wann sind Kaufverhandlungen aufgenommen worden? Wann sind Grundstück und Gebäude käuflich erworben worden, in den Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg übergegangen und zu welchem Preis? Das Grundstück Hellmesbergerweg 23 wurde für eine Erstaufnahmeeinrichtung erworben. Als Folge der dramatisch gestiegenen Flüchtlingszahlen im Sommer 2015 hatte die Freie und Hansestadt Hamburg sowohl bei der Erstaufnahme (EA) als auch in der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung (örU) kurzfristig und perspektivisch erhebliche Leistungen beim Aufbau zusätzlicher Unterbringungsplätze zu erbringen. Die Kaufverhandlungen zu dem Grundstück Hellmesbergerweg 23 wurden im Juli 2015 aufgenommen. Der Kaufvertrag wurde am 15. Oktober 2015 beurkundet. Der Besitzübergang erfolgte am 16. Oktober 2015. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition bei künftigen Immobiliengeschäften sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken oder Immobilien Stellung zu beziehen. 3. Ist die Anmietung des Geländes geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Nein, weil der Eigentümer das Objekt nicht vermieten, sondern nur verkaufen wollte. 4. Wie groß ist das Grundstück und welche Flächennutzung ist nach aktuellem Bebauungsplan möglich? Strebt der Senat eine Änderung des Bebauungsplans an? 1 http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4871418/2016-02-09-zkf-pm-hellmesbergerweg/. 2 Drs. 21/4377, Antwort auf Frage 5. Drucksache 21/4677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der geltende Bebauungsplan Rahlstedt 74 setzt für das 9.765 m² große Grundstück Hellmesbergerweg 23 insbesondere „Gewerbegebiet“ fest. Eine Mobilisierung des Grundstücks für Wohnnutzung bedürfte eines Bebauungsplanverfahrens. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 5. Hat eine Abwägung der Alternativen „Abriss und Neubau“ beziehungsweise „Nutzung des vorhandenen Baumarkts“ stattgefunden? Wenn ja, welche Gründe haben zur Baumarktnutzung geführt? Wenn nein, warum nicht? Im Hinblick auf die drohende Obdachlosigkeit von Asylsuchenden während der Hochphase der Neuzugänge in Hamburg im Herbst/Winter 2015/2016 erfolgte die Abwägung zwischen Abriss und Neubau. Die Herrichtung des Baumarktes als Unterbringung wurde mit vier bis sechs Wochen veranschlagt, Abriss und Neubau hätten mindestens sechs Monate in Anspruch genommen. 6. Welche Umbaukosten sind für die Herrichtung des Baumarkts zur Erstaufnahme angefallen? (Bitte möglichst nach Kostenarten aufschlüsseln.) 2015 sind für die Herrichtung des Standorts als Erstaufnahmeeinrichtung Kosten in Gesamthöhe von 807.884,92 Euro in Rechnung gestellt worden. Dies umfasst folgende Kostenarten: 804.632,96 Euro für Montage 3.251,96 Euro für Werkmaterial 2016 sind weitere Kosten für die Herrichtung bislang in Höhe von 1.318.845,28 Euro in Rechnung gestellt worden. Im Detail sind das: 360.990,22 Euro für Planungs- und Bauleitungskosten 257.845,66 Euro für Montage 7.163,20 Euro für Werkmaterial 13.399,13 Euro für Malerarbeiten 87.465,00 Euro für Sanitär-/Heizungsarbeiten 77.295,68 Euro für Installation Lüftungsanlage 101.779,31 Euro für den Einbau der Kompartments 16.236,36 Euro für die Montage der Rauchabzugsanlage 369.766,81 Euro für Elektroinstallation 26.903,91 Euro für Fliesenarbeiten 7. Welche Kosten sind für die Beschaffung von Containern angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Containernutzung.) An Mietzins für die Container sind im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 31.207,71 Euro zuzüglich 1.428,00 Euro an Versicherungsprämie angefallen. Des Weiteren sind im Jahr 2015 Sanitärcontainer gekauft worden. Der Kaufpreis betrug insgesamt 16.065,00 Euro. Für gemietete Container wurden bis zum 31. Mai 2016 Kosten in Höhe von 170.449,25 Euro an den Vermieter und 1.618,18 € an den Versicherer gezahlt. 8. Sind Grundstück und Gebäude zu marktüblichen Konditionen erworben worden? Ja. 9. Zählt der Standort zu den Erstaufnahmen, die geschlossen beziehungsweise leer stehend vorgehalten werden sollen? Wenn nein, warum nicht? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4677 3 Wenn ja, wie ist der Stand der Umsiedlungsplanungen der Bewohner? Die rückläufige Entwicklung der Zugangszahlen wird genutzt, um ein Konzept zum künftigen Umgang mit den Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung einschließlich der Erstaufnahmeeinrichtung Hellmesbergerweg zu erarbeiten. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor, sodass auch die Prüfungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. 10. Wie viele technisch belegbare Plätze standen zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung und wie viele sind jeweils belegt gewesen? (Bitte Kapazität und Auslastung zu den Stichtagen 29.02., 31.03., 30.04. und 31.05.2016 aufschlüsseln.) Stichtag Platzkapazität Belegung 29.02. 240 241 31.03. 600 255 30.04. 600 507 31.05. 600 493 11. Ist eine Umwandlung dieser Erstaufnahme in eine Folgeunterkunft in Prüfung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wie ist der aktuelle Stand? Wenn nein, warum nicht? 12. Welche Planungen verfolgt der Senat kurz-, mittel- und langfristig mit Gebäude und Grundstück im Hellmesberger Weg 23? Siehe Antwort zu 9.