BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4700 21. Wahlperiode 07.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 01.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Zunehmende Zahl von radikalen Salafisten und Koranständen – Was tut der Senat? (VIII) Am 28. Mai 2016 haben die Hamburger Behörden erstmals einen Infostand mit Koranverteilung in der Innenstadt verboten („Behörden verbieten Koranverteilung in der Innenstadt“, in: „Hamburger Abendblatt“ vom 28.5.16, Seite 14). Begründet wurde dies damit, dass der Anmelder den Sicherheitsbehörden als „Schlüsselfigur in der radikal-islamistischen Szene Hamburgs“ bekannt sei. Bislang hatte der Senat stets darauf verwiesen, dass aus rechtlichen Gründen kein Verbot von Koranverteilungen möglich sei (vergleiche Anfragen der FDP-Fraktion, Drs. 21/1204; 21/2483). Offenbar wächst ihm die Problemlage jetzt über den Kopf. Ende 2014 wurde auf Druck der FDP-Fraktion ein Aktionsprogramm gegen religiös begründeten Extremismus beschlossen (Drs. 20/13460). Im Herbst 2015 kündigte der Senat ein Handlungskonzept für den Justizvollzug an (Drs. 21/1674). Dies liegt aber immer noch nicht vor. Im November 2015 lehnten SPD und GRÜNE einen Antrag der FDP-Fraktion zur Ausweitung der Maßnahmen , unter anderem die Erhöhung der Stellen in der Beratungsstelle Legato von 3,75 auf sechs Stellen, ab (Drs. 21/1954). Stattdessen beschloss die Regierungskoalition lediglich die Fortführung des damals – nach 1,5 Jahren – noch nicht einmal richtig begonnenen Projekts sowie eine regelmäßige Evaluation (Drs. 21/2196). Aufgrund der Zunahme der Bedrohungslage und der offensichtlichen Schwierigkeiten des Senats, mit den verfügbaren Mitteln die notwendige Präventionsarbeit leisten zu können, beantragte die FDP- Fraktion im April 2016 erneut die Aufstockung der Stellen bei Legato (Drs. 21/4059). Am 12. November 2015 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags 10 Millionen Euro freigegeben für die Errichtung einer „Anti-Salafismus-Koordinierungsstelle “ beim BMFSFJ. Mehrere Träger haben sich daraufhin zu einer Initiativgruppe zusammengeschlossen zur Vorbereitung einer „Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention und Deradikalisierung“. Zum 1. Juni 2016 wird in einem ersten Schritt ein Projektkoordinator in Berlin eingesetzt. Ein Gründungstreffen soll am 30. November 2016 stattfinden. Der aus Hamburg stammende deutsche Islamist Mohammed Haydar Zammar ist Berichten zufolge nach einer Haftentlassung mittlerweile in Syrien für den „IS“ aktiv (http://www.welt.de/politik/deutschland/article155833634/ Von-CIA-entfuehrter-Hamburger-Islamist-taucht-beim-IS-auf.html). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/4700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Salafisten halten sich nach Informationen des Senats derzeit in Hamburg auf und wie viele davon sind gewaltbereit (Jihadisten)? Bitte jeweils aufschlüsseln nach Altersgruppen unter 18 Jahren, 18 – 21, 22 – 34, 35 und älter sowie nach Geschlecht. Die Zahlen unterliegen insbesondere durch eine sich stetig verbessernde Einblickstiefe einer ständigen Fluktuation. Insgesamt sind nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg gegenwärtig (Stand: 02.06.2016) 581 Personen dem extremistisch-salafistischen Bereich zugehörig. Davon werden 305 Personen als Jihadisten eingestuft. Altersmäßig gliedern sie sich wie folgt auf: Salafisten insgesamt männlich weiblich unter 18 12 6 18 – 21 82 12 22 – 34 235 40 35 und älter 114 23 gesamt 443 81 Die Gesamtzahl beläuft sich auf 524. Die Differenz von 57 zu den insgesamt 581 Salafisten ergibt sich aus Personen, zu denen keine validen Geburtsdaten oder Angaben zum Geschlecht vorliegen. Jihadisten männlich weiblich unter 18 4 2 18 – 21 52 5 22 – 34 124 10 35 und älter 50 1 gesamt 230 18 Die Gesamtzahl beläuft sich auf 248. Die Differenz von 57 zu den insgesamt 305 Jihadisten ergibt sich aus Personen, zu denen keine validen Geburtsdaten oder Angaben zum Geschlecht vorliegen. 