BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4687 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Was plant Rot-Grün an der Hoisbütteler Straße in Ohlstedt? Die umfangreichen städtischen Flächen an der Hoisbütteler Straße in Wohldorf -Ohlstedt sind seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen und Planungen . Der 2008 beschlossene Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 wurde größtenteils nicht umgesetzt. Die von Olaf Scholz zu seinem Amtsantritt als Erster Bürgermeister versprochene Überplanung ist allerdings bis heute nicht erfolgt. Im Februar 2016 hatten die örtlichen Abgeordneten von SPD und GRÜNEN einen Plan vorgelegt, auf den Flächen an der Hoisbütteler Straße temporär eine Flüchtlingsunterbringung zu errichten sowie den derzeitigen Bebauungsplan zu überarbeiten, um die durchgehende Landschaftsachse an der Hoisbütteler Straße frei zu halten und stattdessen direkt an der Landesgrenze umfangreiche Flächen zu bebauen. Ich frage den Senat: 1. Welche einzelnen Planungen und Überlegungen gibt es derzeit im Einzelnen für die Nutzung der nicht bebauten Flächen entlang der Hoisbütteler Straße (von Ohlstedter Platz bis Landesgrenze)? 2. Welche einzelnen Planungen und Überlegungen gibt es derzeit im Einzelnen bezüglich einer Änderung des Bebauungsplans Wohldorf- Ohlstedt 13? 3. Welche einzelnen Planungen und Überlegungen gibt es derzeit im Einzelnen bezüglich einer Bebauung der Flächen nördlich der Hoisbütteler Straße und westlich der Straße Mühlenbrook? Den zuständigen Behörden sind bezirkliche Überlegungen bekannt, nach denen im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13 sowie im räumlichen Anschluss eine planerische Neuverteilung von Nutzungen erfolgen soll. Nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörden liegen städtebauliche oder landschaftsplanerische Planungen im engeren Sinne dazu noch nicht vor und sind förmliche Beschlüsse, auch hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplanes, noch nicht gefasst worden. Außerdem wird eine neue, auf drei Jahre befristete, Einrichtung der Flüchtlingsunterbringung als Ersatz für die existierende auf dem Ohlstedter Platz nördlich der Hoisbütteler Straße angestrebt. Im Rahmen von ersten Planüberlegungen wurden verschiedene Ausführungsvarianten erörtert mit dem Ziel, nur geringe Eingriffe in den Boden durchzuführen. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Bezüglich der Planungen sind nachstehend die erteilten Neubaubaugenehmigungen entlang der Hoisbütteler Straße aufgelistet: Hoisbütteler Straße 2 a - c – Neubau eines Einzelhauses mit Versorgungshaus bestehend aus fünf Gebäuden mit je einer Wohneinheit sowie fünf oberirdischen Stellplätzen. Drucksache 21/4687 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hoisbütteler Straße 46 – Neubau eines Einfamilienhauses. Hoisbütteler Straße 62 a – Neubau einer Doppelhaushälfte. Hoisbütteler Straße 66 und 68 – Bauberatung zur Bebauungsmöglichkeit. Hoisbütteler Straße 80 – Bauberatung zur Bebauungsmöglichkeit. 4. In der Drs. 21/2816 hatte der Senat ausgeführt, dass in Bezug auf die Planungen einer Flüchtlingsunterbringung an der Hoisbütteler Straße „Klärungen vor Ort“ eingeleitet wurden. 4.1. Wann genau wurden die Klärungen durch wen eingeleitet? Im Februar 2016 wurde durch den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Bezirksamt zur konkreten Realisierung initiiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 4.2. Welche Stelle ist für die Klärung der Situation federführend? Welche Stellen im Einzelnen sind dabei zusätzlich beteiligt? Der ZKF ist federführend. Weitere beteiligte Stellen sind das Bezirksamt Wandsbek, die Finanzbehörde (FB) einschließlich Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und die IMPF Hamburgische Immobilien Management Gesellschaft mbH (IMPF). 4.3. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan des Klärungsprozesses ? Welche Ergebnisse liegen bereits vor? 4.4. Wann wird mit einem Abschluss der Klärungen gerechnet? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zeitliche Vorgaben zum Abschluss der Planungen und Überlegungen bestehen nicht. 5. Wann und in welcher Form waren jeweils welche Dienststellen seit Anfang 2015 mit welchen genauen Fragestellungen zu Planungen und Überlegungen bezüglich der Flächen an der Hoisbütteler Straße befasst? Die heutige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat sich aus Anlass des Normenkontrollverfahrens zum Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 13 mit der Verlängerung des sogenannten Moratoriums befasst und hat im Januar 2015 gegenüber den Vertretern der Klägerseite hierzu eine Erklärung abgegeben. Die Bezirksversammlung Wandsbek ist darüber im Januar 2015 in Form einer Vorlage unterrichtet worden. Die zuständigen Behörden haben sich im August 2015 mit dem zuständigen Bezirksamt im Schriftwege mit der Frage einer möglichen Bereitstellung städtischer Grundstücke für die öffentlich-rechtliche Unterbringung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13 befasst mit dem Ergebnis, dass die Fläche für die öffentlich -rechtliche Unterbringung genutzt werden kann. Aufgrund des Moratoriums zum Bebauungsplan wurde die Fläche im November 2015 zurückgestellt. Das zuständige Bezirksamt hat sich im Februar 2016 mit der Frage möglicher Verfahrensschritte im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13 befasst. Zeitgleich folgten erste Planungen zur Realisierung einer Erstaufnahmeeinrichtung durch den ZKF und erste konkrete Gespräche zu Umsetzung mit dem zuständigen Bezirksamt. Im März folgten bei Gesprächen weitere Beteiligungen durch die IMPF und den LIG. Das zuständige Bezirksamt hat sich außerdem in Gesprächen im März und April 2016 mit der möglichen Lage einer Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13 befasst. Die BSW, die Behörde für Umwelt und Energie (BUE), die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), der LIG, der ZKF sowie das zuständige Bezirksamt haben sich in einem Gesprächstermin im Mai 2016 mit der Frage möglicher Verfahrensschritte im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes Wohldorf-Ohlstedt 13 befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4687 3 6. Ist die Eintragung von Grunddienstbarkeiten auf städtischen Flächen an der Hoisbütteler Straße vorgesehen oder wird dies derzeit geprüft? Wenn ja, für welche Flurstücke, mit welchem genauen Inhalt und zu wessen Gunsten? Siehe Drs. 21/2816. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition grundsätzlich in ständiger Praxis davon ab, zu Überlegungen in Bezug auf etwaige Immobiliengeschäfte Stellung zu nehmen.