2. Wie viele Mitglieder weiterer islamistischer Gruppen halten sich derzeit in Hamburg auf? Bitte die Anzahl der jeweiligen Gruppierung angeben. Hizb ut-Tahrir (HuT) 120 Hamas Einzelmitglieder Hezb-e Eslami-ye Afghanistan (HIA) 30 Hizb Allah 30 Türkische Hizbullah (TH) 50 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH) 100 Milli Görüs Bewegung 200 Tablighi Jamaát (TJ) 75 3. Wie viele Anträge auf Infostände mit Koranverteilung hat es in Hamburg im Jahr 2016 gegeben? Wie viele davon wurden positiv beschieden und wie viele wurden abgelehnt? Wie viele der genehmigten Stände wurden durchgeführt? Bitte jeweils Antragssteller, Ort und Datum angeben. Siehe Anlage. 4. Mit welcher Begründung hat die zuständige Behörde den Koranstand am 28. Mai verboten? Hat der Antragssteller das Verbot beachtet? Wurde die Einhaltung des Verbots überwacht? Wenn ja: wie? Wenn nein: warum nicht? Rechtsgrundlage für die Ablehnung der Anträge auf eine Sondernutzungsgenehmigung ist das Hamburgische Wegegesetz, hier der § 19 Absatz 1 Satz 4 Nummer 3. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte sah durch eine Standerlaubnis „sonstige öffentliche Belange als unverhältnismäßig gefährdet an“. Die Begründung basiert auf Erkenntnis- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4700 3 sen der Sicherheitsbehörden. Der Antragsteller hat nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden keinen Stand eingerichtet. 5. Aus welchem Grund kam es für den Koranstand am 28. Mai plötzlich zu einer anderen juristischen Einschätzung hinsichtlich der Genehmigung als bei den Koranständen in der Vergangenheit? Die Versagung von Sondernutzungsgenehmigungen erfordert weiterhin Einzelfallprüfungen der jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Situation. Das LfV Hamburg prüft ständig die ihm vorliegenden Informationen auf Verwertbarkeit hinsichtlich möglicher Maßnahmen. In diesem Fall waren dem Anmelder eindeutig salafistisch-jihadistische Bezüge begründbar zuzuordnen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wie viele jihadistisch orientierte Personen haben versucht, aus Hamburg seit 2014 in Kriegsgebiete es „IS“ auszureisen? Bitte jahrweise angeben. Mit welchen Mitteln konnte dies jeweils verhindert werden? Das Einwohner-Zentralamt erlässt auf Grundlage sicherheitsbehördlicher Erkenntnisse beziehungsweise Bewertungen Ausreiseverbote nach § 46 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz für ausländische Personen. Dies kann eine geeignete Maßnahme darstellen, die Ausreise von Personen zu unterbinden. Bei Personen, die dem jihadistischen Spektrum zugerechnet werden, erfolgte dies 2014 in fünf Fällen, 2015 in einem Fall und 2016 bisher in einem Fall. Auch bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit kann auf Antrag der Sicherheitsbehörden vom Einwohner-Zentralamt eine Passversagung gemäß §§ 7 und 8 Passgesetz, § 6 Absatz 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Passverordnung und § 6a PAuswG angeordnet werden. Von den derzeit bestehenden Passversagungen für Personen aus dem islamistischen Spektrum wurden vier in 2014, drei in 2015 und vier in 2016 angeordnet. Weitere in diesem Zeitraum angeordnete Versagungen, die zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurden, werden statistisch nicht erfasst. 7. Wie viele jihadistisch orientierte Personen sind aus Hamburg seit 2014 in Kriegsgebiete des „IS“ ausgereist? Bitte jahrweise angeben. Dem LfV Hamburg ist derzeit bekannt, dass seit 2014 insgesamt 38 Personen in Richtung Syrien/Irak ausgereist sind. Eine genaue Zahl der Personen, die sich in Syrien /Irak tatsächlich dem IS angeschlossen haben, kann aufgrund der in den sogenannten Dschihadgebieten unübersichtlichen Lage und mangelnder Einblickstiefe nicht genannt werden. 2014: 30 2015: 8 2016: 0 8. In welchem Umfang sind diese Personen nach Kenntnis der zuständigen Behörden an Kriegsverbrechen und Ähnlichem beteiligt? Die Verfolgung von Kriegsverbrechen im Sinne des § 8 Völkerstrafgesetzbuch unterfällt gemäß §§ 142 a Absatz 1 i.V.m. 120 Absatz 1 Nummer 8 GVG grundsätzlich der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts. 9. Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden ums Leben gekommen? Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden sind mutmaßlich circa 20 dieser Personen ums Leben gekommen. 10. Wie viele „Ausreiser“ sind nach Kenntnis der zuständigen Behörden zurück nach Deutschland gereist? Wie viele davon nach Hamburg? Von den bundesweit circa 810 ausgereisten Personen ist etwa ein Drittel zurückgekehrt . Von den insgesamt seit 2012 circa 70 Ausgereisten aus Hamburg ist ebenfalls circa ein Drittel zurückgekehrt. Drucksache 21/4700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 11. Wie viele davon wurden beziehungsweise werden aufgrund ihrer Tätigkeiten juristisch belangt? Verfahren gegen islamistische Personen, deren Rückkehr nach Deutschland festgestellt wurde, werden bei den Hamburger Staatsanwaltschaften nicht geführt. Für die Verfolgung von Straftaten nach § 129 b StGB ist gemäß § 142 a Absatz 1 i.V.m. § 120 Absatz 1 Nummer 6 GVG der Generalbundesanwalt zuständig. 12. Wie viele dieser „Rückkehrer“ sind erkennbar nicht mehr als „Gefährder“ einzustufen? Bei der Polizei erfolgt die Einstufung als Gefährder unabhängig davon, ob es sich um einen Ausreisenden oder einen Rückkehrer handelt. Die Einstufung basiert vielmehr auf der Einschätzung des jeweiligen Einzelfalls hinsichtlich der von der jeweiligen Person ausgehenden Gefahr. Eine Kausalität zwischen Rückkehrer und Gefährder besteht grundsätzlich nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 13. Gegen wie viele islamistisch orientierte Personen (unabhängig von den in Frage 11. bezeichneten „Rückkehrern“) laufen derzeit gerichtliche Verfahren ? Nach hiesigen Erkenntnissen laufen derzeit gerichtliche Verfahren aufgrund „islamistischer Aktivitäten“ gegen insgesamt 19 Personen. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren mit 14 Angeschuldigten beim Landgericht Hamburg und ein Verfahren mit fünf Angeschuldigten beim Amtsgericht Hamburg-Altona. In beiden Verfahren steht noch kein Hauptverhandlungstermin fest. 14. Wie viele Personen sind derzeit aufgrund islamistischer Aktivitäten inhaftiert ? Derzeit sind zwei Personen aufgrund „islamistischer Aktivitäten“ inhaftiert. 15. In welchem Umfang kommt die Landeszentrale für politische Bildung ihrem Kernauftrag, der politischen Bildung und Demokratieerziehung, nach und betätigt sich in der Aufklärung und Präventionsarbeit zu dem Problem des Salafismus? Die Landeszentrale für politische Bildung fördert auf Basis der Förderrichtlinie für die politische Bildung Veranstaltungen von einer jährlich wechselnden Zahl von Trägern. In diesem Rahmen sind Veranstaltungen zu Salafismus direkt oder als Teile von Veranstaltungen zu Nationalismen und Extremismen enthalten. Die Landeszentrale hält im Infoladen fortlaufend seit mehreren Jahren Schriften zu den Themenbereichen Islamismus/Extremismen für die allgemeine Bevölkerung bereit, zu denen auch der Themenbereich Salafismus gehört. So zum Beispiel Boko Haram – Der Vormarsch des Terror Kalifats Heiliger Krieg Heiliger Profit ISIS – Der globale Dschihad: Wie der „Islamische Staat“ den Terror nach Europa trägt Islamismus – Geschichte, Vordenker, Organisationen Jung, deutsch, Taliban Islamischer Staat: IS-Miliz, al-Qaida und die deutschen Brigaden Black Box Dschihad: Daniel und Sa'ed auf ihrem Weg ins Paradies Die Muslimbruderschaft: Porträt einer mächtigen Verbindung Salafismus – Fundamentalistische Strömungen und Radikalisierungsprävention Die Landeszentrale veranstaltet öffentliche Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen auch zu den Themenbereichen religiöser Extremismus, Islamismus und Ähnlichem, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4700 5 die jeweils auch den Salafimus als einen der Teilbereiche radikaler muslimischer Extremismen beinhalten. 2015 hat die Landeszentrale im Rahmen der Arabischen Kulturwochen eine Veranstaltung zum Thema „Gestern Arabellion, heute Daeishesierung ? – Einige Gedanken zum IS-Zeitalter mit anschließender Diskussion.“ und im Rahmen der Kulturwochen Mittlerer Osten eine Veranstaltung zum Thema „Deutsche Jihadisten – Eine Spurensuche“ durchgeführt. Die Landeszentrale ist außerdem Mitglied in dem von der BASFI geleiteten Beratungsnetzwerk gegen religiösen Extremismus. Die Landeszentrale beteiligt sich gemeinsam mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) an der Herausgabe eines Flyers zum Thema Begriffsdefinitionen Islamismus /Salafismus; die grundsätzlichen Abstimmungen dazu mit der BASFI sind noch nicht abgeschlossen. 16. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja: bitte darstellen. Siehe Drs. 21/4083. Seitdem liegen den Sicherheitsbehörden keine Hinweise auf weitere Fälle vor. 17. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der „Einschleusung“ von Salafisten , getarnt als Flüchtlinge? Wenn ja: bitte darstellen. Siehe hierzu Drs. 21/4083 und 21/3445. Darüber hinaus liegen keine neuen Erkenntnisse vor. 18. Wie viele als Benefizveranstaltung getarnte Veranstaltungen sind in Hamburg abgehalten worden unter verdeckter Beteiligung von Salafisten ? Bitte neue Erkenntnisse seit Drs. 21/1306, Frage 8. darstellen. Seitdem sind dem LfV Hamburg keine weiteren Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden. 19. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivität von Salafisten im Umfeld von Schulen? Wenn ja: bitte darstellen. Nein. 20. Wann wird die in Drs. 21/2196 von der Bürgerschaft beschlossene erste Evaluation des Aktionsprogramms gegen Salafismus vorliegen? Welche ersten Erkenntnisse gibt es bereits hierzu? Die Bürgerschaft hat den Senat mit Drs. 21/2196 gebeten, seine Vorstellungen zur Fortführung und Weiterentwicklung seiner Präventionsmaßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiös begründeten Extremismus bis zum 30.06.2016 vorzulegen . Die zuständigen Behörden werden dem Senat in Kürze eine Stellungnahme zum Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/2196 vorlegen. Diese befindet sich in der Erarbeitung . 21. Wann wird das in Drs. 21/1674 bereits für November 2015 angekündigte Handlungskonzept für den Justizvollzug vorgelegt? Die Erstellung und Abstimmung des internen Handlungskonzepts für den Justizvollzug befindet sich in der Schlussphase und wird demnächst abgeschlossen sein. 22. In welchem Umfang sind die zuständigen Stellen in Hamburg einbezogen in die neu gegründete „Anti-Salafismus-Koordinierungsstelle“ des Bundes? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat im November 2015 die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ um zehn Millionen Euro aufgestockt, woraus eine Vielzahl von Projekten finanziert wird. Als eine der geplanten zusätzlichen Maßnahmen soll die sogenannte Anti-Salafismus- Drucksache 21/4700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Diese wird voraussichtlich den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention und Deradikalisierung“ tragen. Sie soll einen institutionellen Rahmen bieten, um einen bundesweiten Fachaustausch unter den zivilgesellschaftlichen Trägern zu ermöglichen, die auf dem Gebiet der Prävention und Intervention von religiös begründetem Extremismus tätig sind. Die Planungen des BMFSFJ hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Hamburger Fachstelle Legato wird in die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft einbezogen werden. 23. Welche Erkenntnisse liegen den zuständigen Behörden über den Fall von Mohammed Haydar Zammar vor? Die Person sowie die im Anfragetext als Informationen benannten Zeitungsartikel über Z. sind dem LfV Hamburg bekannt. Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung ließen Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zu und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden . Detaillierte Angaben im Sinne der Fragestellung können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz (HmbVerfSchG) für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) gemacht werden. 24. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Salafisten-Szene in Hamburg ? Siehe Drs. 21/1278 sowie 21/4083. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4700 7 Anlage Für das Jahr 2016 hat das LfV Hinweise auf folgende Infostand-Anmeldungen vorliegen . Das LfV prüft nicht, ob die angemeldeten Infostände auch tatsächlich durchgeführt werden. „LIES- Kampagne“ (bisher 19 Anmeldungen, alle genehmigt) Datum Ort 1 22.01.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 2 23.01.2016 Jungfernstieg Ecke Große Bleichen 3 30.01.2016 Jungfernstieg Ecke Große Bleichen 4 05.02.2016 Spitaler Str. Ecke Lange Mühren 5 06.02.2016 Jungfernstieg Ecke Große Bleichen 6 12.02.2016 Spitaler Str. Ecke Lange Mühren 7 13.02.2016 Jungfernstieg Ecke Große Bleichen 8 20.02.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 9 27.02.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 10 05.03.2016 Mönckebergstraße vor Europapassage 11 12.03.2016 Mönckebergstraße Ecke Bergstraße 12 02.04.2016 Reesendammbrücke 13 09.04.2016 Spitaler Str., Ecke Kurze Mühren 14 16.04.2016 Mönckebergstraße vor Saturn 15 23.04.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 16 21.05.2016 Reesendammbrücke 17 28.05.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 18 04.06.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 19 11.06.2016 Reesendammbrücke „Siegel der Propheten“ (SDP) (6 Anmeldungen, alle genehmigt) Datum Ort 1 02.01.2016 Glockengießerwall U- Bahnabgang 2 09.01.2016 Spitalerstraße / Kurze Mühren 3 16.01.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 4 23.01.2016 Spitalerstraße / Kurze Mühren 5 30.01.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 6 06.02.2016 Spitalerstraße / Kurze Mühren Drucksache 21/4700 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anmeldungen durch Einzelpersonen (20 Anmeldungen, 7 Ablehnungen) Anmeldungen für den 28.05.2016, 10.06.2016, 11.06.2016, 17.06.2016, 18.06.2016, 24.06.2016 und 25.06.2016 wurden seitens des Bezirksamtes Mitte abgelehnt. Datum Ort 1 01.04.2016 Spitalerstraße / Lange Mühren 2 02.04.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 3 08.04.2016 Spitalerstraße / Lange Mühren 4 09.04.2016 Reesendammbrücke 5 15.04.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 6 16.04.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 7 22.04.2016 Spitalerstraße / Lange Mühren 8 23.04.2016 Mönckebergstraße vor Europa-Passage 9 30.04.2016 Ballindamm vor Europa- Passage 10 30.04.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang 11 07.05.2016 Ballindamm vor Europa- Passage 12 14.05.2016 Spitalerstraße / Kurze Mühren 13 21.05.2016 Glockengießerwall U- Bahn Abgang